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IGNORED

WBK Gelb neue Formulare?


Gast

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Moin

Wer von euch hat schon eines dieser neuen Formulare WBK Gelb neu bekommen? Ich meine nicht die umgeschriebenen, sondern die ganz neuen. Angeblich gibt es sie schon hier und da. Nur mein SB weiß von nichts.

Geschrieben

evtl. hilft ihm ja die Lektüre der

Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu Vordrucken des Waffengesetzes - WaffVordruckVwV vom 2012.06.05

weiter.

gruß alzi

Geschrieben

Wodan, nicht die Antragsformulare sind gemeint, sondern die WBK-Vordrucke an sich.

Ich habe Mitte diesen Jahres eine anders aussehende Grüne WBK bekommen. Von Gelben weiß ich auch noch nichts. Muss mal rumfragen.

Geschrieben

:icon14: hola amigo Reinhard B,

ich, es ist ein Vordruck der aus dem PC Drucker kommt, und das was vorher hinten drauf stand steht jetzt vorne, und die gelbe Farbe hat ein grau Ton,

kann auch an der Druckerpatrone von der SBin liegen.

saludos de pancho lobo :hi::drinks:

Geschrieben

:beee: hola amigo hexoplast,

kann auch an der Druckerpatrone der SBin liegen...sagt das etwas über MEINEM PC aus?, vielleicht hätte ich schreiben sollen: aus dem C (omputer) Drucker des Amtes...

saludos de pancho lobo :hi::drinks:

Geschrieben

... Farbe ist verglichen mit den alten echt dürftig, das Gelb ist kaum zu erkennen.

Es steht doch drauf: WBK für Sportschützen. Da ist die Farbe nicht so wichtig. Gelbe WBK ist eher der Kosenname (ich hab dich lieb :chrisgrinst: ). Offiziell ist die Bezeichnung nicht. Da steht was von Bundesdruckerei 2011. Neu ist doch was anders (-;?

Geschrieben

Danke euch..

Genau das wollte ich wissen. Nun kann ich meinen SB auch etwas schlauer machen. :chrisgrinst:

Geschrieben

Meine Gelben haben die Artikelnummer 15264 (...) bei " Bundesdruckerei " kein Jahr

Uns haben sie noch die Alte auf's Auge gedrückt mit der Durchstreichung auf der Vorderseite.

Geschrieben

Das wäre in etwa so als wenn jede Stadt oder Gemeinde eigene Personalausweise hätte,,,,,,,,,,,,

Es stimmt das einige Behörden andere Formulare haben. Habs selber gesehen weil ich in einem Schützenverein Vorstand bin und wenn meine Mitglieder einen Antrag beim Amt stellen bin ich denen ggf. behilflich. Die Antragsformulare unterscheiden sich in bestimmten Punkten also kann es schon sein das die Formulare von LRA zu LRA anders aussehen. Mir kommt es so vor als wie wenn manche Ämter es eben einwenig genauer wissen wollen. Aber wie gesagt es geht nur um Antragsformulare, nicht um eine WBK

Geschrieben

Aber wie gesagt es geht nur um Antragsformulare, nicht um eine WBK

Es ging hier aber um die WBK`s.

Das viele ihre eigenen Antragsformulare haben ist aber auch richtig. Ich hatte mir damals irgendeins aus dem Netz geladen und abgegeben, wurde aber auch angenommen, obwohl das meiner Behörde ganz anders aussah. Aber die hatten halt keins Online stehen.................

LG

Peter

Geschrieben

Uns haben sie noch die Alte auf's Auge gedrückt mit der Durchstreichung auf der Vorderseite.

Fühlt sich hier etwa jemand benachteiligt ?

Ich glaub's einfach nicht. Eure Probleme möchte ich mal haben.

An alle WBK-Fetischisten:

Mir ist es vollkommen gleichgültig auf welchem Stück Papier mir die Behörde meine EWB ausstellt.

Von mir aus können die auch Klopapier, 'nen Bierdeckel oder weiß ich was benutzen.

Ist schon traurig genug, dass wir zum Erwerb überhaupt so 'nen Wisch brauchen.

Gefangene hegen i.d.R. den Wunsch nach Freiheit, statt über die Farbe der Fesseln zu diskutieren.

Just my 2 Cents, Delgado

Geschrieben

Schade, dass es jetzt die einheitlichen Vordrucke für die gelbe WBK gibt. Früher hatten die Waffenbehörden einfach die Vordrucke für die alten gelben WBKs genommen und individuell etwas reindrucken lassen. Das war dann immer auch eine mögliche Fehlerquelle zugunsten der Waffenbesitzer. Ihr solltet mal genau hinsehen, was auf euren gelben WBKs steht. Bei einigen (so etwa bei mir) ist nämlich von der Waffenbehörde reingedruckt worden, dass nicht nur der Erwerb, sondern auch der (endgültige!) Besitz erlaubt wird. In diesen Fällen muss dann zwar weiterhin die Eintragung der erworbenen Waffen beantragt werden, aber es handelt sich dann nur noch um eine Formsache. Siehe zu dieser Thematik das Urteil des VG Meinigen vom 21.03.2006, Az. 2 K 1003/04.Me:

[Text auf der gelben WBK im dortigen Verfahren]

„Gemäß § 14 Abs. 4 WaffG (2002) ist der Inhaber dieser WBK auch berechtigt, Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen sowie einläufige Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und mehrschüssige Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung zu erwerben und zu besitzen.“

[rechtliche Beurteilung des Gerichts]

Im Falle des Klägers war diesem tatsächlich auch bereits die unbefristete Erlaubnis nicht nur zum Erwerb, sondern auch zum Besitz am 29.01.2004 erteilt worden. Ob dies mit der Rechtslage, insbesondere mit der Ermächtigungsgrundlage in § 14 Abs. 4 Satz 1 WaffG 2003, der nur von Erwerb spricht, in Einklang steht, ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Ob im Falle des Klägers die Eintragung der Waffe also ein schon bestehendes Besitzrecht nur bestätigt, bedarf hier auch keiner Entscheidung. Denn jedenfalls hat der Kläger nach Auffassung des Gerichts einen Anspruch darauf, dass die von ihm erworbene Waffe von der Beklagten ohne Vorlage der geforderten Bescheinigung einzutragen ist, so dass er jedenfalls dann endgültig zum Besitz der Waffe berechtigt ist.

Geschrieben

Fühlt sich hier etwa jemand benachteiligt ?

Ich glaub's einfach nicht. Eure Probleme möchte ich mal haben.

Weder fühle ich mich benachteiligt noch habe ich ein Problem damit. Warum der gedankliche Austausch, zu einer Sache, in einem Forum ein Problem darstellen soll, verstehe ich nicht ganz.

Geschrieben

Weder fühle ich mich benachteiligt noch habe ich ein Problem damit.

Das hast du auch mit keinem Wort gesagt, also lass dich nicht foppen. ;)

Geschrieben

Na ja, so wie von mir gemeint und in dem Zusammenhang, eher so was wie eine zwinkernde Aussage. Aber mach dir doch keine Sorgen. Ob meine WBK die aktuellste ist oder nicht, beschäftigt mich jetzt nicht täglich. Nur wenn ich den Tintenstrich auf der Vorderseite sehe packt mich die blanke Wut (Scherz).

Geschrieben

War da nicht was mit "die alten Formulare aufbrauchen" bei den Gelben WBKs?

Ich meine ich hätte da sowas im Hinterkopf.

Ja, das trifft zu und macht ja auch Sinn. Manche Waffenbehörden sollen allerdings so hohe Formularbestände haben, dass das noch mindestens 10 Jahre dauern wird, bis die neuen Formulare Verwendung finden werden. Letztendlich ist es aber auch eigentlich egal, wenn das richtige draufsteht.

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