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IGNORED

Munitionserwerb mit Voreintrag?


thursen

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  • 3 Wochen später...

André Busche kommt in seinem Buch "Fachkunde für den Waffenhandel" 6. Auflage, S. 68 zu dem Schluss: "Die Erlaubnis zum Munitionserwerb wird durch Siegelung des Feldes in Spalte 7 erteilt, ist aber erst nach Eintragung der Waffe (Hersteller, Typ, Seriennummer) gültig."

Das Ganze mit Fußnote: "Par. 10 Abs. 3 Satz 1 WaffG".

Und wie gesagt: die Erlaubnis zum Munitionserwerb ist ein eigenständiger Verwaltungsakt. Kostet ja auch extra. Solange der Eintrag der Waffe da ist, kann ich kaufen. Wenn jetzt der "Voreintrag" reichen würde, könnte ich auch 2 Jahre danach noch kaufen, da der Eintrag noch nicht gestrichen wurde. Der Ablauf des Jahres interessiert doch nur hinsichtlich der Erwerbsberechtigung der Waffe.

Da § 12 WaffG die Ausnahmeregelungen zu den Erlaubnispflichten regelt, kann man das aber auch anders sehen. Eine vom Bedürfnis umfassten Zweck erfolgende Leihe von Waffen oder Munition als WBK-Inhaber zählt meines Erachtens definitiv dazu.

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Fazit:

Das Problem sind also die Behörden, die eigentlich erst dann stempeln sollen, wenn die Waffe auch eingetragen wird, gemäß dem Grundsatz " Bedürfnis für Munition erst mit vorhandener Waffe/Wechselsystem gegeben.

Stempeln sie vorher machen sie also murks, da dem Händler ein Erlaubnisdokument vorgelegt bekommt, in dem steht: Berechtigt zum Munitionserwerb. Man kann nämlich ohne Waffe und ohne weitere Begründung zunächst noch kein Bedürfnis für den Munitionserwerb abgeleiten.

Na ja, wenn die Erlaubnisvoraussetzungen vorliegen, kann die Behörde schon EWB und MEB gleich eintragen. Man überlege sich mal, was ansonsten für ein krasses Verwaltungsverfahren entstünde:

1. WBK-Ausstellung nur mit EWB für eine Waffe gemäß Bedürfnisbescheinigung

2. Vorlage der WBK nach Waffenerwerb zum Eintrag der Waffe

3. WBK geht zurück mit eingetragener Waffe und MEB-Stempel

4. Käufer geht nochmals zum Händler und erwirbt die Munition.

Mit verwaltungsökonomischem Handeln hat das nicht mehr viel zu tun. Und so viel Zeit haben die Waffenbehörden nicht, um unnötigerweise die WBK x mal hin- und herzuschicken.

Gleiches gilt doch im Falle einer reservierten KW, die auch in einem Rutsch komplett eingetragen werden kann, wenn der Erwerb noch am selben Tage erfolgt... Auch hier ist die Aufteilung in zwei Amtshandlungen doch reine Schikane...

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Wie oben ausgeführt wird im 10 Abs 1 lediglich die Erlaubnis zum Erwerb der Waffe auf 1 jahr befristet.

Eine schon beim Voreintrag erteilte Munitionserwerbsberechtigung läuft nach genau welcher Vorschrift nach 1 jahr aus?

Nach meiner Absicht läuft sie garnicht aus, da Abs 3 keine Befristung enthält.

Hinsichtlich der Leihe in den Fällen des § 12 WaffG nicht, wohl aber hinsichtlich des dauerhaften Erwerbs ab erloschener EWB. Wobei die Leihe von Munition eh eine rein theoretische Spielerei ist, die in der Praxis so normalerweise nicht vorkommt.

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1. WBK-Ausstellung nur mit EWB für eine Waffe gemäß Bedürfnisbescheinigung

2. Vorlage der WBK nach Waffenerwerb zum Eintrag der Waffe

3. WBK geht zurück mit eingetragener Waffe und MEB-Stempel

4. Käufer geht nochmals zum Händler und erwirbt die Munition.

Mit verwaltungsökonomischem Handeln hat das nicht mehr viel zu tun.

Punkt 1-3 ist doch genauso abzuarbeiten, wenn MEB eingetragen wird. Punkt 4 ist außerhalb des Verwaltungshandelns. Wenn ich mir die Waffe schicken lasse, habe ich auch nicht gleich Munition dabei. Also Verwaltungs(!)ökonomisch ist das egal wann der Stempel reinkommt.

Zum Rechtlichen habe ich meine Meinung, die aber nicht richtig sein muss.

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Na ja, wenn die Erlaubnisvoraussetzungen vorliegen, kann die Behörde schon EWB und MEB gleich eintragen. Man überlege sich mal, was ansonsten für ein krasses Verwaltungsverfahren entstünde:

1. WBK-Ausstellung nur mit EWB für eine Waffe gemäß Bedürfnisbescheinigung

2. Vorlage der WBK nach Waffenerwerb zum Eintrag der Waffe

3. WBK geht zurück mit eingetragener Waffe und MEB-Stempel

4. Käufer geht nochmals zum Händler und erwirbt die Munition.

Mit verwaltungsökonomischem Handeln hat das nicht mehr viel zu tun. Und so viel Zeit haben die Waffenbehörden nicht, um unnötigerweise die WBK x mal hin- und herzuschicken.

Der Stempel für den Muni-Erwerb auf grün kostet 25,56€. Die Verwaltung wird fürstlich für einen Stempel belohnt der 1min in Anspruch nimmt! Für den Bezahler ist diese Sache viel unökonomischer!

Die von dir genannten 4 Punkte sind schon so in Ordnung! Bei Punkt 2 übernimmt ein Händler (z.b. Frankonia) das. Tätigkeit des SB: Eintrag der Daten in seine Systeme - Stempel in die WBK - fertig. Oder etwa nicht?

Aber auch bei uns ist es so das der MEB-Stempel gleich in grün mit eingetragen wird auf Wunsch. Ermessenspielraum des SB. Ansonsten spare ich mir den Eintrag durch den Einsatz gleichen Kalibers auf gelb.

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Meines Wissens wenden inzwischen nur noch wenige Waffenbehörden die alte WaffKostV des Bundes an und haben den dort in der Tat zu hohen MEB-Preis in den eigenen GebVO zumeist auf 15,- oder 20,- Euro gesenkt, was dem kalkulierten Kostensatz für eine Viertelstunde entspricht. Wie schon gesagt, muss man in puncto MEB die gewöhnliche WBK-Erteilung und die Ausnahmen nach § 12 WaffG unterscheiden. Einmal Postversand hin und her weniger ist definitiv ökonomischer als unsinnige mehrfache Verwaltungsakte in gleicher Sache. Na ja, irgendwann wird das wohl eh alles elektronisch gemacht, wenn die EU-Planungen diesbezüglich umgesetzt werden.

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Bei uns kostet der Stempel für MEB satte 34,-€... und wenn für zwei kalibergleiche Waffen gleichzeitig zweimal der Stempel angesetzt werden muß, zahlt man auch zweimal.

Mich haben letzten zwei identische Voreinträge mit jeweils MEB, ein endgültiger Eintrag in WBK und in den EFP zusammen 308,- gekostet. Wenn ich die zweite Waffe erwerbe kommen nochmal die Kosten für Eintragung in WBK und EFP dazu. Werden dann ca. 360,-€ sein, nur für die Verwaltungsakte...

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Bei uns kostet der Stempel für MEB satte 34,-€... und wenn für zwei kalibergleiche Waffen gleichzeitig zweimal der Stempel angesetzt werden muß, zahlt man auch zweimal.

warum nimmst du dann den 2. MEB?????Wenn ich einmal KK in der gelben WBK habe kaufe ich den gleichen MEB doch nicht nochmal??? Und bei 2 kalibergleichen Waffen auf Grün schon mal gar nicht 2 mal. Dafür muss ich für mein Geld zu schwer arbeiten.

LG

Peter, der einige Waffen auf Grün ohne MEB hat.....

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Ich will bei allen Waffen den Eintrag dabei haben. Allein für den Fall, wenn die mit Eintrag mal kaputt geht oder verkauft wird...

Übrigens hatte die andere SBin auf den Amt, im Nebenzimmer, die für die andere Hälfte des Alphabets zuständig ist, nur halb so viel berechnet, weil es für sie keine doppelte Arbeit ist einen Eintrag zweimal vorzunehmen...

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  • 3 Wochen später...

Bei uns kostet der Stempel für MEB satte 34,-€... und wenn für zwei kalibergleiche Waffen gleichzeitig zweimal der Stempel angesetzt werden muß, zahlt man auch zweimal.

Mich haben letzten zwei identische Voreinträge mit jeweils MEB, ein endgültiger Eintrag in WBK und in den EFP zusammen 308,- gekostet. Wenn ich die zweite Waffe erwerbe kommen nochmal die Kosten für Eintragung in WBK und EFP dazu. Werden dann ca. 360,-€ sein, nur für die Verwaltungsakte...

Ui, da würde ich aber mal nachfragen, wie die Höhe dieser Gebühr zustandekommt. 34,- Euro wären ungefähr eine halbe Stunde Arbeit für die Erteilung einer MEB. Das ist nach meinem Geschmack überhaupt nicht mehr im Rahmen. Schon die früheren 25,56 Euro lt. WaffKostV waren eine Frechheit.

Und bei 360,-Euro für die genannten Amtshandlungen gibts eigentlich nur noch eine Reaktion: WIDERSPRUCH !!!

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  • 1 Jahr später...

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