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IGNORED

Wie sollte das Waffenrecht in euren Augen sein


solidsnake

Empfohlene Beiträge

...

Einige haben schon wieder vergessen, daß bis 1989 ~20 % der deutschen Bevölkerung vom Staat unterdrückt und eingekerkert waren und daß die Schergen von damals umbenannt noch immer in Landesparlamenten und im Bundestag sitzen. Einige haben auch schon wieder vergessen, daß der deutsche Staat die größte Gefahr für das Leben eines deutschen Mannes im 20. Jhd. war.

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Also, Termin her oder sagt wie es wirklich ist: das es sich um die Verbreitung eures neuen, komischen Glaubens handelt!

Kennst du den Termin deines Unfalls beim Abschluß einer Kfz-Versicherung?

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Hat er das? Garantiert er dir das? Wie schätzt Du deine Chancen ein, wenn Du den Staat wegen seines Versäumnisses auf Schadenersatz verklagst, weil dich der Angreifer mit einem Messer während der 10 Minuten, die die Polizei bis zum Tatort gebraucht hat (das ging ganz schön fix in dem Fall!), für's Leben verstümmelt hat?

Wenn der Staat deine körperliche Unversehrtheit nicht garantieren kann, mit welchem Recht nimmt er dir dann die Mittel, die seiner eigenen Meinung nach (man beachte die Ausrüstung der Polizei) geeignet und angemessen sind, für eben diesen Schutz zu sorgen?

Tut er ja nicht. Oder habe ich was übersehen.

Ich habe lt geltender Gesetze das recht mein leben sowie das leben meiner mir nachstehenden Personen OHNE über eine Verhältnismäßigkeit nachzudenken zu verteidigen.

Ob ich das schaffe oder kann bzw welche mittel mir zu verfügung stehen, steht auf der anderen Seite der Medaille....

Das recht dazu besteht jedoch.

Durch diese recht ist der Klageweg gegen den Staat ausgeschlossen.

Schadensansprüche gegen den Verursacher bleiben unberührt

Wo bei ich dir recht geben muss warum Polizisten Waffen führen dürfen um sich im fall der Falle zu verteidigen und es dem normalen Bürger verwehrt wird eine dementsprechende Ausbildung zu absolvieren und Waffen in der Öffentlichkeit zu führen.

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Ja Du hast was Übersehen:

Wenn der Staat deine körperliche Unversehrtheit nicht garantieren kann, mit welchem Recht nimmt er dir dann die Mittel, die seiner eigenen Meinung nach (man beachte die Ausrüstung der Polizei) geeignet und angemessen sind, für eben diesen Schutz zu sorgen?

Tut er ja nicht. Oder habe ich was übersehen.

Ich habe lt geltender Gesetze das recht mein leben sowie das leben meiner mir nachstehenden Personen OHNE über eine Verhältnismäßigkeit nachzudenken zu verteidigen.

Ob ich das schaffe oder kann bzw welche mittel mir zu verfügung stehen, steht auf der anderen Seite der Medaille....

Das recht dazu besteht jedoch.

Unser Notwehrrecht ist (auf dem Papier) durchaus gut, und ich verstehe auch nicht, warum sich da manche das "amerikanische" Recht wünschen, das örtlich sogar restriktiver ist als unseres. Nur nützt einem ein auf dem Papier stehendes Recht alleine gar nichts, wenn man an seiner praktischen Umsetzung mit Gewalt (bzw. Gewaltandrohung) gehindert wird.

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Für dein Hobby Schießsport benötigst du aber gar keine Schußwaffen im Sinne von Feuerwaffen mit dem Potential der Herbeiführung tödlicher Verletzungen an Menschen. Wenn solche Schußwaffen wirklich so gefährlich sein sollen, dann gibt es keinerlei Grund sie für ein Hobby einzusetzen, welches ebenso gut mit Luftdruckbeschleunigern oder Lasern durchgeführt werden kann. Dies sollte dir die Sicherheit wert sein - gerade der Kinder.

Warum wirst du dann laut? Du hast ihnen doch mit deinem Beitrag inhaltlich im Sinne des Verbots privaten Waffenbesitzes voll zugestimmt. Wie kann man auf der einen Seite die Gegnerschaft gegen privaten Waffenbesitz verdammen und auf der anderen Seite erwachsenen Menschen den Spaß am Rausch absprechen - immerhin kann man mit den Rauschmitteln keinen geplanten Mordanschlag durchführen, da die Kinder immer so zappeln, wenn man ihnen das Heroin spritzen will.

Dieser Meinung bist du nicht. Du hast es oben ausdrücklich dargestellt, daß du gegen die freie Entfaltung der Persönlichkeit und gegen den Schutz des Lebens bist. Im Übrigen hat das alles nichts mit Demokratie zu tun.

Schau mal in die Sportordnungen der Schießverbände.....

ich find ja nett du DU besser weiß als ich welcher Meinung ich bin....

hast du den Text genau gelesen`?????

Aber um dir zu helfen...Einmal für Leute die meinem sie können einem die worte im Mund umdrehen....

Wenn Person A meint Person B etwas zu verbieten weil er das handeln von Person B mit seiner moral nicht in einklang bringen kann.

Kann Person A nicht verlangen dass Person B das handeln von Person A was gegen seine moral verstößt zu dulden.

Nur weil ich sage: " gut lieber Staat wenn sich Gruppe X besser fühlt wenn Sie weiß das du ein Auge darauf hast was ich mit Schusswaffen anstelle dann tu dies..." Schon mal was von Kompromissen gehört ?

solang der Staat kein verbot erteilt sondern AUFLAGEN sehe ich keinerlei Einschränkungen gegen die Entfaltung meiner persönlichkeit und gegen den schutz meines lebens....

Wie kommst du dann darauf´??? Kannst du mir das bitte genauer erläutern....

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Ja Du hast was Übersehen:

Unser Notwehrrecht ist (auf dem Papier) durchaus gut, und ich verstehe auch nicht, warum sich da manche das "amerikanische" Recht wünschen, das örtlich sogar restriktiver ist als unseres. Nur nützt einem ein auf dem Papier stehendes Recht alleine gar nichts, wenn man an seiner praktischen Umsetzung mit Gewalt (bzw. Gewaltandrohung) gehindert wird.

Meinst du das der Staat dir es verwehrt dich darauf vorzubereiten einem Angreifer eine 9mm vor die Nase zu halten???

Würdest du ihm die auch vorhalten wenn er keine Waffe sondern einen Baseballschläger oder eine Eisenstange in der Hand hält`???

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Schau mal in die Sportordnungen der Schießverbände.....

Und was soll ich da finden außer der Ausgestaltung eines Privilegs, welches jederzeit durch §15a (4) Waffenverbotsgesetz aufgehoben werden kann, und daß die Verbände gerade beim BVA nicht angepasst bekommen? Dort findet sich mit Sicherheit keine einzige Begründung für den privaten Waffenbesitz.

Nur weil ich sage: " gut lieber Staat wenn sich Gruppe X besser fühlt wenn Sie weiß das du ein Auge darauf hast was ich mit Schusswaffen anstelle dann tu dies..." Schon mal was von Kompromissen gehört ?

solang der Staat kein verbot erteilt sondern AUFLAGEN sehe ich keinerlei Einschränkungen gegen die Entfaltung meiner persönlichkeit und gegen den schutz meines lebens....

Wie kommst du dann darauf´??? Kannst du mir das bitte genauer erläutern....

Leider befindest du dich auf dem Holzweg. Der deutsche Staat hat bereits 1972 ein grundsätzliches Waffenverbot erlassen. Seither sind nur noch privilegierte Ausnahmetatbestände zulässig, welche jedoch auch immer weiter beschränkt werden.

Bzgl. des Schutz des Lebens, insbesondere deines eigenen, konnte dir bereits Senne nachweisen, daß dich der Staat entgegen seines vermeintlichen Versprechens nicht schützen kann und will. Gleichzeitig nimmt er dir die wirkvollen Werkzeuge zum Schutz deines Lebens durch das grundsätzliche Waffenverbot. Sowohl die Entfaltung der Persönlichkeit als auch der Schutz des eigenen Lebens sind nichts anderes als sekundäre Grundrechte, die sich aus dem einzigen primären Grundrecht des Selbsteigentums ableiten. Indem der Staat dir diese sekundären Grundrechte abspricht oder einschränkt, vergreift er sich an deinem Selbsteigentum. Falls dich solche Themen interessieren, so kannst du dich z.B. hier:

http://mises.org/rot...hics/ethics.asp

weiter informieren.

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Meinst du das der Staat dir es verwehrt dich darauf vorzubereiten einem Angreifer eine 9mm vor die Nase zu halten???

Wenn ich so ins Gesetz gucke: Ja, tut er. Obwohl er der Meinung ist, dass das ein durchaus angemessenes und ggf. auch erforderliches Mittel zum Selbstschutz ist (siehe Polizeibewaffnung), droht er mir mit Gewalt, wenn ich das gerne nutzen möchte, um mich zu verteidigen. Gleichzeitig garantiert er mir nicht, dass er den Job der Verteidigung für mich übernimmt. Muss ich das gut finden?

Würdest du ihm die auch vorhalten wenn er keine Waffe sondern einen Baseballschläger oder eine Eisenstange in der Hand hält`???

Unser Notwehrrecht gibt auch in deinem konstruierten Beispiel einwandfrei den Einsatz einer Schusswaffe her. Wenn ich also meine KW auf der Jagd führe, dann darf ich mich damit gegen jemanden wehren, der unmittelbar dabei ist, mir eine Eisenstange über den Kopf zu ziehen. Die Situation ist überhaupt nicht strittig.

Würdest Du dich gerne zum Krüppel schlagen lassen, oder betrachtest Du eine Notwehrsituation irgendwie als sportlichenWettkampf, bei dem man nur mit gleichartigen Werkzeugen gegeneinander antreten darf? Kannst Du gerne machen (und dann im Krankenhausbett lange drüber nachdenken, was eine "Waffe" ist), muss ich aber nicht sinnvoll finden.

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Also, Termin her oder sagt wie es wirklich ist: das es sich um die Verbreitung eures neuen, komischen Glaubens handelt!

Psst, prassekoeing, Du verstehst das nicht. Sie haben Dich schon umgedreht.

Waffen sind demnach Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, zur Befolgung der Gesetze gegen Bürger eingesetzt zu werden ...

... wir alle erinnern uns an diesen freudschen Versprecher

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Das Zauberwort heisst Eigenverantwortung auch beim Waffenerwerb und Besitz, da sollte der deutsche Staat seinen Bürgern mehr Vertrauen und Eigenverantwortung gestatten bzw. mitgeben. Aber in Zeiten wo der Nanny-State als Allheilmittel gepredigt wird und wo immer mehr Teilbereiche reguliert anstatt dereguliert werden, wundert es einem nicht wenn auch am Waffenrecht von Zeit zu Zeit die Schräubchen gedreht werden.

Sportschiessen, sammeln und jagen, kann der Staat immer und überall zu jederzeit regulieren und notfalls auch einschränken bzw. stark begrenzen als Bedürfnisgrund, das würde bei SV als Begründung nicht so einfach gehen, da dieser Bedürfnis eigentlich immer gilt solange ein Mensch lebt. Hingegen kann man beim Sportschiessen vom Staat auferlegen bsp. nur bis 65 Jahre, nur diese und diese Waffe/n bei diesen und diesen Diziplinen etc. Sich schützen zu wollen ist aber ein natürliches angeborenes Bedürfnis vieler Menschen, würde sagen aller Menschen und nicht ein künstlich geschaffenes Bedürfnis wie eben Sportschiessen, sammeln oder jagen und da liegt der Unterschied.

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Eigenverantwortung schön und gut nur ich befürchte das wenn die bürger aufrüsten rüsten die verbrecher noch stärker auf.

Wer sichert das dann war jeder die selben chancen hat nur dann eben vielliecht nicht mehr nur blutigere Verbrechen geschehen.

Abschreckung wie im Kalten Krieg mit Atomwaffen mögen manche als gut ansehen nur das jeder da richtig handelt ist fraglich.

Und was ist wenn gewisse Leute sich unebobachte ecken suchen jemand unter dem Vorwand Selbstverteidigung töten und dann frei sind das gegenüber aber provoziert haben und keiner kann as gegneteil beweisen. Nur weil sie krank sind und jemanden mal über den jordan bringen wollen und scheinbar legal. Das eigene Haus mit einer Waffe verteidigen und dafür eine WBK könnte man überlegen aber eben muss weiterhin ein gewisse verhältnismäßigkeit gewahr wrerden.

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...ich befürchte... Wer sichert... Und was ist wenn...

Jetzt geht die Märchenstunde wieder los. Diese ganzen Horrorszenarien, die Leute hier genre zusammenfabulieren, passieren dort, wo Waffen von ganz normalen Bürgern legal zur Selbstverteidigung getragen werden, ganz einfach nicht. Der Anteil an CCW-Lizenzen in den USA, die wieder entzogen werden, ist absurd niedrig, und die meisten "Vergehen", die zum Entzug führen, betreffen das Führen von Waffen in Zonen, wo das Führen trotz Lizenz verboten ist.

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Eigenverantwortung schön und gut nur ich befürchte das wenn die bürger aufrüsten rüsten die verbrecher noch stärker auf.

Deine Befürchtungen kannste getrost ignorieren.

In diesem Fall greift die 90% Regel. (Die absolute Mehrheit aller Menschen ist demnach friedlich eingestellt und nur eine Minderheit würde von Natur aus zur Gewalt neigen).

Also wären/blieben die Verbrecher immer in der Unterzahl!

Verbrecher haben nur deshalb einen Vorteil, weil sie in ihrer Mehrzahl Waffengewalt aktzeptieren. Würden sie zur Minderheit gehören und nicht die Einzigen sein, die Waffen benutzen, dann wären sie ein eher bemittleidenswerter Haufen von Obertrotteln.

Man kann dieses System also schon rein rechnerisch überlisten.

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Der Anteil an CCW-Lizenzen in den USA, die wieder entzogen werden, ist absurd niedrig, und die meisten "Vergehen", die zum Entzug führen, betreffen das Führen von Waffen in Zonen, wo das Führen trotz Lizenz verboten ist.

In den USA haben die Bürger aber auch eine Jahrhunderte lang gewachsene Beziehung zu Schusswaffen. Was drüben normal ist, wäre hier undenkbar. Es geht auch anders rum. Man stelle sich vor, das Tempolimit auf deren Highways abzuschaffen- das geht auch nicht. Es fehlen einfach die Voraussetzungen.

Darf man eigentlich in der Schweiz seine KW zum Selbstschutz in der Öffentlichkeit führen?

Wo darf man eigentlich sowas legal in Europa?

Solidsnake hat meiner Meinung nach schon recht mit seiner Aussage, dass Verbrecher dann aufrüsten. Auch in den Staaten haben nicht nur die guten Schusswaffen, sondern auch Menschen gegen die man sich schützen will.

Sobald ein Verbrecher/ Einbrecher in einem Haus Verteidigungswaffen vermutet, wird er sich dagegen schützen wollen. Dann geht das Wettrüsten los...

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Darf man eigentlich in der Schweiz seine KW zum Selbstschutz in der Öffentlichkeit führen?

Wo darf man eigentlich sowas legal in Europa?

...

In der Schweiz frei bis 1999, seitdem verboten und einen Anstieg der Gewaltaten. Die Gutmenschen haben ihren Willen durchgesetzt, das der Bürger Schutzlos den Kriminellen ausgeliefert ist.

- Tchechien (oder auch Slovaquien weiss ich nicht mehr) CCW erlaubt

- Croatien CCW erlaubt aber auf 7.65 begrenzt.

Joker

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Auch wenn wir in Deutschland eine Kultur der Waffen hätten finde ich es Bedenkenswert Jemand direkt zu erschießen nur weil er in mein Haus will. Ich sehe das so, dass man das Haus so sichern kann das genug zeit ist die Polizei zu rufen. Wenn es in Amerika so toll wäre mit den CCW licenses wären nicht die Gefängnisse voll sondern jeder Verbrecher tot. Es gibt leider Kleinkriminelle ja und ihr werdet das als Gutmenschentum ansehen. Nur manche sacken halt in den Drogensumpf ab und werden kriminell. Ich würde sagen wir sollten ihnen eine zweite Chance geben. Man soll sich wehren meinetwegen die Bedingungen fürs nicht tödliche wehren erleichtern aber nicht den freibrief wer einmal die grenze übertritt ist vogelfrei. Wenn hier die aussge käme ich versuche ihn nur in die beine zu schießen oder so ähnlich aber hier heißt es so what dann ist er tot er hat es so gewollt.

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Ich sehe das so, dass man das Haus so sichern kann das genug zeit ist die Polizei zu rufen.

Das wage ich zu bezweifeln.

Ein geschickter Einbrecher kommt ins Haus, ohne dass du etwas bemerkst.

Ich spreche da aus Erfahrung. Bei uns ist vor zwei Jahren eingebrochen worden.

Meine Frau, Kinder und ich haben geschlafen.

Der Schuft war bereits im Hausflur, als er Bekanntschaft mit unserem Schäferhund machte.

Schäferhunde sind oft nicht minder effektiv, als eine Waffe. :blum:

Die alamierten Polizeibeamten fanden eine nicht gerade kleine Blutspur und die stammte nicht von unserem Hund.

Fazit: Meine Frau und Kinder waren ca. 1 Jahr traumatisiert und litten unter Schlafstörungen. Vom Einbruchschaden ganz zu schweigen.

Und nun kommt einer daher und faselt was von 2. Chance für Einbrecher?

Sorry, aber solche Aussagen lösen bei mir im besten Fall nur ein müdes Lächeln aus.

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Sobald ein Verbrecher/ Einbrecher in einem Haus Verteidigungswaffen vermutet, wird er sich dagegen schützen wollen.

Oder einen grossen Bogen um das Anwesen machen!

Wäre die Situation so dass es zu einem "Wettrüsten" zwischen "Hausbesitzer" (oder Waffenträger) und dem Kriminellen kommen würde,

dann müsste sich das praktisch in den US-Staaten mit CCW und/oder liberalen Regelungen zeigen.

Was passiert hingegen: "Heisse" Einbrüche (bei Anwesenheit der Bewohner) sind selten, die Einbruchszahlen sinken tendenziell, von Mordserein durch bewaffnete Einbrechern hört man nichts.

Es ist sicher richtig dass in den USA oder bei uns Schusswaffen aller Art auf dem Schwarzmarkt zuhauf zu finden sind, jedoch ist es für den Kriminellen nicht zielführend "aufzurüsten".

Das Zauberwort heisst kosten/Nutzen-Abwägung.

Selbst ein bis an die Zähne bewaffneter Einbrechern kann sich nicht sicher sein mit heiler Haut aus einem bewaffneten Haus zu kommen, ggf. reicht eine Verletzung schon aus und die kriminelle Karriere ist beendet, zumindest aber auf Jahre hinaus unterbrochen.

Genau das Selbe ist es mit den Taschendieben oder Gelegenheitstätern.

Hochrüstung zahlt sich nur dann aus, wenn es um grosse Summen geht, sprich z.B. Drogen vor Fremdzugriff oder der Polizei geschützt werden müssen. Die Typen sind aber sowieso bereits maximal bewaffnet (häufig mit Kriegswaffen!), auch bei uns.

Ansonsten ist das Phänomen des "privaten Wettrüstens" auch in anderen Ländern mit recht liberalen waffenrechtlichen Regelungen weitgehend unbekannt (siehe z.B. Schweiz, Liechtenstein), Wettrüsten ist eine fast ausschliesslich staatliche Sache die immer dann extreme Formen annimmt wenn es um Ideologien geht.

Grüsse,

Colti

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Fazit: Meine Frau und Kinder waren ca. 1 Jahr traumatisiert und litten unter Schlafstörungen.

Was das schlimmste an diesen Fällen ist. Ich wurde selber Opfer eines Wohungseinbruches bei dem fast nichts gestohlen wurde, weil der Täter gestört worden sein muss, noch nicht einmal das Schloss war beschädigt, was ich allerdings als ganz besonders bedrohlich empfand.

Die ohnmächtige Wut und Verunsicherung die einem überfällt in einem solchen Fall ist unbeschreiblich, am liebsten würde man auf der Stelle aus dieser Wohung ausziehen.

Fazit: Meine Frau und Kinder waren ca. 1 Jahr traumatisiert und litten unter Schlafstörungen.

Und nun kommt einer daher und faselt was von 2. Chance für Einbrecher?

Keiner der es am eigenen Leib erlebt hat redet so daher.
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Ohnmächtige Wut komischerweise gebrauchen die selben Worte die waffenhasser vom aktionsbündnis windenden.

Und auch die wollen Sicherheit. Die Legalen Waffenbesitzer fordern zurecht das Opfer nicht Gesetze bestimmen da sie emotional vorbelastet sind.

Hier in Deutschland gilt zum Glück der Grundsatz der Objektivität. Aber was für Amokopfer gilt gilt genauso für Opfer von Einbrüchen. Kennst du den Einbrecher das du so über ihn urteilen kannst das er sein Recht auf Leben verwirkt hat? Natürlich es hat was für sich auch auf der psycholoigischen Ebene, egal wer mir was will ich kann mich wehren. Aber auch jetzt schon darfst du Menschen im Notfall töten. Wenn jemand auf dich mit einem Messer wie ein irrer rennt darfst du ihn notfalls töten. Wenn ihr euch so sicher seid das in amerika jetzt alles friede freude eierkuchen mit der ccw licence ist könnt ihr ja links zu satistiken schicken.

Ich bin weis Gott nicht gegen Waffen im gegensatz zu teilen meiner Familie. Aber ich bin dagegen gleiches mit gleichem zu vergelten. Verbrecher haben immer Waffen also müssen rechtschaffende Bürger immer Waffen haben. Wenn das wirklich die mehrheitliche Meinung unter den Schützen ist prost Mahlzeit. Dann bekommen die Waffenhasser genau das Klischee was sie wollen um unseren Sport zu verbieten. Wir müssen differenzierter vorgehen sonst kommt irgenwann die Polizei und sammelt alles außer kk Einzelladern ein.

Zusatz(Ich will hiermit nicht sagen das ein Einbruch und der Psyische Schaden nicht erheblich ist. Zudem liegt es mir fern Opfer in irgendeiner weise zu verhönen. Ich will hier auch nicht sagen das Einbrecher keine Strafe verdient haben oder ein Kavaliersdelikt istnur diese strafe kann in meinem Augen nicht der Tod sein. Bestimmte Verbrechen könnten meiner Meinung auch mit 25 statt 15 Jahren bestraft werden keine Frage. Nur danach ist die Strafe gesühnt und dem Mensch ist die Chance zum Neuanfang gegeben und es funktioniert sogar hört man von ganz vielen Stellen)

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Auch wenn wir in Deutschland eine Kultur der Waffen hätten finde ich es Bedenkenswert Jemand direkt zu erschießen nur weil er in mein Haus will.

Ich sehe das so, dass man das Haus so sichern kann das genug zeit ist die Polizei zu rufen.

Ad 1:

Diese Bemerkung, wie auch andere Einlassungen von dir speziell zu diesem (Teil-)Thema lassen vermuten dass du dich mit dem Bereich Selbstverteidigung/Notwehr nicht besonders auseinandergesetzt hast. Es geht überhaupt nicht darum, jemanden zu erschießen, "weil er ins Haus will". Es geht auch nicht um töten oder nicht töten. Es geht um die Abwehr eines gegenwärtigen rechtswidrigen Angriffs. Bitte erst mal die Gedanken (auch unter Berücksichtigung der rechlichen Gegebenheiten) sortieren...

Ad 2:

Auch wenn (wie es sein soll) die mechanische Grundsicherung deines Hauses so gut ist, dass du einen Einbruchsversuch bemerkst, und du unmittelbar die Polizei rufst - von welchen ideal kurzen Reaktionszeiten der Polizei gehst du denn (angesichts von Revierschließungen und außerhalb des direkten städtischen Bereichs) so aus? Ich würde mich da keiner Illusion hingeben...

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Ohnmächtige Wut komischerweise gebrauchen die selben Worte die waffenhasser vom aktionsbündnis windenden.

Und auch die wollen Sicherheit. Die Legalen Waffenbesitzer fordern zurecht das Opfer nicht Gesetze bestimmen da sie emotional vorbelastet sind.

Hier in Deutschland gilt zum Glück der Grundsatz der Objektivität.

Hier in Deutschland gilt vor allem der Grundsatz des Paralleluniversums: Waffen in den Händen von Privatleuten sind schlecht und machen alles schlimmer, Waffen in den Händen von Staatsdienern sind gut und machen alles besser.

Kennst du den Einbrecher das du so über ihn urteilen kannst das er sein Recht auf Leben verwirkt hat?

Merkst Du eigentlich, was Du da redest? Es geht bei SV nicht um ein Urteil, sondern darum, einen Angreifer von einem akuten Angriff auf ein notwehrfähiges Rechtsgut abzuhalten. Es geht auch nicht darum, ihn zu töten, sondern darum, ihn davon abzuhalten, seinen Angriff fortzusetzen. Dabei kann es notwendig sein, den Tod des Angreifers in Kauf zu nehmen, aber das Ziel ist nie der Tod des Angreifers.

Aber auch jetzt schon darfst du Menschen im Notfall töten. Wenn jemand auf dich mit einem Messer wie ein irrer rennt darfst du ihn notfalls töten.

Nochmal die Frage: Wenn ich das darf, warum darf ich dann nicht die notwendigen Mittel besitzen und führen, um es auch umsetzen zu können?

Aber ich bin dagegen gleiches mit gleichem zu vergelten.

Nochmal, das hat alles genau null mit "Vergeltung" zu tun, sondern einfach mit der praktischen Umsetzung des Rechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit.

Wenn das wirklich die mehrheitliche Meinung unter den Schützen ist prost Mahlzeit. Dann bekommen die Waffenhasser genau das Klischee was sie wollen um unseren Sport zu verbieten. Wir müssen differenzierter vorgehen sonst kommt irgenwann die Polizei und sammelt alles außer kk Einzelladern ein.

Deinen Sport braucht dir niemand zu verbieten, den kannst Du auch mit Leuchtgewehren ausüben. Und da Du Waffen für derart gefährlich und die Menschen für derart unberechenbar hältst, wirst Du das auch irgendwann einsehen und man wird dich gar nicht mehr allzu dolle zwingen müssen, deine gefährlichen Waffen (falls Du welche hast, hört sich eher nicht so an) abgzugeben und gegen reine Sportgeräte einzutauschen.

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Meinst du das der Staat dir es verwehrt dich darauf vorzubereiten einem Angreifer eine 9mm vor die Nase zu halten???

Würdest du ihm die auch vorhalten wenn er keine Waffe sondern einen Baseballschläger oder eine Eisenstange in der Hand hält`???

Sowohl ein Baseballschläger als auch eine Eisenstange ist eine potentiell tödliche Waffe.

Mal sehen:

BGB § 227 Notwehr

(1) Eine durch Notwehr gebotene Handlung ist nicht widerrechtlich.

(2) Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

BGB § 229 Selbsthilfe

Wer zum Zwecke der Selbsthilfe eine Sache wegnimmt, zerstört oder beschädigt oder wer zum Zwecke der Selbsthilfe einen Verpflichteten, welcher der Flucht verdächtig ist, festnimmt oder den Widerstand des Verpflichteten gegen eine Handlung, die dieser zu dulden verpflichtet ist, beseitigt, handelt nicht widerrechtlich, wenn obrigkeitliche Hilfe nicht rechtzeitig zu erlangen ist und ohne sofortiges Eingreifen die Gefahr besteht, dass die Verwirklichung des Anspruchs vereitelt oder wesentlich erschwert werde.

BGB § 859 Selbsthilfe des Besitzers

(1) Der Besitzer darf sich verbotener Eigenmacht mit Gewalt erwehren.

(2) Wird eine bewegliche Sache dem Besitzer mittels verbotener Eigenmacht weggenommen, so darf er sie dem auf frischer Tat betroffenen oder verfolgten Täter mit Gewalt wieder abnehmen.

(3) Wird dem Besitzer eines Grundstücks der Besitz durch verbotene Eigenmacht entzogen, so darf er sofort nach der Entziehung sich des Besitzes durch Entsetzung des Täters wieder bemächtigen.

(4) Die gleichen Rechte stehen dem Besitzer gegen denjenigen zu, welcher nach § 858 Abs. 2 die Fehlerhaftigkeit des Besitzes gegen sich gelten lassen muss.

StGB § 32 Notwehr

(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

StGB § 33 Überschreitung der Notwehr

Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.

StPO § 127

(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1.

Wie man sieht sind die Rechte des Bürgers weitreichend. Bei den BGH-Entscheidungen hierzu werden sich Gutmenschen auch nur verwundert die Augen reiben.

Für Notwehr / Nothilfe (ich helfe einem angegriffenen Dritten) gilt der Grundsatz "Recht braucht Unrecht nicht zu weichen!". Weiterhin ist jedes Mittel erlaubt, daß einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff stoppt. Hierbei muß ich keine eigene Gefahrdung hinnehmen, dh. wenn mich jemand gerne zusammenschlagen möchte, bin ich zur Abwehr nicht zu einem Faustkampf verpflichtet. Lediglich wenn mir mehrere Mittel zur Verfügung stehen, die einen Angriff zuverlässig und ohne Eigengefährdung stoppen, bin ich verpflichtet das "mildeste" Mittel anzuwenden. Eine Einschränkung besteht bei einem Angriff auf geringwertige Wirtschaftsgüter (Einen Obstdieb im Garten darf ich nicht erschießen). Eine weitere Einschränkung liegt bei der Notwehr gegen Kinder oder z.B. Besoffene, hier bin ich verpflichtet nach Zumutbarkeit auszuweichen.

Aufgabe der Polizei ist Strafverfolgung, Generalprävention / Abschreckung und Schutz der öffentlichen Ordnung. Die Polizei ist nicht dafür da, den einzelnen Bürger zu schützen. Wenn ich einen Einbruch befürchte, erhalte ich keinen individuellen Polizeischutz. Wenn ich regelmäßig Wertsachen zu transportieren habe, erhalte ich keinen Polizeischutz. Wenn ich wegen Zahlungsunwilligkeit Probleme mit organisierter Kriminalität habe, militanten Neonazis oder Antifanten meine Nase nicht passt oder ich den Imam und seine Freude störe, erhalte ich (in der Regel) keinen Polizeischutz. In allen Fällen muß ich meinen Schutz selbst organisieren und bezahlen. Allerdings wird mein Handlungsspielraum durch die aktuelle Gesetzgebung stark eingeschränkt.

Ich bin seit Jahren häufig von „Bewaffneten“ umgeben. Es sind ganz normale Leute, die sich über mich oder andere ärgern, Krach mit ihrer Frau oder Streß am Arbeitsplatz haben. Erstaunlicherweise lebe ich noch. Die einzigen Bedrohlichkeiten resultierten aus Unvorsichtigkeiten durch fehlerhafte Ausbildung, wobei die Verursacher sofort entsprechend „verdonnert“ wurden.

Jeder dieser vielen Personen hätte mich jederzeit über den Haufen ballern können. Eventuell hätte ich mich dabei wehren können (wahrscheinlich aber nicht). Allerdings wäre derjenige im Anschluß wohl schnell dahingeschieden. Eine Eskalation macht einfach keinen Spaß, wenn sie mit hoher Wahrscheinlichkeit lebensgefährlich ist.

PS. auch Kriminelle nehmen eine Kosten-Nutzenanalyse vor. Straßenraub, Körperverletzung, Einbruch oder Vergewaltigung werden mit steigendem Risiko zunehmend unattraktiv. Delikte wie Trickbetrug, Geldfälschung oder ähnliches werden dann interessanter. Allerdings gefährden solche Delikte mich weniger.

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