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IGNORED

Erster WBK-Widerruf wegen verweigerter Nachschau


2nd_Amendment

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
*Lächel*

Irgendwann wird ihm der Kurfürst von Brandenburg ja vielleicht seine Waffen gut herausgefüttert und geölt zurückgeben. Bzw. an die Angehörigen.

[War das jetzt schon zu arkan?]

Carcano

Der "Kurfürst von Brandenburg" ist ist doch etwas verwirrend. Schließlich sind ein Arkan zwölf russische Saschen womit wir jetzt

Badener, Brandenburger, Russen und verballhornte Sachsen im Boot hätten. :unsure:

Geschrieben

Arkan ist in diesem Zusammenhang wohl eher klandestin interpretiert ;) hat aber sicher auch andere Bedeutungen.

Ansonsten verstehe ich Anwälte die sich selbst vertreten überhaupt nicht. Normalerweise zieht man doch gegenseitig doie Rechtsschutzversicherungen ab.

Geschrieben
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Arkan ist in diesem Zusammenhang wohl eher klandestin interpretiert ;) hat aber sicher auch andere Bedeutungen.

Ansonsten verstehe ich Anwälte die sich selbst vertreten überhaupt nicht. Normalerweise zieht man doch gegenseitig doie Rechtsschutzversicherungen ab.

Wikipedia:

  • Arkanprinzip – der Grundsatz, Kultbräuche und Rituale nur einem Kreis von Eingeweihten zugänglich zu machen und sie vor der Öffentlichkeit geheimzuhalten

Das kenne ich doch irgendwoher...

Geschrieben
Normalerweise zieht man doch gegenseitig doie Rechtsschutzversicherungen ab.

Sollte tatsächlich eine RSV existieren, die für Fälle wie den vorliegenden Deckungszusagen erteilt, bitte ich freundlich um deren Benennung.

Ich käme dann glatt in Versuchung, selbst bei wucherähnlichen Beiträgen ... ^_^

Im Übrigen darf man dem edt. Antragsteller edt (handelt es sich w i r k l i c h um einen Volljuristen???) durchaus dankbar sein. Zumindest sind der Waffenbehörde recht deutlich die Voraussetzungen des § 46 IV 1 WaffG erklärt worden. Möglicherweise kommt dies dem einen oder anderen LWB im entsprechenden Zuständigkeitsbereich noch zugute.

Geschrieben

Nehmen wir die beliebten Beispiele der OWis. Einspruch gegen die Geschwindigkeitsübertretung, Vertretung durch den Kollegen. Beim nächsten Mal dann umgedreht.

Die Kohle für die Owi fällt dabei auch noch locker ab. ;)

Geschrieben

Man könnte es mal mit der ÖRAG beim FWR probieren. Die Beurteilung der Aussichtslosigkeit ist ja immer so eine Sache. Mir reicht schon, das der Straftat-/Vorsatzvorwurf dort abgedeckt ist.

Gruß

Geschrieben
(...) Die Beurteilung der Aussichtslosigkeit ist ja immer so eine Sache. (...)

Schon, in Anbetracht dieses Sachverhalts, wie er aus den Entscheidungsgründen hervorgeht, kann ich mir aber schlechterdings keine Behörde

und auch keine Kammer vorstellen, die anders, d.h. zugunsten des Betroffenen, entschieden hätte.

Geschrieben

Das ist anzunehmen, genau weiß man es ja leider immer erst hinterher. Es ist hier ja immer negiert worden, dass das §36 vollziehbar ist und auch jetzt sind immer wieder merkwürdige Ansichten zur Aufbewahrung bei Anwesenheit unterwegs.

Ich denke das Urteil zeigt die Richtung deutlich auf und auch die Begründungen sind nachvollziehbar. Das öffentliche Interesse wird durch das hohe Gefahrenpotenzial höher gestellt als das Individualinteresse.

Geschrieben

Wenn das, was unter dem Link zu lesen ist, stimmt und nicht nur im Urteil steht, wäre der legale Waffenbesitz auch schon über §6 wackelig. Immerhin findet sich in dem ICD 10 unter F 22.8 immer noch die paranoia querulans, die gerne mal im Verkehr mit Behörden (miß)braucht wird. Quasi Psychiatrie im Dienste der staatlichen Wahrung des Untertanentums. :closedeyes:

Dein

Mausebaer

Geschrieben
Zumindest sind der Waffenbehörde recht deutlich die Voraussetzungen des § 46 IV 1 WaffG erklärt worden. Möglicherweise kommt dies dem einen oder anderen LWB im entsprechenden Zuständigkeitsbereich noch zugute.

Waren der Grund für die sofortige Sicherstellung der Waffen nicht mehrfache, haltlose Dienstaufsichtsbeschwerden?

Da gab es doch mal einen hier im Forum, ich komme gerade nicht auf den Namen ...

Geschrieben

Ein Vermieter hat soweit ich weiss auch alle 2 Jahre unbegründet (oder zumindest mit dem einfachen Grund Zustand der Räume) das Recht, komplett durch meine Wohnung zu tigern, natürlich mit Termin und nicht ohne mich. Ich persönlich habe damit mehr Probleme, als mit einem angekündigten Besuch eines Fremden, der sich EINEN Raum ansehen darf, da wo der Tresor steht. Das wäre bei mir der Flur, mir 2 Jacken und nem Schirmständer. Hab ich nichts gegen.

Ausserdem weiss ich beides vorher.

Mfg, Markus

PS: Viele hier mussten auch schonmal einem Fremden Einblick in ihre Privatsphäre geben, indem sie den Kofferraum bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle öffnen mussten. Nimmt auch jeder hin, oder sagt ihr da NEIN! ? Bevor ich einen Führerschein mache, weiss ich, dass ich grundlos kontrolliert werden kann.

Geschrieben

Wieso MUSS ich bei einer Allgemeinen Verkehrskontrolle meinen Kofferraum öffnen?

Was Dir persönlich lieber ist, kann bei anderen ganz anders aussehen. Zudem hab ich Waffe und Tresor nicht gemietet (von der Unteren Waffenbehörde?), sondern gekauft. Kaufe deine Wohnung, und Du musst keinem Vermieter dieser Welt Einlass gewähren ;-)

Wenn ich ein Auto Lease oder Miete muss ich auch jede Inspektion machen, bei einem gekauften nicht. Es ist halt immer noch ein unterschied ob ich Eigentümer oder Mieter bin…

Geschrieben
Ein Vermieter hat soweit ich weiss auch alle 2 Jahre unbegründet (oder zumindest mit dem einfachen Grund Zustand der Räume) das Recht, komplett durch meine Wohnung zu tigern, ...

Ich hätte jetzt doch glatt vermutet, dass die VR China und Nord-Korea WO blockierten. :huh:

Grundsätzlich hat dazu Dein Vermieter kein Recht. Ein Weg zum Mieterschutz oder zum qualifizierten Anwalt wird Dir das bestetigen können. Aber es gibt auch immer noch Leute, die Meinen, dass sie als Beschuldigter bei der Polizei eine Aussage machen und die kreative Umformilierung der Polizisten als ihre Aussage unterschreiben müßten. :closedeyes:

Dein

Mausebaer

Geschrieben
Wieso MUSS ich bei einer Allgemeinen Verkehrskontrolle meinen Kofferraum öffnen?

...

DAS würde mich auch einmal interessieren. :rolleyes:

Auch ganz davon abgesehen, dass man noch nicht einmal diese Bitte mir gegeüber geäußert hatte. :closedeyes:

Dein

Mausebaer

Geschrieben
Auch ganz davon abgesehen, dass man noch nicht einmal diese Bitte mir gegeüber geäußert hatte.

Mir gegenüber indirekt schon. Das hörte sich ungefähr so an:

"Allgemeine Fahrzeugkontrolle: Fahrzeugschein und Führerschein bitte. Nach einer Weile: Gänsefleisch auch noch Warndreieck, Warnweste und Verbandkasten vorzeigen"

Komisch nur - das lange überschrittene Verfalldatum des Verbandkasten hat die nicht interessiert.

(In der alten Verbandkastenbox steckt allerdings eine recht neue "Nachfüllpackung" in einer Weich-PVC Hülle.) Was hat die nun wirklich interessiert?

Manfred

Geschrieben
... Gänsefleisch auch noch Warndreieck, Warnweste und Verbandkasten vorzeigen"

...

Bis auf die Wassergeflügelleichenteile liegt das bei mir eh auf'm Rücksitz. :rolleyes:

Selbst bei der HU wollte das noch keiner sehen. :huh:

Dein

Mausebaer

Geschrieben

Hab nen Roadster... der Kofferraum ist so klein, dass ist Verbandskasten und Warndreieck unter/hinter den Sitzen besser aufgehoben ^^

Geschrieben

Hier unterm Sitz, nützt ja keinem wenn einer hinten draufgefahren ist und der Kofferraum dann vielleicht nicht aufgeht.

Was soll denn da im Kofferraum tolles sein dass man da reingucken müsste, geschmuggelte Sklaven die unversteuerte Zigaretten rauchen? ;)

Geschrieben

Dann sind wir uns wohl alle einig, dass der wertvollste Tipp bezüglich Aufbewahrungskontrolle nach §36 WaffG die Aufbewahrung von Warndreieck und Verbandkassten irgendwo im Fahrerraum ist.

Geschrieben
Nein, wir dürfen uns uns auch in einer Partei engagieren. Solange du nicht bei den Linken oder den Müslitaliban eintrittst, kannst du Politik mitgestalten.

Wer seine politische Aktivität auf "alle 4 Jahre Kreuzchen machen" reduziert, der tut das freiwillig.

Tritt in die FDP oder Union ein und kämpfe da für den Legalwaffenbesitz!

Eigentlich müsste man genau bei den Linke oder den Müslitaliban akitv werden und dort für den LWB kämpfen, oder?

  • 1 Monat später...
Geschrieben
...Größter Fehler war im Übrigen, das Recht Waffen tragen zu dürfen nicht gleich in die Verfassung aufnehmen zu lassen.....

1949 hatten wir in Deutschland nichts zu kamellen, die Schutzmächte sind erst nach dem Mauerfall abgezogen, wer hätte da was in das GG aufnehmen sollen.

Geschrieben

Den Amis das als Orientierung "am Vorbild" zu verkaufen wäre sicherlich im Bereich des Möglichen gewesen. :rolleyes: Nur soviel Amerikanisierung entsprach sicherlich nicht dem Deutschen Wesen. :wos_armee_044:

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