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Metcalfe

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  1. Wenn man bedenkt, dass Jäger und Polizisten von der Waffennorm 91/477 ausgeklammert werden, erscheint es fast unrealistisch das diese zwei Gruppen von Waffenträger in das Waffengesetz eingeschlossen wurde und nicht über ein separates Jagd-oder Polizeigesetz. In D und CH ist das nicht der Fall. Das nun die Verwaltung nicht mehr mitspielt wie gewohnt, hmmm dazu zähle ich die Polizei-und Jagd (Verwaltung) dazu, nur haben diese schon vorher auf viele Antragsteller für den Waffenpass einen schlechten Eindruck hinterlassen...an dessen Stelle zumindest die eine Fraktion selber an den Hebeln sitzt. Artikel 2 (1) Diese Richtlinie steht der Anwendung der einzelstaatlichen Bestimmungen über das Führen von Waffen, das Jagdrecht und über Sportschützenwettkämpfe nicht entgegen. (2) Diese Richtlinie gilt nicht für den Erwerb und den Besitz von Waffen und Munition gemäß dem einzelstaatlichen Recht durch die Streitkräfte, die Polizei und die öffentlichen Dienste oder durch Waffensammler und mit Waffen befaßte kulturelle und historische Einrichtungen, die von dem Mitgliedstaat, in dessen Gebiet sie ansässig sind, als solche anerkannt sind. Sie gilt ebensowenig für das gewerbliche Verbringen von Kriegswaffen und -munition.
  2. Metcalfe

    Jagd ohne Licht

    So ein Mist kostet CHF 760.-, wobei eine Antwort vom Verwaltungsgericht etwa ab 5000 CHF zu buche schlägt. Die richtige Antwort lautet: Der Vollzug vom Waffengesetz erfolgt durch die Kantone. Kosten dieser Antwort CHF 0!
  3. Weil bekanntlich das menschliche Auge in der Dunkelheit wenig bis gar nichts sieht, viele Tiere jedoch Nachtaktiv sind, war der Mensch darauf gekommen die Nachtsicht Eigenschaft mittels Technik zu kompensieren. Das Problem ist, dass sich vielerorts die Wildschweine derart vermehren und einen beträchtlichen Schaden im Kulturland anrichten. Der Jäger kann das tierische Treiben mittels eines Nachtsichtgerätes verfolgen, jedoch nicht als Nachtsichtzielgerät einsetzen um das Tier nach Jagdrecht zu erlegen. Mittels einer Motion wollte der Aargauer Kantonsrat Richard Plüss auf diesen Umstand hinweisen. Die Antwort die er bekam war doch recht rätselhaft, aber entscheiden Sie selber.... Zitat: "Der Kanton Aargau ist zurzeit im Besitz von sechs Nachtsichtzielgeräten des Typs Dedal 541 und eines Repetiergewehrs mit integriertem Nachtzielgerät. Diese werden im Rahmen des Massnahmenplans Schwarzwild an geschulte Jagdpächter aus Revieren, die gemäss Massnahmenplan in der Stufe 1 oder 2 sind, ausgeliehen. Der Handlungsspielraum des Kantons gemäss Bundesgesetzgebung wird voll ausgenützt." http://www.ag.ch/grossrat/iga_grw_ges.php?GesNr=928342&AbfDetailNew=1 dem gegenüber folgendes http://www.naturaktiv.ch/dedal-nachtsichtgerat-541-bildrohre-comm-grade-rohre-fur-zieloptik.html
  4. Der Umgang mit den Behörden ist wohl selbstverständlich umgänglich, erst recht wenn wie im Fall von Ausnahmebewilligungen das ganze im Zirkulationverfahren abgewickelt wird. Meistens melden sich nur jene, welche die Bewilligung haben und eben nicht jene Antragsteller, welche ein NEIN bescheinigt bekommen haben. Das die Polizei ihre Stammkundschaft kennt, ist richtig. Die wichtigere Frage ist aber die, wie es mit neuen Antragsteller geht, oder jungen 18-25 jährigen? Wird blockiert, was läuft? Ist es ein Unterschied ob, ich sagen wir mal in Kilchberg ein Apartment mit Seeanstoss (inklusive Alarmsystem) für monatlich 10'000 CHF mit Bentley auf dem Vorplatz bewohne, oder in Schwamedingen an der Überlandstrasse eine 2 Zimmer Wohnung als Adresse angebe. Spielt das wirklich keine Rolle? Dieses Beispiel der Diskussion zeigt uns doch allen, wie verheerend ein an die Polizei delegiertes Ermessen, für den Antragsteller ein Glücksspiel mit unsicherem Aussgang wird. Ich habe an dieser Stelle oft und oft erwähnt, dass in solchen Spezialgebieten der Technik Fachwissen am wichtigsten ist, aber genau dieses Fachwissen muss man suchen. Es ist doch unsere Seite welche Fachwissen vermittelt, es sind die Techniker, die Ingenieure, die Büchsenmacher welche hier an vorderster Stelle erwähnt werden. Und wo etwa sind im Polizeidienst die intellektuellen Vordenker im Waffensektor zu finden, wo sind dort die Perfektionisten bei der Konstruktion, was haben sie überhaupt zur Sicherheit bei Waffen beigetragen? All diese Eigenschaften verknüpfen wir unter uns, respektive jene die davon ihr tägliches Brot verdienen. Es gibt grob gesagt zwei Gruppen mit welchen in unseren Gebiet zu rechnen ist. Als Spezialisten bezeichnet man, wie überall sonst auch, jene Personen, welche an der Sache an sich, massgeblich beteiligt sind. Als Anwender und Kritiker alle anderen. Wobei im behördlichen Bereich die Interaktion, vom Fachmann zum Anwender näher zusammen rückt, indem der Anwender aus seiner praktischen Erfahrung direkt Änderungswünsche übermitteln kann, wobei er dadurch nicht den Rang eines Fachmanns für Waffen erlangt. Wen dem so wäre, dann könnte umgekehrt der Büchsenmacher dem Polizisten in sein Ermessen hinein reden, und zwar gesetzlich verbürgt, was jedoch nicht der Fall ist. Warum eigentlich? Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass auf jedem Waffenbüro ein Fachmann angestellt ist, vielmehr ein Fachmann aus dem Rechtswesen. Diese Kritik welche hier anklingt, ist durchaus auch auf anderen Gebieten des täglichen Lebens übertragbar, sei es in der Medizin, oder im Bauwesen. Die Behörde befiehlt, in alle Himmels- und Windrichtungen, weil sie die Power hat, welche unseren Staat begründet. Die Bürokratie ist genau so, dass sie sich abwechselnd das Mäntelchen des Sachverständigen und jenes des Politiker anzieht. Dem Politiker müssen die Bürokraten anflehen, dass eben genau ihre Dienststelle auf Gelder und Power angewiesen ist, damit er durchkommt und gegenüber dem Volk wird der Profi signalisiert. Als Sieger daraus geht die Bürokratie hervor, sie hat damit die Politik, wie auch Fachmann ausgestochen und kann nach ihrem Ermessen schalten und walten.
  5. Zum Teufel noch einmal, selbst wenn in mit Tempo 30 km/h in der 30er Zone eine Kollision mit einem Fussgänger habt der unberechtigterweise die Strasse betreten habt, seid ihr schuldig. Ihr haftet immer, IMMMR. So will es das Gesetz! Daher ist es höchst ungerecht die Zuverlässigkeit über die Regeln vom Strassenverkehr zu messen, dort ist niemand zuverlässig, weil alle erst mal verdächtig sind. 1. Abschnitt: Haftpflicht Art. 58 Haftpflicht des Motorfahrzeughalters 1 Wird durch den Betrieb eines Motorfahrzeuges ein Mensch getötet oder verletzt oder Sachschaden verursacht, so haftet der Halter für den Schaden. 2 Wird ein Verkehrsunfall durch ein nicht in Betrieb befindliches Motorfahrzeug veranlasst, so haftet der Halter, wenn der Geschädigte beweist, dass den Halter oder Personen, für die er verantwortlich ist, ein Verschulden trifft oder dass fehlerhafte Beschaffenheit des Motorfahrzeuges mitgewirkt hat. 3 Der Halter haftet nach Ermessen des Richters auch für Schäden infolge der Hilfeleistung nach Unfällen seines Motorfahrzeuges, sofern er für den Unfall haftbar ist oder die Hilfe ihm selbst oder den Insassen seines Fahrzeuges geleistet wurde. 4 Für das Verschulden des Fahrzeugführers und mitwirkender Hilfspersonen ist der Halter wie für eigenes Verschulden verantwortlich.
  6. Die Story dazu ist die folgende: Ihr könnt weder im Waffengesetz noch im Strafgesetz einen Artikel finden, wonach der Polizist bei der Überprüfung zur Erteilung eines WES zeitgliech den vorhandenen Waffenbesitz überprüfen muss. Das war ein Fall im Kanton Zug wo ein Waffenbesitzer den EU Waffenpass beantragen wollte, jedoch der Strafauszug war mit 2 Vorstrafen aus dem Bereich Autofahren. Der EU Waffenpass wurde daher nicht erteilt, was im EU Vergliech so oder so eine Ungerechigkeit darstellt. Weiter wurde dann der gesammte Waffenbesitz eingezoen. Nun man kann sagen, die Polizei hat sich intensiv bemüht bis vor Bundesgericht, dass es jetzt so geworden ist. Am Ende haben die gesagt, dass ganze sei eine Verwaltungsmassnahme keine Strafe eben. Das Gegenteil dazu in der Autowelt: Hier ist der Führerausweisentzug eine Verwalutngsmassnahme und die Verwertung vom Auto die Strafe welche nur das Gericht ausprechen kann. Beim fehlbaren ausländischen Fahrzeuglenker ist es dann so, dass diesem in der CH ein Fahrverbot erteilt werden für Angelegenheiten ausserhalb der Ordungsbussen, der Entzug müsste dann schon das Heimatland vornehmen, ob auch das Auto einfach so zurück behalten werden kann ist zu bezweiflen, weil dazu die Rechtsgrundlage fehlt. Wie ihr seht Leute, die Sache läuft komplet verkehrt rum, und damit an die Wand.
  7. Schon klar, dass es sowas auch im D Land gibt, weil die CH hat diesen Artikel aus dem deutschen Gesetz abgekupfert. Punkto Schnellfahren ist die CH jedoch weitaus strikter als in D. Es ist eben nicht wahr, dass ein Autofahrer auf einer schnurgeraden Strecke mit 160 km/h eine grössere Gefahr darstellt als z.B. mit 145 km/h auf derselben Strecke. Die Strategie: Ich nehme dir die Waffen weg, weil 2 Mal zu schnell gefahren geht nicht auf. Vergleichbar Waffe ohne Waffentragbewilligung unterwegs. Folglich müsste in diesem Fall das Auto eingezogen werden, wenn schon dieser angeblich super schlaue Zusammenhang besteht. Was die Sache mit den Waffen ist ist eine Sache, die Autowelt eine andere, hier den Sachverhalt zu mischen um ihn dann, im eben anderen Bereich als Strafe vorzuhalten ist sprichwörtlich verkehrt rum. Ausserdem wird bei sogenannten Raserdelikt das Auto konfisziert und wenn es der Richter entscheidet verwertet. Wobei das Gericht einen konfiszierten Wagen nur dem Besitzer wegnehmen kann, nicht aber dem Eigentümer. Stichwort Leasing, sowas gibt es bei den Waffen nicht. Ausserdem darf ein höchst krimineller Autofahrer jederzeit ein Auto erwerben, was dann nicht angehen kann, wenn man sich schon einmal seriös auf diesen pseudo Logik einlassen will. Und wie steht es z.B. mit dem Bootsführerschein, der Piloten Lizenz etc. Dieser Gedanke führt in die Sackgasse, weil der Zusammenhang zurecht geschustert werden muss, respektive sobald er im Gesetz steht er vor dieser Logik Prüfung enthoben ist.
  8. Die ganze Angelegenheit mit den Vorstrafen auf Strassen als Gradmesser für einen WES taugt überhaupt nicht. Grund: Jeder CH Bürger ist schlechter gestellt als ein Deutscher, Österreicher, Franzose oder Italiener. Beispiel Schnellfahren, hierzulande als rasen gebrandmarkt ist in D praktisch unmöglich auf der Autobahn, in Italien werden Vorstrafen auf Strassen für Waffen nicht in betracht gezogen. Kommt noch dazu, in einigen Staaten Osteuropa können Sie Bussen an Ort und Stelle bezahlen ohne Quittung versteht sich, damit ist die Sache dann mit $ geregelt. Braucht niemand zu wissen! Diese GESTRAPO Faulenzer in der CH sollen sich damit begnügen - wenn es nicht anders geht - das Bussengeld einzuziehen,und damit SCHLUSS! Alles was darüber hinaus geht, ist sowas von verkehrt und niemand kann auch nur im geringsten einen Kausalzusammenhang zwischen Waffen und Tempo 160 km/h auf Autobahnen herstellen. Meine 10 Waffen werden mir eingezogen weil ich mit Aktennotiz zweimal 160 km/h auf Autobahn gefahren bin, geht's noch gut!
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