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IGNORED

Dumm glaufen


mühli

Empfohlene Beiträge

Dienstwaffenträger und Zivilpersonen werden immer anders behandelt.

Es gibt ja nicht wenige Polizisten, die auch Sportschützen sind.

Während ihrer Dienstzeit sorgen sie für Recht und Ordnung, wenn es sein muss auch mit der Dienstwaffe.

Wenn sie dann nach Dienstschluss mit ihrer privaten Waffe sportlich schießen, stellen sie eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit da.

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Blödsinn steht im Blick geschrieben, ein Verstoss gegen das Waffengesetz wird niemals von Gemeinde zu Gemeinde verschieden gehandhabt. Ausserdem gilt das Reglement der Kapo VS, bei den Dienstwaffen und nicht das eidg. WG, weil Law&Enforcement Waffen davon nicht erfasst werden.

Gut die KAPO VS musss es selber wissen, jedoch war es ein Einbruchdiebstahl und wenn der Wagen abgeschlossen war + evtl Alarmanlage ist es einfach dumm gelaufen. Als Polizist kann sich der Betroffene nicht so einfach aus der Affäre winden, mit der Ansicht, er möchte gelegentlich ohne Waffe Dienst schieben.

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Dienstwaffenträger und Zivilpersonen werden immer anders behandelt.

Naja,

nun könnt' ich etwas Unhöfliches dazu schreiben, aber in Anbetracht

Deiner sonstigen Beiträge tu ich das nicht, sondern verbuche es einfach mal ab

unter:

Stimmt nicht!

( Dieter Nuhr und sein berühmtes Zitat wollte ich hier nicht einbringen... )

Und, um ggfs. Gegenargumentationen vorzubeugen:

Nenne mir ( nur ) ein Beispiel!

( Nicht aus der, wie immer sehr gut informierten, Presse, sondern eines mit harten Daten! )

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Mach' das als Polizist in Deutschland, dann passiert Dir genauso nichts... so, wie den beiden Polizistinnen, die ihre Dinstwaffen auf dem Klo haben liegen lassen.

Dienstwaffenträger und Zivilpersonen werden immer anders behandelt.

Was meinst du mit "es passiert Nichts" Was glaubst du ist das innerdienstliche Nichts?

Es heißen nicht alle Wulff, dass Nichts passiert!

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Mach' das als Polizist in Deutschland, dann passiert Dir genauso nichts... so, wie den beiden Polizistinnen, die ihre Dinstwaffen auf dem Klo haben liegen lassen.

Dienstwaffenträger und Zivilpersonen werden immer anders behandelt.

Da stell ich mir die Frage woher du diese Weisheit hast? So, wie es im Moment Dienstordnungsverfahren hagelt (wegen kleineren Lapalien), knallt es bei so einem Verstoß heftigst.

Unsere Polizeibeamten haben ihre Waffen genauso zu sichern wie jeder andere auch. D.h. wir müssen, wenn wir die Waffe mit nach Hause nehmen, sie genauso im Tresor verschließen wie jeder Sportschütze auch.

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Naja, wenn letztere dadurch WBK/Jagdschein...

Vor allem bezweifel ich, daß bei der Polizei immer gleich mit recht drastischen Disziplinarmaßnahmen vorgegangen wird. In einem anderen Bereich des ÖD wird das schon dem Kontext des Dienstvergehens oder der Wehrstraftat angepaßt.

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