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IGNORED

Kontrollgebüren Rechtmäßig ...


Perser

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Geschrieben
Verwaltungsverfahrensgesetz, Verwaltungsvollstreckungsgesetz, Ordnungsbehördengesetz (BW kenne ich nicht) / Polizeigesetz und hier Waffengesetz.

Das beantwortet meine kritische Nachfrage nicht. Seit wann wiegt bloßes Verwaltungsrecht (siehe oben) stärker als ein Grundrecht?

Auch nach dem WaffG ist dies nämlich ausdrücklich nicht der Fall.

Nur verfügt WaffG bekanntlich neuerdings über den "Hebel", den Waffenbesitzer über den Umweg der drohenden, angenommenen Unzuverlässigkeit

im Kontrollfall zum Verzicht auf das Grundrecht zu bewegen.

Wie aber soll dieser juristische Hebel denn gegenüber einer dritten Person (Mitbewohner und gleichfalls Grundrechteträger) angesetzt werden?

Geschrieben
Die bisherigen Gerichtsentscheidungen lassen ja den bloßen Besitz von Waffen und die diesbezügliche Aufbewahrungsverpflichtung

als Veranlassung für die Amtshandlung Kontrolle genügen.

Was, nebenbei gesagt, eine Rechtsauslegung mit potenziell ziemlich drastischen Folgen auch für alle anderen Rechts- bzw. Kontrollbereiche ist,

und worüber juristisch das letzte Wort noch nicht gesprochen ist.

Geschrieben
.....Gebühren erhoben. Möglicherweise dann auch, wenn der Kontrollierte nicht da ist oder seine Frau die Kontrolleure nicht reinlässt.

Das ist insbesondere deswegen abwegig (siehe Hinweis von Schiiter), weil der Kontrollierte

- bei unangekündigter Kontrolle seine Abwesenheit

- die Wahrnehmung von Grundrechten durch seine Frau

rechtlich nicht zu vertreten hat.

Geschrieben
.... Wie aber soll dieser juristische Hebel denn gegenüber einer dritten Person (Mitbewohner und gleichfalls Grundrechteträger) angesetzt werden?

Ich weiß, deine Frage habe ich nicht beantwortet. Ist auch nicht möglich!

Es liegt doch auf der Hand, dass die Behörden und Politiker - wenn es um Waffenbesitzer geht - nichts auf die Grundrechte geben. Da ändert eine Mitbewohnerin auch nichts dran (Ironie on: Sie hätte sich ja nicht mit einem Waffenbesitzer einlassen müssen).

Meines Erachtens kann man die Behörden und Politiker nur mit ihren eigenen "Waffen" schlagen! Das heißt: Werft die Bürokartie regelmäßig wiederkehrend, mind. einmal jährlich, zu mit aktuellen Dokumenten zur Aufbewahrung!

Geschrieben
Hast du auch nur einen Fall, wo die Verweigerung folgenlos blieb? ;)

Ja, bei einem WO User.

Erst ist die Behörde wie der Feldmarschall aufgetreten und nach zwei nicht durchgeführten kontrollen wurde auf die Vogel-Strauß-Taktik umgeschwenkt.

Schnuffi

Geschrieben
...Es liegt doch auf der Hand, dass die Behörden und Politiker - wenn es um Waffenbesitzer geht - nichts auf die Grundrechte geben. ...

Du kannst da jede Menge Pixel sparen, ohne den Inhalt zu verfälschen.

Gruß

Erik

Geschrieben
...

Meines Erachtens kann man die Behörden und Politiker nur mit ihren eigenen "Waffen" schlagen! Das heißt: Werft die Bürokartie regelmäßig wiederkehrend, mind. einmal jährlich, zu mit aktuellen Dokumenten zur Aufbewahrung!

Außerdem kann jeder gemäß §34 Bundesdatenschutzgesetz (Auskunft an den Betroffenen) einmal im Jahr kostenlos (wenn ein Anlass besteht, dass Daten unzulässig oder unrichtig gespeichert werden auch öfters) eine schriftliche Auskunft verlangen über alle ihn betreffenden personenbezogenen Daten, die von der Behörde gespeichert werden, zu welchem Zweck das geschieht und an wen welche Daten zu welchem Zeitpunkt weitergegeben wurden.

Das sollte postwendend jeder machen, der mit einer gebührenpflichtigen Kontrolle beglückt wird. Schließlich müssen wir die ja auch ein Bisschen kontrollieren, ob sie alles richtig und gesetzeskonform machen. Das ist eine Frage der Gegenseitigkeit. Dafür sollten sie uns dankbar sein. Schließlich dient das der öffentlichen Sicherheit!

Damit sind die dann jedenfalls erst mal beschäftigt. In der Zeit kommen sie schon nicht mehr auf dumme Gedanken. :gutidee:

Geschrieben
Außerdem kann jeder gemäß §34 Bundesdatenschutzgesetz (Auskunft an den Betroffenen) einmal im Jahr kostenlos (wenn ein Anlass besteht, dass Daten unzulässig oder unrichtig gespeichert werden auch öfters) eine schriftliche Auskunft verlangen über alle ihn betreffenden personenbezogenen Daten, die von der Behörde gespeichert werden, zu welchem Zweck das geschieht und an wen welche Daten zu welchem Zeitpunkt weitergegeben wurden.

Hallo

dies halte ich für immens wichtig und rate jedem LWB, davon auch Gebrauch zu machen. Nicht um die Behörde zu ärgern oder durch Arbeitsüberlastung lahmzulegen, sondern zum eigenen Schutz.

Ein Fall aus einer früheren Nachbarschaft?!: Eine Sachbearbeiterin eines Finazamtes schnüffelte in sämtlichen Konten der Nachbarn herum und tratschte darüber. Es wurden Details über Schulden bekannt. Nachdem dem Leiter des Finanzamtes Beschwerden vorgetragen wurden, hörte das auf. Man konnte der Sachbearbeiterin zwar nichts nachweisen, da keiner konkret aussagte, es wurde gemunkelt, es möchte sich keiner mit dem Finanzamt anlegen, aber intern gab es eine Ermahnung.

Und genau aus solchen Gründen muß Auskunft eingefordert werden. Wenn eine Schreibkraft sich über Art, Menge und Adresse von meinen Waffen erkundigt, so möchte ich das schon wissen. Es könnte ja sein, daß ihr Freund neugierig ist. Es ist sowieso unbefriedigend, daß in der Zeit der Elektronik solch eine Meldung nicht automatisch an den Betroffenden geht. Kostenmäßig ist das sicherlich nicht von Belang, allein der Wille fehlt.

Steven

Geschrieben

Nochmal, ...

die Kontrollen können, so bescheuert es klingen mag, nicht berechnet werden, wenn die Kontrolle mangels Anwesenheit des Betroffenen NICHT durchzuführen war.

D.h., grundsätzlich zu Kontrollzeiten nicht anwesend zu sein und zusätzlich einem Mitbewohner, sofern vorhanden, aufzutragen, bei einer möglichen Kontrolle sein Einverständnis zum Betreten der Wohnung bzw. des Hauses zu versagen.

Aus-die-Maus !

BFP

Geschrieben

Als "Unzeit" gelten meines Wissens nach nur die Zeiten vor 0600h, nach 2200h, und Sonntag. Willst Du wirklich in Zukunft nur noch Sonntags und nachts zu Hause sein? Auch kein schönes Leben.

Geschrieben
Als "Unzeit" gelten meines Wissens nach nur die Zeiten vor 0600h, nach 2200h, und Sonntag. Willst Du wirklich in Zukunft nur noch Sonntags und nachts zu Hause sein?

du wirst mich z.B. während der woche Mo - Freitag zwischen 06:00 und 22:00 eher nur für ne halbe Stunde in der ich mein Zeug pack und zum Schießstand fahr antreffen. nur der Samstag könnte zeitweise ein problem darstellen.

Da ich meine Sprechanlage abgebaut habe und lediglich über ne klingel verfüge und ne Kamera die mir den Bereich vor meinem 2,50 hohen Hoftor zeigt.....(aus guten Grund da ich entscheiden möchte gegenüber wem ich ein Lebenszeichen abgebe (Menschen die mit einem Heft oder Schreibmappe unangekündigt vor der Tür stehen eher nicht).

wer mich antreffen will und soll weis wie er das hinbekommt der Rest muß halt schauen..... muss ja nich für jeden verfügbar sein.

Geschrieben
Da dies eine andere Abteilung bearbeitet, ändert sich daran nichts!

Das halte ich für ein Gerücht. Woher nimmst Du diese Gewissheit? Der Typ, der meine Daten sammelt und bearbeitet, also im Falle des Waffenrechts der SB, muss natürlich Auskunft geben, denn woher sollte denn eine ggfs. "andere Abteilung" die Informationen haben, wenn nicht von dem? Derselbe ist üblicherweise auch für die Kontrollaktionen und deren Dokumentation zuständig.

Wenn Du einen begründeten Verdacht hast, dass die Angaben in der Auskunft unrichtig oder unvollständig sind, weil z. B. der Name eines Menschen, der Dir eine Waffe verkauft hat und tatsächlich dort angerufen hat um sich zu erkundigen, ob Dein Jagdschein echt ist, nicht auf der Liste erscheint, dann kannst Du eine neue und vollständige Auskunft anfordern, ebenfalls unentgeltlich, natürlich.

Außerdem kannst Du der Gemeinde oder dem Landkreis, der dich gängelt schon zusätzliche Arbeit machen. Du brauchst Dich dabei auch nicht unbedingt auf die waffenrechtlich relevanten Daten zu beschränken. Die sammeln nämlich auch sonst allerhand. Sollen sie ruhig darüber Rechenschaft ablegen, und das alle Jahre wieder. Vielleicht werden sie dann ein Bisschen vorsichtiger.

Geschrieben
Die sammeln nämlich auch sonst allerhand. Sollen sie ruhig darüber Rechenschaft ablegen, und das alle Jahre wieder.

Im Grunde geht das Ganze auf die "informationelle Selbstbestimmung", geprägt im damaligen sog. Volkszählungs-Urteil, zurück.

Wie der Begriff schon sagt - der Bürger soll zumindest ein Stück weit "Herr" seiner Daten bleiben, indem er in normiertem Rahmen

einen Rechtsanspruch hat, zu erfahren, was zu welchem Zweck ihn betreffend erhoben, gespeichert und weiter gegeben wird.

Geschrieben
...dies halte ich für immens wichtig und rate jedem LWB, davon auch Gebrauch zu machen. Nicht um die Behörde zu ärgern oder durch Arbeitsüberlastung lahmzulegen, sondern zum eigenen Schutz.

Ein Fall aus einer früheren Nachbarschaft?!: Eine Sachbearbeiterin eines Finazamtes schnüffelte ...

Solche Fälle kommen immer wieder vor. Ein Jagdpächter (und Anwalt) aus meiner Gegend hat z. B. mal Erkundigungen über den Waffenbesitz eines Bauern, dessen Sohn er der Wilderei verdächtigte, über seine Beziehungen zum Landratsamt eingeholt und noch unter seinen Jägerkumpanen damit geprahlt und herumerzählt, dass dieser eine P08 und ein KK-Gewehr besäße.

Die Frage ist allerdings, ob solche informellen und verbotenen Auskünfte an Dritte dokumentiert werden und in der offiziellen Auskunft auftauchen. Das ist eher unwahrscheinlich (da müsste der SB ja schön blöd sein). Ich vermute sogar, dass die meisten bisher gar nichts dokumentieren, was sie auf Anfrage mündlich, fernmündlich oder per E-Mail weitergeben.

Geschrieben
Die Frage ist allerdings, ob solche informellen und verbotenen Auskünfte an Dritte dokumentiert werden und in der offiziellen Auskunft auftauchen.

Hier wird es jedenfalls registriert, allerdings noch manuell.

Bei einem Zentralen Waffenregister sind dann allerdings alle Nachfragen genau dokumentiert und recherchierbar!

Geschrieben
...

Bei einem Zentralen Waffenregister sind dann allerdings alle Nachfragen genau dokumentiert und recherchierbar!

Da wird auch höchsten der technische Anschluß und der Login mit dem jemand abfragt erfaßt. Ob das dann auch der rechtmäßige Inhaber des Login ist oder was der Abfrager mit den Daten dann macht ...

Wenn sich alle immer schön an die Vorschriften halten, dann klappt das auch manuell. Wenn jemand nachlässing oder kriminell handelt ... :closedeyes:

Geschrieben

Du meinst es könnte evtl. jemand mit den Waffendaten Schindluder treiben, die Daten weitergeben, verkaufen, oder gar ein Hacker Zugriff darauf nehmen...?

Geschrieben
Wenn jemand nachlässing oder kriminell handelt ... :closedeyes:

Läßt sich nie gänzlich ausschließen, aber die Möglichkeiten werden immer begrenzter.

Die durchgeführten Verfahren wegen Verstößen gegen das Datenschutzgesetz dienen ja auch dazu den Rahmen weiter einzuengen!

Geschrieben
Läßt sich nie gänzlich ausschließen, aber die Möglichkeiten werden immer begrenzter.

Die durchgeführten Verfahren wegen Verstößen gegen das Datenschutzgesetz dienen ja auch dazu den Rahmen weiter einzuengen!

Da muss ich widersprechen. Das Gegenteil ist der Fall. Wenn einer mündlich einem "Kumpel" Infos weitergibt, die er im Zentralregister recherchiert hat, lässt sich das nie beweisen, es sei denn der mit den Infos beglückte reisst das Maul zu weit auf, und im Zweifelsafall wird die Aufklärung von Missbrauch um so schwieriger, je mehr Daten angehäuft sind und je mehr Berechtigte darauf Zugriff haben.

Ein Beispiel: In einer Kleinstadt mit einem Waffensachbearbeiter und eventuell einer Krankheitsvertretung lässt sich recht leicht herausfinden, wo die undichte Stelle ist, wenn Infos zu in der Gemeinde ansässigen Waffenbesitzern herumgereicht werden, die nur dort gespeichert sind. Wenn nun solche Daten z. B. im Internet kursieren, die aber aus einer Zentraldatei stammen, in der alle bundesdeutschen Waffenbesitzer abgespeichert sind und auf die sämtliche Polizeidienststellen, Geheimdienste und alle Waffensachbearbeiter Deutschlands digitalen Zugriff haben, dürfte das allerdings schon etwas schwieriger werden, meinst Du nicht?

Geschrieben

Beschwert euch bei eurem SB

und sagt Bescheid wie's gelaufen ist yes.gif
Geschrieben
Da muss ich widersprechen. Das Gegenteil ist der Fall. Wenn einer mündlich einem "Kumpel" Infos weitergibt, die er im Zentralregister recherchiert hat, lässt sich das nie beweisen, es sei denn der mit den Infos beglückte reisst das Maul zu weit auf, und im Zweifelsafall wird die Aufklärung von Missbrauch um so schwieriger, je mehr Daten angehäuft sind und je mehr Berechtigte darauf Zugriff haben.

Na dann frage mal einen IT Experten! :rolleyes:

Geschrieben
Na dann frage mal einen IT Experten! :rolleyes:

Naja, man kann schon einiges da einbauen. Die Frage ist: Will man das? Und: Wird das später auch gelebt?

Bei einer Telefonabhöraktion muss der Abgehörte z.B. hinterher auch darüber informiert werden. Das passiert aber real nicht wirklich.

bye knight

Geschrieben
Da wird auch höchsten der technische Anschluß und der Login mit dem jemand abfragt erfaßt.

Woher nimmst du dieses Wissen? Bei sensiblen Datenbankabfragen wird sogar der Grund der Abfrage dokumentiert und zusätzlich statistisch genauer recherchiert, innerhalb welchen Vorgangs, Ermittlungsverfahrens etc. die Abfrage notwendig wurde. Da sind schon so manche Disziplinarverfahren entstanden. Ich denke, bei der Aufmerksamkeit, die dem NWR derzeit (tatsächlich!) geschenkt wird, dürfte das nicht anders sein.

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