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IGNORED

Hausdurchsuchungen bei Kunden von Waffen-Türk aus Ferlach


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo allerseits,

vielleicht hat es ja der eine oder andere schon mitbekommen, aber derzeit bekommen wieder zahlreiche Sammler nette Hausbesuche.

Diesmal ist den Durchsuchungsbeschlüssen zu Folge der österreichische Dekowaffen-Händler Türk (www.dekowaffen-tuerk.com) aus Ferlach die Quelle des Übels.

Die Polizei ist bei den Hausdurchsuchungen auf der Suche nach Deko-UZIs, die die Betroffenen angeblich von Türk erworben hatten (und zwar mit genau angegebener Seriennummer).

Mir sind jetzt einige Fälle bekannt, die in den letzten zwei Wochen Hausbesuche hatten: Manche hatte tatsächlich eine Deko-UZI bei Türk gekauft ... jedoch mit einer anderen Seriennummer, als in Türks Unterlagen aufgeführt ist. Das fiese an der Sache ist nun, dass die Betroffenen die Hausdurchsuchung nicht durch Herausgabe des gesuchten Gegenstandes (also der UZI) beenden können ... denn sie haben ja die UZI überhaupt nicht bzw. die Seriennummer passt eben nicht.

Alles sehr seltsam .... bin mal gespannt wie es weitergehen wird.

Ich denke mir, daß diese Sache vielleicht für manche Sammler hier von Interesse sein dürfte, auch wenn man dort keine Deko-UZI, sondern etwas völlig anderes gekauft hat, und sei es nur ein Trageriemen.

Soweit viele Grüße und ein frohes neues Jahr 2012

Hamster

Geschrieben

Das Hauptverfahren wird vom Bundeskriminalamt geführt, das hier sind die Ableger. Übrigens wird nicht nur nach Deko-Uzis gesucht, sondern auch nach anderen Kurz-Maschinenpistolen. Umstrittener Punkt ist die Art der Abänderung. Wir kennen die Verfahren.

Carcano

Geschrieben

Derartige Kontrollen wird es demnächst - wenn es Differenzen bei den im Waffenregister, Handelsbuch oder in der WBK eingetragenen Fabrikationsnummern gibt - öfter geben! Die Ursachen für evtl. Differenzen spielen dann bei der Sachverhaltsaufklärung keine Rolle. Armes Deutschland!

Geschrieben

Zum zentralen Waffenregister meinte mein Sachbearbeiter: Derzeit stehen ca. 9.000 Patronenbezeichnungen in den WBK. Man plant das auf 1.000 zu beschränken. Was das für die WBK (Neuaustellung, Änderung) un die Waffen bedeutet, konnte er noch nicht sagen.

Deshalb demnächst in diesem Kino: WBK Eintrag: 9 mm Para, auf der Waffe 9 x 19 und dazu eine Schachtel 9 mm Luger. Fröhliches kontrollieren.

Geschrieben
Zum zentralen Waffenregister meinte mein Sachbearbeiter: Derzeit stehen ca. 9.000 Patronenbezeichnungen in den WBK. Man plant das auf 1.000 zu beschränken. Was das für die WBK (Neuaustellung, Änderung) un die Waffen bedeutet, konnte er noch nicht sagen.

Deshalb demnächst in diesem Kino: WBK Eintrag: 9 mm Para, auf der Waffe 9 x 19 und dazu eine Schachtel 9 mm Luger. Fröhliches kontrollieren.

Finde ich super, wenn bei mir zukünftig statt .22kurz, .22lang. .22Z, .22LfB, .22WMR, .22Hornet, ...... nur noch .22 steht :eclipsee_gold_cup:

Geschrieben

es würde reichen wenn gar kein Kaliber mehr in der WBK steht.

Nur noch "Munition für Kurz und Langwaffen"

man kann ohnehin nur das verschiessen wozu man auch ne Knarre hat.

Geschrieben
Finde ich super, wenn bei mir zukünftig statt .22kurz, .22lang. .22Z, .22LfB, .22WMR, .22Hornet, ...... nur noch .22 steht

Du wirst lachen, aber genau das steht im MES von einem meiner Nachbarn!

Der hat Anfang der 70ér tatsächlich noch nen Revolver in 22LR zur Haus- und Hofverteidigung eingetragen bekommen, da er

soweit ausserhalb wohnt! :00000733:

Und dabei ist die Mun Erwerbsberechtigung nicht in die WBK eingetragen worden, stattdessen hat er einen separaten MES erhalten

in dem nur Cal. .22 steht!

Geschrieben
Finde ich super, wenn bei mir zukünftig statt .22kurz, .22lang. .22Z, .22LfB, .22WMR, .22Hornet, ...... nur noch .22 steht :eclipsee_gold_cup:

Solange das Kaliber nicht zum Identifizieren der Waffe benötigt wird, bewirkt das gar nichts, weil die MEB immer nur für die Mun. gilt, die für die zugehörige Waffe geeignet und zulässig ist. Nur weil zu Deiner Sportpistole eine MEB und nur das Kaliber .45 eingetragen ist, darfst Du damit noch lange .45 Win.Mag. kaufen, wenn es nur eine .45 Auto ist, und wenn zu Deiner Magnumbüchse in .308 Norma Mag. nur .308 eingetragen ist, ist damit auch keine Berechtigung für 'ne .308 Win. gegeben.

Wird das Kaliber zur eindeutigen Identifizierung der Waffe benötigt, wird das Chaos nur größer.

Geschrieben

Im Waffengesetz ist in den entsprechenden Paragraphen zu Erwerb und Besitz von Schußwaffen fast nur vom Kaliber die Rede. Folgerichtig habe ich deutlich mehr als eine Waffe eingetragen, zu der in der WBK nur .22 oder 9 mm vermerkt ist. Kaliber bezieht sich schließlich auf den Durchmesser von Lauf/Geschoß und nicht auf die Patrone.

Geschrieben
Zum zentralen Waffenregister meinte mein Sachbearbeiter: Derzeit stehen ca. 9.000 Patronenbezeichnungen in den WBK. Man plant das auf 1.000 zu beschränken. Was das für die WBK (Neuaustellung, Änderung) un die Waffen bedeutet, konnte er noch nicht sagen.

Deshalb demnächst in diesem Kino: WBK Eintrag: 9 mm Para, auf der Waffe 9 x 19 und dazu eine Schachtel 9 mm Luger. Fröhliches kontrollieren.

Lasst es euch in der WBK so eintragen, wie es auf der Waffe steht ... Foto mitnehmen und gut ist ... hat mich 5 Minuten beim SB gekostet, weil auf der Erwerbsmeldung vom Büchsenmacher "6mm Norma" stand, es im zentralen Waffenregister nur "6mm BR" gibt und auf der Büchse "6mm BR Norma" steht. Die 5 Minuten war es sicher wert ... bei jeder Grenzkontrolle steht nun aber genau das in den Papieren, was auch auf der Waffe steht (Idiotensicher, nicht dass man das bräuchte ;) )

Geschrieben
Lasst es euch in der WBK so eintragen, wie es auf der Waffe steht ... Foto mitnehmen und gut ist ...

LOL :ridiculous:

Ich habe jetzt schon drei verschiedene Bezeichnungen für die 7,62x54R in einer WBK. Dabei steht auf einem Gewehr in 7,62x53R "7.62 russisch". Die Lösung mag bei neuen Waffen einigermaßen hilfreich sein. Bei alten Ordonanzprügeln kommt es sogar vor, dass sie im falschen Kaliber beschossen wurden. :closedeyes:

Fehlende Kenntnisse bei Vollzugspersonen sind immer ein Problem und werden es auch leider bleiben. Was nützt die eine Kaliberbezeichnung auf der Waffe, wenn auf der Mun. eine andere steht? :confused:

Dein

Mausebaer

  • 2 Wochen später...
Geschrieben (bearbeitet)

Zurück zum Thema:

Wir versuchen hier, die Informationen über die Einzelverfahren zu sammeln, soweit sie zu unserer Kenntnis kommen.

a. Es sind gegen Erwerber von (angeblich) unzureichend abgeänderten Dekowaffen oder Dekokriegswaffen bereits einige saftige Geldstrafen (tlw. durchaus über der 60-Tagessätze-Grenze) durch Strafbefehl ausgeworfen worden; in anderen Fällen wurde dann wieder nach § 153a StPO eingestellt.

b. Eine einheitliche Linie der Ahndung gibt es nicht, das ist von Staatsanwaltschaft zu Staatsanwaltschaft verschieden.

c. Wer sich hinreichend gut verteidigen ließ, konnte teilweise eine Einstellung aushandeln, oder dann vor Gericht eine deutliche Ermäßigung im Strafmaß. Man sollte also keinesfalls irgendeinen Strafbefehl akzeptieren, aus Angst oder Furcht vor Kosten.

Carcano

Bearbeitet von carcano
  • 9 Jahre später...
Geschrieben

Moin!

Nachgefragt: Wie sind denn nun die Türk-Verfahren so ausgegangen? In dem Fall eines mir um drei Ecken bekannten Sammlers gab es einen Ablaßhandel.
Also zahle ein paar tausend Euro und zur Belohnung gibt es einen 153er. Deko Uzi natürlich weg. War eine Deko mit Festschaft.

 

Auf der anderen Seite hat ja der eine Hilfs-Nazi im NSU Prozess 18 Monate wegen einer nicht ordnungsgemäß abgeänderten Deko MP bekommen. Das ist schon ein reichlich harter Kurs...

Das kriegen andere für eine komplette scharfe Sammlung.

 

frogger

 

Geschrieben
Am 7.1.2012 um 22:14 schrieb Hamster:

Hallo allerseits,

vielleicht hat es ja der eine oder andere schon mitbekommen, aber derzeit bekommen wieder zahlreiche Sammler nette Hausbesuche.

Diesmal ist den Durchsuchungsbeschlüssen zu Folge der österreichische Dekowaffen-Händler Türk (www.dekowaffen-tuerk.com) aus Ferlach die Quelle des Übels.

Die Polizei ist bei den Hausdurchsuchungen auf der Suche nach Deko-UZIs, die die Betroffenen angeblich von Türk erworben hatten (und zwar mit genau angegebener Seriennummer).

 

In wie weit unterscheidet sich das deutsche vom österreichischen Waffenrecht bzgl. der Dekowaffen bzw. deren Abänderung auf Deko?

 

Geschrieben (bearbeitet)

Zum damaligen Zeitpunkt wurden in Österreich die UZI Griffstücke nicht abgeändert.

Diese galten nach BRD Recht als Griffstück für Kurzwaffen, waren also WBK pflichtig.

 

 

Bearbeitet von frosch
Geschrieben

Werden doch regelmäßig auf egun angeboten.

Eigentlich kann man sich da nur an den Kopf fassen.......

EU - Harmonisierung?

 

 

Geschrieben
Am 21.12.2021 um 08:31 schrieb frosch:

Zum damaligen Zeitpunkt wurden in Österreich die UZI Griffstücke nicht abgeändert.

Diese galten nach BRD Recht als Griffstück für Kurzwaffen, waren also WBK pflichtig.

 

 

 

Also hätte der Händler gar nicht nach Deutschland liefern dürfen?

 

Oder hätten die deutschen Käufer sich selbst schlau machen müssen, ob der in A genehmigte Umbau auch in D erlaubt wäre?

 

Hatte der Händler denn damit geworben, dass die Deko-Waffen auch für D erlaubt gewesen wären?

 

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