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IGNORED

Auswanderer: Waffen aus den USA nach Deutschland einführen


Melinda

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Geschrieben

Hallo zusammen,

zunächst vorweg: Ich habe keine Ahnung von Waffen, daher brauche ich dringend eure Hilfe :)

Mein Freund ist Amerikaner und möchte Ende nächsten Jahres nach Deutschland auswandern. Er war früher bei der Army, hat zwei, drei eigene Waffen und hat auch noch welche von seinem Opa geerbt. Er hängt also ziemlich an denen und möchte sie ungerne weggeben.

Ich habe jetzt etwas recherchiert und bin ziemlich verwirrt. Ich habe gelernt, dass es CIP Länder gibt, zu welchen die USA nicht gehören, weshalb seine Waffen wohl zum deutschen Beschussamt müssten..?

Kennt sich irgendjemand mit dem Ablauf der Einfuhr von solchen legal erworbenen Waffen nach Deutschland aus? Wie ist die Abfolge? Wo finde ich benötigte Formulare etc.? Müsste er vor der Einfuhr erst einen Waffenschein in Deutschland machen und/oder in einen Schützenverein? Gibt es irgendwo eine Übersicht, was man als Waffenbesitzer hierzulande zu beachten hat (mein Freund wird sich da wohl umgewöhnen müssen hehe)?

Bisher habe ich in diversen Foren immer nur Einträge gefunden, in welchen Deutsche über Internethändler etc. Neuwaffen aus den USA importieren wollten, daher passt das zu unserer Situation leider nicht so richtig. Ihr seht, ich kann eure Expertenmeinung wirklich gebrauchen :)

Vielen Dank schon einmal!

LG

Melinda

Geschrieben

Zuerst prüfen, WELCHE Waffen sind es.

Sind diese in DE legal?

Er benötigt ein Bedürfnis. und dann eine Waffenbesitzkarte Alles weitere soll er/du mit der Behörde klären, wo er wohnen will.

Geschrieben

BAFA eher nicht da keine Ausfuhr. Hier handelt es sich eine beabsichtigte "Einfuhr".

Wie schon erwähnt, das Schlüsselwort ist Bedürfnis. Hier in diesem unserem freien Land darf eine Zivilperson (vereinfacht ausgedrückt) keine Schusswaffen haben. Es sei denn, sie kann ein Bedürfnis nachweisen. Dafür gibt es (wiederum vereinfacht ausgedrückt) drei hauptsächliche Möglichkeiten:

1.) gültiger Jahresjagdschein

2.) Mitglied in einem Schützenverein

3.) anerkannter Waffensammler

Die Waffenbehörde eures zukünftigen Wohnorts solltest Du vorher konsultieren.

Geschrieben

4.) Erbe ...

Bekannte aus meinem Verein haben ähnliches gemacht - mit Waffen aus der Schweiz.

Waffen mussten zum deutschen Beschuss, der Import wurde über einen ortsansässigen Büchsenmacher abgewickelt!

Ging relativ problemlos...

@Melinda

Diese Möglichkeiten gibt es nur für Waffen, welche in Deutschland für Zivilisten mit entsprechendem Bedürfniss erwerbbar wären!

Sollte Dein US Freund z. B. ein vollautomatisches M16 besitzen (geht ja in einigen US Staaten), dann wäre das in Deutschland ein absolutes No-Go! Keine Chance das als Privatmensch mit nach D zu bringen!

Wie OldHand sagte, empfiehlt sich die Kontaktaufnahme mit der für Euch zuständigen Waffenbehörde - BEVOR Dein Freund irgendwas mitbringt ;)

Geschrieben

Das größere Problem könnte sein, dass sich die Behörde bei einem Ausländer der noch nicht 5 Jahre in Deutschland lebt auch relativ einfach sperren kann eine WBK auszustellen......

weiterhin könnte eine Jagdscheinprüfung oder Sachkundeprüfung ohne gute Deutschkenntnisse auch nicht ganz einfach werden.....

Geschrieben

[...]

Ich habe jetzt etwas recherchiert und bin ziemlich verwirrt. Ich habe gelernt, dass es CIP Länder gibt, zu welchen die USA nicht gehören, weshalb seine Waffen wohl zum deutschen Beschussamt müssten..?

[...]

Soweit sind wir noch lange nicht und das wird die allerkleinst Hürde sein.

Zuerst ist zu prüfen, ob es sich nach deutschem Recht um erlaubnisfreie, erlaubnispflichtige oder gar verbotene Waffen handelt.

Bei verbotenen Waffen ist das BKA zuständig - Zuwiderhandlungen gegen die entsprechenden Vorschriften sind ein Verbrechen!!!!

Bei anderen Waffen braucht derjenige, der sie nach Deutschland bringen will eine "Erlaubnis zum Verbringen von Schusswaffen/Munition in die Bundesrepublik Deuschland". Das Dokument muss mitgeführt werden. Wenn der Freund im Flieger kommt und die Freundin vor dem Flughafenausgang hat das Dokument, dann ist das zu spät und beim pingeligen Zoll war es das dann gewesen.

Damit der Freund so eine Erlaubnis bekommen kann, muss er einen Antrag bei der örtlich zuständigen Waffenbehörde stellen. Das ist die Behörde in deren Bezirk er sich zukünftig aufhalten will. Voraussetzung ist die deutsche Erwerbs- oder Besitzberechtigung für die Waffen.

Die Erwerbs- oder Besitzberechtigung kann erhalten, wer über 18 Jahre alt, zuverlässig, persönlich geeignet und sachkundig ist und ein Bedürfnis nachweisen kann.

Für die Sachkunde bedarf es einer Ausbildung und Prüfung.

Für das Bedürfnis gibt es diverse Möglichkeiten z.B. Jäger oder Sportschütze.

Mein Rat: Sprecht mit der für den Vollzug des Waffenrechts zuständigen Behörde und klärt die Dinge vorab. Unter keinen Umständen sollten Waffen ohne entsprechende Erlaubnis in die Bundesrepublik gebracht werden. Der Versuch wäre strafbar. Ein Schuldspruch beinhaltet auch die Einziehung der Waffen - was meist mit deren Vernichtung endet.

Geschrieben

Eines haben wir noch vergessen: Die Deutschen Behörden wollen nicht alles reinlasssen, schlimmer sind die Amerikaner, die wollen noch weniger rauslassen und was bei uns erlaubnisfreies Metall ist, kann dort ganz häßlich strafbewehrten Vorschriften unterliegen. Stichwort ist ITAR, Auskunft erteilt die ATF und ggf. TSA.

Geschrieben

Mir erscheint die Deklaration als Erbwaffen am aussichtsreichsten. Ein Problem wird Munition sein, die wird man dem Freund wahrscheinlich verweigern, wenn er nicht eine (andere als "Erbe")deutsche Grundlage (=Bedürfnis, am Einfachsten wohl "Schütze") findet.

Außerdem muss er einen Tresor für die Aufbewahrung seiner Waffen haben, der nach deutscher Norm zertifiziert ist, das wird mehrere hundert Euro kosten. Ob der Freund unter diesen Umständen noch Spaß an dem Waffenbesitz hat, weiß ich nicht, aber "im Prinzip" geht das.

Schießen darf er mit "echten Waffen" nur auf offiziellen Schießständen. Sinnvoll wäre es, mal Euren Standort zu nennen, dann kann man für Euch nach Schützen in der Gegend suchen, die Euch unterstützen können.

Geschrieben

Wenn ERBE, dann aber + Blockiersystem...dann ist NIX mit schiessen!

Erbe dürfte die dümmste Idee zum Thema sein!

Wäre ich nicht so sicher.

Beim Weg als Sportschütze müsste er 1 Jahr Mitglied in einem Verein sein und regelmäßig am Training teilnehmen => dauert.

Beim Weg als Jäger muss er die deutsche Jägerprüfung bestehen => dauert (eventuell)

Bei der Deklaration als Erbwaffen könnte er die Waffen bei der Einreise mitbringen. Er müsste sie zwar blockieren, aber hat sie erst mal im Land und kann dann immer noch an den Bedürfnissen als Sportschütze oder Jäger arbeiten.

Geschrieben

Da der Erwerb durch Erbschaft aber nicht in D-land erfolgt, kannst das gleich wieder vergessen!

ich würde es über §8 versuchen mit der Aussicht auf §14 oder §13.

....hier sich mal intensiv mit der zukünftig zuständigen Waffenbehörde kurzschließen, auch wegen Einfuhr etc. ...

oder sich von den amerikanischen Streitkräften in den aktiven Dienst versetzen lassen.....

...alzi

Geschrieben

Vielen Dank euch allen!

@Higgi: Nein, er hat keine vollautomatischen Waffen. Er kommt aus Kalifornien, da sind die auch nicht legal.

Natürlich wird er seine Waffen nicht einfach mitbringen, darum frag ich ja :) Er soll erst mal herziehen und dann vor Ort klären, ob sich der ganze Aufwand lohnt, evtl. Sportschütze werden und dann vielleicht die Waffen nachholen. Jetzt kann ich ihm zumindest so einiges zum Ablauf sagen. Vielen Dank!

Geschrieben

Sag Deinem Freund, dass er in die falsche Richtung unterwegs ist.

Freilich, jeder hat so seine Gründe... Aber der Gedanke streifte mich angesichts des Threads auch schon.

Ich bin bekanntlich keiner von den "'raus aus Deutschland"-Schreiern. Aber jemand aus einem Land wie den US of A, der (lt. Sachverhalt) an seinem Waffenbesitz hängt, kann sich da in Europa im Allgemeinen und in D ohnehin nur verschlechtern... Er wird seine Beweggründe haben, aber die Freiheiten (nicht nur im Waffensektor!), die man "drüben" im Bereich Freizeit/persönliche Entfaltung hat, hat man hier aus diversen Gründen einfach nicht.

Ich habe übrigens US-Bekannte (Ostküsten-Bildungsbürgertum, nette Leute, aber straff linksliberal), die würden gerne unser Waffenrecht, unser Krankenversicherungssystem etc. haben (wir hatten schon etliche Gespräche darüber). Die dürften sich hier deutlich wohler fühlen als der erwähnte US-Kollege im Threadthema.

Zur Sache an sich:

Der hier genannte Tipp ist natürlich goldrichtig - erst mal "sortieren", um was es sich beim Waffenbestand rechtlich überhaupt handelt. Und dann rechtzeitig im Vorfeld Kontakt zur deutschen Waffenbehörde aufnehmen, "was geht". Bei lediglich "einer Handvoll" üblicher Waffenmodelle müsste durchaus etwas machbar sein.

Geschrieben

Erst einmal umziehen und Waffen nachholen, ist auch nicht der richtige Weg, weil es dann ein Erwerb wird und die Regelungen schlimmer sein können als bei Umzuggut von Waffen, die bereits seit mehr als einem Jahr im Besitz sind. Einfach vorher zu der Polizeibehörde gehen in dem Ort, wo er ansässig wird oder das Bundesverwaltungsamt anschreiben. Das ist zuständig für Waffen von in Deutschland lebenden Ausländern.

Geschrieben

Es gäbe eventuell auch die Möglichkeit die Waffen mitzubringen und bei einem berechtigten zu "Parken".

Die Ausfuhr sollte kein größeres Problem darstellen. Nen US Bürger kann wohl bis zu 5 Waffen für den persönlichen gebrauch mitnehmen...

sollte man aber trotzdem abklären...

Der Import ist einfach wenn es hier einen Berechtigten z.B. befreundeter Jäger/ Sportschötze oder gegen Geld ein Händler macht...

Der holt sich ne Importgenehmigung und geht damit deinen Freund mit Waffen am Flughafen (im Zollbereich, das geht habe schon direkt am Flughafen nachgefragt) abholen...

Die Waffen werden dann dem Berechtigten nach Beschuss in die WBK bzw. beim Händler eingetragen. Kostet in diesem Fall auch Zoll...

Bekommen tut der Auswanderer se selbstverständlich nicht!

Dann kann der Auswanderer sich in Ruhe nach nem Bedürfnis und allem weiteren um sehen. Solange bleiben die Waffen bei dem Berechtigten Freund oder dem Händler. Wenn er dann ein Bedürfnis hat (z.B. Jagdschein Kompaktkurs 2-3 Wochen, schnellster Weg...) kann er im Rahmen seiner Berechtigung die Waffen wieder übernehmen. Auch hier muss er sich natürlich einen Tresor usw. anschaffen.

Ich würde den Aufwand für eine 0815 Waffe nicht treiben, wenn es aber Stücke von hohem Wert/ Erinnerungsstücke sind dann schon...

Kostenrahmen ca. ohne Transport ca. im Bereich von mind. 3000€ auf jeden Fall.

Transport+Zoll+Beschuss+Eintragung Händler oder Freund+Jagdschein+Eigene Eintragung+ Waffenschrank+...

Aber so könnte es klappen...

Geschrieben

Auch der befreundete Jäger kann nicht ohne §29 WaffG eine Waffe einführene und diese Erlaubnis muss vor Antritt der Reise erlangt worden sein. Also sollte man sich vorher nach diesem umsehen.

Geschrieben
Bei der Deklaration als Erbwaffen könnte er die Waffen bei der Einreise mitbringen. Er müsste sie zwar blockieren, aber hat sie erst mal im Land und kann dann immer noch an den Bedürfnissen als Sportschütze oder Jäger arbeiten.

Ich bezweifele ernsthaft, dass ein Ami, der vor vielleicht 10 oder 20 Jahren in den Staaten von seinem amerikanischen Opa Waffen geerbt hat, heute in Deutschland eine Erben-WBK beantragen kann ... nein, Moment, ich bin mir sicher, dass das nicht geht.

Einfach vorher zu der Polizeibehörde gehen in dem Ort, wo er ansässig wird oder das Bundesverwaltungsamt anschreiben. Das ist zuständig für Waffen von in Deutschland lebenden Ausländern.

Das Bundesverwaltungsamt hat mit Ausländern nichts zu tun, es sei denn, sie sind Diplomaten. Ansonsten sind sie zuständig für deutsche Waffenbesitzer, die im Ausland leben. Für in Deutschland lebende Ausländer sind die örtlichen Waffenbehörden zuständig.

Der Import ist einfach wenn es hier einen Berechtigten z.B. befreundeter Jäger/ Sportschötze oder gegen Geld ein Händler macht...

Der holt sich ne Importgenehmigung und geht damit deinen Freund mit Waffen am Flughafen (im Zollbereich, das geht habe schon direkt am Flughafen nachgefragt) abholen...

Die brauchen aber neben der Verbringungserlaubnis ggf. noch Erwerbsberechtigungen, was sich z.B. bei Kurzwaffen oder Halbautomaten schwierig gestalten könnte, je nachdem, was der Jäger bzw. der Sportschütze schon selber so besitzt.

Dann kann der Auswanderer sich in Ruhe nach nem Bedürfnis und allem weiteren um sehen. Solange bleiben die Waffen bei dem Berechtigten Freund oder dem Händler. Wenn er dann ein Bedürfnis hat (z.B. Jagdschein Kompaktkurs 2-3 Wochen, schnellster Weg...) kann er im Rahmen seiner Berechtigung die Waffen wieder übernehmen. Auch hier muss er sich natürlich einen Tresor usw. anschaffen.

Auch hier gilt, wenn mehr als zwei Kurzwaffen dabei sind, wird es schon außerordentlich schwierig, die alle zu bekommen.

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