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IGNORED

Vorstrafe-Waffen abgeben, wo?


Gast

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
nein KEIN Verstoß gegen WaffG,Sprengstoff-

Munition oder Gesetze im Zusammenhang mit deratigen Stoffen oder Chemikalien, auch keine Bedrohung,Nötigung oder

gar Körperverletzung

Ja, dann mach es doch nicht so spannend und sag halt, was es war. :rolleyes:

Dann könnte man auch mit relativer Sicherheit abschätzen, ob die Strafe Folgen haben könnte. Denn rausbekommen wird es Deine Behörde sowieso, im Zweifel bei der nächsten Zuverlässigkeitsprüfung, die spätestens alle drei Jahre erfolgt.

Geschrieben
Ja, dann mach es doch nicht so spannend und sag halt, was es war. :rolleyes:

Mir ist die Sache an sich schon peinlich, deshalb habe ich auch die

Anschuldigung selbst noch zurückgehalten wie ich schon im Eingangsthread

geschrieben habe.

Laut Strafbefehl §86a STGB (wenn man also so will politisch) mein

"Verbrechen" das singen eines fast 85 Jahre (sic!) alten Liedes auf der

Goldhochzeit meines Onkels vor 6 Jahren !

Da hier nachgefragt wurde worauf der Strafbefehl beruhte möchte ich

kurz in Stichpunkten schildern was sich zugetragen hat.

-Im Dez. 2005 ! war ich zur Goldhochzeit meines Onkels eingelagen.

-Stunden später gegen 23:35 Uhr fingen einige ältere Gäste an (im nicht

mehr ganz nüchternen Zustand) das Horst Wessel Lied (fahne hoch)

anzustimmen,der Text stimmte nicht in jeder Strophe weshalb ich dann

selbst sang,auch ich war zu der Zeit nicht mehr ganz nüchtern ich trinke

kaum was, aber Leute es war eine Goldhochzeit bei einem 80ig Jährigen

das sollte deffinitiv nicht verboten sein.

-Es kam wie es kam, der Wirt (erfuhr ich später, mein Nachbar) rief die

Polizei diese nahmen den Sachverhalt soweit auf, ich merkte nur an

das es mir leid tut, und ich mit Sicherheit keine Nationalsoz.Propaganda

verbreiten will, sondern das ich nur die "Sangesfreudigen" korrigiert habe.

Die beiden Polizisten selbst waren eigentlich sehr freundlich gingen wieder

nach dem sie sich meinen Perso zeigen ließen und Sache aufnahmen/notierten.

wobei der eine noch zu dem anderen Kollegen sagte

-und wegen sowas werden wir nun gerufen-.

-Es vergingen sage und schreibe über 3 Jahre ! ich hatte die Sache schon lange

vergessen als ich auf einmal in meinem Briefkasten ein Schreiben von der

Polizei erhielt mit einer Ein bzw.Vorladung ich solle mich zum Sachverhalt

äußern.(mit der darin enthaltenen obligatorischen Drohung wenn ich nicht

komme geht die Akte gleich an die Staatsanwaltschaft).

-Daraufhin ging ich sofort zu einer Anwältin die mir riet da ebend nicht zu

hinzugehen sie sagte das Sie erstmal Akteneinsicht beantragen wird.

-Bei der Anwältin wude mir gleich mitgeteilt das ich weder Beratungs-noch

Prozesskostenhilfe obwohl ich bedürftig war erhalten würde da es sich

nicht um ein Zivil sondern Strafverfahren handelt.

-Bei der Akteneinsicht dann erfuhr ich ebend das der "Anzeiger" mein

Nachbar war.

-Meine Anwältin meinte das die bestimmt, die Sache wegen Geringfügigkeit

oder so einstellen zumal das singen NICHT in der Öffentlichkeit war

http://dejure.org/gesetze/StGB/86a.html

-Sie schrieb mit mir zusammen eine Einlassung in der ich nochmals den

Vorfall bedaure und mich zum Sachverhalt genauer gäußert habe auch

das ich nicht das Lied zuerst angestimmt habe.

Weiterhin ließ ich noch zufügen das ich absolut kein Rechter bin und

auch das ich gegebenfalls dafür Zeugen benennen könnte.

-Am Ende des Schreibens nochmals eine Entschuldigung, Leuts soviel

Asche ist gar nicht vorhanden die ich mir gerne über den Kopf geschüttet hätte!

-Monate später erfuhr ich das die Akte wohl, doch (wieder?) bei der

Staatsanwaltschaft sich befindet.

-Ich schlug ihr vor (weil ich davon schon gehört hatte) doch der

Staatsanwaltschaft vorzuschlagen gegen eine Geldauflage das

Verfahren einzustellen, so das es nicht zu einer Hauptverhandlung

kommt und auch kein BZRG Eintrag stattfindet und so.

-Sie sagte mir das sie dies zu gegebener Zeit vorbringen würde.

Sie meinte aber das die Sache bestimmt eingestellt wird.

-Na ja jedenfalls im Jahr 2011 lag dann ein Schreiben (Strafbefehl)

in meinem Briefkasten (in der zwischenzeit hatte der Staatsanwalt die

Akte ans Amtsgericht weitergeleitet). Worin stand das ich 150 EUR für

besagtes"Vergehen" zahlen soll + zus.Bearbeitungskosten.

-Ziemlich verärgert bin ich zu meiner Anwältin die sich auch

vollkommen überrascht über den Strafbefehl zeigte.

Ich sagte das sie mir doch meinte das die Sache event. auch

eingestellt wird, darauf sie so ne Anmerkung wie die Wege der

Richter sind unergründlich.

-Sie riet mir auch gleich von einem Widerspruch ab, der hat

nämlich den Nachteil das es dann doch zu einer Hauptverhandlung

kommt, die Sache noch teurer wird und es dann auch nicht mehr

bei 150 EUR bleibt (je nachdem wie Staatsanwalt und Richter drauf

sind)+ noch zusätzliche Verfahrenskosten+vielleicht noch Öffentlichkeit

wir sind hier ein kleinerer Ort mit Amtsgericht die dort als Zuschauer

hingehen sind bekannt im Ort auf Nachrede und Tratsch kannn ich gern

verzichten und wie gesagt wer weis denn wie es dann aus geht.

Vor Gericht und auf See ist man in Gottes Hand- Ihr wisst schon.

Zudem ich mir (damals noch) ALGII-Empfänger auch gar keine

weitere Kosten habe leisten können, deshalb habe ich auch beim

Strafbefehl+Nebenkosten sowie mit der Anwältin eine Ratenzahlung

vereinbart.

Geschrieben
Nunja, Alkohol und Nachbarn!

Nunja wer aber trinkt absolut nichts auf Geburtstagen,Hochzeiten,Feiern etc.???

Ich hatte auch kein Fahrzeug dabei so kann mir keiner einen Vorwurf machen.

Oder trinkt ihr NIE Alkohol da ihr LWB seit? Glaube ich nicht!

Zudem ich ja geschrieben habe das ich sonst nichts trinke!

Und im Waffg. steht auch nicht das man Nie im Leben mehr was trinken darf, sondern

halt kein Alkoholiker oder Drogenabhängiger sein darf.

Wenns nämlich danach ginge das ein waffenbesitzer überhaupt keinen Alkohol

mehr trinken darf müssten sämtliche Schützenvereine dicht machen... <_<

Und Alkohol taucht auch in keiner Zeile irgendwo in der Ermittlungsakte auf

und mit nicht mehr nüchtern ist nicht vollkommen besoffen gemeint.

Geschrieben

Klarer Fall von dumm gelaufen...

Einmal Schwachsinn gemacht (und das Singen des Horst-Wessel-Liedes IST ein Schwachsinn!!!) und Jahre später setzt der Aktionismus ein.

Kein Wunder, dass Du damit so lange hinter dem Berg gehalten hast. Geh man davon aus, dass da gar nichts weiter gekommen wäre, wenn nicht wegen dieser gottverdammten NSU-Terroristen alle Behörden hellhörig geworden wären.

Mehr als sich dafür entschuldigen und sein Möglichstes zur Aufklärung zu tun kann man nicht machen, und das hast Du gemacht.

Du hast niemanden bedroht und Du hast dich vom Vorwurf des Rechtsradikalismus distanziert. Wenn Du ansonsten in keinster Weise derartig aufgefallen bist, dann dürftest Du meiner Ansicht nach nichts weiter zu befürchten haben, sofern die da oben wegen der Gefahr von Rechts nicht weiter abdrehen.

Jeder macht mal´n Fehler.

Geschrieben
Klarer Fall von dumm gelaufen...

Einmal Schwachsinn gemacht (und das Singen des Horst-Wessel-Liedes IST ein Schwachsinn!!!) und Jahre später setzt der Aktionismus ein.

Kein Wunder, dass Du damit so lange hinter dem Berg gehalten hast. Geh man davon aus, dass da gar nichts weiter gekommen wäre, wenn nicht wegen dieser gottverdammten NSU-Terroristen alle Behörden hellhörig geworden wären.

Mehr als sich dafür entschuldigen und sein Möglichstes zur Aufklärung zu tun kann man nicht machen, und das hast Du gemacht.

Du hast niemanden bedroht und Du hast dich vom Vorwurf des Rechtsradikalismus distanziert. Wenn Du ansonsten in keinster Weise derartig aufgefallen bist, dann dürftest Du meiner Ansicht nach nichts weiter zu befürchten haben, sofern die da oben wegen der Gefahr von Rechts nicht weiter abdrehen.

Jeder macht mal´n Fehler.

Vielleicht hat aber auch nur der Staatsanwalt gewechselt und der wollte sofort durch Aktionismus glänzen?

Letztendlich hat sich hier niemand mit Ruhm bekleckert. Einer denunziert in bester Blockwartmentalität, der Staat bestraft das Singen eines Liedes und du musst dir vielleicht die Frage gefallen lassen, warum du dich so gut mit der Materie auskennst, dass du andere beim Singen des Textes verbessern kannst.

Geschrieben
...

Letztendlich hat sich hier niemand mit Ruhm bekleckert. Einer denunziert in bester Blockwartmentalität, der Staat bestraft das Singen eines Liedes und du musst dir vielleicht die Frage gefallen lassen, warum du dich so gut mit der Materie auskennst, dass du andere beim Singen des Textes verbessern kannst.

...so sieht´s aus!

So besoffen war ich zu meinen "besten" Zeiten nicht, dass ich in irgendwelche braunen oder roten Lieder eingestimmt bzw. dort sogar noch verbessert hätte.

Trag die Strafe wie ein Mann und lern draus.

Deine Waffen wirst du behalten dürfen.

Geschrieben

Mein Tipp, egal wie teuer es wird, Wiederspruch einlegen bis nichts mehr geht.

Dabei ist das Vergehen an sich egal.

Eine Vorstrafe ist eine Vorstrafe und wenn man die mal hat, dann für immer.

Sollte mir mal irgend etwas passieren, wird es nicht der Anwalt um die Ecke, sondern nur der Beste.

Und warum, weil nur der recht hat, der Recht bekommt und dabei ist egal wie!

Unser Rechtssystem ist leider eben so, daß die größten Chancen derjenige hat, der den besseren Rechtsverdreher hat.

Um welches Thema es dabei geht ist vollkomen egal.

Geschrieben
Sollte mir mal irgend etwas passieren, wird es nicht der Anwalt um die Ecke, sondern nur der Beste.

Und der wäre?

Geschrieben
Eine Vorstrafe ist eine Vorstrafe und wenn man die mal hat, dann für immer.

Das ist mit Verlaub gesagt ziemlicher Unsinn erstens kommen Vorstrafen soweit einmalig nicht ins Große Führungszeugnis.

Und im Bundeszentralregister sind sie im Schnitt 5 Jahre dann muss wenn kein weiterer Eintrag ist gelöscht werden.

Das Deutsche Strafgesetz ist hier eh noch von vor,vor gestern und was sagt es aus wenn sich Vermögende freikaufen

können? (Kohl,Ackermann) Mit Rechtsstaat hat das nichts zu tun.

Und einspruch bis zum gehtnichtmehr? Hast du richtig gelesen der Threadstarter hatte Hartz IV der kann froh

in der weise sein das sich die Anwältin auf eine Ratenzahlung eingelassen hat.

Geschrieben

Nachdem Tito gestorben war und in Europa unruhige Zeiten anbrachen, da machten sich die Menschen im ehemaligen Jugoslawien dazu auf , sich gegenseitig abzuschlachten.

Fassungslos hab ich mir das damals angeschaut, solch ein Hass, ich hab das damals nicht verstanden und Depresionen bekommen. Heute verstehe ich das.

Als die ersten Westdeutschen nach der Wende rüberkamen benahmen sie sich wie Tiere. Heute weiß ich warum.

Benommen von der D-Mark und materiellen Dingen ließen sich die Ostdeutschen ihr Land abnehmen. Heute sind sie selbst Tiere.

Geschrieben
...so sieht´s aus!

So besoffen war ich zu meinen "besten" Zeiten nicht, dass ich in irgendwelche braunen oder roten Lieder eingestimmt bzw. dort sogar noch verbessert hätte.

Trag die Strafe wie ein Mann und lern draus.

Deine Waffen wirst du behalten dürfen.

Sorry das finde ich ziemlich überheblich, ich denke er hat es schon bei der Einlassung "Wie ein Mann getragen"

er hat dazu gestanden und sich entschuldigt was soll er noch machen?

rgendwelche braunen oder roten Lieder eingestimmt..

Ja das vielleicht nicht, aber sonst immer gesetzeskonform gelebt ehrlich Hand aufs Herz?!

Immer die Steuererklärung richtig gemacht, nie im Verkehr was falsch gemacht?

Immer Handwerkerrechnungen 2 Jahre aufgehoben, immer mit Rechnung arbeiten lassen.

usw und sofort Gratulation dann bist du ein Vorzeigebürger ein Engel!

Mit der Justiz kann heute JEDER in Kontakt kommen oder besser gesagt in die Mühlen geraten.

Es ist von oben herab wenn sich hier einige hinstellen und so machen als würde dies Ihnen nie

passieren seit ihr Prominente? Die haben mitunter einen Sonderstatus der sich auch belegen lässt von

wegen jeder vorm Gesetz gleich...ha,ha selten so gelacht.

Lest Euch doch mal bitte genauch den Paragraphen durch da steht Öffentlichkeit wer in der Öffentlichkeit!

Eine Goldhochzeit ist keine öffentliche Veranstaltung!

Überhaupt das sich das Verfahren so lang hingezogen hat ist ein Skandal ich habe das Gefühl das es mittlerweile

Mode ist Menschen perse eine Vorstrafe zu verpassen s.hier.

http://www.mopo.de/panorama/koerperverletz...0,16091436.html

Das hätte man noch vor Jahren eingestellt oder als Notwehr gewertet.

Und bitte zieht Euch nicht daran hoch das er was getrunken hat, daß ist auf Feiern üblich und allgemein

verbreitet auch bei Schützen und Jägern, sogar unmittelbar nach der Jagd mit geschulterten Gewehr.

Soviel zu Alkohol und Waffen.

Ich werde das Beispiel bei Gelegenheit einem mir bekannten Rechtsanwalt im Verein vorlegen mal sehn

was er dazu sagt, ich denke das man hier ein Exempel statuiert hat.

Hallo, wir haben hier korrupte Politiker Einstellung der Verfahren fast die Regel, Großkonzerne die giftigen

Müll illegal entsorgen deren Chefs sind heute keine Vorbestraften.

schaut Euch die Geschichte der Justiz an

in der BRD/DDR vor 60 Jahren die haben in Sachen Rechts selbst Aufarbeitungsbedarf.

Oder ein Steinewerfender EX Außenminister der auch Waffen für die RAF transportiert haben soll aber

seltsamerweise immer ein Waffengegner war ein franz. Enfant Terrible der Linken und Grünen das sogar

sex.Kontakte mit Kleinkindern forcierte.

:icon13:

Es gibt also wahrlich schlimmere Dinge als das (mit)singen dieses

uralten dämlichen "Liedgutes" .

Geschrieben
Nunja wer aber trinkt absolut nichts auf Geburtstagen,Hochzeiten,Feiern etc.???

Nimm es doch nicht gleich persönlich, es kommt eben auf die Kombination und das Zusammenwirken bestimmter Umstände an!

Ich bin auch keine "Nonne" und kann schon bei einem "feuchten Umtrunk" mithalten, aber ich erkenne meinen Pegel und gehe rechtzeitig schlafen, oder zu Fuß nach Hause, aber eben nicht singend, da würden wohl nicht die Texte stören, sondern eher die falschen Töne!

Geschrieben
Kann mich des Dingens "Trollalarm" leider nicht erwehren...

:eclipsee_gold_cup:

Es ist schön zu lesen, dass nicht Alle komplett merkbefreit sind.

Und im weiteren Verlauf dieses segensreichen Fadens wurde es ja sogar noch deutlicher.

Was meint ihr: A.B.W. oder Spo** Mor *** Wa*** ??

Oder Freie Kameradschaften???

:ridiculous:

Geschrieben
...Vorwurf des Rechtsradikalismus distanziert.

Rechtsradikal ist eine politische Ausrichtung, die sich innerhalb der FDGO bewegt und daher bedenkenlos verfolgt werden kann.

Geschrieben
Was meint ihr: A.B.W. oder Spo** Mor *** Wa*** ??

Oder Freie Kameradschaften???

:ridiculous:

...in unser'n Reihen mit?

Das bezweifle ich in diesem Fall!

Trotzdem könnte zumindest ein WBK-pflichtiges Unterforum nicht schaden...

Mit freundlichen Grüßen

Ddrwinflak

Geschrieben
:eclipsee_gold_cup:

Es ist schön zu lesen, dass nicht Alle komplett merkbefreit sind.

Und im weiteren Verlauf dieses segensreichen Fadens wurde es ja sogar noch deutlicher.

Was meint ihr: A.B.W. oder Spo** Mor *** Wa*** ??

Oder Freie Kameradschaften???

:ridiculous:

Das ist mir alles zu sehr an den Haaren herbeigezogen! Ein Gastwirt der Gäste anzeigt wegen Dünnpfiff? :confused:

Und nach 3 Jahren! soll auf einmal was passieren - gleichwohl die Beweisführung dürftig sein sollte!

Fragezeichen über Fragezeichen zu dieser Geschichte!

Geschrieben

Na für einen Fake, hätte man sich doch nicht so eindeutig von der Thematik distanziert. Andererseits kann man ja wieder alles aus dem Zusammenhang reißen. Aber wie das Beispiel der Süddeutschen zeigt, braucht man keinerlei Mühe dieser Art zu investieren um uns z.B. in einem Satz mit der RAF zu nennen.

Glaube uns blieb nichts anderes mehr übrig als paranoid zu werden...

  • 1 Monat später...
Geschrieben
Moin!

15 Tagessätze? Sehr ungewöhnlich, dass es bei anwaltlicher Vertretung dazu gekommen ist.

frogger

Hallo,

ich bin nochmal da mich die Sache nicht in Ruhe gelassen hat bei einem anderen Anwalt gewesen.

Der hat sich mit einen ihm bekannten Staatsanwalt kurzgeschlossen Ergebnis Kopfschüttel auf beiden

Seiten.

Erstmal ich brauche mir angesichts der Tatsache das es nur 15 TS sind überhaubt keinen Kopf

um den weiteren Waffenbesitz zu machen dh.ich darf die Waffen so wie bisher behalten und benutzen.

Ich muss auch keinen Amt melden das ich eine Geldstrafe zahlen musste oder so, sobald die 60 TS überschritten

sind meldet sich die Behörde selbst bei den Betroffenen dh. er muss GAR Nichts machen.

Desweiteren Anwalt wie auch der Staatsanwalt können nicht verstehen das überhaupt eine Geldstrafe

erlassen wurde, der Staatsanwalt meinte so teilte es mir der Anwalt mit das eine Goldhochzeit KEINE

öffentliche Veranstaltung ist, im Gesetz steht aber damit es verfolgt wird oder ein öffentliches Interesse

an Strafverfolgung besteht MUSS es eine öffentliche Veranstaltung sein also erfolgte die Verurteilung

eindeutig zu Unrecht, der Anwalt tippt darauf das sich in meinem Fall Staatsanwaltschaft als auch Richter entweder

das Gesetz falsch interpretiert haben (bewusst oder unbewusst lässt er außen vor) und es somit auf eine Verurteilung

haben ankommen lassen Verurteilungen nach §§ 86 sich für Profilierungen und im Kampf gegen Rechts wohl immer

willkommen sind.

Er überlegt die weitere Vorgehensweise, meint aber das es schwierig ist in Deutschland solche Verurteilungen

wegen Kleindelikten wiederaufzurollen, daß ist bisher nur bei schweren Straftaten mit längerer Haft vorgesehen.

Weil so der Gesetzgeber wohl argumentiert durch die Strafe dem Klienten keine "besonderen" Nachteile entstehen.

Na prima der BZRG Eintrag den die bei jeder Sch...vorkramen ist ja auch kein Nachteil das sollte man sich merken

da reichen doch theoretisch 2 Schwarzfahrten und man gilt in diesem Land als Gewohnheitsverbrecher!

Was soll ich nun noch an Gerechtigkeit der Justiz glauben???

Geschrieben
Was soll ich nun noch an Gerechtigkeit der Justiz glauben???

Solange Du auf Erden lebst, gibt es keine Gerechtigkeit. Du musst mit Justiz vorlieb nehmen.

Geschrieben
...

Was soll ich nun noch an Gerechtigkeit der Justiz glauben???

Du solltest vor allem gelernt haben, daß Du für die Argumentation von wegen keine öffentliche Veranstaltung selbst zuständig bist!

Deswegen betraut man mit so etwas auch keinen Feld-, Wald- und Wiesenanwalt, sondern einen Fachanwalt für Waffenrecht, der das dann vorträgt.

Gute Adressen hättest Du hier bekommen können.

Wiederaufnahme ist unwahrscheinlich.

Daher: hak's ab unter "Erfahrungen" und lern' daraus!

Geschrieben
Deswegen betraut man mit so etwas auch keinen Feld-, Wald- und Wiesenanwalt, sondern einen Fachanwalt für Waffenrecht, der das dann vorträgt.

Bist du sicher das DER in seinem Fall was geholfen hätte, wo es doch in keinster Weise um sein Waffen ging sondern um Wiederbetätigung/Volksverhetzung (oder wie auch immer dass bei euch dann heissen mag)

Geschrieben
Du solltest vor allem gelernt haben, daß Du für die Argumentation von wegen keine öffentliche Veranstaltung selbst zuständig bist!

Deswegen betraut man mit so etwas auch keinen Feld-, Wald- und Wiesenanwalt, sondern einen Fachanwalt für Waffenrecht, der das dann vorträgt.

Gute Adressen hättest Du hier bekommen können.

Wiederaufnahme ist unwahrscheinlich.

Daher: hak's ab unter "Erfahrungen" und lern' daraus!

Wieso einen Fachanwalt für Waffenrecht hast du meinen Beitrag gelesen?

Die Verurteilung erfolgte nicht wegen einen Verstoss gegen das Waffenrecht sondern wegen §86 und der traf nicht zu!!

Und was heist Feld Wald und Wiesenanwalt?? Ich kann von einem Anwalt erwarten das er sich im Strafrecht auskennt!

Wieso bin ich ausserden für die Argumentation keine öffentliche Veranstaltung selbst zuständig?

Der neue Anwalt und ein ihm bekannter Staatsanwalt haben mir bestätigt das es KEINE öffentliche Veranstaltung war.

Keine Öffentlichkeit keine strafbare handlung, offenbar wird man in D von jedem Gericht anders behandelt.

Hör bitte auf mir noch die Schuld zu geben! Der andere Staatsanwalt hätte eingestellt so siehts aus da soll ich mich

nicht aufregen wo leben wir eigentlich, ja lernen tu ich draus mein Fazit kein Vertrauen in die Justiz die Vorurteile

die manche haben treffen voll zu, na ja mal sehn was er mir beim nächsten mal sagt.

Geschrieben
...

Der neue Anwalt und ein ihm bekannter Staatsanwalt haben mir bestätigt das es KEINE öffentliche Veranstaltung war....

Das hättest DU vor Gericht selbst vorbringen müssen (bzw. Dein Anwalt).

Jetzt ist es zu spät.

Erwarte nicht von einem Staatsanwalt oder einem Richter, daß er für Dich denkt.

In der Verhandlung mußt Du (bzw. Dein Anwalt) entlastende Punkte wie "keine öffentliche Veranstaltung" selbst vorbringen.

Nimm die 150 € als Lehrgeld an.

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