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IGNORED

10 Jahre "kleiner Waffenschein" !


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Geschrieben (bearbeitet)

Hmm...

Kann man irgendwie die Anzahl verkaufter Puffen rausbekommen?

Ich vermute sehr stark, das sich viele nur einen Gasplatzer daheim zum Schutz des Hauses hingelegt haben ohne jede Absicht den auch draußen zu führen oder dafür den schwachsinnigen KWS zu beantragen. Hinzu kommt das aus genau diesem Grund vorhandene Mißtrauen gegen den Staat und dessen Schutzfunktion via "Gewaltmonopol" welches schon lange auf andere Gewalttäter übergegangen ist. Warum sollte sich dieser mißtrauische Mitbürger der Möglichkeit der Entwaffnung durch einen paranoiden Sicherheitsstaat aussetzen und sich der rudimentären Chance einer SV in seinen 4 Wänden berauben? Genau jenige werden schön die Klappe halten. Analoges ist rein psychologisch auf zu diesem Zweck Illegalwaffenbesitzer anzuwenden, die es mit Sicherheit auch gibt!

Daher denke ich das der Ist-Bestand um Größenordnungen wesentlich höher sein dürfte ganz zu schweigen von den Kandidaten, die sich ohnehin um keinerlei Gesetze scheren. Gaser sind ja ohnehin (noch) frei erwerbbar und andernfalls würde es besagte Klientel sowieso am Bürzel tangieren, wennse nicht ohnehin schon "Besseres" am Start haben.

Bearbeitet von Andi08/15
Geschrieben

Ich halte davon gar nichts zumal jeder Kriminelle wirkungvoller bewaffnet ist.

Da sieht mans wieder wenn man sich nicht ans Gesetz hält ist man auch noch im Vorteil..... :bud:

Geschrieben

Nachtrag: Eine ordentliche Pulle Pfefferspray ist allemal besser und man hat kein Geschiß.

Wobei man diese aber regelmäßig kontrollieren sollte, wenn man Pech hat machts sonst nur pffft.

Das passiert bei Patronen selbst wenn sie paar Monate über dem Verfalldatum sind deutlich weniger.

Bei einem ordentlichen Revolver könnte man binnen kürzester Zeit bei einem Versager den Abzug

schnell weiter Betätigen so das die nächtse Kammer weitertransportiert wird und der nächste Schuss

ausgelöst wird, das der auch versagt wäre wirklich ein Riesenpech und vielleicht sogar geringer als ei

sechser im Lotto.

Es gibt zur Spraydose noch eine Alternative die Jet Protectoren einmal als 2 Schüssiges Wegwerfgerät.

Das andere als professionelles Schusswaffenähnliches Gerät mit Wechselkartuschen schussgenau bis ca 6-7m.

Nachteil relativ teuer ein 2 schüssiges Wechselmagazin (also mit 2 Patronen/Kartuschen) kostet alleine knapp 30 EUR.

Weitere Alternative eine RAM-Waffe mit Pepperballs Preis wie profess.Jetprotector Reichweite (vermutlich) wirkungsvoll

bis 15m. Nachteil da es eine CO2 Pistole ist dürfte diese nicht einfach so geführt werden der Jetprotector hingegen

schon da er als Tierabwehrgerät verkauft wird (der Einsatz gegen Menschen ist normalerweise nicht zulässig Ausnahme absolute Notwehr).

Geschrieben

ImGegenteil wenn deine kleine Röhm nun durch den kleinen Waffenschein registriert ist, könnte man dich viel eher zur Abgabe

auffordern (drum haben ja Kriminelle ihre Waffen illegal) du kannst dann auch nicht sagen ich habe keine ist ja durch den kl.WS.

bekannt das du Gaswaffen Besitzer bist.

Der KWS sagt nicht ob Du 1 oder 500 besitzt. Es wird auch keine Waffe eingetragen. Du kannst also jeden Tag ein (oder zwei ;)) andere führen.

Kann man irgendwie die Anzahl verkaufter Puffen rausbekommen?

Der Bestand wird im zweistelligen Mio. Bereich liegen. Irgendwann hatte fast jeder mal so´n Teil, wieviele in 40 Jahren verkauft, verschrottet wurden oder vergessen irgendwo rumliegen, weiß kein Mensch.

Es gab keine Seriennummernpflicht und mancher Hersteller oder Importeur ist längst verschwunden.

Geschrieben

Das Poblem mit SSW das weder Polizei noch bewaffnete Sicherheitsdienste es im Zweifel nicht unterscheiden können und das kann ganz böse nach hinten losgehen. Ich halte davon gar nichts zumal jeder Kriminelle wirkungvoller bewaffnet ist. Das Ganze ist nur ein Placeboeffekt.

Da giebt es DREI Probleme;

1. Wie Du sagst: Die Polizei kann nicht genau sagen, wasw sie vor sich hat und Reagier eventuell zu Hart!

2. "Böse" Jungs nehmen eine eventuelle scharfe Waffe nicht für voll und vertauen darauf, das die "Guten" sowiso keine "echte" Waffe haben. Erfolg...die Sache eskaliert!

3. Der Führer einer SSW fühlt sich besonders Stark, weil er ja eine "Waffe" führt. Und das sogar mit "Waffenschein"! Erfolg...die Sache eskaliert!

Meine Meinung: Eine SSW taugt zu vielem, aber nicht zur SV! Da ist jeder Krückstock besser!

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

In Vermont muss man dem KWS in etwa äquivalenten Papierkram durchlaufen und $ 200 zahlen, wenn man eine vollautomatische scharfe Waffe besitzen/führen will. Ansonsten braucht man als unbescholtener, volljähriger Einwohner zum Besitz und Führen von beliebigen Schusswaffen keinerlei Genehmigung.

Funktioniert auch, Vermont hat eine sehr niedrige Kriminalitätsrate und kein Problem mit austickenden Legalwaffenbesitzern.

In meinen Augen ist der KWS repressiver Unsinn in Verbindung mit Abzocke.

Geschrieben

Übrigens: Er hat von befriedetem Besitztum gesprochen und da darf er schiessen soviel er will, solange er das Hausrecht hat oder die Zustimmung desjenigen hat, der das Hausrecht hat. Die Polizei mag zwar trotzdem kommen, aber laut Waffengesetz darf ihm das niemand untersagen, solange nicht etwaige Flugkörper (wie z.B. bei Silvester) das Grundstück verlassen können. Soll heissen: Es ist egal wann er das macht solange das eingehalten wird.

Die Polizei mag kommen ja vielleicht auch das SEK?

Viel Spass beim Diskutieren mit den voll unter Adrenalin stehenden Herren, die schreien selbst unbewaffnete an selbst

wenn sie festgestellt haben sie sind in der falschen Wohnung wird dem Bewohner gesagt wenn er sich beschwert "er soll

die Schnauze halten ansonsten wolle man ihm die Zähne einschlagen...kannte solche Äußerungen eher von der anderen

Seite des Gesetzes.

Mag sein das es zwar offiziell erlaubt ist mit der Gaswaffe auf dem eigenen Grundstück zu schießen wenn kein Sylvester

ist würde ich es nicht empfehlen, womöglich führt es gar noch zu einer MPU warum sollte ein "normaler" Mann womöglich

im mittleren Alter mit Platzpatronen rumballern?

Geschrieben

Da giebt es DREI Probleme;

1. Wie Du sagst: Die Polizei kann nicht genau sagen, wasw sie vor sich hat und Reagier eventuell zu Hart!

Damit muss man heutzutage angesichts falsch gestürmter Wohnungen und Political Provokateurs der polizei

bei Demonstrationen auch als total Unbewaffneter rechnen!

Geschrieben

...Übrigens: Er hat von befriedetem Besitztum gesprochen und da darf er schiessen soviel er will, solange er das Hausrecht hat oder die Zustimmung desjenigen hat, der das Hausrecht hat. Die Polizei mag zwar trotzdem kommen, aber laut Waffengesetz darf ihm das niemand untersagen, solange nicht etwaige Flugkörper (wie z.B. bei Silvester) das Grundstück verlassen können. Soll heissen: Es ist egal wann er das macht solange das eingehalten wird.

1. Lärmbelästigung: Giebt schnell Ärger!

2. Wenn Jemand die Waffe sehen kann, kann er sich Bedroht fühlen! Giebt schnell Ärger!

3. ...Geschose das Grundstück verlassen: Wird nur anerkannt, wenn ein Kugelfang nachgewiesen wird und die Waffe nicht in eine andere Richtung gehalten werden kann! (Nach auskunft meines SB)

Geschrieben

1. Wie Du sagst: Die Polizei kann nicht genau sagen, wasw sie vor sich hat und Reagier eventuell zu Hart!

Eine wirklich harte Reaktion ist wohl nur zu erwarten, wenn man damit gegenüber den Beamten herumfuchtelt und das macht man ja nun mal nicht bzw. kann IMHO kaum von 'zu harter Reaktion' die Rede sein, wenn ein Polizist mit einer Schusswaffe bedroht wird, weil härter zu reagieren als die obligatorische Dublette in den Oberkörper zu verpassen, geht wohl kaum.

Ansonsten sehe ich es eher als Vorteil, wenn für die Polizei nicht klar ist, ob es sich um eine scharfe Waffe handelt, das wird nämlich sicher stellen, dass sie sehr schnell und mit vielen Kräften kommen - das kann in einer Notwehr-Situation nur wünschenswert sein. Auch Unbeteiligte werden wohl schneller die Polizei rufen, wenn jemand augenscheinlich um sich schießt, als wenn man nur um Hilfe ruft. Z.B. sind sich Zeugen auch oft nicht sicher, ob es eine kameradschaftliche Keilerei unter Bekannten oder eine ernsthafte Attacke auf ein dezidiertes Opfer ist - sobald Schüsse fallen, sollte klar sein, dass es kein Spaß mehr ist.

Von der Polizei erst mal unsanft als Verdächtiger verhaftet zu werden, wäre mir jedenfalls lieber als z.B. von einer Horde Schläger totgetreten zu werden, weil keiner rechtzeitig die Polizei gerufen hat.

2. "Böse" Jungs nehmen eine eventuelle scharfe Waffe nicht für voll und vertauen darauf, das die "Guten" sowiso keine "echte" Waffe haben. Erfolg...die Sache eskaliert!

Deshalb droht man mit einer SSW auch nicht; wenn man sie zieht, muss man sie auch sofort auf die nötige Wirkung gerichtet einsetzen und die sich daraus hoffentlich ergebende Fluchtmöglichkeit nutzen.

3. Der Führer einer SSW fühlt sich besonders Stark, weil er ja eine "Waffe" führt. Und das sogar mit "Waffenschein"! Erfolg...die Sache eskaliert!

Ich glaube, die allermeisten Menschen, die sich so viele Gedanken um SV machen, dass sie einen KWS beantragen und so zuverlässig sind, dass sie einen bekommen, werden die Wirksamkeit einer SSW realistisch einschätzen können. Im Übrigen kann es auch eine gute Sache sein, wenn sich jemand durch die Waffe stark fühlt, weil Täter sich in der Regel Opfer aussuchen, die eine typische Opferhaltung zeigen, d.h. keinerlei Kampfeswillen, Unsicherheit, Unterwürfigkeit etc., und selbst wenn derjenige dann trotzdem angegangen wird, hat er nur aus einer Position der Stärke und Selbstsicherheit heraus die Chance, erfolgreich zu deeskalieren. Deeskalation aus einer eingeschüchterten Opfereinstellung heraus funktioniert nicht, sondern wirkt eher wie ein flehender, hilfloser Beschwichtigungsversuch, der den Täter noch mehr anstachelt.

Wobei es schon richtig ist, dass man sich keinesfalls so 'stark' fühlen darf, dass man unnötig unnachgiebig ist oder gar provozierend wirkt und es auf die Konfrontation anlegt. Das gilt aber in jedem Fall - selbst wenn man eine scharfe Schusswaffe oder sonst was hätte. Zum einem natürlich aus rechtlichen Gründen, aber auch rein technisch - die Erkenntnisse etwa, wie schnell ein Messerangreifer heransprinten und tödliche Stiche landen oder auch wie lange jemand selbst mit tödlichen Treffern in den Torso noch handlungsfähig sein kann, dürften ja bekannt sein. Eine physische Auseinandersetzung sollte immer möglichst vermieden werden.

Meine Meinung: Eine SSW taugt zu vielem, aber nicht zur SV! Da ist jeder Krückstock besser!

Kommt immer auf die Situation an, es gibt nicht das perfekte Selbstverteidigungsmittel für alle Situationen. Sicher kann ein Schlagstock oftmals besser sein als eine SSW, es kann aber auch umgekehrt der Fall sein und ich könnte mir sogar Situationen vorstellen, wo eine SSW besser funktionieren würde als eine scharfe Waffe.

Geschrieben

Ich hab keinen da Ich ein Messer + Pfefferspray führe.

Denke aber ersteres ist für viele vieleicht Mental ein Problem aber nicht für Leute wie Mich die bei Waffenscheinen lieber so einen Trend sehen wollen wie in den USA bezüglich richtigen Kalibern.

Rtc2.gif

  • 5 Jahre später...
Geschrieben

Mir war gar nicht mehr bewusst, dass es den KWS schon seit 2003 gibt. Kam gestern im Radio und da hab ich interessehalber mal gesucht.

Jetzt ist es zwar logisch das ein Bestand von Jahr zu Jahr zunimmt, aber seit Ende 2014 soll es ein Plus von 130% sein.
Wobei es in Zahlen m.E. immer noch relativ wenig ist.
 

Zitat

Die Zahl der Kleinen Waffenscheine in Deutschland ist weiter gestiegen.

So waren im nationalen Waffenregister zum 31. Oktober 603.482 Scheine gemeldet.

Das entspricht einem Anstieg von rund 130 Prozent seit 31.12.2014.

https://www.welt.de/politik/deutschland/article185167746/Schreckschusspistolen-Zahl-der-Kleinen-Waffenscheine-hat-sich-verdoppelt.html

Geschrieben

@erstezw Und das bei einem Bestand, der gigantisch sein dürfte. SSW sind seit Jahrzehnten frei verkäuflich und zumindest bis vor 2003 hätte es sich für Altmetallsammler gelohnt, am 1. Januar mit der Kehrmaschine durch die Straßen zu fahren :chrisgrinst:
 

Was genau war dann eigentlich 2003 der Grund des Gesetzgebers für den KWS?
(ja ich gebe es zu, ist eine rhetorische Frage)

Geschrieben
vor 20 Stunden schrieb chief wiggum:

Und das bei einem Bestand, der gigantisch sein dürfte.

Schon, aber wieviel davon wurde zum Selbstschutz gekauft? Wir sind als Kinder, ohne daß sich jemand aufgeregt hat, damit durch die Felder gezogen und haben es gelegentlich knallen lassen. Und es gab natürlich die Verwendung zu Sylvester. Aber als geeignete Waffe erschien das eigentlich keinem von uns, auch wenn wir wussten, daß es Reizpatronen gibt und der eine oder andere auch welche hatte. Die dürften heute wohl in irgendwelchen Schränken liegen weil es nicht mehr geht, sie den eigenen Kindern zum Spielen zu geben. (Und auch im Rückblick haben wir die Dinger sicher benutzt, nicht auf Leute gerichtet und Feuer-/Waldbrandgefahr beachtet. Schon damals außerhalb des formal Erlaubten, aber auf dem Land kein Problem.)

Geschrieben
vor 21 Stunden schrieb chief wiggum:

Was genau war dann eigentlich 2003 der Grund des Gesetzgebers für den KWS?

Statistiken erwirtschaften als Grundlage für weitere Gestzesverschärfungen.

Geschrieben

Schauen wir doch, was die Bundesregierung darüber denkt und das über ihren Pressesprecher bekanntmacht:

 

Zitat

 

Frage: Ich habe eine Frage an das Innenministerium. Das Redaktionsnetzwerk Deutschland hat unter den Innenministerien der Länder nach eigener Recherche herausbekommen, dass die Zahl der sogenannten Kleinen Waffenscheine enorm gestiegen ist. Ihre Zahl hat sich im Vergleich zu 2014 mehr als verdoppelt. Dazu die Fragen: Hat das Bundesinnenministerium eigene Erkenntnisse? Haben Sie eine Erklärung für diese Entwicklung? Vor allem: Wie bewerten Sie diese Entwicklung? Finden Sie das besorgniserregend?

Schmidt: Vielen Dank. - Wir haben gemeinsame Erkenntnisse mit allen Innenministerien der Länder aus dem Nationalen Waffenregister, das gemeinsam von allen Behörden geführt wird. Daraus können Sie die Gesamtzahl der sogenannten Kleinen Waffenscheine entnehmen. Zu den Kleinen Waffenscheinen wurden einige Zahlen genannt. Ich habe eine etwas neuere Zahl für Sie: Zum Stichtag 31. Oktober 2018 gab es im Nationalen Waffenregister den Eintrag von 603 482 Kleinen Waffenscheinen. Zum Stichtag 31. Dezember 2017 waren es noch 557 560 Kleine Waffenscheine.

Bei der Bewertung der Frage, ob das eine Zunahme oder Abnahme der Sicherheit bedeutet, tue ich mich ein bisschen schwer. Denn Sie müssen verstehen, dass die Erteilung eines Kleinen Waffenscheines und damit einer bestimmten Erlaubnis zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen aus behördlicher Sicht auf der einen Seite mit einem Sicherheitsgewinn einhergeht. Denn die Personen, die diesen Waffenschein beantragen, werden darauf hingewiesen und erhalten Hinweise dazu, wie mit diesen Gegenständen umzugehen ist. Das bedeutet ganz konkret, dieser Kleine Waffenschein berechtigt dazu, ohne einen Sachkunde-, einen Bedürfnis- oder einen Haftpflichtversicherungsnachweis außerhalb der eigenen Wohnung, von Geschäftsräumen oder eines eigenen befriedeten Besitztums die genannten Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit sich zu führen. Ganz ausdrücklich beinhaltet es aber auch - darauf werden die Inhaber eines solchen Kleinen Waffenscheines hingewiesen -, dass diese Gegenstände nicht bei öffentlichen Veranstaltungen wie Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen oder Ausstellungen geführt werden dürfen. Das ist eine ganz ausdrückliche Regelung des Waffengesetzes, auf die jeder Inhaber einer solchen Erlaubnis hingewiesen wird.

Das heißt, wir würden es eher so sehen, dass wir dadurch, dass viele Menschen diesen Waffenschein beantragen, eine bessere Verbreitung über das Wissen um den sicheren und den richtigen Umgang mit solchen Gegenständen, solchen Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen erreichen. Insofern ist es durchaus in unserem Sinne, dass diese Erlaubnisse weiter verbreitet werden.

Auf der anderen Seite war natürlich vielfach zu lesen, dass es offensichtlich bei den Menschen ein Bedürfnis gibt, eben diese Gegenstände mitzuführen. Ob wir jetzt aus der Situation kommen, dass vorher schlichtweg überhaupt keine Mitfuhr erfolgte, oder aus der Situation, dass diese Mitfuhr mehr oder weniger rechtswidrig oder ohne genauere Kenntnis erfolgte, darüber liegen uns keine Zahlen vor, und darüber möchte ich auch nicht spekulieren. Klar ist aber, dass wir in der Tat steigende Zahlen bei diesem Erlaubnistyp sehen.

Frage: Herr Schmidt, wenn man sich die Kurve der neuen Kleinen Waffenscheine anschaut, dann stellt man fest, dass die Zunahme langsam schwächer wird. Es gab eine Zeit, in der die Kurve enorm stark stiegt. Jetzt sinkt das im Vergleich wieder ein bisschen, wenn man es auf die Monate herunterrechnet. Was die Gesamtzahl angeht: Wie oft werden Kleine Waffenscheine überhaupt zurückgegeben, oder verschwindet das einfach im Nirgendwo, weil niemand seinen Kleinen Waffenschein zurückgibt?

Schmidt: Ich denke, zu diesem Punkt und ebenfalls zu der Frage, die wir auch schon des Öfteren bekommen haben, wie oft die Herausgabe Kleiner Waffenscheine versagt wird, will die Voraussetzungen nicht vorliegen, kann ich Ihnen im Moment leider keine statistischen Angaben machen. Die Erfassungen dazu sind erst vor Kurzem auf Grundlage des zweiten Waffenrechtsänderungsgesetzes eingeführt worden und werden erst zum 1. Januar 2019 wirksam. Deshalb muss ich Sie leider vertrösten.

 

 

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