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MarianWi

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Alle Inhalte von MarianWi

  1. mal ne Frage.. schließt § 1 II 2b WaffG nicht auch Küchenmesser, Hammer und einen Sparten mit ein...??? Diese Gegenstände sind ja eigendlich zu einem anderen Zweck bestimmt, dennoch aufgrund ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen.. oder sehe ich da was falsch?
  2. Ich habe gerade einen Interesanten oder eigentlich eher amüsanten Artikel in der neuen VISER(9/2014) gelesen welche heute in meinem Briefkasten war... Hierbei ging es um die erschütternde Inkompetenz der ´Grünen´in bezug auf auf das Waffengesetz... Kann den Artikel nur zur aufheiterung empfehlen... Wer sich nicht gleich die Ausgabe kaufen möchte sollte sich auf jedenfall nicht die Drucksache 18/2213 nicht entgehen lassen.(antwort der Bundesregierung auf die Angrage der ´Grünen) hier der Link... http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/022/1802213.pdf Gruß
  3. @Schattenspeer In welcher Stadt ist der Verein. Bin ebenfalls aus dem Ruhrgebiet und suche eine Möglichkeit zu ipsc schießen
  4. Nabend, erst mal danke für die Antworten. Ja §9 BGB ist für der Grund warum sich mein Lebensmittelpunkt (NRW) und gemeldeter Hauptwohnsitz (Thüringen) geografisch unterscheiden. Das ich meine Waffen nicht zwingend an meinem Hauptwohnsitz lagern muss ist mir bekannt...mal abgesehen davon dass dies nicht möglich sein wird, hat jemand ggf bereits ähnliche Erfahrungen gemacht das eine Behörde in X zuständig ist aber das hobby in Y ausgeübt wird`? sprich in 2 verschiedenen Bundesländern??? Gibt es da Dinge auf welche man unbedingt achten sollte?? Mir kommen da Gedanken auf ...gerade wenn es um den Bedürfnis Nachweiß geht ö.ä.
  5. Hallo zusammen, Ich werde zum 1.10 einen neuen Job antreten. Ich bin gesetzlich verpflichtet mich an meinen neuen Arbeitsplatz (Thüringen) als Erstwohnsitz anzumelden. Da aber mein Lebensmittelpunkt vorerst in NRW bleiben wird und ich auch nicht die Möglichkeit habe meine waffen an meinem erstwohnsitz fachgerecht zu lagern stellt sich mir die frage Welche Behörde ist zuständig. Weiterhin die meines Lebensmittelpunkt /eigene private Wohnung (NRW) oder die meines erstwohnsitz / Firmenwohnung (Thüringen) Hoffe jemand von euch kann mir weiter helfen Gruß Mw Gesendet von meinem D5503 mit Tapatalk
  6. hab ich getan... hab aber nirgendwo rechtliche hinweise gefunden...
  7. Frage: Was muss beim Versand von Munition beachtet werde? Gruß Marian
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