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IGNORED

erste WBK bekommen, gleich Fragen


rockwilder

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:00000733: Heute war die Post da. Bin sehr erleichtert und froh, doch habe ich noch zwei Fragen:

1. Sind die Einträge auf der gelben WBK so normal? (Standard?)post-44929-1341339594_thumb.jpg

2. Warum hab ich zu meinem Voreintrag auf der grünen WBK keinen Stempel beim Munitionserwerb bekommen?

Kommt der Munitionserwerb erst wenn ich eine Waffe habe?post-44929-1341339587_thumb.jpg

Beide Teile habe ich als Anhang mal mit eingestellt.

Vielen Dank für die Hilfe,

David

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Der Eintrag auf der Rückseite der gelben WBK ist "normal"

Hast Du Munitionserwerb für die beiden Kaliber der KW auf der grünen WBK beantragt?

- Wenn nein, nix gut*

- Wenn ja, SB beim Eintrag der Pistolen darauf hinweisen und siegeln lassen

* Wenn nein, (kann eigentlich nur auf dem Antrag ans Amt sein) dann versuchen, mit dem SB zur Einigung "Eintrag" zu kommen.

Wenn's blöd läuft, separat beantragen.

Viel Glück!

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1. Sind die Einträge auf der gelben WBK so normal? (Standard?)

2. Warum hab ich zu meinem Voreintrag auf der grünen WBK keinen Stempel beim Munitionserwerb bekommen?

Kommt der Munitionserwerb erst wenn ich eine Waffe habe?

Zu 1: Denke das ist so in Ordnung.

Zu2: Manche Behörden handhaben das so. Der Munitionserwerb wird dann gesiegelt, wenn du deine Waffe(n) eintragen lässt. Meine Behörde siegelt gleich beim Voreintrag.

Hoffe geholfen zu haben.

Gruß

asmr

edit: JuergenG war schneller. Hab noch ein Bild von meiner gelben WBK gemacht. Dann kannst Du vergleichen:

wbkyvb8y.jpg

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Ist auf dem Antrag nicht ein Kreuz zu setzen ob der Munitionserwerb gleich mit Siegel gemacht werden soll? Gleich da wo man auch ankreuzt was man haben möchte, ob neue WBK oder Erwerbsberechtigung. Ich hab den Munitionserwerb immer gleich zum Voreintrag dazubekommen

Gruß MG34

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Bei mir gab es den Munitionserwerbsstempel auch immer erst, als die Waffe eingetragen wurde. Ob er ohne Waffe überhaupt was nützt ist umstritten.

WaffG, §10:

(3) Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Munition wird durch Eintragung in eine Waffenbesitzkarte für die darin eingetragenen Schusswaffen erteilt.

Ist eine vom Händler eingetragen Waffe auch rechtlich schon eingetragen? Oder erst wenn der Stempel der Waffenbehörde dazu drin ist?

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Wo sind denn die Einzelladerlangwaffen? Hat die Behörde den alten Text etwa nicht gestrichen? Und den Aufdruck als Erweiterung genutzt?

Vorab (falls relevant): Die WBK wurde 07/2011 ausgestellt.

Auf der Vorderseite steht ja "wird hiermit die Erlaubnis erteilt, Einzelladerwaffen mit einer Länge von mehr als 60cm[...]".

Ich habe auch schon eine Einzelladerlangwaffe drauf, welche ich ohne Probleme erworben und eingetragen bekommen habe.

Kenne das persönlich nicht anders. Wie ist es denn bei Dir?

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@hexoplast75

Danke für das Bild. Schon merkwürdig, dass das zwei Landkreise weiter anders gehalten wird.

Wie ist das nun rechtlich zu betrachten? Habe ich jetzt eine "alte" gelbe WBK mit den Vorzügen der "neuen" oder wie muss ich das verstehen?

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:gutidee: hola amigo asmr,

die "alten" Gelben werden, durch die Ergänzung auf der letzten Seite, zur "neuen", und manche SB meinen dass sie auch die entsprechende §en des WaffG mit reinschreiben müssen...

weil da ja noch genug Platz vorhanden ist :ridiculous: !!! Die "alten" Gelben müssen erst aufgebraucht werden...man muss ja sparsam mit dem (nicht vorhandenen) Geld umgehen.

ALLE Waffenarten die auf deiner Gelben genannt sind darfst Du dir kaufen...auch Einzellader LW, auch falls man dir das auf der Vorderseite gestrichen haben sollte.

saludos de pancho lobo :drinks::hi:

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Hallo,

und genau da liegt das Problem.

Falls man mit der neu erworbenen Waffe auch gleich noch Mun mitnehmen will, geht das nur mit Stempel des Munerwerbs.

Ohne Stempel erst Mun wenn Du auf der Behörde wars.

gruß

voyager

Bei mir gab es den Munitionserwerbsstempel auch immer erst, als die Waffe eingetragen wurde. Ob er ohne Waffe überhaupt was nützt ist umstritten.

WaffG, §10:

(3) Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Munition wird durch Eintragung in eine Waffenbesitzkarte für die darin eingetragenen Schusswaffen erteilt.

Ist eine vom Händler eingetragen Waffe auch rechtlich schon eingetragen? Oder erst wenn der Stempel der Waffenbehörde dazu drin ist?

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Kommt der Munitionserwerb erst wenn ich eine Waffe habe?post-44929-1341339587_thumb.jpg

Hallo David,

die Munitionserwerbsberechtigung MUSS Dir auf Antrag bereits bei WBK-Erteilung erteilt werden, denn wenn Du für eine Waffe ein Bedürfnis nachgewiesen hast, dann hast Du es auch für die dazugehörige Munition. Entweder gibst also gar keine WBK oder eben eine mit EWB und MEB. Aus dem selben Grund ist es auch widersinnig bzw. schlichtweg rechtswidrig, wenn diverse Waffenbehörden nach Bedürfniswegfall die Munitionserwerbsberechtigung rausnehmen und die Waffe unberührt lassen.

Dass Munition nur für die in der WBK eingetragenen Waffen erworben werden kann ist richtig, hat aber nichts mit der WBK-Erteilung zu tun.

Grüssle

SBine

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...

Wo sind denn die Einzelladerlangwaffen?

...

Hast du in der Sachkunde nicht aufgepasst, oder hast du keine?

Einzelladerlangwaffen sind z.B. Bockdoppelflinten. Aber es gibt auch Einzellader-Büchsen.

Klugscheißermodus aus.

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Hast du in der Sachkunde nicht aufgepasst, oder hast du keine?

... Bockdoppelflinten. ...

Gute Frage in Anbetracht das fett gedruckten. ;) Das mit dem "Klugscheissermodus aus" war vlt. eine gute Idee. ;)

Mal im Ernst, das macht jede Behörde anders, je nachdem welche Anweisung da vorliegt vom Dienstherrn. Bei uns gibt es auch MEB sofort bei Voreintrag, ist ja schliesslich auch bezahlt. Und je nach Behörde wird die Gelbe mal mehr mal weniger kommentiert. Bei mir steht auf der Gelb Neu auch dieser §§ 10 und 14/4 WaffG Kommentar, aber nichts zu 2/6 oder das eine SpO eines (nicht des) Verbandes dafür existieren muss. Also verallgemeinern kann man da nichts.

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