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IGNORED

Austauschlauf eintragen, der Amtsschimmel wiehert und stopft sich die Taschen voll


Rainer Degner

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hi Leute,

aaaargh, ich glaub es nicht.

Ich habe ja letztens wie berichtet den Lauf einer Benelli M2 etwas beschädigt so man damit nicht mehr wirklich schiessen sollte. ;-))

Nun wollte ich heute einen neuen Lauf eintragen und den alten austragen lassen, den alten hatte ich schon meinem Händler zur Verschrottung überlassen.

Der Besuch bei der Behörde gestaltete sich dann doch als schwierig und teuer.

Die netten Damen mit denen ich sonst immer sehr gut zurechtkomme haben wohl wegen des NWR nicht die möglichkeit einfach einen Lauf auszutragen .

Es muss dazu die komplette Waffe ausgetragen werden, anschließend je seperat System, Verschluss und Lauf der ausgetragenen Waffe als einzelne Position in die WBK eintragen, danach den defekten Lauf wieder austragen und den neuen wieder eintragen. SO steht es wohl irgendwo alsw Anweisung für die SB.

Macht 4x eintragen zu 18 Euro und 2 x austragen zu 15 Euro plus 15 Euro für den Eintrag in EFP und event ne neue weitere WBK.

Da die Damen kurz vor Feierabend waren hab ich die WBKs da gelassen und wir wollen alle noch mal darüber nachdenken und uns in den nächsten Tagen kurzschliessen wie weiter verfahren wird

Weiss jemand Rat.

LG

Rainer

Geschrieben

:gaga:

Was machen die eigentlich bei einem Ordonanzprügel, der nicht nummerngleich ist?

Nur weil ein Programmierer seinen Job nicht ordendlich erledigt hat, soll jetzt ein jeder LWB die Brieftasche öffnen?

Auweia..

Umweg:

verkauf die def. Flinte deinem Büxer, kauf sie 5min später wieder mit neuem Lauf zurück..

Geschrieben

Hi Leute,

aaaargh, ich glaub es nicht.

Ich habe ja letztens wie berichtet den Lauf einer Benelli M2 etwas beschädigt so man damit nicht mehr wirklich schiessen sollte. ;-))

Nun wollte ich heute einen neuen Lauf eintragen und den alten austragen lassen, den alten hatte ich schon meinem Händler zur Verschrottung überlassen.

...

So etwas nennt sich doch Reparatur, ist die eintragungspflichtig? Ein Instandsetzungsbeschuss macht zwar eigentlich bei "drop-in"-Teilen keinen Sinn, wäre dann aber deutlich günstiger...

Geschrieben

HI, ja bei Benelli-Flinten haben Lauf und unterschiedliche Nummern.

Aber ich hab grade festgestellt das der Verschluss kein Nr hat, 18 Euro gespart.

hi, rainer degner

blöd, wenn die läufe unterschiedliche( bzw. überhaupt eigene ) nummern haben - dann muss freilich umgetragen werden.

blos der umständliche weg, den das amt will ist etwas"seltsam".............

handgunner

Geschrieben

Ich bin immer wieder erstaunt, auf was für kreative Ideen Sachbearbeiter so kommen, wenn es darum geht, den LWBs das Geld aus der Tasche zu ziehen.

Auch wenn die SBs ihre Anweisung für die Bedienung des NWR haben mögen, sagt das ja noch nichts darüber aus, welche Gebühren zu erheben sind. Wie Programmierer das NWR gestaltet haben, ist rechtlich vollkommen unerheblich. Entscheidend für die Auslegung der Gebührentatbestände ist nach wie vor das WaffG und das hat sich in diesem Punkt nicht geändert.

Du hast lediglich den erlaubnisfreien Erwerb eines Austauschlaufs angezeigt und Eintragung in eine vorhandene WBK beantragt.

Zahlen musst du deshalb nach NRW-Landesrecht nur 40% des Preises, den eine komplette WBK für die betreffende Waffe gekostet hätte. Macht ja auch Sinn. Nach Rechnung deiner SBs müsstest du deutlich mehr zahlen, wie wenn du dir eine komplett neue Waffe gekauft hättest.

Nachfolgend die Gesetzesfundstellen:

WaffG Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2

2.

Erlaubnisfreier Erwerb durch Inhaber einer Waffenbesitzkarte (unbeschadet der Eintragungspflicht nach § 10 Abs. 1a)

2.1

Wechsel- und Austauschläufe gleichen oder geringeren Kalibers einschließlich der für diese Läufe erforderlichen auswechselbaren Verschlüsse (Wechselsysteme);

WaffG Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1

3.

Weitere Begriffe zu den wesentlichen Teilen

3.1

Austauschläufe sind Läufe für ein bestimmtes Waffenmodell oder -system, die ohne Nacharbeit ausgetauscht werden können.

§ 10 WaffG

(1a) Wer eine Waffe aufgrund einer Erlaubnis nach Absatz 1 Satz 1 erwirbt, hat binnen zwei Wochen der zuständigen Behörde unter Benennung von Name und Anschrift des Überlassenden den Erwerb schriftlich anzuzeigen und seine Waffenbesitzkarte zur Eintragung des Erwerbs vorzulegen.

AVerwGebO NRW

26.6

Eintragung nach § 10 Absatz 1 WaffG

[...]

c) des Erwerbs eines Wechsel - oder Austauchlaufes oder einer Wechseltrommel in die Waffenbesitzkarte

Gebühr: Euro 40 v.H. der Gebühr für die jeweilige Waffenbesitzkarte, bei mehreren Waffen höchstens die Gebühr für die Waffenbesitzkarte. In den Fällen des § 17 Absatz 2 und 3 oder § 18 Absatz 2 höchstens Euro 20 je Schusswaffe, bei mehreren Waffen höchstens die Gebühr für die Waffenbesitzkarte

Geschrieben

Wo wird denn der Lauf separat eingetragen ??

Welche Nummer Benelli auf den Lauf schreibt, ist doch in D waffenrechtlich nicht relevant (und vermutlich nirgendwo dokumentiert).

Die Nummer auf dem Lauf ist bei Benelli immer eine andere als die Nummer auf dem System.

In der WBK wird nur eine Nummer als Nummer der Waffe eingetragen: Die Nummer auf dem Systemkasten.

=> Reparatur durch Austausch des Laufes beim Büchsenmacher, evtl. Beschuss und fertig.

Geschrieben

HI,

zum Lauf tauschen bedarf es bei einer M2 keinen Büchsenmacher, Magrohr abdrehen und man kann lauf und Handschutz rausziehen.

Das NWR sieht das wohl etwas anders als der gesunde Menschenverstand, und der 2nd amendment hat mir gedeutet wie die ärgerlichen Kosten im Rahmen bleiben.

Cu

rainer

Geschrieben

1. Wo wird denn der Lauf separat eingetragen ??

...

2. In der WBK wird nur eine Nummer als Nummer der Waffe eingetragen: Die Nummer auf dem Systemkasten.

...

3. => Reparatur durch Austausch des Laufes beim Büchsenmacher, evtl. Beschuss und fertig.

Zu 1. Der Lauf wird in einer WBK als "Austauschlauf" für die entsprechende Waffe eingetragen!

Zu 2. Nicht unbedingt.. es gibt genügend Waffen bei dennen nur auf dem Lauf eine Nr. ist!

Zu 3. Das wäre wohl die einfachst Art zur Lösung des Problems gewesen!

Gruß

Hunter

Geschrieben

Anl.I-A1-UA1-3.1

Bei der Verwendung von Austauschläufen kann derselbe Verschluss einer Waffe für mehrere verschiedene Läufe benutzt werden.

Austauschläufe unterliegen einer gesonderten Beschusspflicht (vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a und § 3 Abs. 1 BeschG).

Ich behaupte jetzt einfach mal, das ganze ist verkehrt bezeichnet worden.

Der alte Lauf ist doch verschlissen und wird erneuert und behält doch das gleiche Kaliber. Der neue bekommt die Nummer des alten Laufes oder des Systems und einen neuen Beschuss. Das macht doch der Büma.

Der neue Lauf ist doch nicht zusätzlich, sondern ein Ersatzteil.

Noch komplizierter wie dein Amt kann man es sich bestimmt kaum noch ausdenken.

6 ppc

Geschrieben

Das ganze hätte man als Instandsetzung machen sollen.. dann wäre das vermutlich sogar ohne Eintragung gegangen.. das hätte aber der Büchsendandler der den neuen Lauf verkauft hat wissen müssen!

Gruß

Hunter

Geschrieben

Seit wann muß ein Austauschlauf eingetragen werden?

So kenne ich das auch.

Der Büchser soll die Original-Nummer xxen und die neue Einlasern (lassen) - in sein schlaues Buch eintragen und schon

hat der Lauf - oh Wunder - die passende Nummer.

Sei froh, wenn deine hochfähigen Damen nicht einen erneuten Nachweis des Bedürfnisses verlangen.

Herr, Schmeiß Hirn vom Himmel.

Bon Voyage

Geschrieben

Welche Nummer steht denn in der WBK?

Die des Systems oder die des Laufes? Oder ggf. beide?

Wenn die Nummer des (alten) Laufes nirgends auftaucht, verstehe ich den ganzen Fackelzug nicht.

Bei der ganzen Aktion wurde ja kein Wechsellauf ausgehändigt.

Manfred

Geschrieben

...

Bei der ganzen Aktion wurde ja kein Wechsellauf ausgehändigt.

Manfred

Die ganze Aktion wurde falsch angegangen.. ein schlauer Büchsenmacher/Händler hätte den kaputen Lauf behalten und einen neuen eingebaut.. da die Knarre mit der Nummer des Systemkastens in die WBK eingetragen ist hätte sich das Thema beim Büma bereits erledigt.. kurz gesagt viel Tam Tam um nix!

Gruß

Hunter

Geschrieben

HI Manfred , es stehen beiden Nummern in der WBK.

Auch das sollte kein Problem sein.. die eine Nummer streichen und die neue mit Dienstsiegel eintragen.. so wurde das bei mir gemacht als der Lauf der Repetierflinte plötzlich zu kurz war und gegen einen längeren getauscht werden musste!

Gruß

Hunter

Geschrieben

coole Info, wenn ich das der SB vorhalte geht die durch die Decke ;-)))

na ja, so schlimm wird es wohl nicht, gibt aber ne gute Verhandlungsgrundlage.

Die Dame braucht weder durch die Decke gehen, noch irgend etwas zu "verhandeln"...

Sie ist in ihrem Verwaltungshandeln durch die genannten rechtlichen Regelungen gebunden; im Fall konkreter Dienstanweisungen in Form von Verwaltungsvorschriften hat sie diesbezüglich sogar nicht mal mehr einen Ermessensspielraum. Sie hat genau so zu handeln.

Geschrieben

Da die Nr. des Originallaufs zusätzlich in der WBK steht, trägt der BüMa diesen aus und den neuen Lauf dafür ein.

Im NWR sollte das dann nicht viel anders aussehen. Alle anderen Nummern spielen in diesem Fall m.E. keine Rolle.

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

Hi Leute,

aaaargh, ich glaub es nicht.

Ich habe ja letztens wie berichtet den Lauf einer Benelli M2 etwas beschädigt so man damit nicht mehr wirklich schiessen sollte. ;-))

Nun wollte ich heute einen neuen Lauf eintragen und den alten austragen lassen, den alten hatte ich schon meinem Händler zur Verschrottung überlassen.

Der Besuch bei der Behörde gestaltete sich dann doch als schwierig und teuer.

Die netten Damen mit denen ich sonst immer sehr gut zurechtkomme haben wohl wegen des NWR nicht die möglichkeit einfach einen Lauf auszutragen .

Es muss dazu die komplette Waffe ausgetragen werden, anschließend je seperat System, Verschluss und Lauf der ausgetragenen Waffe als einzelne Position in die WBK eintragen, danach den defekten Lauf wieder austragen und den neuen wieder eintragen. SO steht es wohl irgendwo alsw Anweisung für die SB.

Macht 4x eintragen zu 18 Euro und 2 x austragen zu 15 Euro plus 15 Euro für den Eintrag in EFP und event ne neue weitere WBK.

Da die Damen kurz vor Feierabend waren hab ich die WBKs da gelassen und wir wollen alle noch mal darüber nachdenken und uns in den nächsten Tagen kurzschliessen wie weiter verfahren wird

Weiss jemand Rat.

LG

Rainer

Wie ist die Benelli denn eingetragen?

Normalerweise haben die 2 Seriennummern, eine für den Lauf, die andere für das System.

Das kann man unbürokratischer handeln und auch unkomplizierter.

Neuen Lauf als Wechsellauf eintragen lassen, den alten Lauf behalten. So wäre nur der Neueintrag fällig gewesen. Der alte Lauf, auch wenn er ne Macke hat, frisst kein Brot.

Die Dame braucht weder durch die Decke gehen, noch irgend etwas zu "verhandeln"...

Sie ist in ihrem Verwaltungshandeln durch die genannten rechtlichen Regelungen gebunden; im Fall konkreter Dienstanweisungen in Form von Verwaltungsvorschriften hat sie diesbezüglich sogar nicht mal mehr einen Ermessensspielraum. Sie hat genau so zu handeln.

Hat mein Opa, der alte Nazi, auch immer gesagt. Befehl ist Befehl. Nur nicht nachdenken. Denken ist gefährlich.

Geschrieben

Macht 4x eintragen zu 18 Euro und 2 x austragen zu 15 Euro plus 15 Euro für den Eintrag in EFP und event ne neue weitere WBK.

Kann nicht stimmen, der SB irrt!

Eine oder mehrere Eintragungen für Jäger auf die grüne und Sportschützen die gelbe Karte kosten jeweils nur einmal Gebühr!

Ein Beispiel: Sportflinte Trap mit Wechselbündel Skeet auf WBK-gelb = 1x Gebühr

oder einen Revolver .357 austragen und gleichzeitig einen Revolver .44 auf WBK-grün(Jägerbedürfnis) eintragen auch nur 1x Gebühr.

Seit wann muß ein Austauschlauf eingetragen werden?

Wenn er ´ne eigene Nummer hat, seit 2002!

Das ganze hätte man als Instandsetzung machen sollen.. dann wäre das vermutlich sogar ohne Eintragung gegangen.. das hätte aber der Büchsendandler der den neuen Lauf verkauft hat wissen müssen!

Geht nur, wenn der Lauf eben keine eigene Nummer hat, wenn es sowas heutzutage überhaupt noch gibt.

Der Austauschlauf meiner Rem870 hatte eine eigene Nummer.

Dieser wurde zusätzlich in das kleine Fenster der Waffennummer auf der WBK mit eingetragen und ein Siegel drauf gestempelt.

Das zählte dann aber nicht als Eintragun einer Waffe, sondern als nicht näher definierte amtliche Tätigkeit = einmalig € 25,-

R :sleep: MAK

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