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IGNORED

WBK Austrag - Eintrag


aw93

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Hallo

Möchte meine Waffe eine Sportpistole AW 93 verkaufen,habe auch einen Käufer gefunden - auf meiner WBK sind zwei 22er also die Feinwerkbau AW 93 und eine Smith & Wesson 617 eingetragen,wenn ich nun die AW 93 Verkaufe,kann ich mir später ohne Probleme wieder eine andere 22er holen oder muss ich wieder den 1. Vositzenden Unterschreiben lassen,zur Behörde hingehen u..s.w ? Oder nur Antrag holen von Beörde,im Antrag hineinschreiben was man für eine Waffe kaufen möchte - dann wieder Abwarten Führungszeugniss - wenn negativ dann Waffe kaufen ?

Danke schon mal

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Einfach mal bei Sachbearbeiter der Behörde nachfragen.

Als aktiver Schütze gibt es oft keine Probleme, da das Bedürfnis ja weiter besteht,

wenn die alte Waffe defekt ist oder die neue der Leistungssteigerung dient.

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... danach geht der antrag zum verband.

... und kostet da immer wieder richtig schön viel Knete!

So stellt der Eine wieder die Versorgung des Anderen sicher, und umgekehrt!!!

Alles natürlich wie immer ohne Sinn und Verstand.

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... und kostet da immer wieder richtig schön viel Knete!

Meinst du beim Verband oder beim Amt? Bei meinen 2 Anträgen (NDSB) Hab ich beim Verband nur das Porto für die Bescheinigung bezahlt. Das leichte Räuspern kahm immer erst bei der Behörde Zwecks Eintragung :s84::D
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Sowohl als auch. Wie ich schon sagte:

das Amt will IMMER Geld für einen Antrag sehen.

Folgende Zeilen aus dem Antragsformular des WSB ( Westfälischer Schützenbund ) füge ich mal an:

Nach § 14.2 (Grundkontingent):

Es wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 40,00 € (unabhängig vom Bearbeitungsergebnis) festgelegt.

Die Bearbeitung des Antrages erfolgt erst, wenn der Nachweis über die Entrichtung vorliegt...

Nach § 14.3(über Grundkontingent):

Für Anträge von Einzelpersonen wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 40,00 € bei

Anträgen nach § 14 Abs. 2/4 und 50,00 € bei Anträgen nach § 14 Abs. 3 festgelegt.

Die Bearbeitung des Antrages erfolgt erst, wenn der Nachweis über die Entrichtung

vorliegt.....Jeder Antrag wird

prinzipiell als einzelner Sachverhalt bearbeitet.

Nach §14.4 ( neue gelbe Sportschützen-WBK ):

Es wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 40,00 € (unabhängig vom Bearbeitungsergebnis) festgelegt.

Die Bearbeitung des Antrages erfolgt erst, wenn der Nachweis über die Entrichtung vorliegt ...

Jeder Antrag wird prinzipiell als einzelner Sachverhalt bearbeitet.

Das bedeutet in meiner Umgebung: für 3 KW & eine gelbe WBK hast du schon mal 1 7 0 (!) Euronen an den Verband zu blechen!!!

Und das ist nur die finanzielle Seite, abgesehen von den Mindestringzahlen, Mindesttrainingsterminen und Mindestwettkampfteilnahmen, die man zur Befürwortung der gewünschten Waffen sonst noch so braucht....

Das mit dem Amt hast du ja schon selbst festgestellt...

P.S.: Ja, ich bin immer noch Mitglied in diesem Verband, auch wenn mich solche Dinge an der Sinnhaftigkeit zweifeln lassen...

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Folgende Zeilen aus dem Antragsformular des WSB ( Westfälischer Schützenbund ) füge ich mal an:

...

P.S.: Ja, ich bin immer noch Mitglied in diesem Verband, auch wenn mich solche Dinge an der Sinnhaftigkeit zweifeln lassen...

du hast vergessen zu erwähnen, daß der WSB ganz selbstherrlich nur eine befürwortung pro schütze und halbjahr gewährt. die drei kurzwaffen und eine gelbe dauern also zwei jahre, womit die kosten wieder relativiert sind :crazy:

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<p>

du hast vergessen zu erwähnen, daß der WSB ganz selbstherrlich nur eine befürwortung pro schütze und halbjahr gewährt.
Das steht zwar auch im Vordruck, ich habe jedoch bei überzeugender Begründung gegenteilige Erfahrungen gemacht. Das war dann auch kein Problem. Bin allerdings auch regelmässig auf div. Wettkämpfen zu finden. Deshalb habe ich das nicht erwähnt.
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  • 3 Wochen später...

Nach dem WaffG gibt es keinen Waffentausch mehr. Da hat die Behörde auch keinen Spielraum. Wenn die alte Waffe aus der WBK ausgetragen ist, ist das Bedürfnis erloschen und muss neu beantragt werden.

40€ für eine Bescheinigung ist schon eine absolute Frechheit.

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Das der verband da derart abzockt ist eine Sauerei. Du bist zahlendes Mitglied, das ist eine Dienstleistung des Verbandes die du zur Ausführung deines Sports, und damit der Gemeinnützigkeit des Verbandes, in Anspruch nimmst.

Der Betrag steht in meinen Augen auch in keinem Verhältnis zum Aufwand.

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Dann prüfe Du einmal für Gottes Lohn die Anträge der Verbandsmitglieder wo etliche Anträge unvollständig und falsch ausgefüllt sind.

...das könnte man dann ja halten wie bei uns die DSU: Antrag kostet normal nix (außer frankiertem Rückumschlag). Ist der Antrag unvollständig/falsch, werden 10,--EUR Gebühr fällig.

Es geht vieles, man muss nur wollen...

gruss

blackys

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Eigentlich ist das totaler Quatsch. Es ist doch das normalste der Welt das man sein Sportgerät mal gegen ein neues Modell, anderes Modell oder wenn es kaputt oder verschließen ist austauscht.

Solange es das gleiche Kaliber und waffenart ist... Wo liegt das Problem?

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Eigentlich ist das totaler Quatsch. Es ist doch das normalste der Welt das man sein Sportgerät mal gegen ein neues Modell, anderes Modell oder wenn es kaputt oder verschließen ist austauscht.

Solange es das gleiche Kaliber und waffenart ist... Wo liegt das Problem?

Schau, dem Gesetzgeber ist es egal, wenn Du dir ein paar neue Skier oder einen neuen Tennisschläger kaufst, egal, ob Du nur das alte Gerät ersetzen oder ein zusätzliches haben möchtest. Skier und Tennisschläger interessieren den Gesetzgeber nicht die Bohne. Waffen aber interessieren den Gesetzgeber sehr, davon möchte er nämlich ausdrücklich so wenig wie möglich im Volk, und um das durchzusetzen, hat er sich das Waffengesetz ausgedacht. Wenn jetzt eine Waffe verschlissen oder aus anderen Gründen für dich nicht mehr brauchbar ist, dann ist das eine Chance, eine Waffe aus dem Verkehr zu ziehen, und es wäre doch dumm vom Gesetzgeber, wenn er diese Chance nicht ergreifen würde, oder?

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Solange es das gleiche Kaliber und waffenart ist... Wo liegt das Problem?

eigentlich nirgends, denn es lässt sich sehr gut mit §8 argumentieren und alle Vorgaben des §14 sind ja auch schon erfüllt!

WaffenTAUSCH beim Händler/Büxer mit Voreintrag, widerspräche nicht dem WaffG.

... nach meiner ganz persönlichen und privaten Meinung ...

alzi

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Angenommen eine Behörde vergibt neuen Voreintrag nach Waffenverkauf (gleiche Waffenart / Kaliber) ohne neue entsprechende Verbandsbescheinigung.

Könnten sich daraus ggfs. später, bspw. nach Umzug und deshalb neue zuständige Behörde oder zukünftiger neuer Bedürfnissbescheinigung beim Verband, Nachteile für den Schützen ergeben?

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Angenommen eine Behörde vergibt neuen Voreintrag nach Waffenverkauf (gleiche Waffenart / Kaliber) ohne neue entsprechende Verbandsbescheinigung.

Könnten sich daraus ggfs. später, bspw. nach Umzug und deshalb neue zuständige Behörde oder zukünftiger neuer Bedürfnissbescheinigung beim Verband, Nachteile für den Schützen ergeben?

Warum sollte das so sein? :confused:

Ich bin immer wieder fassungslos, was für seltsame Hirngespinste einige User hier entwickeln.

CM

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