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IGNORED

Neue Regelung für das Verschrotten von Waffen?


ElmerFudd

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Mein Büma in einer Stadt in NRW hat mir zu meinem Bedauern eröffnet, dass er selbst keine Verschrottung von Waffen mehr vornimmt.

Der Hintergrund: ein auf jagdlich getrimmter 98er soll nach dem Willen der Witwe des Erblassers geschrottet werden. Das ZF konnte noch gut verkauft werden. Einzig die EAW-Basen sollen noch auf den Markt gebracht werden.

Lt. Büma müsse die Waffe oder das, was davon übrig ist, nach der Zerstörung nach Mellrichtstadt zur endgültigen Überprüfung geschickt werden. Das würde er aber nicht mehr machen, da die Kosten zu hoch seien.

Dann erklärte er mir, dass die Polizeibehörden das durchführen lassen würden, dass das aber auch wieder Geld kosten würde.

Ich bin derzeit etwas ratlos.

Geschrieben

alles was verkauft werden soll abbauen, den rest der behörde überlassen...................wenns um verschrotten geht!

wenn du umbau zu deko meinst, läuft es nur übers beschussamt

Geschrieben

spielt da wieder wer Pippi Langstrumpf?

Meinst Du jetzt den Büma oder die Behörden? Ich blicke da nicht mehr durch. Zumal es nicht einmal der Chef selber war sondern einer seiner Mitarbeiter. Und ich bin dort seit mehr als dreißig Jahren Kunde.

alles was verkauft werden soll abbauen, den rest der behörde überlassen...................wenns um verschrotten geht!

wenn du umbau zu deko meinst, läuft es nur übers beschussamt

Nein, ich meinte verschrotten, unbrauchbar machen, quasi in den Urzustand vor der Erzgewinnung versetzen. Die Sache mit dem Deko- oder Salutumbau hat er mir auch erzählt und das quasi als Vergleich hinzugezogen.

Geschrieben

dann erzählt er Müll.......waffen "zerstören" darf jeder, dann ab zum Amt und gut ist es.

Mann sollte nur soweit zerstören, das die wesentlichen Teile identifizierbar sind.

ich kenne einen Fall persönlich, da war der Besitzer so "verärgert" das er seine Waffen mit Schraubstock, Flex und Hammer bearbeitet hat und die dann mit den Worten " so, jetzt könnt ihr sie haben" auf dem Amt abgegeben hat...........

Geschrieben

dann erzählt er Müll.......waffen "zerstören" darf jeder, dann ab zum Amt und gut ist es. ....

So könnte es laufen, wenn der SB es mit macht. Spielt der SB nicht mit, wird er den WBK-Inhaber zum Beschussamt schicken ums sich dort eine schriftliche Bestätigung darüber ausstellen zu lassen, dass "alle" wesentlichen Teile von der Vernichtung erfasst sind!

Geschrieben
...zum Beschussamt schicken ums sich dort eine schriftliche Bestätigung darüber ausstellen zu lassen, dass "alle" wesentlichen Teile von der Vernichtung erfasst sind!
Das BA überprüft das, damit du die Teile zusammen setzen darfst. Willst du die Teile nicht zusammen setzen brauchen diese auch nicht zum BA. Du hast dann einen Teilesatz. Baust du diesen Teilesatz trotzdem zusammen und wirst erwischt hast du ein Problem.
Geschrieben

Das sollte eigentlich kein Problem sein.

Verschluss herausnehmen, und vorne im Winkel von 45° abschleifen.

Lauf mit Patronenlager abbauen, und den Lauf von vorne bis hinten mit der Flex aufschlitzen.

Der Schlitz muss mindestens 4 mm breit sein. (Waffennummer muss noch zu erkennen sein.)

Dann mit dem Schrott und der WBK zum SB, und austragen lassen.

Dann dürfte eigentlich kein SB den Austrag verweigern.

Geschrieben

Das sollte eigentlich kein Problem sein.

Verschluss herausnehmen, und vorne im Winkel von 45° abschleifen.

Lauf mit Patronenlager abbauen, und den Lauf von vorne bis hinten mit der Flex aufschlitzen.

Der Schlitz muss mindestens 4 mm breit sein. (Waffennummer muss noch zu erkennen sein.)

Das wäre dann aber wieder unbrauchbar machen und das darf eben nicht jeder.

Geschrieben

Wenn man einen Dekoumbau als Beispiel für "Unbrauchbar machen" nehmen würde: Deko muss vom Beschussamt abgenommen werden (Stempelchen). Verschluss und Patronenlager müssen verschweist werde. Machen kann das eventuell jeder und nicht unbedingt ein Büma (Annahme von mir). Es müsste doch die Möglichkeit geben, die Waffe von der Behörde abholen zu lassen?

Geschrieben

So, wie's Rainer's Messerwelt geschildert wurde, ist es Zerstören.

Mein SB meinte mal dazu "kaputt machen dürfen Sie, legen Sie mir anschließend bloss die zerstörten Teile vor".

Geschrieben

Hm - also als ich ein Kleinkaliber-Gewehr und eine 6.35 er Pistole aus der Erbmasse meines Vaters nicht übernehmen wollte, hab ich die beiden Waffen einfach beim SB samt WBK und der 6.35 er Mun abgegeben. Den zusätzlichen Steyr - Karabiner hat er dann noch auf meine Gelbe umgetragen, und gut war. Hat nur die Gebühren für den Eintrag in Gelb gekostet. Fürs "Abgeben zum Verschrotten und Entsorgen" war nichts zu zahlen

Geschrieben

Ich habe neulich eine Waffe unbrauchbar machen lassen. Da hatte ich auch einen Büxer in meiner Nähe gefragt und die gleiche Antwort bekommen, wie der Threadstarter (allerdings ging es bei mir explizit um unbrauchbar machen lassen, also Umbau auf Deko, und nicht zerstören). Der Büxer sagte, dass er das früher öfter gemacht hat, aber die Anforderungen der Behörden an diese Tätigkeit mittlerweile so hoch sind, dass sich das nicht mehr lohnt.

Ich habe die Waffe dann bei einem großen, deutschlandweit bekannten und hier im Forum viel zitierten Handelsunternehmen unbrauchbar machen lassen. Die Waffe wurde so verändert, wie von Rainers-Messerwelt beschrieben. Zusätzlich war auch noch der Lauf im ersten Drittel ausgefüllt und zusätzlich mit einem Stift versehen. Ich glaube, der Schlagbolzen war auch weg - da bin ich mir aber nicht mehr so sicher.

Außerdem war dann noch ein neues Beschusszeichen drauf, mit dem das Beschussamt den Umbau bestätigt und ein passendes Schreiben zur Vorlage an die Behörde zwecks Austragung der Waffe. Im Beschusszeichen war eine Nummer eingestempelt, die - so habe ich das später gesehen - die Unbrauchbar-mach-werkstattidentifikationsnummerkennzeichnungsidentität des Waffenhandelsunternehmens war, weswegen ich das mit dem viel Aufwand - lohnt nicht sofort glaube.

bye knight

Geschrieben

das liegt daran, das bestimmte "umbauer" typenabnahmen bekommen haben, also z.b. das System 98 nach bestimmten Vorgaben umbauen und SELBER stempeln dürfen, also es quasi eine Generalabnahme für bestimmte Typen gibt.

Geschrieben

OK:

Das Threadersteller-Problem: Alter 98er soll weg, dabei eben Basen und ZF verscheuern und den Rest zerstören. Das Zerstören darf man mMn tatsächlich selber machen, denn die Aufzählung zur Bearbeitung und Herstellung ist abschließend. Ist natürlich sinnvoll, sämtliche wesentlichen Waffenteile vorweisen zu können, mit Nummern...

Da der Büxer sich weigert, Schrott zu machen, würd' ich es selbst erledigen. Falls ein Deko-Umbau erfolgen soll, stimmt aber die Aussage des BüMa.

Geschrieben

siehe dort Zu Paragraph 21: Gewerbsmäßige Waffenherstellung, Waffenhandel:

http://www.verwaltun...2012_BMJKM5.htm

Zitat WaffVwV zu Paragraph 21: "Das Zerstören (z.B. Einschmelzen, Zerschreddern) einer Schusswaffe oder wesentlicher Teile einer Schusswaffe ist keine erlaubnispflichtige Tätigkeit."

Mann muss aber die Zerstörung aller wesentlichen wAffenteile der Behörde nachweisen! :search:

Geschrieben

Ich habe gestern noch eine Email an meine Behörde geschickt. Soeben rief der SB mich an und wunderte sich über den Büma. Ihm sei diesbezüglich nichts bekannt. Ich könnte die Waffe aber auch kostenfrei bei ihm abliefern. Auch das Austragen wäre kostenfrei, da der Besitzer ja mittlerweile verstorben sei. Allerdings habe ich dann die Fahrerei an der Backe. Beim Büma wäre es einfacher gewesen. Mittags von der Arbeit aus mal eben um die Ecke, das Dingen schreddern lassen, Protokoll der Vernichtung zur Kreisverwaltung schicken und fertig.

Ich glaube, ich muss noch mal mit dem Chef selber reden.

Geschrieben

Kann die Witwe das Gewehr nicht kostenfrei abholen lassen? Das wurde doch immer wieder propagiert, wenn jemand der selbst gefahren ist, plötzlich ein Verfahren an der Backe hatte.

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