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IGNORED

Vorlage einer Waffe beim Ordnungsamt


sas26

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Hallo,

mich würde mal Interessieren wieso man eine KW Vorzeigen muss, eine LW aber nicht ?

...

Ich kenne keinen einzigen Fall, wo das OA eine Waffe sehen wollte, aber ich könnte mir vorstellen, daß es evtl. um die Lauflänge geht.

Gruß

Sigges

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Habe eben beim SB angerufen, netter Kerl :)

KW will er immer sehen, zb. um die Seriennr. zu vergleichen, mir ist das Latte, kann er gerne ....

Meine SpoPi und die 9mm CZ habe ich "vorgeführt".

Da jetzt meine erste LW gekauft wird wollte ich wissen ob er die sehen will, nö ! nur KW.... :00000733:

Gruß

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Also mein SB will Waffen nur dann sehen, wenn es Ungereimtheiten mit der Seriennummer, Herstellebezeichnung oder Kaliber gibt.

Meißt ist das der Fall bei Waffen die in den 1970ern irgendwann im Rahmen der Amnestie eingetragen wurden.

Aus dieser Zeit kursieren noch viele "alte Hunde" mit zweifelhafter Herkunft oder Hersteller.

Wurde aber damals alles eingetragen, auch mit "Hersteller unbekannt" und ohne Seriennummer.

Ich habe selbst gerade solche Waffen zum Verkauf nastehen.

Da ich mich vorher beim Amt erkundigt hatte ob ich die überhaupt verkaufen darf, wollte der SB die natürlich vorher sehen.

Um sich zu vergweissern daß wirklich keine Nummer draufsteht.

Dabei konnten wir gemeinsam einige Fehleintragungen von Damals berichtigen.

Lief alles sehr fair und sauber ab.

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Wenn ich mir überlege wie umsichtig mancher Schütze die Mündung seiner Waffe stets nur in Richtung Kugelfang hält, muß Dein SB ganz schön starke Nerven haben.

Wobei sich mir der Sinn der Vorführung nicht ergibt.

Denn es ist ja in Deinem ureigensten Interesse die richtigen Daten zur Waffe in der WBK stehen zu haben.

Warum er das an der Waffe noch selber in Augenschein nehmen möchte, keine Ahnung.

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Ist das tatsächlich ein "muss"?[...]

Jein! So wie hier dargestellt eher nicht aber es gibt die Möglichkeit die Vorlage nach § 39 (3) WaffG zu verlangen. Die Gründe für den "Anlass" möchte ich dann aber schon wissen.

P.S. Wenn man ein Waffe zum SB *verbringt* wäre das seltsam evtl. bemerkenswert aber nicht fragwürdig. (Anlage 2, Abschnitt 2, Nr. 5 WaffG)

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Der Händler trägt normalerweise alle Daten bereits in die WBK ein, der SB drückt nur den Stempel dazu. Dazu muß er die Waffen nicht sehen.

Wenn das OA die Waffen unbedingt persönlich sehen will, sollen sie sich einen Grund nach §39 ausdenken, oder nach §36 kostenfrei bei mir zu Hause vorbei schauen und sehr freundlich danach fragen. Für die Eintragung ist das in keinem Fall erforderlich.

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Der Händler trägt normalerweise alle Daten bereits in die WBK ein, der SB drückt nur den Stempel dazu. Dazu muß er die Waffen nicht sehen.

Servus !

Naja, nicht immer werden Waffen beim Händler gekauft !

Bei 2 Waffen die ich letztes Jahr gekauft habe stimmte die Seriennummer nicht mit dem Eintrag auf der Vorbesitzer-WBK überein.

Ich habe das dem SB mitgeteilt und die richtige Seriennummer steht nun in meiner WBK drinnen.

Der SB hier würde nie im Leben auf die Idee kommen, sich eine Waffe anzuschaun. Seriennummern sind ja bei einigen Waffen nicht immer klar zu sehen, manchmal versteckt oder unter der Griffschale etc...

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@ kingshot

... oder der TE dort leben. ;)

Hm,

nach § 39 Abs. 3 WaffG

(3) Aus begründetem Anlass kann die zuständige Behörde anordnen, dass der Besitzer von

1. Waffen oder Munition, deren Erwerb der Erlaubnis bedarf, oder

2. in Anlage 2 Abschnitt 1 bezeichneten verbotenen Waffen ihr diese sowie Erlaubnisscheine oder Ausnahmebescheinigungen binnen angemessener, von ihr zu bestimmender Frist zur Prüfung vorlegt.

gibt es schon die Möglichkeit, dass die Waffenrechtsbehörde sich Waffen vorlegen läßt. Für den Fall dass man z.B. bei einer Kontolle begründen müßte, warum man meint seine Waffe gerade erlaubnisfrei vom Bedürfnis umfaßten Zweck zu führen, wäre eine kurze schriftliche Aufforderung die Waffe vorzulegen hilfreich. Wer weiß, ob sich der SB im Fall eines Falles noch daran erinnert, dass er die Waffe sehen wollte. :closedeyes:

Dein

Mausebaer

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Sagt wer ???

Jemand, dem gerade der § 39 Abs. 3 WaffG entfallen war. Aber ansonsten gilt es kaum als vom Bedürfnis umfassten Zweck, seine Jagd-, Sport- und Sammerwaffen mit zur Waffenrechtsbehörde zu nehmen =>=> unerlaubtes Führen =>=>=> Verlust der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit. :closedeyes:

Dein

Mausebaer

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Oooooch, ob es da nur um das Entfallen von §39 geht... eine entsprechende Grundeinstellung ist bestimmt auch nicht ausgeschlossen.

Ich persönlich habe schon des Öfteren mal eine Plempe mit aufs Amt genommen, wenn ich sie gerade vorher abgeholt habe, und die SBs waren immer ganz angetan, wenn sie sowas mal begrabbeln konnten (weil sie ja sonst selten dazu kommen) - hat bei mir bisher geholfen, immer eine gute, positive und hilfsbereite Attitüde bei den SBs zu gewährleisten. Aber man kann sich natürlich auch verbauen.

Und den SB will ich sehen, der einem LWB einen drehen will (von wegen "unerlaubtes Führen"), weil dieser (ob erforderlich oder nicht) sein Eisen zur Behörde transportiert (korrekter Transport vorausgesetzt), um es dort (aus welchen Gründen auch immer) "vorzulegen".

Sowas gehört mehr in den Bereich der "modernen Legenden" - oder hast Du einen gegenlautenden konkreten und nachweisbaren Fall (Lasse mich ja belehren) ?

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..., und die SBs waren immer ganz angetan, wenn sie sowas mal begrabbeln konnten (weil sie ja sonst selten dazu kommen) - ...

Na das ist doch schon einmal ein vom Bedürfnis umfasster Zweck B) und wenn es darüber hinaus kein Umweg war ...

Auch wenn ich SB kennen gelernt hatte, denen soetwas zuzutrauen war, dachte ich eher an eine Polizeikontrolle oder einem Unfall, zu dem die Polizei gerufen wurde. :closedeyes:

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Ooooooch, bloß nicht katholischer sein als Ratze!

Natürlich schleppe ich keine Plempe aus Jux und Dollerei zum Amt, aber ich verbinde oft das Abholen mit dem Eintragen auf der Behörde, weil dann nur ein Gang, und außerdem verkeile ich es nicht, sondern habe es aus dem Kreuz.

Und da kriegen die das frisch erworbene Teil dann auch gerne zu sehen und freuen sich.

Und obwohl ich keinen Unfall oder Poli-Kontrolle plane, sähe ich beiden Fällen (im Hinblick auf den Transport und "umfassten Zweck" oder "unerlaubt") seeeeeeehr gelassen entgegen.

Auch da möchte ich den Streifenbeamten erst mal sehen, der da Stress macht, genauso wie den SB. Das ist wirlich eher eine moderne Sage... :rolleyes:

Immer mal ein bißchen unverkrampfter auf die Sache schauen - Ratze ist schon heilig genug (wenngleich Mancher hier ihm das wohl gerne streitig machen möchte und ihn übertrumpfen will)

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Was meinst Du, wie heilig Polizisten und Staatsanwälte werden können, wenn Du die Waffen eben nicht unter einer festgeklippten Fußmatte transportiertest, selbst nach dem Unfall erst wieder irgendwann im Krankenhaus wach wurdest und die Waffenrechtsbehörde eben auf keinen sinnvoll erklärbaren Weg lag? :closedeyes:

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Ich transportiere sie nie unter irgendwelchen Fußmatten.

Und ich sagte bereits, daß ich es nicht aus Jux und Dollerei mache, also auch nur auf "erklärbaren" Routen (siehe auch "korrekter Transport"). Somit ist das obsolet, und ich sehe das eben sehr entspannt.

Ansonsten, jeder wie er will, ich lehne schlicht das teilweise praktizierte "Überheiligsein" ab, da ich es peinlich finde, genauso wie das Verbreiten von Meinungen als Tatsachen oder gar Vorschriften, gaaaaaaaaanz übel.

Und da hat es hier ja eiiiiiiiiinige Aspiranten.

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Das vorzeigen der Waffe bei der Behörde, ist immer noch ein Führen und kein Transportieren. Nur so nebenbei.

Ich würde niemals eine Waffe unaufgefordert zur Behörde schleppen, warum auch?

Ich denke zwar nicht dass mir deswegen jemand etwas an den Kessel flicken würde, aber im Zweifelsfall bist du halt in Erklärungsnot.

Die mir bekannten Sachbearbeiter, z.T. auch Dienstkollegen, finden es gar nicht toll, wenn Kunden einfach Waffen anschleppen und (um es mal etwas salopp auszudrücken) auf den Tisch schmeißen. Selbst wenn Leute Waffen abgeben wollen (verstehe zwar nicht warum jemand so etwas macht, gibt’s aber wohl) ist die Vorgehensweise immer: »Lassen sie alle Waffen im Auto, schleppen Sie keine durch die Gegend. Wir holen die zusammen, mit Begleitperson (Polizist), vom Auto ins „Büro“«

Wie gesagt, wenn eine Kunde die Anschleppt, wird den deswegen wohl kaum einer belangen wollen, oder so, aber amused sind die davon in aller Regel auch nicht.

Ich habe bisher noch keinem gehört, dass die SB die Waffen sehen wollen (Ich rede jetzt natürlich von einer Nachschau oder so)

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.... das Verbreiten von Meinungen als Tatsachen oder gar Vorschriften, gaaaaaaaaanz übel. .....

Da stimme ich botack 100% zu, dieses Blafasel einiger selbst ernannter Experten kann bei "unbefangenen" Betroffenen, welche auf die schneidig vorgetragenen "basta-Meinungen" vertrauen und sich demgemäß u.U. falsch verhalten, zu großen Problemen führen...

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Das vorzeigen der Waffe bei der Behörde, ist immer noch ein Führen und kein Transportieren. Nur so nebenbei.

Als Anmerkung, weil es auch in einer der aktuellen Jagdzeitschriften schon wieder falsch drin steht:

Es gibt keine Unterscheidung zwischen "Transport" und "Führen". Auch der Transport einer waffe zum schießstand, Büchsenmacher oder sonst wo hin ist ein (unter Umständen erlaubnisfreies) Führen.

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