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IGNORED

Winnenden bittet Eltern zur Kasse


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Geschrieben
Dem kann glaube ich hier jeder uneingeschränkt zustimmen.

Der Vater ist im Grunde genommen einer von uns gewesen, ein ehrbarer Bürger, der sich nichts zu schulden kommen lassen hatte und der seine Familie durchbringen wollte. Das was ihm passiert ist, das hätte fast jedem hier passieren können - es war einfach Schicksal oder Pech...oder sonstwas! Aber bestimmt keine Absicht.

Hmmm, also wenn ich mit einem psychisch labilen, aber waffenaffinen, Jungen unter einem Dach wohne...,dann ist es nicht Pech oder Schicksal, wenn ich meine Waffe zwischen der Wäsche lagere....Wenn ich Kleinkinder im Hause habe, stelle ich Giftflaschen oder Feuerzeuge nicht auf den Boden, sondern verware solche Gegenstände sorgfältig.

Alles andere ist grob fahrlässig, eine Waffe hat nochmal eine andere Dimension, auch nach damaliger Gesetzeslage

Es gibt da draussen sicher genug Ar.... löcher, denen man das ganze juristische Programm ohne weiteres gönnen würde....hier bin ich einfach nur traurig drüber. Deshalb bin ich der Meinung, das es hier, egal wie man es juristisch drehen mag, keine Gewinner bei gibt. Noch nichtmal Genugtuung.

...da hast du natürlich recht...

Geschrieben

Völlig unbestritten, das es fahrlässig vom Vater war. Aber den wenigsten wird das wohl auf so katastrophale Weise vor Augen geführt.

Und wer meint, dass der Vater da eine Ausnahme war, der kann sich ja mal die Stellungnahme des FWR zu den vielen beanstandeten Aufbewahrungskontrollen ansehen.

FWR

Ganz nebenbei: Ich war letztens in Süd Frankreich unterwegs...da hängt die geladene Schrotflinte bei vielen noch überm Kamin!

Geschrieben
Ich war letztens in Süd Frankreich unterwegs...da hängt die geladene Schrotflinte bei vielen noch überm Kamin!

Und trotzdem ziehen nicht aller paar Minuten die Söhne und Enkel los, um ihre Schulen/Dörfer auszulöschen. Was sagt uns das nun in Bezug auf die deutsche Aufbewahrung ? ;)

Geschrieben
Was sagt uns das nun in Bezug auf die deutsche Aufbewahrung ? ;)

Das ihr in Tomanien hinsichtlich Umgang mit Schusswaffen ganz schön eins an der Waffel habt. Aber hier wirds auch nicht besser....

Geschrieben
Ganz nebenbei: Ich war letztens in Süd Frankreich unterwegs...da hängt die geladene Schrotflinte bei vielen noch überm Kamin!

Das war in meiner Jugend auch hier in Deutschland so.

Und da gab es keine Amokläufe.

Da gab es aber auch noch keine Linke/Grüne etc.

Ob das wirklich kausal ist, kann ich natürlich nicht beurteilen...

Geschrieben
Es ist zu Winnenden aber ein wesentlicher Unterschied und gar nicht zu vergleichen!

Dass gegen den Vater kein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde heißt aber noch nicht, dass disziplinarisch nicht ermittelt wird!

Außerdem konnte ich hier nicht lesen, dass die Waffe auf dem Nachtschrank, oder anderweitig ungesichert herumlag.

Ich möchte jedenfalls mit keinem der Väter tauschen! Beide haben ein herbes Los zu tragen!

Klar, vergleichbar sind diese Fälle nicht. Abgesehen davon, dass ich in dem Fall bei dem Polizisten auch keine Schuld sehe. Letztlich werden Familienangehörige, die mit Dir in Deinem Haushalt zusammenleben, entsprechende kriminelle Energie und Kreativität vorausgesetzt, immer einen Weg finden an Deine Waffen heran zu kommen. Da kannst Du noch so gesetzeskonform und übervorsichtig vorgehen. Das ist einfach so. Wenn einer ein Masaker monatelang plant, dann wird ihn auch der beste Tresor nicht aufhalten. Alle Sicherungen kann man umgehen. Deshalb bringen verschärfte Aufbewahrungsvorschriften auch keinen wesentlichen Sicherheitsgewinn.

Aber nehmen wir mal an, der Schüler von Winnenden hätte seinem Vater den Tresorschlüssel geklaut und die Waffe aus dem ordnungsgemäß abgeschlossenen Schrank genommen, was dann? Wäre dann auch kein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden?

Hätte er ihm den Autoschlüssel geklaut und wäre in der Fußgängerzone Amok gefahren, hätte man dann den Vater auch wegen Beihilfe zum Mord angeklagt? Würde man ihn dann auch versuchen in Regress zu nehmen? Man weiss es nicht. Ich halte das aber eher für unwahrscheinlich.

Dass aber oft mit zweierlei Maß gemessen wird und bei Beamten die Gerichte großzügiger sind als bei "Normalbürgern", sehe ich auch so. Ich kannte z. B. persönlich einen Fall, in dem ein Forstbeamter mit seinem Gewehr auf den Liebhaber seiner Frau geschossen hat (allerdings ohne diesen zu verletzen). Der Schütze kam ziemlich ungeschoren davon. Es wurde noch nicht einmal der Jagdschein entzogen! Wenn das ein Sportschütze oder ein Privatjäger gemacht hätte, wäre die WBK weg gewesen, auch schon damals.

Geschrieben
Letztlich werden Familienangehörige, die mit Dir in Deinem Haushalt zusammenleben, entsprechende kriminelle Energie und Kreativität vorausgesetzt, immer einen Weg finden an Deine Waffen heran zu kommen. Da kannst Du noch so gesetzeskonform und übervorsichtig vorgehen. Das ist einfach so.

Das kann ich so unkommentiert unterschreiben!

Dass aber oft mit zweierlei Maß gemessen wird und bei Beamten die Gerichte großzügiger sind als bei "Normalbürgern", sehe ich auch so.

Dass die persönliche Entwicklung des Angeklagten berücksichtigt wird, ist aber auch nicht neu!

Ich kannte z. B. persönlich einen Fall, in dem ein Forstbeamter mit seinem Gewehr auf den Liebhaber seiner Frau geschossen hat (allerdings ohne diesen zu verletzen). Der Schütze kam ziemlich ungeschoren davon. Es wurde noch nicht einmal der Jagdschein entzogen! Wenn das ein Sportschütze oder ein Privatjäger gemacht hätte, wäre die WBK weg gewesen, auch schon damals.

Ich weiß ja nicht wie lange dieser Vorfall zurückliegt und was damals alles in die Waagschale geworfen wurde, wäre aber schon wichtig

Ganz sicher könnte man das aber nur beurteilen, wenn 2 verschiedene Personengruppen mit gleichen Voraussetzungen, genau das gleiche Delikt, mit der gleichen Begehungsweise begangen hätten.

Aber hatten wir ja schon mal, es wird nie Übereinstimmungen oder Prallelen geben.

Aus meiner persönlichen Erfahrung stimmt die Aussage: "Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus." schon lange nicht mehr.

Sicher kenne ich noch Zeiten, wo man bei einer Kontrolle seinen Ausweis zückte und alles war schick, aber seit ca. 20 Jahren tue ich das generell nicht mehr.

(Es sei denn ich kontrolliere selbst!)

Geschrieben (bearbeitet)
Aber nehmen wir mal an, der Schüler von Winnenden hätte seinem Vater den Tresorschlüssel geklaut und die Waffe aus dem ordnungsgemäß abgeschlossenen Schrank genommen, was dann? Wäre dann auch kein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden?

Hätte er ihm den Autoschlüssel geklaut und wäre in der Fußgängerzone Amok gefahren, hätte man dann den Vater auch wegen Beihilfe zum Mord angeklagt? Würde man ihn dann auch versuchen in Regress zu nehmen? Man weiss es nicht. Ich halte das aber eher für unwahrscheinlich.

Ermittelt wäre auf jeden Fall worden.

Der Sachverhalt wäre aber ein ganz anderer.

Nehmen wir an, jemand hat einen Alkoholiker im Hause, was nützt es dann, dass es für die Aufbewahrung von Schnapsflaschen keine besonderen Vorschriften gibt?

Aus meiner Sicht wäre es fahrlässig, eine Wodka-Flasche zwischen die Wäsche zu legen.

Ich habe zwei kleine Kinder im Hause, solange das so ist, sind alle Medikamente, Gifte, etc.. weggeschlossen, ganz einfach.

Meine älteste Tochter ( 4Jahre) interessiert sich brennend für Papas Waffen...gäbe es keine Gesetzgebung, wäre meine Waffen demzufolge dennoch weggeschlossen....

Ob der Franzose seine Schrotflinte geladen über dem Kamin hängt, ist seine Sache...hat er ein kleines Kind im Haus, dass bloß auf einen Stuhl steigen braucht...., ist das (aus meiner bescheidenen Sicht) fahrlässig.

Entsprechende Urteile zu Autoschlüsseln wurden bereits zitiert.

Auch dort geht es um die Betrachtung des Einzelfalles. Hat der Sohn sich noch nie für den Wagen des Vaters interessiert und ist ansonsten völlig normal, konnte der Vater wohl kaum damit rechnen, dass Sohne mann eine spritztour unternimmt.

Ist der Sohn psychisch auffällig, in Behandlung, und "Autogeil", muss sich Vati schon fragen lassen, warum der Schlüssel für den Porsche einfach rumlag.

Das ist, auch in Bezug auf Waffen, in den USA auch nicht groß anders. Als Reaktion auf diverse Amokläufe, macht sich, in weiten Teilen der USA, auch derjenige Strafbar, der Kindern und Jugendlichen den ZUgriff auf geladen Waffen ermöglicht.

Von zivilrechtlichen Folgen ganz zu schweigen.

Eine Waffe (auch ein Auto) verleiht seinem Besitzer Macht. Macht bedeutet Verantwortung. Ganz einfach.

Bearbeitet von saturn78
Geschrieben
...

Eine Waffe (auch ein Auto) verleiht seinem Besitzer Macht. Macht bedeutet Verantwortung. Ganz einfach.

Eine Waffe kann aber nicht töten, so ganz von sich aus, das schafft sie einfach nicht ohne Beihilfe ...

mfg

Harry

Die Verurteilung des Vaters von TK wegen einer angeblichen Straftat ist meiner Meinung nach politisch gewollt und wird in einer höheren Instanz keinen Bestand haben, egal wie entsetzlich das Ereignis als solches war. Er hat (nach damals gültigem Recht) "nur" eine Ordnungswidrigkeit begangen, egal, wie hoch oder tief da die Initiatoren der Prozesse und der ganzen Haß-Kampagne gegen Sportschützen springen.

Geschrieben

Wie oft mag es denn schon vorgekommen sein dass illegale Waffenhändler für die Taten, die mit den illegal gehandelten Waffen begangen wurden, verantwortlich gemacht wurden?

Und solche Händler geben die Waffen vorsätzlich, voll bewusst und aus reiner Profitgier weiter.

Also wesentlich verwerflicher als hier im Fall wo lediglich Fahrlässigkeit im Spiel war.

Ob das Urteil „politisch gewollt“ war, sei mal dahin gestellt.

Zumindest wurde es beeinflusst durch den gigantischen Mediendruck.

Geschrieben
Wie oft mag es denn schon vorgekommen sein dass illegale Waffenhändler für die Taten, die mit den illegal gehandelten Waffen begangen wurden, verantwortlich gemacht wurden?

Wenn sie denn ermittelt wurden!

Mir ist kein Fall bekannt, dass ein ermittelter illegaler Waffenhändler straffrei ausgegangen ist.

Geschrieben
Mir ist kein Fall bekannt, dass ein ermittelter illegaler Waffenhändler straffrei ausgegangen ist.

Die Frage war hier, ob er zusätzlich zum illegalen Waffenhandel auch für das mitbestraft wird,

was die Käufer/Kriminellen an Taten mit der überlassenen Waffe begehen.

Geschrieben
Eine Waffe kann aber nicht töten, so ganz von sich aus, das schafft sie einfach nicht ohne Beihilfe ...

mfg

Harry

Die Verurteilung des Vaters von TK wegen einer angeblichen Straftat ist meiner Meinung nach politisch gewollt und wird in einer höheren Instanz keinen Bestand haben, egal wie entsetzlich das Ereignis als solches war. Er hat (nach damals gültigem Recht) "nur" eine Ordnungswidrigkeit begangen, egal, wie hoch oder tief da die Initiatoren der Prozesse und der ganzen Haß-Kampagne gegen Sportschützen springen.

Ja, ein Auto "tötet" auch nicht von selbst, eine Pulle mit Pflanzenschutzmitteln tötet nicht von selbst, 20Liter Benzin und eine Packung Streichhölzer töten nicht von selbst.....alles richtig.

Dennoch ist es fahrlässig, wenn ich einem Kind, das bereits pyromanisch aufgefallen und wegen Depressionen in Behandlung ist, Zugang zu 20 Litern Benzin und einer Packung Streichhölzer verschaffe.

Völlig unabhängig davon, ob er sich diese Utensilien auch woanders beschaffen könnte.

Wie schon erwähnt, sieht die Rechtsprechung in liberalen Ländern (USA) das auch nicht groß anders.

Die Personen, die den Amokläufern von Columbine Zugang zu Waffen verschafften, wurden ebenfalls zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.

Und dass, obwohl es für die Täter nicht besonders schwer gewesen wäre, sich im liberalen Colorado, auf andere Weise mit Waffen einzudecken.

Es gibt auch zur Aufbewahrung geladener Waffen entsprechende Rechtsprechungen.

Greift ein 4-Jähriger, in den USA, in Papas Nachttischschublade und löst dabei die geladene Waffe aus, durch die sein Spielkamerad ums Leben kommt, dürfte Papa "dran" sein...

Und mit was? Mit Recht!

Geschrieben

"Doch da hatte der 26-Jährige die Tat offenbar schon minutiös geplant. Denn laut Staatsanwaltschaft musste er einiges anstellen, um an die Dienstwaffe seines Vaters zu gelangen. Dieser habe diese nicht zu Hause in Alsdorf, sondern auf seiner Polizeiwache aufbewahrt - unter Verschluss. «Der Sohn hat zu Hause den Schlüssel des Vaters entwendet und dann auf dessen Dienststelle die Waffe geholt», schildert Oberstaatsanwalt Deller den Hergang des Geschehens."

Schöner Mist, der da passiert ist, doch wer einmal die Behältnisse zur Sicherung von Dienstwaffen bei der Polizei und Bundeswehr gesehen, hat, weiß, daß der Täter sich hier zu viel Mühe gemacht hat, denn ein Baumarktgeisfuß reicht da in der Regel bei den Blechschränken, die von einer Sicherheitsstufe A weit entfernt sind.

Doch manche sind halt gleicher, ebenso wie kommunale Fahrzeuge, die trotz angeblicher Feinstaubproblematik weiterhin, weil total veraltet, qualmend in die Innenstädte fahren dürfen, während sich der Souverän abzocken lassen darf.

Darüber hinaus ist auch bedauerlich, daß in den eh von Politikern ungern zitierten Statistiken des Legalwaffenmißbrauchs auf den ersten Blick leider nicht erkennbar ist, daß die meisten Delikte mit Waffen der staatlichen Organe geschehen...

Geschrieben
"Doch da hatte der 26-Jährige die Tat offenbar schon minutiös geplant. Denn laut Staatsanwaltschaft musste er einiges anstellen, um an die Dienstwaffe seines Vaters zu gelangen. Dieser habe diese nicht zu Hause in Alsdorf, sondern auf seiner Polizeiwache aufbewahrt - unter Verschluss. «Der Sohn hat zu Hause den Schlüssel des Vaters entwendet und dann auf dessen Dienststelle die Waffe geholt», schildert Oberstaatsanwalt Deller den Hergang des Geschehens."

Schöner Mist, der da passiert ist, doch wer einmal die Behältnisse zur Sicherung von Dienstwaffen bei der Polizei und Bundeswehr gesehen, hat, weiß, daß der Täter sich hier zu viel Mühe gemacht hat, denn ein Baumarktgeisfuß reicht da in der Regel bei den Blechschränken, die von einer Sicherheitsstufe A weit entfernt sind.

...was aber vermulich aufgefallen wäre, wenn der Täter mit einem Kuhfuß hantiert hätte...

Doch manche sind halt gleicher, ebenso wie kommunale Fahrzeuge, die trotz angeblicher Feinstaubproblematik weiterhin, weil total veraltet, qualmend in die Innenstädte fahren dürfen, während sich der Souverän abzocken lassen darf.

Mit den Fahrzeugen hast du recht, aber wo siehst du hier die Ungleichbehandlung???

Darüber hinaus ist auch bedauerlich, daß in den eh von Politikern ungern zitierten Statistiken des Legalwaffenmißbrauchs auf den ersten Blick leider nicht erkennbar ist, daß die meisten Delikte mit Waffen der staatlichen Organe geschehen...

Es ist ein himmelweiter Unterschied, ob sich jemand, der bisher völlig unauffällig war (sogar selbst Polizist werden wollte) mit hoher krimineller Energie einer korrekt gelagerten Waffe bemächtigt, oder ob ein ohnehin gestörter Jugendlicher nur zwischen die Socken greifen muss.

Geschrieben (bearbeitet)
In der Dienststelle kommen schon mal öfter Waffen weg.

http://www.euregio-aktuell.eu/archives/818...-gestohlen.html

"Daher wurden gegen zwei Polizeibeamte, die sich nicht an diese Dienstanweisung gehalten hatten, Disziplinarmaßnahmen eingeleitet"

Beim Zoll um die Ecke nimmt man es aber auch nicht so genau...

http://eschweilerrundschau.wordpress.com/2...lamt-gestohlen/

"Unbekannte am Wochenende bei einem Einbruch im Hauptzollamt Aachen."

..und?

Wenn jemand in den Schutzenverein einbricht, den Tresor knackt, sind die Kniften weg...wenn sie nicht im Tresor lagen, gibts Ärger.

Ist doch absolut vergleichbar, mit einem Unterschied!

Lässt der zweite Vorsitzende des SSV Kleinkleckersdorf, die Knarre, einmal versehendlich, auf dem Tisch liegen, und sie wird geklaut, gibt es eine Anzeige, mglw. ist die Zuverlässigkeit futsch, vielleicht kann er sogar sein Hobby vergessen...

Auf seine weitere Karriere bei der Volksbank Kleinkleckersdorf hat das aber keinen Einfluß, nicht auf sein Gehalt, seine Aufstiegs-Chancen, und somit (z.B.) nicht auf die Finanzierung seines Eigenheimes.

Ein PVb, der hier schludert (und er hat, als ständiger Waffenträger, mehr "Gelegenheit" dazu), hat ggf. bis zur Pensionierung unter diesem Fehler finanziell und Karrieretechnisch zu leiden.

Ich kann da keine Ungleichbehandlung, zu Gunsten der PVB erkennen.

Bearbeitet von saturn78
Geschrieben

Das was du da schreibst gilt genau so für jeden Berufsjäger, für jeden Wachmann, für jeden Waffenhändler, für jeden Waffensachverständigen, für jeden Profischützen, etc.

Berufskraftfahrer bekommen auch nicht weniger Punkte in Flensburg, wenn sie geblitzt werden oder bei Rot über die Ampel fahren.

bye knight

Geschrieben
...

Ob das Urteil „politisch gewollt“ war, sei mal dahin gestellt.

Zumindest wurde es beeinflusst durch den gigantischen Mediendruck.

Was in beiden Fälle an seiner an objektiven Fakten geknüpften Fällung zweifeln lässt und weshalb es zu verwerfen ist. "In dubio pro reo" oder so ähnlich, denn die Beweislage (so überhaupt vorhanden) ist hier ja mehr als dünn. ;) Sollte dies nicht geschehen, verstärkt sich in mir dann immer mehr die Vermutung, dass es sich bei deutschen Richtern lediglich um weisungsgebundene Befehlsempfänger seitens der Politik handelt und die Gewaltenteilung und Unabhängigkeit ihrer Person nur eine Floskel auf dem Papier ist. Der VGH lässt schön grüssen. ;)

Geschrieben
Berufskraftfahrer bekommen auch nicht weniger Punkte in Flensburg, wenn sie geblitzt werden oder bei Rot über die Ampel fahren.

Sie bekommen aber nicht so schnell ein Fahrverbot.

Geschrieben
Sie bekommen aber nicht so schnell ein Fahrverbot.

Das ist schlichtweg gelogen.

Einmal alle 12 Monate kann man sich je nach Stadt und bisherigem Fahrverhalten mit ca. 800,-€ bis 1500,-€ von einem Fahrverbot frei kaufen und das nicht nur bei Berufskraftfahrern.

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