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IGNORED

Woher stammt die Idee mit den Blockiersystemen?


2nd_Amendment

Empfohlene Beiträge

Hallo,

bei einer Internet-Recherche habe ich eine interessante Quelle gefunden, aus der hervorgeht, dass die CDU bereits im Jahr 1999 Pläne verfolgt hat, Blockiersysteme im Gesetz zu verankern.

CDU-Informationsdienst Union in Deutschland, Ausgabe 9/1999, S. 24 (unterer Teil der Seite)

Bisher dachte ich immer, dass Keusgen und Αrmatіx frühestens im Jahr 2002 mit derartigen Vorschlägen an die Politik herantraten. Von sich aus kommen Politiker für gewöhnlich nicht auf solche Ideen. Welcher Lobbyist stand damals wohl dahinter?

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Gute Recherche! Danke für den Hinweis. Wer damals dahinterstand dürfte nicht mehr zu ermitteln sein.

Es kann sogar sein, dass die Idee mit guten Absichten eingeführt werden sollte. Aus dem Kontext geht ja hervor, dass die Grundeinstellung 1999 noch stimmte ("legaler Waffenbesitz ist nicht das Problem"). Außerdem geht es hier ja erstmal um Erbenregelungen.

Wir werden sehen wie es weitergehen wird.

Hinnerk

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Wir werden sehen wie es weitergehen wird.

Weitergehen wird es damit, dass eines Tages von der Blockiersystem-Verordnungsermächtigung Gebrauch gemacht wird.

Sammlung der Beschlüsse der 193. Sitzung der Innenministerkonferenz, S. 24

16. Sicherung von Schusswaffen / Blockiersysteme

Beschluss:

Die IMK nimmt den Bericht des Bundesministers des Innern zum Stand der Umsetzung der Verordnungsermächtigung nach § 36 Absatz 5 des Waffengesetzes (WaffG) (Stand:14.11.11) (nicht freigegeben), insbesondere zur verbesserten Sicherung von Schusswaffen durch Blockiersysteme, zur Kenntnis.

Da scheint Brisantes drin zu stehen, sonst gäb es nicht diese Geheimnistuerei. Man will wahrscheinlich verhindern, dass Informationen an uns böse Waffenlobbyisten durchdringen und wir das Vorhaben noch irgendwie stoppen können. Stattdessen wird man uns, wenn es soweit ist, vor vollendete Tatsachen setzen und binnen kurzer Zeit die Verordnung verabschieden.

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Hallo,

bei einer Internet-Recherche habe ich eine interessante Quelle gefunden, aus der hervorgeht, dass die CDU bereits im Jahr 1999 Pläne verfolgt hat, Blockiersysteme im Gesetz zu verankern.

CDU-Informationsdienst Union in Deutschland, Ausgabe 9/1999, S. 24 (unterer Teil der Seite)

Bisher dachte ich immer, dass Keusgen und Αrmatіx frühestens im Jahr 2002 mit derartigen Vorschlägen an die Politik herantraten. Von sich aus kommen Politiker für gewöhnlich nicht auf solche Ideen. Welcher Lobbyist stand damals wohl dahinter?

Also aus diesem Schreiben der CDU/CSU-Bundestagsfraktion von 1999 steht ausdrücklich drin, dass im Rahmen der Neuregelung des Waffengesetzes mit dem Forum Waffenrecht, dem DSB, Den DJV und dem Waffenherstellerverband entsprechende Einigungen auch zu Blockiersystemen für Erben erzielt worden seien.

Das heisst: Die vorgenannten Verbände wussten darüber in den 90er Jahren bereits Bescheid. Wer (DSB, DJV, FWR, Industrie) nun die Blockiersysteme ins Spiel gebracht hat, wissen wir natürlich nicht. Mein Tipp: Der DSB und der DJV werden es wohl nicht gewesen sein...

Link Schreiben Dr. Herzog, CDU/CSU Bundestagsfraktion 1999

Nach vielen schwierigen und langwierigen Gesprächen wurde noch unter der Ägide von Bundesinnenminister Kanther im Frühjahr 1998 ein Entwurf zum neuen Waffenrecht vorgelegt. In diesem Entwurf wurde den Belangen insbesondere der Jäger-, Sport- und Traditionsschützen sowie der Waffensammler weitgehend Rechnung getragen. Daß deren Anliegen so weit als möglich Beachtung geschenkt wurde, beruhte nicht zuletzt auf den auf unsere Initiative hin erfolgten Gesprächen unter Beteiligung insbesondere des Deutschen Schützenbundes, des Deutschen Jagdschutzverbandes, des Forums Waffenrecht und des Verbandes der Hersteller von Jagd- und Sportwaffen und Munition. Mit allen Verbänden war schließlich weitgehender Konsens über die Details der Neuregelung erzielt worden.

Dies gilt namentlich für:

- die Ausgestaltung der Anforderungen an die Zuverlässigkeit bei der Erteilung einer Waffenbesitzkarte und eines Jagdscheins,

- die Ausgestaltung des sog. Bedürfnisprinzips, also die Konkretisierung des Bedürfnisses für Erwerb und Besitz von Schußwaffen bei Sportschützen und bei Jägern,

- den Erwerb von Gas- und Schreckschußwaffen,

- die Altersgrenzen für Kinder und Jugendliche und

- die Neuregelung des sog. "Erbenprivilegs".

Die Arbeitsgruppe Inneres und Sport hat ihre Arbeiten an dem Entwurf bei einer Klausurtagung Anfang März 1999 sowie einem Gespräch mit den Verbänden im September 1999 fortgesetzt. Zentrale Vorschläge zur Änderung des Waffenrechts sind:

1. Zuverlässigkeit

a) Jägerprivileg

Bisherige Rechtslage: Die Jäger wurden nur nach dem Bundesjagdgesetz auf ihre Zuverlässigkeit überprüft; die Verurteilung zu Fahrlässigkeitsdelikten führte bei ihnen in der Regel nicht zur Unzuverlässigkeit; Ausnahme: fahrlässige Straftat i.Zs. mit dem Umgang von Waffen, Munition und Sprengstoff.

Künftige Rechtslage: Gleiche Zuverlässigkeitskriterien für alle Waffenbesitzer, also auch für Jäger, was das Bundesverwaltungsgericht ohnehin fordert, bei grundsätzlicher Beibehaltung des bisherigen Zuverlässigkeitsmaßstabs im Waffenrecht, d.h. insbesondere keine Zuverlässigkeit bei Verurteilung wegen fahrlässiger Straftaten zu Freiheits-, Jugend- oder Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen (Regelunzuverlässigkeit).

b ) Extremistische Organisationen

Bisherige Rechtslage: Keine Annahme der Unzuverlässigkeit für Mitglieder in extremistischen Organisationen

Künftige Rechtslage: Regelunzuverlässigkeit für einen Zeitraum von 10 Jahren für Mitglieder von Vereinen, die wegen ihrer Militanz unanfechtbar verboten wurden.

c) Fahrlässigkeitsdelikte

Bisherige Rechtslage: Regelunzuverlässigkeit wegen Fahrlässigkeitstaten im Zusammenhang mit Waffen, Munition, Sprengstoff.

Künftige Rechtslage: Regelunzuverlässigkeit bei den genannten Delikten nur bei Verurteilung zu Freiheits-, Jugend- oder Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen sowie bei sonstigen fahrlässigen Straftaten bei Verurteilung zu Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr.

2. Erwerb, Besitz und Führen von Gas-/Schreckschußwaffen

Bisherige Rechtslage: Erlaubnisfrei ab Vollendung des 18. Lebensjahrs.

Neue Rechtslage: Schaffung eines Ordnungswidrigkeitentatbestandes, wenn jemand eine solche Waffe führt und nicht durch Personaldokument sein Alter nachweisen kann sowie Regelung über die Einziehung der Waffe; keine Einführung einer Händlerbescheinigung oder eines sog. kleinen Waffenscheins.

3. Altersgrenzen für Kinder und Jugendliche

Bisherige Rechtslage: Altersgrenze für das Schießen auf Schießstätten grundsätzlich 12 Jahre mit Ausnahmeregelung für besondere Fälle; Ausnahmegenehmigung wird einzelnen Kindern erteilt. Erlaubnis zum Schießen mit Luftdruck-, Federdruck und CO2 -Waffen für Kinder von 12 bis 14 Jahren; mit schriftlichem Einverständnis der Sorgeberechtigten für alle sonstigen Waffen bis 16 Jahre.

Künftige Rechtslage: Der Unions-Entwurf sieht vor, an der Altersgrenze von 12 Jahren festzuhalten. In jedem Bundesland soll aber zur Förderung des Leistungssports einzelnen Schießsportvereinen, die besonders befähigte Ausbilder und Betreuer besitzen, eine Ausnahmegenehmigung von den Alterserfordernissen für Kinder und Jugendliche gewährt werden können. Die Beratungen mit den Verbänden haben dazu geführt, dass statt dessen eine einheitliche Altersgrenze von 10 Jahren ohne o.g. Ausnahmemöglichkeit erwogen wird.

4. Bedürfnisregelung bei Sportschützen

Bisherige Rechtslage: Unbegrenzte Erwerbserlaubnis für Einzelladerlangwaffen sowie für den Erwerb von Selbstladelangwaffen und zwei Kurzwaffen, wenn durch Vereinsbescheinigung nachgewiesen, daß wenigstens 6 Monate regelmäßig und erfolgreich am Übungsschießen teilgenommen wurde.

Neue Rechtslage: Unbegrenzter Erwerb und Besitz von Einzellader- und Repetierlangwaffen, Regelbedürfnis für 5 halbautomatische Langwaffen und 5 Kurzwaffen (Erleichterung), allerdings unter engeren Voraussetzungen wie Eignung und Erforderlichkeit der Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung eines Schießsportverbandes; Regelung staatlicher Anerkennung von Schießsportverbänden.

5. Bedürfnisregelung bei Jägern

a) Zahl der Langwaffen:

Bisherige Rechtslage: Erwerb und Besitz einer unbegrenzten Zahl Einzellader und Repetierlangwaffen sowie halbautomatischer Langwaffen mit Magazinkapazität bis zu 2 Patronen.

Künftige Rechtslage: Langwaffen jeder Art und Menge, die für die Jagd geeignet sind, ohne Munitionsbegrenzung bei Jahres- und Jugendscheininhabern (= Erleichterung); bei Tages- und Ausländerjagdscheininhabern Glaubhaftmachung eines Bedürfnisses nötig.

b ) Kurzwaffen:

Bisher: Bedürfnis für 2 Kurzwaffen unterstellt, selbst wenn diese für die Jagd nicht geeignet.

Künftig: Eignung für die Jagd muß bestehen.

6. "Erbenprivileg"

Bisherige Rechtslage: Erteilung einer Waffenbesitzkarte zum Besitz erlaubnispflichtiger Schußwaffen bei Antragstellung innerhalb eines Monats nach Erbfall allein aufgrund der Zuverlässigkeit, d. h. ohne Bedürfnis, ohne Sachkunde, ohne Beachtung der Altersgrenze.

Künftige Rechtslage: Erteilung einer Waffenbesitzkarte zum Besitz erlaubnispflichtiger Schußwaffen bei Antragstellung innerhalb von 3 Monaten seit Ablauf der für die Ausschlagung des Erbes maßgeblichen Frist nach dem Erbfall bei Vorliegen von Zuverlässigkeit, Belehrung über Sachkunde, vorübergehender Aussetzung der Schießfunktion (Blockiersystem), wobei die Behörde ein Nachschaurecht zur Kontrolle der ausreichenden Sicherung der Waffen erhält.

(Hervorhebungen (Fettdruck, Unterstreichungen) durch mich.

Grüße

Schwarzwälder

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Ergänzung: Noch unter Kohls Zeiten war ein Referentenentwurf fertiggestellt worden, der auch schon Sicherungssysteme/Blockiersysteme für Erbwaffen vorsah:

Link

Das Bundesministerium des Inneren hat nach mehreren Anhörungen im Auguts 2000 den Referentenentwurf eines neuen Waffengesetzes vorgestellt. Die Kernpunkte dieses Entwurfs unterscheiden sich nicht sonderlich von einem Entwurf, der bereits in der vergangenen Legislaturperiode diskutiert worden war. Beide Entwürfe, nämlich derjenige vom April 1998, als auch der jetzt vorgestellte Entwurf, enthalten die folgenden Regelungen:

1. Die Sportschützen können mit einer Waffenbeitzkarte ohne Prüfung des Einzel-Erwerbs bis zu fünf Kurzwaffen und bis zu fünf halbautomatische Langwaffen erwerben.

2. Der Erwerb von Einzellader-Langwaffen und Repetierern erfolgt, wie bisher der Erwerb von Einzellader-Langwaffen mit einer gelben Waffenbesitzkarte.

3. Die Prüfung des Bedürfnisses setzt - neben weiteren Voraussetzungen - voraus, daß ein Jahr Teinahme an den Übungsschiessen des Vereins absolviert wurde.

4. Das Bedürfnis für eine Waffenbesitzkarte nach Ziffer 1 muß von einem überörtlichen Verband bestätigt werden. Die Bescheinigung durch den Verein bei den ersten beiden Kurzwaffen soll also der Vergangenheit angehören.

5. Im Unterschied zum bisherigen Zustand soll nur ein Verband solche Bedürfnisse bestätigen dürfen,

der mindestens 10.000 Mitglieder in den angeschlossenen Vereinen hat, "die mit Schusswaffen schiessen",

der den Schiessport als Breitensport und als Leistungssport betreibt,

der regelmäßig überregionale Wettbewerbe organisiert oder daran teilnimmt,

der den Schiessport aufgrund einer überregionalen Sportordnung betreibt, die mit "Antrag auf Anerkennung" der Behörde vorzulegen ist,

der sicherstellt, daß ausgetretene Mitglieder der Behörde gemeldet und Nachweise über die Schießsportliche Betätigung der Mitglieder geführt werden.

Der Verband wird vom Bundesministerium des Innern anerkannt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Wenn die Voraussetzungen nicht vorliegen, soll das Anerkenntnis widerrufen oder zurückgenommen werden. Die Entscheidung soll unanfechtbar sein.

Gegenüber dem früheren Entwurf von 1998 ist folgendes neu:

6. Die Waffenbesitzkarte nach Ziffer 1 soll zunächst auf fünf Jahre befristet sein. Wenn sie auf Antrag verlängert wird, so wird sie anschließend auf fünfzehn Jahre befristet. Eine nochmalige Verlängerung ist dann unbefristet.

7. Erben eines Sportschützen sollen dessen Waffen auch ohne Bedürfnis im Waffenrechtlichen Sinn behalten dürfen, wenn die Waffen mittels eines "Sicherungssystems" so blockiert werden, daß damit nicht geschossen werden kann.

Grüße

Schwarzwälder

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Wobei sich mir jetzt gerade ein zeitlicher Zusammenhang aufdrängt:

Das Forum Waffenrecht wurde im Januar 1997 gegründet.

Im April 1998 findet sich erstmals im Referentenentwurf zum neuen Waffenrecht eine Forderung zur Einführung von Blockiersystemen, die gegen die Benutzung durch (den Erben) gerichtet sein sollen.

Ich hoffe jetzt nicht, dass das Forum mit dieser Intention gegründet wurde.

Nein, das muss alles ein purer Zufall sein.

Grüße

Schwarzwälder

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Ausführlicher wurde es in der Begründung zum Gesetzentwurf v. 12.07.2001 (ist der älteste, der mir vorliegt),

nicht jedoch im Gesetzentwurf selbst, s. Anhang.

Gesetzentwurf, kein Wort zur Blockierung:

§ 20 Erwerb und Besitz von Schusswaffen durch Erben

(1) Unbeschadet der Verpflichtung zur Anzeige der Inbesitznahme einer Schusswaffe nach

§ 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bedarf ein Erbe zum Erwerb einer von einem Berechtigten ererbten

Schusswaffe keiner Erlaubnis.

(2) Der Erbe hat binnen eines Monats nach Annahme der Erbschaft oder Ablauf der für die

Ausschlagung der Erbschaft vorgeschriebenen Frist die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte

oder Eintragung der Waffe in eine bereits erteilte Waffenbesitzkarte zu beantragen,

sofern er die Schusswaffe nicht vorher einem Berechtigten überlässt. Der Antrag darf nur

abgelehnt werden, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Antragsteller

die erforderliche Zuverlässigkeit oder persönliche Eignung nicht besitzt.

Aus der Begründung zu Artikel 1 d. Entwurfes: 5-jährige Befristung des Erbenprivilegs,

ohne Voraussetzung der Volljährigkeit

- eigenständige Regelung (§ 20 des Entwurfs) des Schusswaffenerwerbs

durch Erben in Anlehnung an das geltende Recht, d.h. Erwerb ohne

Volljährigkeit, ohne Sachkunde und ohne Bedürfnis zulässig; allerdings

wird diese Privilegierung auf fünf Jahre befristet (Artikel 17 Nr. 2);....

Aus der Einzelbegründung zu § 20 d. Entwurfs:

Diese Privilegierung des Erben wird beibehalten, allerdings befristet nach Artikel 17

Nr. 2. Falls bis zum Ablauf der Frist kein wirksames Blockiersystem von der Waffenindustrie

auf den Markt gebracht ist, lässt sich die Privilegierung des Erben nicht länger

vertreten.

Aus der Begründung zu Artikel 17 (Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Fortgelten von Vorschriften)

Zu Nummer 2:

In der Industrie werden zurzeit Blockiersysteme entwickelt, die es ermöglichen, eine

Waffe ohne Zerstörung so zu blockieren, dass Nichtberechtigte damit nicht schießen

können. Mit der Marktreife derartiger Systeme ist in einem Zeitraum von etwa fünf

Jahren zu rechnen.

Nach diesem Zeitpunkt erscheint es aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und

Ordnung nicht länger vertretbar, generell Personen, die nicht alle Anforderungen

nach Artikel 1 § 4 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 erfüllen, Zugang zu schussfähigen erlaubnispflichtigen

Schusswaffen zu gewähren. Nur dem Erben, dessen Erbwaffe mit einem

Blockiersystem so gesperrt ist, dass er ohne behördliche Mitwirkung die Waffe nicht

in Funktion setzen kann, wird eine derartige Waffe belassen werden können.

Summa summarum: Brenneke hat es seinerzeit vermieden, das Thema "Blockierung von Erbwaffen" in den Gesetzentwurf zu packen,

es aber mehrfach in der langatmigen Begründung versteckt.

Entwurf_eines_Gesetzes_zur_Neuregelung_des_Waffenrechts_20010712.pdf

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Ausführlicher wurde es in der Begründung zum Gesetzentwurf v. 12.07.2001 (ist der älteste, der mir vorliegt),

nicht jedoch im Gesetzentwurf selbst, s. Anhang.

Gesetzentwurf, kein Wort zur Blockierung:

Das siehst du etwas falsch. Brenneke hat die "Blockierpflichtregelung" sogar noch verschärft. Er hat das Erbenprivileg nach WaffG §20 in Deinem Entwurf schlicht auf 5 Jahre begrenzt! Diese Begrenzung findest Du in Artikel 17 (nicht §17) ganz am Ende des Entwurfs. Grund war wohl der, dass die Blockiersystem-Lobbyisten ihr Blockier-Gesetz zu schnell gepusht hatten und zum Verabschiedungszeitpunkt noch gar keine absatzfähigen Blockierprodukte gehabt hätten.

Die Sicherungssystem- und Blockierpflichtregelungen finden sich hingegen glasklar in 2 Dir offenbar nicht vorliegenden noch älteren Entwürfen vom 20.07.2000 und 25.02.2001 zum neuen WaffG:

Link

Darin findet sich auch die Anmerkung eines Sachbearbeiters aus dem Bundesinnenministerium:

Im Übrigen richtet sich das Sicherungssystem primär gegen die Verwendung zum Schießen gegen den Erben, der ja den Besitz an der Schusswaffe hat. Die Pflicht, den Zugriff auf die Waffe vor allen Nichtberechtigten zu sichern, ergibt sich für den Erben aus § 33

Es wäre im Übrigen sicher auch kein Problem für VISIER o.a. recherchierende Journalisten, Kohls Referentenentwurf von April1998 auszugraben, um zu dokumentieren, dass damals schon Lobbyismus pro Blockiersystemen lief. Wenn man denn will! Offenbar haben sich die Lobbyisten nur bei der Dauer bis zur Marktfähigkeit verkalkuliert, daher Brennekes Zwischenlösung Ende 2001, das Erbenprivileg erstmal nur auf 5 Jahre zu begrenzen mit der Begründung, bis dahin wären dann die Blockiersysteme am Markt.

Grüße

Schwarzwälder

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Ich hoffe jetzt nicht, dass das Forum mit dieser Intention gegründet wurde.

Nein, das muss alles ein purer Zufall sein.

Grüße

Schwarzwälder

Ein Böser, wer Arges dabei denkt. :rolleyes:

Nun stellen wir uns noch die "Consultingfirma" vor, die über gewisse FWR-Leute gegründet wurde (Story dürfte ja hinlänglich bekannt sein), und welches Bild ergibt sich dann?

Sich das selbst zu erschliessen, dazu braucht es keinen Doktortitel, auch nicht in Jura...

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Vielen Dank, da habt ihr ja ein paar super Quellen aufgetan! Hatte eigentlich auch der Еrnst Мauch, damals noch HK, damit etwas zu tun und ist erst dann zu Αrmatіx gewechselt, nachdem feststand, dass seine Systeme kommen?

Köstlich fand ich auch die Reaktion der CDU/CSU-Fraktion damals zum WaffRNeuRegG 2002, wo gegenüber den Wählern eine künstliche Ablehnung der Blockiersysteme vorgespielt wurde.

Hartmut Koschyk (CDU/CSU), BT-PlPr. 14/234, S. 23342 (B):

Wir bedauern, dass Sie unserem weiteren Änderungsantrag, der das Erbenprivileg betrifft, nicht zugestimmt haben.

Denn wir sehen im Gegensatz zu dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht die Notwendigkeit, den Erwerb und Besitz von Schusswaffen durch Erbfall im Gesetz auf fünf Jahre zu befristen. Im Gegensatz zu Ihnen glauben wir nämlich nicht, dass es gelingt, Blockiersysteme zu entwickeln, die ererbte Waffen ohne Beschädigung, was vor allem bei wertvollen Waffen wichtig ist, blockieren. Nach unserer Auffassung besteht für den Wegfall des so genannten Erbenprivilegs fünf Jahre nach In-Kraft-Treten des Gesetzes kein Grund, zumal die Vorschriften über die sichere Aufbewahrung von Schusswaffen verschärft worden sind, der Erbe nunmehr nicht nur zuverlässig, sondern auch persönlich geeignet sein muss, keine priviligierte Vererbung von Munition vorgesehen ist und Waffen ohne Munition nahezu ungefährlich sind.

Bei der Anhörung am 20. März dieses Jahres haben uns alle Polizeifachleute bestätigt, dass ererbte Waffen in Deutschland kein Sicherheitsproblem darstellen.

Sicher ist die politische Einstellung von Rot/Grün zum privaten Waffenbesitz nicht die richtige, aber das Gesetz wäre unter einer CDU geführten Regierung wohl genauso verabschiedet worden. Die ablehnende Haltung war nur gespielt, weil sie in der Opposition waren.

EDIT: Ich habe gerade noch etwas interessantes aus einem älteren Gesetzesentwurf gefunden. Demnach war bereits im Jahr 2000 geplant, Blockiersysteme auch für Sportschützen und Jäger verpflichtend zu machen.

WaffG-Entwurf vom 20.07.2000:

(3) Absatz 2 Satz 1 [Widerruf bei Bedürfniswegfall] gilt nicht für Erlaubnisse zum Besitz von Schusswaffen durch Jäger (§ 11) und Sportschützen (12), wenn ein nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 erforderliches Bedürfnis nicht mehr vorliegt und die betreffende Person zuvor mindestens 20 Jahre die Jagd oder den Schießsport ausgeübt hat. In diesen Fällen sind die Schusswaffen entsprechend dem Stand der Technik durch ein Sicherungssystem zusätzlich gegen eine Verwendung zum Schießen oder in vergleichbarer Weise vor dem Zugriff durch den Erlaubnisinhaber zu sichern.
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Also aus diesem Schreiben der CDU/CSU-Bundestagsfraktion von 1999 steht ausdrücklich drin, dass im Rahmen der Neuregelung des Waffengesetzes mit dem Forum Waffenrecht, dem DSB, Den DJV und dem Waffenherstellerverband entsprechende Einigungen auch zu Blockiersystemen für Erben erzielt worden seien.

Das heisst: Die vorgenannten Verbände wussten darüber in den 90er Jahren bereits Bescheid. Wer (DSB, DJV, FWR, Industrie) nun die Blockiersysteme ins Spiel gebracht hat, wissen wir natürlich nicht. Mein Tipp: Der DSB und der DJV werden es wohl nicht gewesen sein...

Link Schreiben Dr. Herzog, CDU/CSU Bundestagsfraktion 1999

(Hervorhebungen (Fettdruck, Unterstreichungen) durch mich.

Grüße

Schwarzwälder

Bin gerade beim Lesen vom Stuhl gefallen. Mal abgesehen von den Blockiersystemen haben also DSB, des DJV, FWR und andere den oben genannten Verschärfungen des Waffenrechts nach intensivern Gesprächen zugestimmt? Mir fällt gar kein passender Fluch ein, den ich hier ablassen könnte.

Als Jäger und Sportschütze (BDS) könnte ich nur noch K****n.

Warum fallen die alle um, wenn es um die Wurst geht? Ich versteh's nicht. Was passiert wenn sie sagen: "Nein, da machen wir nicht mit?" Dann wird es gegen dieses Nein beschlossen, aber da fängt doch die Interessensvertretung erst an, oder?

Vielen Dank an die Poster nochmal für die Quellen. Ich befürchte nur, es ist zu spät.

Munter bleiben!

Hinnerk

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...

Da scheint Brisantes drin zu stehen, sonst gäb es nicht diese Geheimnistuerei. Man will wahrscheinlich verhindern, dass Informationen an uns böse Waffenlobbyisten durchdringen und wir das Vorhaben noch irgendwie stoppen können. Stattdessen wird man uns, wenn es soweit ist, vor vollendete Tatsachen setzen und binnen kurzer Zeit die Verordnung verabschieden.

Welche Gründe die angebliche Geheimnistuerei hat weis ich nicht... aber eine Angst vor den angeblich existierenden Waffenlobbyisten haben die Machthaber in Deutschland garantiert nicht!

Vor was sollen die den Angst haben? Vor dem DSB oder dem FWR oder etwa gar vor WO? :lol: Und vor dem DJV werden die auch kaum kuschen.. da werden zwar ein paar aus den eigenen Reihen nicht ganz so begeistert sein aber auch denen wird das gut bezahlte Pöstchen in der Politik und dessen Umfeld wesentlich wichtiger sein als ihre Freizeitbeschäftigung..

Machen wir uns nix vor, wenn eine Regierung sowas durchsetzen will, wird sie es auch durchsetzen! Da wurden schon ganz andere Sachen mit ganz anderen Auswirkungen fürs Volk durch gedrückt!

Gruß

Hunter

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Das siehst du etwas falsch. Brenneke hat die "Blockierpflichtregelung" sogar noch verschärft. Er hat das Erbenprivileg nach WaffG §20 in Deinem Entwurf schlicht auf 5 Jahre begrenzt! Diese Begrenzung findest Du in Artikel 17 (nicht §17) ganz am Ende des Entwurfs.

Und, habe ich was anderes gesagt?

Im Gesetzentwurf (§20) selbst steht weder was von Blockierpflicht noch von Befristung. Erst in der Begründung zum § 20

steht die Befristung auf 5 Jahre und in den Begründungen zu Artikel 1 und Artikel 17 (ich habe NICHT §17 geschrieben)

kommen die Blockiersysteme.

Es gibt unbestritten ältere Entwürfe, aber die lagen mir nunmal nicht vor.

Eine grobe Zusammenfassung des 2000er Entwurfs habe ich gelesen, aber nicht daraus zitiert, weil es nur eine recht kurze Passage

in Jagd.de war.

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Und, habe ich was anderes gesagt?

Im Gesetzentwurf (§20) selbst steht weder was von Blockierpflicht noch von Befristung. Erst in der Begründung zum § 20

steht die Befristung auf 5 Jahre und in den Begründungen zu Artikel 1 und Artikel 17 (ich habe NICHT §17 geschrieben)

kommen die Blockiersysteme.

Hallo Juergen,

Deine Zitate waren natürlich richtig, allerdings könnte ein Vorbeilesender womöglich "Erfolge" unserer Lobby darin erkennen, dass just in Deinem zitierten Entwurf die Blockiersysteme "unerwähnt" seien. Das wäre aber ein Trugschluss, das wollte ich nur nochmals klarstellen.

Nochmals die im Thread bisher herausgearbeitete und durch Quellen (siehe im obigen Thread) belegte Zusammenfassung:

1997: Im Januar wird das Forum Waffenrecht gegründet.

1998: Im April wird noch unter der Kohl-Regierung ein Referentenentwurf zum neuen Waffengesetz vorgelegt, der Blockiersysteme für Erbwaffen fordert.

1999: Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion weist darauf hin, dass eine Reihe von Punkten im neuen WaffG-Entwurf mit DSB, DJV, FWR und Industrieverbänden abgestimmt worden seien (wortwörtlich: "Konsens über die Details" habe es gegeben!), unter den Punkten wird auch ausdrücklich die Blockiersystemregelung für Erbwaffen genannt.

07.2000 und 02.2001: In weiteren Entwürfen zum neuen Waffengesetz wird an den Blockiersystemen für Erbwaffen festgehalten. Aus dem BIM kommentiert man dazu: Die Sicherungssysteme richten sich primär gegen den Erben". Selbst im Spiegel wird über die neue Verschärfung für Erben ("schießuntauglich machen") am 04.08.2000 berichtet Link Spiegel

07.2001 folgt dann ein weiterer Gesetzentwurf, in dem im WaffG selber die Blockiersysteme zwar nicht mehr erwähnt sind, dafür in einem extra Artikel aber das Erbenprivileg 5 Jahre befristet wird mit der Begründung, dass dann davon auszugehen sei, dass genügend ausgereifte Blockiersysteme verfügbar seien...

Alles weitere ist ja dann bekannt. Die Geschehnisse 1997/1998 - 2001 um die Blockiersysteme hingegen dürften für viele neu - und einmal mehr aufschlussreich - sein.

Schöne Grüße

Schwarzwälder

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Das hat aber weniger was mit der CDU/CSU-Regierung als dem unseligen Ministerialrat a.D. (zum Glück) mit dem ähnlichen Namen eines allseits bekannten Geschossherstellers zu tun.

so ist es richtig!!!

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Das hat aber weniger was mit der CDU/CSU-Regierung als dem unseligen Ministerialrat a.D. (zum Glück) mit dem Namen

eines allseits bekannten Geschossherstellers zu tun.

1. Brenneke Brennecke ist nicht an allem Schuld. Der hätte das Erbenprivileg mit Sicherheit am liebsten ganz gestrichen, statt Blockiersysteme einzuführen.

2. Nein auch die Union wollte ich da nicht an den Pranger stellen. Es gibt aber eine Lobbyorganisation, die mit der Union seit jeher besonders gut kann. Den Rest kann sich jeder selber denken.

Um es noch präziser zu sagen: Die CDU/CSU hat im Waffenrecht den Konsens gesucht mit unseren Verbänden. Insofern ist ihr hier KEIN Vorwurf zu machen. Es bestand u.a. über die Sicherungs-/Blockiersysteme und deren Einführung bei Erben bereits 1998 ein "Konsens" mit unseren Verbänden, namentlich DSB, DJV, FWR und Industrie/Herstellerverband. Insofern wussten die nicht nur davon, sondern waren auch damit einverstanden, mindestens.

Grüße

Schwarzwälder

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War der VDB der erwähnte Industrie-/Herstellerverbamd, der mit der Politik die Blockierpflicht ausgeklüngelt hat? Auf seiner Webseite unterhält er eine Liste mit "Zertifizierten Waffen Fachgeschäften für Erbwafen Blockiersysteme".

Händler waren zum Teil sehr begeistert von den Blockiersystemen, so z.B. die Chefin der Zeitschrift Waffenmarkt-Intern, Maggy Spindler (Ausgabe 9/2009, S. 5):

Wenn wir alle Wenn’s und Aber’s mal weglassen und nach Milchmädchen-Manier mal ganz schlicht rechnen: Es soll über 10 Millionen "legale" Waffen in Deutschland geben. Wenn wir mal – aus der Luft gegriffen – davon ausgehen, daß etwa 25 Prozent der Waffen abgegeben werden, weil die Besitzer nicht bereit sind, die Sicherungssysteme für diese Waffen zu kaufen, dann reden wir immer noch über 7,5 Millionen Sicherungssysteme, die die Büchsenmacher, Jagdfach- und Schießsporthändler allein in Deutschland verkaufen könnten. Der Einfachheit halber: zum Preis von 100 Euro pro Waffe. Dann sprechen wir über ein Umsatzvolumen von 750 Millionen Euro (!!!). Welch ein Segen wäre das für die deutschen Waffenhändler? Selbst wenn jede zweite Waffe abgegeben würde, was ich kaum glauben kann, reden wir immer noch über 500 Millionen Euro! Ich halte das für eine faszinierende Rechnung – unabhängig von Zeiträumen und Verteilungsfragen. Und unter dem Eindruck dieser Zahl ist es geradezu verwunderlich, wie zurückhaltend die Anbieter anderer Sicherungssyseme sind und Armatix das Feld überlassen.

Bei der Berechnung ist die gute Frau von allen legalen Waffen ausgegangen, nicht nur von den Erbwaffen. Was wird wohl geschehen, nachdem sich herausgestellt hat, dass der Run auf die Erbwaffen-Blockiersysteme ausgeblieben ist?

Nach meinen Schätzungen stellt sich die Lage derzeit wie folgt dar:

Es gibt nicht 10 Mio. legale Waffen, sondern nur 6,3 Mio. (Focus 7/2011, S. 17). Davon dürften rund 25% Erbwaffen sein (= 1,58 Mio.). Zu 25% werden die betroffenen Erben ein Bedürfnis haben oder als Alterben in Bayern nicht blockieren müssen. Die Hälfte (= 1,25 Mio.) wird die Waffen abgeben und 25% (= 0,39 Mio.) werden Blockiersysteme kaufen wollen. Bei den Kaufwilligen gibt es derzeit vielleicht für 75% der Waffen Blockiersysteme ( = 0,30 Mio.) Ein Blockiersystem kostet zwischen 80 und 200 EUR. Davon ausgehend, dass mehrläufige Waffen doppelt blockiert werden müssen, gehen wir mal von durchschnittlich 180 EUR aus. Ergibt dann ein Umsatzvolumen von 53,16 Mio. EUR. Bei einer unterstellten Gewinnmarge der Händler von 25% gibt es für diese 13,29 Mio. EUR zu verdienen. Dass ist nicht viel angesichts dessen, dass man sich damit langfristig sein eigenes Grab schaufelt.

Dazu eine andere Meinung des Händlers Heigel aus Waffenmarkt-Intern 4/2008, S. 25:

Die meisten Erben werden die Waffen fristgerecht an Berechtigte überlassen, um die hohen Kosten für die Blockiersysteme zu umgehen. Die logische Folge: Die Gebrauchtwaffenpreise rutschen noch tiefer in den Keller als sie dies eh schon sind und eine Neubewertung des Warenlagers nach unten wird fällig. Blockiersysteme sind also wahrscheinlich ein Schuß, der sowohl sicherheitspolitisch als auch kaufmännisch nach hinten losgehen wird.
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Nun ist es aber so, daß über die Zeit ALLE Legalwaffen irgendwann vererbt werden (wir alle leben nicht ewig), und langfristig der Gesamtbestand als Grundlage durchaus valide ist.

Nur, und das weiß ich von Vielen Händlern, gehen durchschnittlich bestenfalls 7-10% der vererbten Waffen in die Blockierung, der Rest von über 90% wird

-an andere Berechtigte, oft zu Altmetallpreisen verhökert,

-exportiert,

-durch Nachholen einer Jägerprüfung oder Start einer Sportschützenkarriere weiterhin legal besessen, oder

-schließlich vernichtet, verbrannt, geschreddert.

Nun hat sich Ax an den ursprünglichen Zahlen schöngerechnet (ja Leute, so kriegt man Investoren zum Sabbern); und solange man immer neue Investoren nachschieben kann, läuft die Karre (hat sowas von Schneeballprinzip).

Andere Anbieter solcher Systeme gehen realistischerweise von viel kleineren Mengen aus.

Und das Ärgerliche für Ax ist, daß von den paar %, die wirklich blockiert werden, die anderen Anbieter ihnen auch noch welche "wegnehmen".

Daher wird es denen, wenn sie mal endlich keine Investoren mehr finden, schnell klamm in der Kasse werden.

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Das Ziel zumindest einer daran stark beteiligten Firmen ist auch nicht so sehr der Erbe, es sind die allgemeinen Waffenbesitzer, nur so wird ein Schuh aus der Sache und er wäre es auch schon geworden, wäre da nicht……….

Erst im Oktober 2011 war eine Sitzung in BMI mit dieser Firma zu dem Thema, wo man klare Ziele hatte (maßgeblich von 2 Politikern aus der Koalition getragen und dann noch ein paar einzelnen Grünen). Nur hat man diesmal auch ein paar Fachabteilungen dazu gehört und deren technische Stellungnahmen waren ganz andere als man sie erhofft hat. Die Sache wurde begraben. Auch in Österreich war das Thema zu dem Zeitpunkt angeblich topaktuelle wurde aber auch dort aufgrund der Erfahrungen in Deutschland zurückgestellt. In der Schweiz wurde es bereits zu einem früheren Zeitpunkt abgelehnt, obwohl man dort auch recht weit fortgeschritten war.

Die Sache ist so ein Lehrbeispiel wie Lobbyarbeit im deutschen Sprachraum funktioniert, wenn man etwas Geld übrig hat und man dann damit richtig absahnen könnte. Nur bis jetzt ist die Sache noch nicht ganz aufgegangen, was aber nur an ein paar ganz wenigen Leuten lag (keine 10 in Deutschland) und bis jetzt leider nicht mal ein einziger Verband unterstützt hat.

Die ganze Aufklärungsarbeit wurde bis jetzt von einer einzigen Zeitschrift nämlich Visier schwerpunktmäßig finanziell getragen und einem einzigen Mitglied hier im Forum personell, materiell und auch finanziell unterstützt. Ansonsten ist es auch ein Lehrbeispiel dafür, wie man mit einem Anwalt sehr viele Leute mundtot machen kann.

Ganz toll finde ich die Sache in der Schweiz. Dort hat ein einziger den Widerstand organisiert und der andere, der gekaufterweise die Sache ins Parlament eingebracht hat, hat heute einen Posten im dortigen Schützenverband. Das nenne ich Verbandsarbeit, wie ich sie mir auch in Deutschland gut verstellen könnte!

Gruß

Makalu

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Eine rot-grüne Regierung könnte sich trotzdem über die Faktenlage hinwegsetzen

Auf den Begründungstext bezüglich des "Nutzens" der Blockierung einer Waffe IM verschlossenen, zertifizierten Waffentresor wäre ich gespannt...

Hoffen (und arbeiten) wir, dass uns diese unsägliche Schikane erspart bleibt.

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