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IGNORED

Sportaktivität vorübergehend "stillegen" mit leerer gelber WBK


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Geschrieben

Hallo,

hat man eine leere gelbe WBK und möchte noch "einen Fuß in der Tür" lassen, was ist zu beachten, wenn man irgentwann wieder erwerben möchte ?

Kann man einfach die Karte unbefristet "rumliegen lassen" und bleibt diese gültig ?

Oder inwieweit ist die regelmäßige Teilnahme am Schießsport fortzuführen :

Immer, sonnst wird Karte eingezogen ?

Nur wieder 12 Mo. vor Neuerwerb ?

Oder erst wieder nach Neuerwerb ?

freundliche Grüße

Geschrieben
Zweiter Rat: billige Waffe (zu ersteigern bei eGun ab 1,- € -- habe ich auch gerade getan) ersteigern und eintragen lassen.

KK Einzellader - gibts billigst und kann man in jedem Verband schiessen......... und erspart viel Stress mit dem Amt.

Geschrieben

Bei mir war es vor ein paar Jahren so:

Ich hatte mir eine gelbe WBK ausstellen lassen, aber keine Waffe darauf gekauft. Irgendwann bekam ich dann einen Schrieb vom Amt, mit dem sinngemäßen Inhalt, dass ich anscheinend kein Bedürfnis hätte, wenn ich keine Waffe darauf kaufen würde. Ich stand dann vor der Wahl, mir für ab 100 Teuro (die Preise waren damals noch nicht so niedrig) eine Waffe zu kaufen, die ich nicht brauche, oder die WBK zurückzugeben, die ich jederzeit für kleines Geld zurückbekommen könnte. Ich habe mich dann für die Abgabe entschieden.

Geschrieben
Ich stand dann vor der Wahl, mir für ab 100 Teuro (die Preise waren damals noch nicht so niedrig) eine Waffe zu kaufen, die ich nicht brauche, oder die WBK zurückzugeben, die ich jederzeit für kleines Geld zurückbekommen könnte. Ich habe mich dann für die Abgabe entschieden.

Und heute ist's genau anders herum!

Billiges 1€-KK & 18x billiges Training = keine Probleme oder ca. 200-300 Teuros für 'ne neu beantragte WBK ! :traurig_16: :traurig_16:

Habe auch vor ein paar Jahren diese teure Erfahrung machen müssen...

MfG

LWB

Geschrieben
Servus

"Vorübergehend stillegen"?

Willst Du vorübergehend aus dem Verein/Verband austreten?

Was meinst Du mit vorübergehend stillegen?

Gruß

Tauschi

Hallo Tauschi,

Vereinsbeitrag wird (BDS LV1 seit 2000) weiter bezahlt.

An Auskenner :

So wie "Harry Callahan", schrieb ist das wohl möglich ? Steht das im Gesetz, ab wann die Karte eingezogen wird/werden kann ?

Genügt die passive Mitgliedschaft in einem Verein (nach langjähriger Aktivität) auch als "Bestandschutz" der Sachkunde, oder verfällt diese im Falle des Karteneinzugs ?

Braucht man für eine leere gelbe WBK ein Bedürfnis zu den selben Bedingungen ("Regelmäßige Teilnahme am Schießsport") wie für eine Karte mit Eintrag ?

freundliche Grüße

Geschrieben
Braucht man für eine leere gelbe WBK ein Bedürfnis zu den selben Bedingungen ("Regelmäßige Teilnahme am Schießsport") wie für eine Karte mit Eintrag ?

freundliche Grüße

Meiner Laienmeinung nach ja - schließlich bekommt man die leere Karte ja auch nur, wenn man das Bedürfnis, also die regelmäßige Schießsportausübung, nachgewiesen hat.

Geschrieben (bearbeitet)
Mal abgesehen von den Behörden, die schon ein eigenes Kostenverzeichnis haben, kostet eine neue gelbe WBK doch "nur" 56,24 €. Wie kommt denn der Rest zustande?

Mal grob überschlagen aus eigener Erfahrung (DSB):

WBK = 56,24€

1.Bedürfnisbescheinigung = 40€

1. Waffeneintrag = 18€

Sachkundelehrgang = ca 50€

1 Jahr Vereinsbeitrag = ca 60€

18x Training = ca 60€

=> 284,24€

Wie gesagt grob gepeilt für den NEUERWERB einer gelben WBK...

MfG

LWB

Bearbeitet von LWB
Geschrieben
Vereinsbeitrag wird (BDS LV1 seit 2000) weiter bezahlt.

Dann solltest du lieber so argumentieren, dass du beabsichtigst, vorübergehend berufs- oder familienbedingt auszusetzen, du aber im Verein bleibst und vorhast in näherer Zukunft den Schießsport wieder aufzunehmen. Dann können die dir erstmal nichts (nur "vorübergehender Bedürfniswegfall").

So wie "Harry Callahan", schrieb ist das wohl möglich ? Steht das im Gesetz, ab wann die Karte eingezogen wird/werden kann ?

Mitunter machen das Waffenbehörden so. Ich halte das nicht für rechtens. Zwar muss man auch für eine leere gelbe WBK ein Bedürfnis haben (dazu sogleich); dieses Bedürfnis wird aber nicht dadurch nachgewiesen, dass man Waffen erwirbt, sondern dass man in einem Verein, der einem genehmigten Schießsportverband angeschlossen ist, regelmäßig trainiert. Ob man eigene Waffen erwirbt, oder sich nur welche auf die gelbe WBK leiht, spielt für die Bedürfnisfrage keine Rolle.

Genügt die passive Mitgliedschaft in einem Verein (nach langjähriger Aktivität) auch als "Bestandschutz" der Sachkunde, oder verfällt diese im Falle des Karteneinzugs ?

Definiere "langjährige Aktivität".

Siehe hierzu auch die aktuelle WaffVWV:

45.3.2 In den Fällen, in denen ein Bedürfnis dauerhaft wegfällt, kann dann, wenn keine Mängel bei Zuverlässigkeit und persönlicher Eignung bestehen, aus besonderen Gründen vom Widerruf der Erlaubnis abgesehen werden. Der Begriff „besonderer Grund“ ist eng zu verstehen. Nicht ausreichend ist hier ein allgemeines wirtschaftliches Interesse an einem fortwährenden Besitz der Waffen etwa in Gestalt der Befürchtung von Wertverlusten bei der Veräußerung. Vorstellbar sind in diesem Zusammenhang Fallgestaltungen, die beispielsweise auf der Basis einer langjährig aktiven, nunmehr jedoch z. B. aus Altersgründen aufgegebenen Betätigung als Jäger, Sportschütze oder Sammler ein besonderes Interesse an einzelnen Waffen begründen.
Braucht man für eine leere gelbe WBK ein Bedürfnis zu den selben Bedingungen ("Regelmäßige Teilnahme am Schießsport") wie für eine Karte mit Eintrag ?

Ja. Die gelbe WBK steht (begrenzt auf die dort genannten Waffenarten) einer grünen WBK mit gültigem Voreintrag gleich. Sie ist also rechtlich gesehen nicht "leer", sondern eine gültige Erwerbserlaubnis, mit der du jederzeit eine Waffe erwerben dürftest. Diese Erlaubnis setzt deshalb auch ein Bedürfnis voraus.

Geschrieben (bearbeitet)
... dieses Bedürfnis wird aber nicht dadurch nachgewiesen, dass man Waffen erwirbt, ...

Noch besser: "Ich besitze eine Waffe, also habe ich auch ein Bedürfnis". Würde zumindest den ganzen, mit Verlaub, Nachweisquatsch, mit dem Fortbestand des Bedürfnisses radikal vereinfachen, wäre aber wohl nicht so ganz im Sinne des Erfinders, oder?

Zur Gelben WBK wäre noch anzumerken, dass diese Erlaubnis ja (auch im Gegensatz zum Voreintrag auf der Grünen) unbefristet erteilt wurde. Ich kenne auch Fälle, wo Schützen, welche sich die Gelbe bewusst ohne unmittelbaren Wunsch nach Erwerb ausstellen lassen haben, um möglichen Problemen beim Umgang mit Vereinswaffen aus dem Weg zu gehen, mit den Entzug "gedroht" wurde. Dabei stand bei diesen aktiven Schützen der Fortbestand des Bedürfnisses und dessen Nachweis nie außer Frage.

Ist schon seltsam, da will man bewusst möglichst "wenig Waffen im Volk" und dann zwingt man die Berechtigten quasi zum Erwerb. Gut, dass wir das alles nicht wirklich verstehen müssen.

Mit bestem Schützengruß

Frank

Bearbeitet von Murmelchen
Geschrieben
Dann solltest du lieber so argumentieren, dass du beabsichtigst, vorübergehend berufs- oder familienbedingt auszusetzen, du aber im Verein bleibst und vorhast in näherer Zukunft den Schießsport wieder aufzunehmen. Dann können die dir erstmal nichts (nur "vorübergehender Bedürfniswegfall").

Können sie schon, denn ob eine Behörde bei vorübergehendem Bedürfniswegfall von einem Widerruf absieht, ist liegt in deren Ermessen und ist kein Automatismus. Nur allein auf diese Möglichkeit zu verweisen heißt noch lange nicht, dass die Behörde dem auch folgt.

Mitunter machen das Waffenbehörden so. Ich halte das nicht für rechtens. Zwar muss man auch für eine leere gelbe WBK ein Bedürfnis haben (dazu sogleich); dieses Bedürfnis wird aber nicht dadurch nachgewiesen, dass man Waffen erwirbt, sondern dass man in einem Verein, der einem genehmigten Schießsportverband angeschlossen ist, regelmäßig trainiert. Ob man eigene Waffen erwirbt, oder sich nur welche auf die gelbe WBK leiht, spielt für die Bedürfnisfrage keine Rolle.

Ja. Die gelbe WBK steht (begrenzt auf die dort genannten Waffenarten) einer grünen WBK mit gültigem Voreintrag gleich. Sie ist also rechtlich gesehen nicht "leer", sondern eine gültige Erwerbserlaubnis, mit der du jederzeit eine Waffe erwerben dürftest. Diese Erlaubnis setzt deshalb auch ein Bedürfnis voraus.

Also wenn ich für die Erteilung einer gelben WBK ein Bedürfnis nachweisen muss, dann muss dieses Bedürfnis, wie bei jeder anderen Erlaubnis, irgendwie auch wieder wegfallen können. Jetzt kann man sich sicherlich darüber streiten, ob die bloße Mitgliedschaft in einem Verein als Bedürfnis ausreicht oder ob das Bedürfnis an den eigentlichen Zweck der Erlaubnis, also an den Erwerb von bestimmten Schusswaffen gekoppelt ist. Ich meine in einem neueren Urteil gelesen zu haben, dass jemandem das Bedürfnis für die gelbe WBK aberkannt wurde, weil er seit der Erteilung vor 23 Jahren keine einzige Waffe erworben hat.

Geschrieben

Widerrufsgrund war dort das fehlende Bedürfnis, ja.

Hinsichtlich der gelben Waffenbesitzkarte ist ein waffenrechtliches Bedürfnis offenkundig nicht vorhanden, nachdem in die Karte über 23 Jahre keine Waffe eingetragen worden ist.

Diese Passage dürfte aber nur eine Hilfserwägung sein.

Ein Widerruf allein darauf gestützt dürfte schwierig zu rechtfertigen sein, spätestens für die Berufungsinstanz.

Abgesehen davon, dass das Urteil auch in anderen Punkten teilweise angreifbar ist, hat sich der Kläger auch dumm angestellt. Er hätte schon bei der behördlichen Anhörung mitteilen müssen, dass er den Spießsport wieder aufnimmt, vielleicht verbunden mit der Vorlage des Schießsbuchs und einem Eintrag neueren Datums. Das ist ohne Weiteres möglich, denn für die Antwort auf das Anhörungsschreiben hat man meist mehrere Wochen.

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

So sehe ich das doch auch. Wenn keine Austrittsmeldung nach § 15 Abs. 5 WaffG erfolgt ist und dem Betroffenen keine Inaktivität nachgewiesen werden kann, darf auch eine 23 Jahre lang unbefüllte gelbe WBK nicht einfach widerrufen werden ! Bei der alten gelben WBK reicht im Prinzip sogar die Mitgliedschaft aus, aber das ist in Fachkreisen zum Teil umstritten.

Geschrieben

Mein Fall aus der Praxis:

Damals mit 18 in nen Schützenverein eingetreten, regelmäßig geschossen, 1999 Waffensachkunde gemacht. Dann ne grüne WBK mit Voreintrag .22 und ne gelbe WBK beantragt; beide wurden März 2000 ausgestellt. Die horrenden Gebühren bezahlt und damit war ich (weil Schüler) pleite und hatte keine Kohle mehr für ne Knarre. Kurze Zeit später aus dem Verein ausgetreten, weil die nur noch am Saufen waren.

Das Amt lies mich in Ruhe.

2008 bin ich dann in nen neuen Verein eingetreten und habe mir unmittelbar nach Eintritt auf die (mittlerweile alte) Gelbe WBK ne Bockdoppelflinte gekauft. Ohne 12 Monate zu warten. Hin zum Amt, eintragen lassen. Hat keinen gejuckt.

Das ganze war in Bremen.

Geschrieben (bearbeitet)
Mein Fall aus der Praxis:

...

Kommt mir bekannt vor. Gelb alt von 1999, erster Kauf darauf erst 2002 oder so. Interesse seitens der Behörde an Nachweisen = 0. Aber ich gebe zu bedenken, dass bei Gelb alt noch galt: Unbefristet, unbegrenzt und unbegründet. Das muss für Geld neu nicht zwingend auch so sein, obwohl ich die auch 4 Jahre leer in Reserve hatte, 2007 mal zu einem Grün-VE mit beantragt, erst 2011 die erste Büchse gekauft. Wurde anstandslos übernommen. ;)

PS: Es ist eine Bockflinte. ;) Nicht wieder gleich böse werden, liebe Moderatoren, nicht alles ist bierernst gemeint. ;)

Bearbeitet von COB
  • 9 Jahre später...
Geschrieben
Am 4.5.2012 um 23:52 schrieb Gast:

Aber ich gebe zu bedenken, dass bei Gelb alt noch galt: Unbefristet, unbegrenzt und unbegründet.

 

Ist für mich aktuell ein interessantes Thema - Entschuldigung wegen der Fledderei.

 

Wo kann man noch rechtliche Details zu der alten gelben WBK nachlesen (einigermaßen rechtssicher) - wie sieht es aus wenn der Besitzer der alten WBK mittlerweile seit einigen Jahren in keinem Verein mehr ist... Kann er trotzdem erwerben oder ist Vereinszugehörigkeit Pflicht? Das jede Behörde ggfs. ihr eigenes Süppchen daraus macht ist mir auch klar (und ggfs noch weitere Auflagen fordern könnte). Nur wie ist es denn überhaupt bei der alten WBK ohne Vereins/Verbandszugehörigkeit diese nach x Jahren wieder zu aktivieren?

 

Cheers

 

Geschrieben

Interessantes Thema. Was mich noch interessieren würde. Wenn jemand Repetierwaffen auf Gelb erwirbt. Dann den Jagdschein macht und den Schießsport aufgibt, muss er dann alle Waffen von Gelb auf Grün umschreiben lassen oder genügt die Bedürfnisänderung?

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb Kanne81:

wie sieht es aus wenn der Besitzer der alten WBK mittlerweile seit einigen Jahren in keinem Verein mehr ist... Kann er trotzdem erwerben oder ist Vereinszugehörigkeit Pflicht?

Die gelbe WBK ist unter § 14 geregelt. Erleichterter Erwerb für Sportschützen. Ist man kein "Sportschütze " mehr gibts auch keine gelbe WBK. Seit glaub 2003 muss der Verein den Austritt an die Waffenbehörde melden und die wird dann das Bedürfnis neu abfragen. Leute die vor 2003 ausgetreten sind fielen was das melden an die Behörde angeht da hinten runter. Wenn die Behörde aber von sich aus das Bedürfnis abfragt bekommt der Kollege der in keinem Verein mehr ist und eine gelbe WBK hält ein Problem. Es gibt zwar keine " Vereinspflicht " in Deutschland, aber Schützen ohne Verein/Verband ( auch Einzelmitgliedschaft im Verband ist möglich ) müssen über den § 8 gehen. Und der sieht keine gelbe WBK vor. Also vielleicht heimlich still und leise wieder in einen Verein eintreten . Oder frech bei der Behörde anfragen.............und im Endeffekt abgeben.

Wir hatten im Verein solche Fälle. Da kamen Leute die schon ewig Waffen erworben hatten. Kaum hatten sie die aus dem Verein austraten und sich freuten. Irgendwann umgezogen und die neue Waffenbehörde fragte das Bedürfnis ab. Und schon war das Problem da, jeder war schuld, nur der Waffenbesitzer nicht. Dem einen hat die Behörde 6 Monate Zeit gegeben wieder aktiv zu werden , um dann seine Waffen behalten zu dürfen. Der kam diese 6 Monate regelmäßig und hat geschossen, danach habe ich den nicht mehr gesehen. Bin mal gespannt wann der wieder vor der Tür steht.................Wobei es nach neuster Rechtslage für den reichen würde eine Vereinsmitgliedschaft nach zu weisen, weil 1. EWB älter als 10 Jahre. 

Geschrieben
vor 17 Minuten schrieb PetMan:

Ist man kein "Sportschütze " mehr gibts auch keine gelbe WBK.

OK - damit erklärt sich die Vereinsnotwendigkeit - Danke.

 

Ist die alte WBK nur für Einzellader-Langwaffen oder geht da auch was anderes drauf? Aber ansonsten auch: Kaufen / rechtzeitig Eintragen lassen und fertig - nix mit Voreintrag, sprich gleiche Regelung wie bei der aktuellen Gelben?

 

 

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Kanne81:

Ist die alte WBK nur für Einzellader-Langwaffen oder geht da auch was anderes drauf?

Das steht auf der WBK drauf für was die ist . " Einzelladerwaffen > 60cm "

 

vor 3 Minuten schrieb Kanne81:

Aber ansonsten auch: Kaufen / rechtzeitig Eintragen lassen und fertig - nix mit Voreintrag, sprich gleiche Regelung wie bei der aktuellen Gelben?

Jepp, so sollte das sein. Aber erwerben OHNE die rechtliche Grundlage, sprich Sportschütze im Sinne des Gesetzes , würde ich lassen. Wäre imho ein Erwerb ohne gültige Erlaubnis , weil die Voraussetzungen für die gelbe WBK nicht mehr da sind.

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