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IGNORED

Waffenhandel/Nebentätigkeit/Beamter/Urteil


Ringo58

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Das ist nichts weiter als staatliches Mobbing.

"Du bist blöd, wir mögen dich nicht, und deswegen machen wir dir jetzt das Leben schwer, wo wir können."

Das trifft es auf den Punkt!

Die Begründung des Verwaltungsgerichts in dem Fall spricht diesbezüglich Bände.

Geschrieben

Ich würde diese Richterin nur zu gerne fragen, ob der Sachbearbeiter an der unteren Waffenbehörde, der die eigentliche Handelserlaubnis erteilt hatte, denn dann auch dem Ansehen des betreffenden Ordnungsamts bzw. der Kreispolizeibehörde geschadet habe. Es müsse ihrer wirren Meinung nach sich ja wohl so verhalten...

Geschrieben

@Joe07,

der Arbeitgeber hat Dir die vorgeschriebene Ruhezeit im Rahmen Deiner dortigen Beschäftigung zu ermöglichen, nicht diese durchzusetzen. Der Angestellte hat einen Vertrag, keine Sklavenanstellung.

Ich bin auch Angestellter mit selbständiger Nebentätigkeit, und zwar mit Anzeige beim AG aber ohne Genehmigung.

Gruß RNehring

Nicht richtig, der Hauptarbeitgeber muss gewährleisten, dass sein Arbeitnehmer nicht erschöpft zu Arbeit erscheint. Hierzu obliegt ihm eine Aufsichts- und Organisationspflicht. Unter anderem enthalten deshalb heutige Arbeitsverträge für Nebentätigkeiten einen Genehmigungsvorbehalt des Arbeitgebers.

.... Außerdem stand von einem Konflikt zwischen Arbeits- und Erholungsphasen nichts in der Begründung, sondern von der Abträglichkeit für das Ansehen des Dienstherren. ....

Ich hatte ja schon sinngemäß geschrieben, dass die Begründung des VG Unsinn ist! Aber evtl. werden weitere Gründe nachgeschoben und dann wäre eine passende Erklärung zur Ruhezeit hilfreich!

Geschrieben

Wenn er dauerhaft dienstunfähig ist, dann könnte sich das mit der Schädigung des Ansehens natürlich auch darauf beziehen, daß er seine staatliche Kernaufgabe nicht mehr verrichten kann, trotzdem Geld kassiert, aber nebenher noch einen selbstständigen Nebenerwerb stemmen kann. Das ist dem Bürger nebenan schwer zu vermitteln und könnte gemeint sein. In diesem Fall würde das wieder völlig anders aussehen und dann wirklich sehr vom Einzelfall abhängen.

Geschrieben

Servus,

wenn ich nicht ganz irre kenne ich den Kollegen persönlich.

SLG Leiter seit Ewigkeiten.Waffenhändler im Nebenerwerb seit geschätzten 20 Jahren !!!

Ein schechter Witz was der Richter da abzieht.

MfG Piet

Geschrieben

Vielleicht kann ja jemand mit persönlichen Kontakten in Erfahrung bringen, wie das mit der "Schädigung des Ansehens" tatsächlich gemeint war, da kommt es doch auf den Zusamemnhang an. Der Einwand von Zeuss ist nicht von der Hand zu weisen, auch wenn ich befürchte, dass das genauso gemeint war, wie wie man auf den ersten Blick denkt. Aber wir müssen ja nicht den alten Fehler machen, uns durch verzerrte Wiedergabe von Tatsachen in der Presse in die Irre leiten zu lassen, wenn es sich vermeiden lässt.

Geschrieben

"Du bist blöd, wir mögen dich nicht, und deswegen machen wir dir jetzt das Leben schwer, wo wir können."

"No one like's us. We don't care" ...

Vielleicht den Laden dann eben auf Bruder, Schwager, Onkel oder weiß Gott wen laufen lassen...

Manchmal sollte man auch von manchen Mitbürgern etwas lernen...

Geschrieben

Der Zweck heiligt die Mittel, auf Einzelschicksale kann leider keine Rücksicht genommen werden.

Könnte mir vorstellen, dass der gute Mann seinen Dienst in Zukunft mit leicht gedämpfter innerer Überzeugung verrichten wird.

Das er seit ca 2 Jahren seinen Dienst auf Grund von Krankheit nicht mehr leistet, sollte vielleicht auch mal erwähnt werden. Vielleicht ist ja auch dahingehend die Entscheidung zu deuten, oder was haltet ihr von einem Staatbediensteten, der krank gerschrieben ist, sein Geld weiterhin bekommt, aber fröhlich seiner Nebenbeschäftigung nachgeht. In meinem Fall würde mein Arbeitgeber mich fristlos kündigen. Ich sehe darin schon die Begründung als gerechtfertigt.

Geschrieben

Das hatte eine Begründung sein können dir wir nachvollziehen hätten können.

Leider wurde als Begründung "Rufschädigung" gewählt, was ich nicht nachvollziehen kann.

[posted on the run]

Geschrieben
Was solls, Vater Staat stören die Prozesskosten doch nicht, zahlen wir eh alle......

Alle Nebentätigkeiten verbieten! Es kann doch nicht sein, daß eim deutscher Beamter kellnert, und dabei Alkohol ausschenkt, bitte beachtet vdie Anzahl der Straftaten unter Alkoholeinfluß ....

Eine Nebentätigkeit als Kellner oder Barkeeper wird genau so bzw. noch eher abgelehnt.

Geschrieben

Das hatte eine Begründung sein können dir wir nachvollziehen hätten können.

Leider wurde als Begründung "Rufschädigung" gewählt, was ich nicht nachvollziehen kann.

Was schädigt den Ruf einer Behörde mehr als Mitarbeiter die "dienstunfähig" geschrieben sind aber zugleich ein Gewerbe ausüben?

Im Gunde heißt dies für die gleiche Arbeitszeit zweimal Geld verdienen. In der Regel werden Nebentätigkeiten auf eine max. wöchentliche Arbeitszeit beschränkt. Was bei Dienstunfähigkeit ins Leere läuft, da der Betroffene ja theoretisch in der gesamten eigentlichen Dienstzeit seinem gewerblichen Aktivitäten nachkommen kann. Mit anderen Worten ein von Papa Staat subventionierte Kleinunternehmer!

Geschrieben

Dienstunfähig heißt nicht, daß der Mann im Koma liegt. Sondern, daß er seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Das kann viele Grunde haben. Andere Berufe müssen dadurch nicht unmöglich geworden sein. Da ich nicht weiß welche Stellung er vorher in der Behörde hatte ist das aber nur Mutmaßung.

[posted on the run]

Geschrieben

Was schädigt den Ruf einer Behörde mehr als Mitarbeiter die "dienstunfähig" geschrieben sind aber zugleich ein Gewerbe ausüben?

Einwände aus dieser Richtung sind vielleicht durchaus berechtigt...

Der "Witz" an der Sache ist nur:

DAS war eben nicht die Begründung des Dienstherrn bzw. dann des Verwaltungsgerichts.

Hier wurde nicht auf jegliches Gewerbe, sondern spezifisch auf das des (angemeldeten, legalen) Waffenhandelsgewerbes abgehoben.

Darum geht's.

  • 2 Monate später...
Geschrieben

Gruss in die Runde..

Urteil 4 K 1627/12

http://openjur.de/u/601264.html

Sehr lesenswert..und kaum kaum zu glauben ..die Begründung in diesem Urteil..:

eine Nähe zu den Grauzonen der Legalität was ist das eigentlich ?

Durch die Ausübung einer Nebentätigkeit als An- und Verkäufer von Waffen entstehe in der öffentlichen Wahrnehmung ein unüberbrückbares Spannungsverhältnis zwischen dem Ansehen im Hauptamt als Justizvollzugsbeamter und der Nebentätigkeit. Es sei nicht vermittelbar, dass derselbe Mensch im Hauptamt an der Resozialisierung von Gefangenen arbeite, sich aber im Nebenamt in einem Arbeitsfeld betätige, in dem landläufig eine Nähe zu den Grauzonen der Legalität vermutet werde

Darüber hinaus spricht eine gewisse, nicht von der Hand zu weisende Vermutung dafür, dass auch ein in völliger Óbereinstimmung mit den Vorschriften handelnder Waffenhändler von Personen kontaktiert wird, die - wie es der Beklagte formuliert - in den "Grauzonen der Legalität" agieren.

In welche Ecke werden hier unbescholtene Bürger gestellt...

mann spinne das mal weiter...ist jeder politiker korrupt ? jeder arzt ein drogenhändler..? nur weil er die 'möglichkeiten' hat ?

Sehr angst besetzt das ganze..

ich fühle mich landläufig sehr unwohl.. bei solcher denke.

:sad:

Geschrieben

Hatten wir hier schon mal.

Das war die Geschichte mit der Dienstunfähigkeit. Konnte wegen Krankheit nicht zur Arbeit gehen, aber seine Nebentätigkeit konnte er trotz Krankheit sehr wohl verrichten. Sieht ganz komisch aus.

Geschrieben

Interessant ist ja die Aussage, man könne in Bayern einem Beamten die Nebentätigkeit gar nicht verbieten, wie man HIER nachlesen kann:

"Und laut Bayerischem Beamtengesetz und Bayerischer Nebentätigkeitsverordnung hat er sogar Anspruch auf eine Nebentätigkeit", sagt ein Ministeriumssprecher, "wir können ihm den Job nicht einfach verbieten."

Oder ist das nur bei Forst-Vorständen so?

Eventuell sind aber auch die Landesgesetze je verschieden.

Geschrieben

In welche Ecke werden hier unbescholtene Bürger gestellt...

mann spinne das mal weiter...ist jeder politiker korrupt ? :sad:

Also, jetzt vielleicht nicht wirklich jeder....

Geschrieben

In welche Ecke werden hier unbescholtene Bürger gestellt...

So ist halt die Denke hier in NRW. Hier wird der legale Waffenbesitz als verboten angesehen und es gibt ja nur ganz bestimmte Ausnahmen, die weiter einzuschränken sind. :bad:

Geschrieben
So ist halt die Denke hier in NRW. Hier wird der legale Waffenbesitz als verboten angesehen und es gibt ja nur ganz bestimmte Ausnahmen, die weiter einzuschränken sind. :bad:

Das ist nicht nur in NRW so, sondern der fundamentale Grundgedanke hinter dem Waffengesetz. Fällt aber anscheinend erst dann auf, wenn es an die letzten Scheiben der Salami geht.

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