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IGNORED

Kein Sonderurlaub für Schiessweltmeisterschaft


Holländer

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Geschrieben

Am 09 August 2011 ist ein interessantes Urteil in Trier gesprochen worden:

kein Sonderurlaub für Weltmeisterschaft

"Nach den einschlägigen beamtenrechtlichen Vorschriften kann Sonderurlaub für die aktive Teilnahme an den Olympischen Spielen sowie sportlichen Europa- und Weltmeisterschaften nur dann gewährt werden, wenn der Beamte von einem dem Deutschen Sportbund angeschlossenen Verband als Teilnehmer benannt worden ist und dienstliche Gründe nicht entgegenstehen.

Diese Absicht vertrat jetzt jedenfalls das Verwaltungsgericht Trier. Geklagt hatte dort ein im Dienste der Bundesrepublik Deutschland stehender Polizeihauptkommissar, der als Mitglied des Bundes der Militär- und Polizeischützen e.V. (BDMP) im Oktober 2010 an der Weltmeisterschaft im Schießen in Sydney teilgenommen und hierfür 3 Tage Sonderurlaub beantragt hat. Die beklagte Bundesrepublik hatte seinen Antrag abgelehnt.

Zu Recht, so das Verwaltungsgericht Trier: Der BDMP gehöre nicht im Sinne der einschlägigen Vorschrift über die Bewilligung von Sonderurlaub dem Deutschen Sportbund, der im Mai 2006 mit dem Nationalen olympischen Komitee für Deutschland zum deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) verschmolzen sei, an, sodass der Kläger mithin auch nicht von einem solchen Verband als Spitzensportler zur Teilnahme an der in Frage kommenden Weltmeisterschaft benannt worden sei. Eine erweiternde Auslegung der einschlägigen Norm auf sonstige Dachverbände, die – wie hier im Falle des BDMP – grundsätzlich nur einem eingeschränkten Personenkreis zugänglich seien und nur eine Sportart vertreten würden, sei nicht geboten. Gerade die globale Ausrichtung des DOSB, der mit seiner Organisationsstruktur auch die Gewähr für eine einheitliche Verfahrensweise biete, gebe diesem sein besonderes Gepräge. Ungeachtet dessen fehle es beim BDMP aber auch an einem Verfahren, welches sicherstelle, dass tatsächlich nur die Spitzensportler an den jeweiligen Wettkämpfen teilnehmen.

Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 9. August 2011 – 1 K 610/11.TR"

Hoffentlich geht der betroffene in Revision.

Adriaan

Geschrieben
Hoffentlich geht der betroffene in Revision.

Das Urteil des VG Trier ist völlig korrekt, auch wenns weh tut.

Wäre eine Revision überhaupt möglich, so wäre sie ohne jede Aussicht auf Erfolg.

Mich wundert, dass der Betroffene überhaupt den Klageweg beschritten hat, da nach einfachem Lesen (und Verstehen!) der gültigen Urlaubsverordnung für Bundesbedienstete von vornherein klar gewesen sein müsste, dass diese Klage zu recht abgewiesen wird.

Selbst wenn der Kläger für den DOSB gestartet wäre, hätte er keinen Anspruch auf die Gewährung von Sonderurlaub unter Belassung der Geld- und Sachbezüge gehabt.

Alle Sonderurlaube unterliegen grundsätzlich einer kann-Bestimmung und die Gewährung ist damit ausschliesslich vom Wohlwollen der vorgesetzten Dienststelle/Behörde abhängig.

Nicht schön, aber isso.

CM

Geschrieben

CM hat absolut recht!

Auch in den einschlägigen Landesvorschriften zum Sonderurlaub wird immer die Mitgliedschaft des jeweiligen Verbandes im Deutschen Sportbund verlangt.

Mitglieder des BDMP (und auch des BDS oder ist der im DSpoB?) sind somit angear...t.

Ich habe es selbst schon mal probiert, keine Chance!

Da der BDMP nicht Mitglied im DSpoB und (für meine Region) im örtlichen DSpoB ist, müssen wir z.B. für einen öffentlichen Schießstand bezahlen, während Vereine des Deutschen Schützenverbandes diesen kostenfrei nutzen können. Das gilt im Übrigen für sämtliche öffentliche Sportstätten in meiner Region.

Die Mitgliedschaft des BDMP im (örtlichen) Verband des DSpoB wurde übrigens immer mit dem Hinweis "der Schützensport ist schon durch den DSB genügend vertreten", abgelehnt.

Geschrieben
"Ungeachtet dessen fehle es beim BDMP aber auch an einem Verfahren, welches sicherstelle, dass tatsächlich nur die Spitzensportler an den jeweiligen Wettkämpfen teilnehmen."

Das ist allerdings auch eine Klatsche, die man beachten sollte. Wenn es in einem Verband (in welchem auch immer) keine klaren Qualifikationskriterien gibt und vielleicht auch Plätze aufgefüllt werden, dann hat man bei einer Urlaubsanfrage zusätzlich schlechte Karten (nein, ist kein BDMP-Bashing, sondern eine Lehre, die wir auch schon beim BDS bei Field Target lernen mussten, weil ab und zu nicht die besten Schützen, sondern die, die Zeit hatten, mitgefahren sind).

@tauri:

Mitglieder des BDMP (und auch des BDS oder ist der im DSpoB?) sind somit angear...t

nein, der DSB ist der einzige Schießsportverband im DOSB. Jeder andere Schießsportverband, der einen Aufnahmeantrag stellt, müßte (unter anderen, weiteren Bedingungen) nachweisen, dass er eine oder mehr internationale Disziplinen betreibt, die der DSB nicht abdeckt. Dann würde er unter Umständen aufgenommen, aber mit dem Haken der Selbstauflösung: Zwei Spitzensportverbände der gleichen Sportart, die im DOSB sind, müssten innerhalb von einem Jahr fusionieren, damit anschließend eben wieder nur einer pro Sportart vertreten ist. Und was das bei "DSB vs. werauchimmer" bedeutet, kann man sich ausmalen - es wäre die faktische Selbstauflösung. Insofern steht "Aufnahme in den DOSB" auch schon mal als Ziel in der Satzung der alternativen GK-Verbände, aber wer seine fünf Sinne beisammen hat, strebt dieses Ziel nicht unbedingt an...

Diese Mißachtung der sportlichen Leistungen aus anderen Verbänden kenne ich aus meinem eigenen DSB-Verein. Die Bezirksmeister werden geehrt, aber dass ein Vereinsmitglied für den BDMP 1500-Weltmeister geworden ist, wird nicht erwähnt... :confused:

Geschrieben

Servus !

Ich bin KEIN Beamter.

Ich habe ein sehr gutes Arbeitsverhältnis zu meinem Brötchengeber.

Und wenn ich zu einer WM, egal ob Schiessen oder Laufen oder Springen oder was auch immer will, dann wird er mir sicher sagen:

Du hast 32 Tag Urlaub im Jahr, verwende die !!!

Und das zu recht !!!

Geschrieben

Ich hatte schon, weil es zeitlich nicht anders ging, zweimal für die DM beim BDS Sonderurlaub beantragt und genehmigt bekommen! Allerdings ist es richtig, dass es keinen Rechtsanspruch auf Sonderurlaub für die Teilnahme an Wettbewerben gibt. Der Dienstherr kann - muss aber nicht!

Geschrieben
... die Gewährung von Sonderurlaub unter Belassung der Geld- und Sachbezüge gehabt.

Und ich war immer der Ansicht Sonderurlaub wäre generell unbezahlte Freistellung, so zumindest bisher bei meinem Arbeitgeber. Und im Prinzip vergibt sich der AG dabei auch nichts, er büsst ja nichts ein, weil er zahlt in der Zeit ja nichts. Ist das bei Beamten anders ? Dann wirds Zeit sich hier mal den Gegebenheiten der Realität (und der Wirtschaft) anzupassen. ;)

Geschrieben
So? Wirklich? Er bekommt die Arbeitsleistung nicht, oder?

Ja, so, wirklich. Der AN bekommt ja auch kein Gehalt, ergo keine Arbeit = kein Gehalt = keine Einbusse.

Geschrieben

Die Problematik mit Sonderurlaub/Freistellung gibt es auch im Bereich freiwillige Feuerwehr/THW/...

Laut Gesetz ist man für Einsätze und Ausbildungen vom Arbeitgeber freizustellen. Gehalt kann vom Bund zurück gefordert werden. Bin ich als Helfer also mal einen Tag im Einsatz, dann kann mein Chef sich mein Gehalt wiederholen. Aber meine Arbeit bleibt liegen. In einer eng verzahnten Produktion entstehen schnell Ausfälle, die teuer sind. Oder wenn in einem kleinen Geschäft einer der vielleicht zwei Verkäufer weg ist, dann kann das keiner ausgleichen. Der Schaden ist hier deutlich höher als nur das Gehalt.

Geschrieben
Ja, so, wirklich. Der AN bekommt ja auch kein Gehalt, ergo keine Arbeit = kein Gehalt = keine Einbusse.

Dein AG beschäftigt dich vermutlich, weil er dir weniger zahlen muss, als du ihm im Monat einbringst. Und das ist sein Verlust.

Geschrieben

Könnte es eventuell sein, daß er wußte, daß er sich ne blutige Nase holt, damit aber zeigt was ihm nicht gefällt nämlich daß ohne den allmächtigen DSB nix geht? (Das jetzt aus seiner Sicht, mir kanns ja egal sein)

Vielleicht wollte er so Öffentlichkeit schaffen

Vielleicht wars nur "ich will, also krieg ich" wer weiß? :bud:

Geschrieben
Krankenschein!? huebscher.gif

Ja, prima Idee !

Hat ein Vereinskamerad mal so ähnlich gemacht,

KM während er krankgeschrieben war.

Er war auch gut, kam sogar mit Namen und Bild in der Zeitung.

DAS war vielleicht ne Freude, der Termin im Personalbüro nach Rückkehr :heuldoch:

Geschrieben
Ja, prima Idee !

Hat ein Vereinskamerad mal so ähnlich gemacht,

KM während er krankgeschrieben war.

Er war auch gut, kam sogar mit Namen und Bild in der Zeitung.

DAS war vielleicht ne Freude, der Termin im Personalbüro nach Rückkehr :heuldoch:

Kommt auf den Job und die "Krankheit" an :D

Mit einem Krankenschein ist man nicht zwangsläufig gezwungen in der Wohnung zu versauern. Mein Vorschlag sollte aber auch nicht zu ernst gemeint sein ;)

  • 3 Wochen später...
Geschrieben
Die richtigige Antwort auf sowas: Zwei Tage Überstunden? Aber zum letzten Mal.

Das ist leider die falsche Antwort.

Die Ableistung von Dienststunden über die festgelegte Rahmendienstzeit hinaus kann durch den Dienstgeber angeordnet werden, wenn dies erforderlich ist. Hier existiert kein Gebot der Freiwilligkeit.

Schliesslich erwirbt der Bedienstete daraus auch einen Anspruch auf finanziellen Ausgleich oder Ausgleich durch Freistellung vom Dienst (Stunden "abbummeln").

CM

edit: Dreckfuhler

Geschrieben

Nachdem ich mich im siebten Jahr hintereinander zur DM des DSB qualifiziert hatte, habe ich in diesem Jahr, aus einer Laune heraus, mal einen Antrag auf Sonderurlaub gestellt.

Bei 30 Tagen Urlaub plus ca. 21 freie Tage wegen Arbeitszeitverkürzung (wir arbeiten 40 Std. Woche und sammeln die AZV Stunden in ein Freizeitkonto) hatte ich mir keine wirkliche Hoffnung auf Gewährung von Sonderurlaub gemacht.

Aber siehe da, per Mail kam der Glückwunsch zur Qualifikation vom Personalmanagement, mit der Anweisung ans Personalbüro mir einen Tag bezahlten Sonderurlaub wegen besonderem sportlichem Engagement zu gewähren. :icon14:

ps: Nein, ich bin kein Beamter, ich arbeite bei einem Tochterunternehmen eines großen Konzerns aus Salzgitter.

Geschrieben

Hallo die Runde,

mir scheint das wird unterschiedlich gehandhabt und wird wohl vom jeweiligen Dienststellenleiter abhängig sein.

Meine Tochter ist in Bd.Wttbg. beim Zoll und wurde schon in ihrer Ausbildungszeit freigestellt.

Seit zwei Jahren bekommt sie sogar für's Training, das einen Tag früher angesetzt ist, ihren freien Tag. Dieses selbst jetzt noch, obwohl sie nicht mehr im Kader schießt.

Schönen Gruß

helmut

Geschrieben

Hi Foristi,

ich habe, wenn ich das hier so lese - ja stürzt Euch ruhig auf mich - das dringende Gefühl, in einem lauwarmen Gewerkschaftsforum zu schmökern, statt Beiträge von Männern mit Herz und Verstand geniessen zu können. Wenn Ihr nicht bei einer Schiessportfirma arbeitet oder kaderzugehöriger Sportsoldat oder Sportpolizist seid, ist Euer Hobby eben berufsfremd. Dem kann man in seiner Freizeit nachgehen, also an arbeitsfreien Tagen und im Urlaub. Einen ANSPRUCH auf Freistellung dafür zu verfolgen, halte ich für anmaßend. SONDER-Urlaub muss auf SONDERFälle beschränkbar sein.

Warum soll nicht ein Arbeitnehmer seinen Urlaub dazu einsetzen, um seinem Hobby nachzugehen, statt eine andere Reise zu unternehmen?

Warum, wenn nicht völlig freiwillig oder um sich werbewirksam mit diesem Mitarbeiter zu schmücken, soll der Arbeitgeber das Hobby des Arbeitnehmers, dem dieser in seiner Freizeit nachgeht, unterstützen.

Wenn Arbeitgeber sportliche Ambitionen durch zusätzlichen bezahlten SONDER-Urlaub fördern und das tun doch einige, ist es lobenswert; sie verzichten dann freiwillig auf den, Ihne zustehenden wirtschaftlichen Erfolg, zu dem der Mitarbeiter sonst während der Arbeitszeit beitrüge. Ausserdem werden in der Zeit des Urlaubs durch den Arbeitnehmer auch andere Ansprüche erworben, sei es Urlaubsanspruch oder Betriebszugehörigkeitsrechte; deshalb wäre auch ein Lohnverzicht durch den Arbeitnehmer bei unbezahlter Freistellung von der Arbeit auch keine adaequate Gegenleistung an den AG.

Eine Sonderurlaubsgewährung an einzelne Mitarbeiter muss auch dem Rest der Belegschaft unter dem Gerechtigkeitsgesichtspunkt vermittelt werden, damit der Betriebsfrieden nicht insgesamt gestört wird. Die restlichen Mitarbeiter müssen ja möglicherweise das Pensum des SONDER-Beurlaubten mit erledigen und die Überzeugung teilen, dass nur diesem einen Kollegen der besondere zusätzliche Urlaub gerechterweise zugestanden wird..

Wer SONDER-Urlaub für eine Sportveranstaltung einfordert müsste konsequenterweise im Gegenzug akzeptieren, dass, wenn sich der Arbeitgeber selbst zur Teilnahme an einer entsprechenden Werktagsveranstaltung entschliesst, deshalb an diesen Tagen eine Betriebsschliessung (Pflichtbetriebsurlaub unter Anrechnung auf den Jahresurlaub) angeordnet werden kann.

Das ist nur ein kleiner Ausschnitt aus den vielen Gedanken, die sich ein Arbeitgeber, der mehrere Jahre zwei Leistungssportler auf seiner Payroll mitlaufen liess, um diese Thematik macht, wenn er solche Diskussionen verfolgt. Wenn es dem AN gelingt, den AG von dem Nutzen seiner Aktivität für die Firma zu überzeugen, dann muss er nicht um Geld oder Freizeit betteln oder streiten, sondern kann als Partner dem Chef etwas bieten. Da sollten die Gedanken hingehen!

Geschrieben
Eine Sonderurlaubsgewährung an einzelne Mitarbeiter muss auch dem Rest der Belegschaft unter dem Gerechtigkeitsgesichtspunkt vermittelt werden

Ich habe den Thread so aufgefasst, dass ja eben gerade um den Gerechtigkeitsgesichtspunkt geht. Nämlich für die einen Sportveranstaltungen wird er gewährt, für die anderen nicht. Ich persönlich hätte auch kein Problem damit, wenn er für keine gewährt werden würde oder nur unbezahlt, aber dann für alle.

Womit ich schon ein Problem habe ist wenn der Arbeitgeber oder die Behörde argumentiert "es gibt da Vorschriften und ich muss nicht" wenn der Arbeitnehmer etwas Flexibilität haben möchte und die selbe Firma / Behörde aber kein Problem hat, vom Arbeitnehmern "etwas Flexibilität" zu erwarten. Ist eben ein geben und nehmen. Solange es beideistig läuft ist das ok. Einseitige Geschichten sind langweilig.

bye knight

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