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IGNORED

Aufbewahrung dokumentieren - 30€


Scorpus

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Bei uns LK Südwestpfalz müssen LWB bis 31. März via Foto oder Rechnungsvorlage beweisen, dass die Waffen ordnungsgemäß aufbewahrt werden.

Wieso dann 30€ fällig werden, wenn ich selbst aktiv werden muss, sei mal dahingestellt- sei's drum!

Geschrieben
Wieso dann 30€ fällig werden, wenn ich selbst aktiv werden muss, sei mal dahingestellt- sei's drum!

Bußgeld, weil du deiner Pflicht nach §36 Abs. 3 nicht nachgekommen bist.

(3) Wer erlaubnispflichtige Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt oder die Erteilung einer

Erlaubnis zum Besitz beantragt hat, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen oder vorgesehenen Maßnahmen nachzuweisen.

Grün war alle, da diese Pflicht seit Juli 2009 so im WaffG. steht.

Geschrieben

Na da hast du ja wieder einen "Wutsturm" ausgelöst. Ich propheizeie heute abend mal einen seitenlangen Entrüstungsansturm. Zurecht-aber eben auch nur ein Sturm im Wasserglas. ;)

Geschrieben
Wieso dann 30€ fällig werden, wenn ich selbst aktiv werden muss, sei mal dahingestellt- sei's drum!

Da braucht's keinen Entrüstungssturm. Für mich löst das nur eine trockene Nachfrage aus:

Wer hat in diesem Fall das Handeln der Verwaltung veranlasst ?

Geschrieben
Bei uns LK Südwestpfalz müssen LWB bis 31. März via Foto oder Rechnungsvorlage beweisen, dass die Waffen ordnungsgemäß aufbewahrt werden.

Wieso dann 30€ fällig werden, wenn ich selbst aktiv werden muss, sei mal dahingestellt- sei's drum!

Sollen die 30 Öcken fällig werden, wenn Du nachweist, oder wenn Du es nicht tust?

Geschrieben

... oder weil Du es bisher nicht getan hattest und so die SB das feststellen und Dich anschreiben lassen mußten?

Dein

Mausebaer

Geschrieben
Bußgeld, weil du deiner Pflicht nach §36 Abs. 3 nicht nachgekommen bist.

Grün war alle, da diese Pflicht seit Juli 2009 so im WaffG. steht.

Aber für ein Bußgeld nach § 53 Abs. 1 Nr. 4. WaffG bedarf es einer Zuwiderhandlung gegen eine "vollziehbaren Anordnung" der zuständigen Waffenrechtsbehörde. Es müßte also vorab sowohl eine Anordnung als auch ein Zuwiderhandeln gegen diese Anordnung und nicht bloß gegen § 36 Abs. 3 S. 1 erfolgt sein. :closedeyes:

§ 53 Bußgeldvorschriften

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

1. entgegen § 2 Abs. 1 eine nicht erlaubnispflichtige Waffe oder nicht erlaubnispflichtige Munition erwirbt oder besitzt,

2. entgegen § 2 Abs. 1 oder 3, jeweils in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.3.6, einen dort genannten Gegenstand erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt,

3. ohne Erlaubnis nach § 2 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 4, dieser in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 Satz 1, mit einer Schusswaffe schießt,

4. einer vollziehbaren Auflage nach § 9 Abs. 2 Satz 1, § 10 Abs. 2 Satz 3, § 17 Abs. 2 Satz 2 oder § 18 Abs. 2 Satz 2 oder einer vollziehbaren Anordnung nach § 9 Abs. 3, § 36 Abs. 3 Satz 1 oder Abs. 6, § 37 Abs. 1 Satz 2, § 39 Abs. 3, § 40 Abs. 5 Satz 2 oder § 46 Abs. 2 Satz 1 oder Abs. 3 Satz 1 zuwiderhandelt,

5. entgegen § 10 Abs. 1a, § 21 Abs. 6 ...

Dein

Mausebaer

Geschrieben
Wieso dann 30€ fällig werden, wenn ich selbst aktiv werden muss, sei mal dahingestellt- sei's drum!

@Scorpus

Hast du deinen SB mal angefragt/angerufen und einmal nachgefragt wieso dies so ist? Vielleicht gibt es ja eine schlüssige Erklärung dazu.

Geschrieben

Wieso dann 30€ fällig werden, wenn ich selbst aktiv werden muss, sei mal dahingestellt- sei's drum!

Hallo,

es wird kassiert weil die Kommunen alle pleite sind.

Ich denke es werden noch andere Abgaben auf die Bürger zukommen.

Nur im Erfinden von Abgaben ist die Administration sehr kreativ.

Grüße

Brommy

Geschrieben

Unser LRA hat Ende 2009 ein Merkblatt und einen Vordruck zum Nachweis der sicheren Aufbewahrung auf seiner Website veröffentlicht, auch die Tageszeitung hat etwas darüber geschrieben und die Vereinsvorstände wurden um Information der Mitglieder über die Nachweispflicht gebeten.

Danach hat der SB etwas Zeit ins Land gehen lassen und danach wohl bei A angefangen, die Information einzufordern.

Keine Ahnung, ob das jetzt was kostet.

Gruß

Erik

Geschrieben

Ich dachte Du hättest dem LK eine Rechnung mitgeschickt.....

"Aufgrund ihrer Anfrage, sende ich ihnen gerne eine Übersicht über meine Aufbewahrung zu.

Anhang 1 Dokumentation

Anhang 2 Rechnung

Rechnung:

Dokumentation über Aufbewahrung 19,90€€

3 Fotodokumente a 5,-€€

Verwaltungsgebühr 9,90€€

Gesamt: 44,80€

Bitte überweisen sie den genannten Betrag fristgerecht....."

Geschrieben

Bei unserer Waffenbehörde lief seinerzeit auch die Aufbewahrungs-Nachweis-Aktion; per Serienbrief wurden die WBK-Inhaber

angeschrieben und gebeten, durch Kaufbeleg/Fotos nachzuweisen.

Das muss auch ganz ordentlich gelaufen sein (ich hatte ein kurzes Gespräch darüber mit "meinem" SB).

Niemand wäre es im Traum eingefallen, dafür - also für eine klar vom Amt initiierte/veranlasste Maßnahme -

eine Verwaltungsgebühr von den Waffenbesitzern einzufordern.

Geschrieben
Bei unserer Waffenbehörde lief seinerzeit auch die Aufbewahrungs-Nachweis-Aktion; per Serienbrief wurden die WBK-Inhaber

angeschrieben und gebeten, durch Kaufbeleg/Fotos nachzuweisen.

...

Niemand wäre es im Traum eingefallen, dafür - also für eine klar vom Amt initiierte/veranlasste Maßnahme -

eine Verwaltungsgebühr von den Waffenbesitzern einzufordern.

Naja,

es käme darauf an, wieviel und welche individualisierbare Leistung da schon hineingesteckt wurde. Wenn der Serienbrief auch an alle, die schon längst nachgewiesen hatten, ging, wäre es nicht einfach geworden, eine Gebührenpflicht zu konstruieren. Wenn vorher aufwendig analysiert werden mußte, wer eben noch nicht nachgewiesen hatte, und nur diese dann, auch zum Zweck eine vollziebare Anordnung zu schaffen, individuell angeschrieben worden sind ... :closedeyes:

OK,

etwas Kreativität und rechtlichres Gespühr für die Grenzen der Gebührenscheiderei auf Seite der Behörde wäre schon hilfreich. Nicht jede Gebühr und jeder Vorgesetzter überleben Petitionsbeschwerden oder gar gerichtliche Überprüfungen. :teu38:

Vielleicht kommt ja noch etwas ergänzender Input vom Threadstarter zum Fall. :AZZANGEL:

Dein

Mausebaer

Geschrieben

wir wurden irgendwann so 2009 oder 2010 vom lra aufgefordert (per brief), die aufbewahrung mit foto oder kaufbeleg oder.... bis zum... nachzuweisen.

das kam nix, keine gebühren.

und seit nem jahr oder so macht der sb wohl gelegenheitsbesuche bei denen, die schlauerweise nicht reagiert haben seinerzeit. also die berühmten unangekündigten kontrollen. aber bis dato eben nur bei denen, die seinerzeit die aufbewahrung nicht nachgewiesen haben. was ich so wiederum auch verstehen kann.

ich meine, der brief damals war höflich formuliert, es gibt ne gesetzliche pflicht zur sicheren aufbewahrung, die habe ich zu erfüllen. da fällt mir jetzt kein zacken aus der krone, nen kaufbelg oder ein foto der tresore zu machen und hinzuschicken.

alles in allem muß ich sagen, daß mit unsrem sb vernünftiges reden ist.

wie überall: so, wie ich in den wald reinrufe, so schallts raus. und, mal ehrlich, wenn mir einer blöd kommt von anfang an und auf mister schlau macht, naja, dann komme ich eben auch blöd. ist menschlich.

ich würde mal beim sb anrufen und fragen, wofür die 30 eus zu löhnen sind. vernünftige frage, vernünftige antwort.

Geschrieben
...

ich meine, der brief damals war höflich formuliert, es gibt ne gesetzliche pflicht zur sicheren aufbewahrung, die habe ich zu erfüllen. da fällt mir jetzt kein zacken aus der krone, nen kaufbelg oder ein foto der tresore zu machen und hinzuschicken.

...

Selbst wenn Dir ein Zacken aus der Krone fiele, Du hast gem. § 36 Abs. 3 S. 1 WaffG die getroffenen oder vorgesehen Maßnahmen zur Aufbewahrung auch nachzuweisen. :closedeyes:

Dein

Mausebaer

  • 4 Wochen später...
Geschrieben

Hab keine Aufforderung vom SB bekommen; stand in der Zeitung!

Selbst wenn Dir ein Zacken aus der Krone fiele, Du hast gem. § 36 Abs. 3 S. 1 WaffG die getroffenen oder vorgesehen Maßnahmen zur Aufbewahrung auch nachzuweisen. :closedeyes:

Dein

Mausebaer

Geschrieben
stand in der Zeitung!

Unter lautem Stöhnen hier für Dich eine Info: -Papier ist geduldig-

Mensch, Du spitzt uns hier zu rotglühender Besessenheit an, weil 'was in der Zeitung steht ?

Obwohl, klappt sonst ja auch...

Oh, Never mind

Geschrieben

Höfliche Fragen ergeben meistens auch höfliche Antworten. So wie es in den Wald hineinschallt...

@Scorpus

In diesem Sinne einfach mal nachfragen und dann die Antwort/Reaktion posten.

Als das Thema "Nachweis der Aufbewahrung" aktuell wurde, wurde das auf dem Homepage des LRA (mit Formularen) veröffentlicht ebenso auf der Homepage unseres Vereins. Um die Leute ohne PC und/oder Internet zu erreichen wurden Infos an den "Schwarzen" Bretten im Verein ausgehängt, sowie Formulare ausgelegt.

Dies löste wie nicht anders zu erwarten einen Diskussionssturm aus. Ich wurde fast gesteinigt, als ich sagte,

dass das schon erledigt habe. Ich hielt dagegen, dass es jeder irgendwann tun müsse, also könne ich es auch gleich erledigen. Lächerlich, ein paar Fotos, Formular ausgefüllt und abgegeben beim LRA als ich sowieso dort war wegen eines Eintrags. Ich meinte zu meinen Mit-Schützen nur, dass es bei den Kontrollen bestimmt die zuerst trifft, die den Nachweis eben nicht abgeben.

Später stellte sich bei einem Gespräch mit einer SB im LRA heraus, das ich mit meiner Vermutung in der Innen-10 lag. Wobei die nicht unangekündigt erscheinen, sondern nach Absprache, da die sonst fast nie jemanden angetroffen haben. War also dann doch nicht so wild. Es wird eben nicht überall alles so heiß gegessen wie es gekocht wird.

und nun :ph34r:

Geschrieben

Bei unseren Anträgen steht immer explizit dabei wo die Waffe aufbewahrt wird, gilt sowohl für die grüne als auch die gelbe.

Ein paar Fotos, den dazugehörigen Kaufnachweis und zusammen mit dem Antrag abgegeben, gut wars...

Ist doch auch nur einmal, beim nächsten Erwerb braucht mans ja nicht nochmal.

Ich weiß nicht wie es wegen den Nachweisen früher war, aber 30€ find ich schon etwas happig, für ein Anschreiben und erbringen der Aufbewahrung,

oder kein Anschreiben und ermahnt werden...

Ruhig bleiben nicht aufregen, bringt sonst nur ärger mit dem SB...

Geschrieben

@Blendgranate

Auf unseren Anträgen wird auch immer nach der Aufbewahrung von LW/KW Munitione gefragt.

Für mein Verständnis ist in dem Moment wo der Antrag bewilligt wird die Aufbewahrung nachgewiesen, ansonsten dürfte der Antragt ja nicht genehmigt werden? Oder?

Geschrieben

@ A-9

@ Blendi

Bei Neubesitz sollte es wegen der aktuellen Form des § 36 keine Lücken geben. Problematisch ist eher der etwas ältere Besitz, der vielleicht noch gar nicht mitbekommen hat, dass jetzt immer und unaufgefordert die sichere Aufbewahrung nachzuweisen ist. Die Medien machen aus Änderungen des Waffengesetzes ja weniger Wind als aus Änderungen der Straßenverkehrsordnung. :closedeyes:

Geschrieben
[

Die Medien machen aus Änderungen des Waffengesetzes ja weniger Wind als aus Änderungen der Straßenverkehrsordnung. :closedeyes:

:icon14: hola amigo bouffie,

das ist auch so RICHTIG...denn durch dem Strassenverkehr sterben SEHR viel mehr Menschen als durch illegale/legale Schusswaffen.

saludos de pancho lobo :drinks:

Archiviert

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