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IGNORED

Das Waffengesetz richtet sich nicht gegen...


knight

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Die damaligen Äußerungen waren zwar nicht immmer schlüssig, teilweise nicht nachvollzierbar. Aber die Richtung stimmte noch, das Gesetz richte sich "noch" nicht gegen zuverlässige und sachkundige Bürger!

Was ich mich frage ist, warum ist es dann nicht so geschrieben worden?

Warum dann das "Bedürfnis" als Beweislastumkehr? Warum nicht mit grundsätuzlicher Anerkennun (wenn denn unbedingt eine "Mengenbegrenzung" sein muss) Z.B mit "Grundbedürfnis" für 1x Kurz +1x Lang OHNE Jagschein oder Sportschütze, DAFÜR aber zwingend Sachkunde + Zuverlässigkeit....

Mir fällt da nur der alte Spruch ein: "An Ihren Taten sollt Ihr sie erkennen..."

Grüssles,

colti

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...

Mir fällt da nur der alte Spruch ein: "An Ihren Taten sollt Ihr sie erkennen..."

Grüssles,

colti

Genau das!

Wer zum Besitz von Waffen die Gnade eines Fürsten braucht, ist weder frei noch lebt es/sie in einer Demokratie.

Dein

Mausebaer

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Ich vermute, es war jener hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Karl_Herold

Ich glaube es dürfte sich eher um Horst Herold gehandelt haben, der 1971 zum Präsidenten des BKA bestellt wurde und dort z.B. der Erfinder der "Rasterfahndung" gegen die RAF gewesen ist. Könnte zeitlich un thematisch passen.

Gruß

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Ich frage mich gerade, ich welcher Forum und wie man die damaligen politischen Aussagen zum WaffG den aktuell tätigen Abgeordneten an die Hand geben kann. Die damaligen Äußerungen waren zwar nicht immmer schlüssig, teilweise nicht nachvollzierbar. Aber die Richtung stimmte noch, das Gesetz richte sich "noch" nicht gegen zuverlässige und sachkundige Bürger!

Ja, das frage ich mich auch.

Übrigens wollte ich mich auch für die vielen Danksagungen hier bedanken! :hi:

bye knight

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  • 1 Jahr später...

Und weil ich gerade dabei bin: Aus den Plenarsitzungen zum WaffG 2002

Ernst Bahr (SPD): Ich möchte hier unterstreichen: DieKoalitionsfraktionen wollen weder die Jäger noch dieSportschützen, aber auch nicht die Brauchtumsschützenoder Waffensammler bei ihrem Sport bzw. Hobby einschränken, sondern sie für einen verantwortungsvollenUmgang damit sensibilisieren.

Cem Özdemir (Grüne): "Zu keinemZeitpunkt war es das Ziel, anständigen, ehrlichen Bürgern, die ihren Hobbys nachgehen, ob es die Jagd oder derSkisport ist, das Leben zu erschweren."

Reinhard Grindel (CDU): Ich kann nicht erkennen,dass für diese wichtige Nachwuchsarbeit in den Schützenvereinen das Schießen mit Großkaliber zwingend erforderlich ist. Deshalb bin ich dafür, dass wir die Altersgrenze auf 18 Jahre heraufsetzen. Ich bin sehr dankbar, dass der Deutsche Schützenbund diese Überlegungen mitträgt.

und weiter: Ich will noch einmal betonen: Ich bin sehr dankbar,dass sowohl der Deutsche Jagdschutz-Verband als auchder Deutsche Schützenbund den Ansatz unterstützen,dass wir hier bei der Überwachung der Mitwirkungspflichten im Rahmen des nach Art. 13 Grundgesetz Möglichen auch zu verdachtsunabhängigen Kontrollen kommen. Ich halte das für eine ganz wesentliche Verbesserung des Gesetzesvollzugs. Ich bin dankbar dafür, dass uns die Verbände unterstützen. Das wird uns auch vor Ort, also bei den Jägerschaften und den Schützenvereinen, helfen. Wir können dann sagen: Wir haben von euren Repräsentanten auf Bundesebene, die unsere Ansprechpartner in dieser Frage sind, Unterstützung. Das begrüße ich ausdrücklich. Das hilft uns.

und weiter: Frau Kollegin Stokar, Sie wissen ganz genau, dass die Frage des zentralen Waffenregisters in einer entsprechenden EU-Richtlinie behandelt wird. Diese Richtlinie hätten wir bis 2014 umzusetzen. Das wird man jetzt natürlich zeitlich beschleunigen. Es ist zweifellos ein Sicherheitsgewinn, wenn insbesondere unsere Sicherheitskräfte wissen, dass sie in einen Haushalt kommen, in dem Waffen vorhanden sind.

Gabriele Fograscher (SPD): Eine weitere Maßnahme, die wir noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg bringen könnten, ist die Schaffung eines zentralen Waffenregisters. In diesem Zusammenhang sollten wir überlegen, wie es bei Vorhandensein solcher Waffenregister gelingen könnte, Warnzeichen, Signale oder auffälliges Verhalten, zum Beispiel geäußerte Gewaltfantasien, und die Information, dass sich im Umfeld der Person Waffen befinden, zu nutzen, um schon vor einer Tat einschreiten zu können.

bye knight

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Reinhard Grindel (CDU): Ich kann nicht erkennen,dass für diese wichtige Nachwuchsarbeit in den Schützenvereinen das Schießen mit Großkaliber zwingend erforderlich ist. Deshalb bin ich dafür, dass wir die Altersgrenze auf 18 Jahre heraufsetzen. Ich bin sehr dankbar, dass der Deutsche Schützenbund diese Überlegungen mitträgt.

und weiter: Ich will noch einmal betonen: Ich bin sehr dankbar,dass sowohl der Deutsche Jagdschutz-Verband als auchder Deutsche Schützenbund den Ansatz unterstützen,dass wir hier bei der Überwachung der Mitwirkungspflichten im Rahmen des nach Art. 13 Grundgesetz Möglichen auch zu verdachtsunabhängigen Kontrollen kommen. Ich halte das für eine ganz wesentliche Verbesserung des Gesetzesvollzugs. Ich bin dankbar dafür, dass uns die Verbände unterstützen. Das wird uns auch vor Ort, also bei den Jägerschaften und den Schützenvereinen, helfen. Wir können dann sagen: Wir haben von euren Repräsentanten auf Bundesebene, die unsere Ansprechpartner in dieser Frage sind, Unterstützung. Das begrüße ich ausdrücklich. Das hilft uns.

Also genau wie gemutmaßt. Von den eigenen Funktionären verraten und verkauft. Und der Ausverkauf passiert natürlich scheibchenweise. Irgendwann, wenn wir nur noch mit Lasermarkern auf Fotozellen "schießen" wird es immer noch Funtionäre geben, die den Schützenverband und die Jägerschaft "anführen". Da kann ich nur lachen.

Zum Ausgangsposting und zur Sachlage 1972. Seitdem sind über 40 Jahre vergangen, auch wenn man es manchmal nicht wahrhaben will. Pro forma leben wir ja fast (bis auf die Wiedervereinigung) in der BRD unserer Väter. Aber das ist eine optische Täuschung. Aus der Bonner Republik wurde die Berliner Republik und irgendwie kam es so auch zu anderen Spielregeln.

Wir haben also seit 1972, in über 40 Jahren, genauso viel "Entwicklung" genommen wie mein Großvater zu "seinen Zeiten" zum Beispiel von 1910 bis 1951.

Gewöhnt euch an den Gedanken, dass die "goldenen Zeiten" für Legalwaffenbesitzer genauso vorbei sind wie die Kaisergeburtstagsfeiern und der Sedantag für meinen Großvater 1951.

Bearbeitet von Hinnerk
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Wir haben also seit 1972, in über 40 Jahren, genauso viel "Entwicklung" genommen wie mein Großvater zu "seinen Zeiten" zum Beispiel von 1910 bis 1951.

Eine Analyse, die eine unglaubliche, fast hanebüchene, geschichtliche Relativierung voraussetzt, oder aber einen geistigen Reset im Jahre 1951 beschreibt, der hier noch den dissozialen Wunsch nach wilhelminischem Revisionimus beinhaltet.

Also genau jene romantische Geschichtsvergessenheit, die den Schmusepazifisten unter Weglassung sämtlicher historischen Fakten und Hintergründe dazu verleitet, sich zur Utopie hinreisen zu lassen, einen waffenloser Untertan wäre für einen starken Staat (i.S. etat) notwendig.

Bearbeitet von Schwarzwildjäger
Schreibfehler
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Eine Analyse, die eine unglaubliche, fast hanebüchene, geschichtliche Relativierung voraussetzt, oder aber einen geistigen Reset im Jahre 1951 beschreibt, der hier noch den dissozialen Wunsch nach wilhelminischem Revisionimus beinhaltet.

Also genau jene romantische Geschichtsvergessenheit, die den Schmusepazifisten unter Weglassung sämtlicher historischen Fakten und Hintergründe dazu verleitet, sich zur Utopie hinreisen zu lassen, einen waffenloser Untertan wäre für einen starken Staat (i.S. etat) notwendig.

Hä?

Bearbeitet von Schwarzwildjäger
s.o.
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Dieses Jahr schon 8% mehr Verkehrstote auf den Strassen 15XX! Da schreit keiner nach Verschärfung!

Wenn es darum ginge Menschenleben zu retten, dann müsste man zuerst den Alkohol verbieten. Das hat aber noch niemand

gefordert, weil es eben nicht darum geht. Seit 1923 sitzt dem Staat, oder soll ich sagen den Ideologen, die Angst vor einem bewaffneten Bürger im Nacken.

Gleichzeitig hat auch dieser Bürger wieder Angst vor allem, Terroristen, Salafisten, Kinderpornos und neuerdings auch NSU'ler.

Im Tausch gegen vermeintliche Sicherheit, lässt er sich dann die Bürger und Freiheitsrechte wieder abnehmen.

Und kein Regierungswechsel dreht diese Schraube zurück. Ist jemals ein "Sicherheitsgesetz" mit dem sich der Staat mehr Macht einverleibt

hat, zurückgenommen worden, als die "Bedrohung" verschwunden war? Zuletzt 9/11, da hat man sich für "nur" 10 Jahre nochmals eingeschenkt, und glauben gemacht hinter jeder Ecke lauert jetzt der böse bin Laden.

Gewöhnt euch an den Gedanken, dass die "goldenen Zeiten" für Legalwaffenbesitzer genauso vorbei sind wie die Kaisergeburtstagsfeiern und der Sedantag für meinen Großvater 1951.

Das ist wohl zu befürchten, Ersatz wird sein, gemeinsames Reflektieren über die eigene CO2 Bilanz ...

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Wo wir gerade bei historischen Dokumenten sind:

Aus den Plenarprotokollen des Reichstags geht u.a. hervor, dass die Verschärfungen des Waffengesetzes in der Weimarer Zeit insbesondere den Nazis in die Hände gespielt haben. Dadurch konnten sie auf den Straßen die Oberhand gewinnen. Zu behaupten, das Waffengestez hätte erst den Weg zur Machtübernahme bereitet, wäre vielleicht etwas zu weit gehend, aber lest selbst, wie sich hier ein Reichstagsmitglie der KP-Fraktion über die Verschärfungen beschwert:

http://www.reichstagsprotokolle.de/Blatt2_w5_bsb00000129_00927.html

Auch interessant:

Bereits 1933 plante der damalige Reichsinnenminster ein neues Waffengesetz, das bereits Passagen des späteren von 1938 enthielt.

Der Entwurf vom 21.10.1933 enthielt u.a. folgende Bestimmungen:

  1. Personen, die ein Verbrechen mittels einer Schußwaffe begehen oder bei der Begehung eine Schußwaffe bei sich tragen, werden, wenn sie zu den Feinden von Volk und Staat gehören, mit Zuchthaus bis zu zehn Jahren bestraft.
  2. Feinden von Volk und Staat kann der Erwerb und Besitz von Schußwaffen untersagt werden.
  3. Dem Erwerbsscheinzwang unterliegen zukünftig nur noch Revolver, Pistolen und Patronen für diese Waffen, nicht dagegen Langwaffen aller Art.
  4. Die Einfuhr von Schußwaffen und Munition ist nur auf Grund behördlicher Erlaubnis zulässig.

In der Begründung zum Entwurf hieß es:

Für eine Neuregelung des gesamten Waffenredlts werde der Zeitpunkt freilich erst gekommen sein, "wenn die Durchdringung des deutsdien Volkes mlt dem nationalsozialistischen Gedankengut so weit fortgeschritten ist, daß bewaffnete Ausschreitungen volks- und staatsfeindlicher Elemente in nennenswertem Umfange nicht mehr zu erwarten sind."

Dem Reichswehrminister ging der Entwurf gleichwohl zu weit (wohl wegen der Erleichterungen hinsichtlich der Langwaffen) und Hitler sprach sich aus außenpolitischen Erwägungen dagegen aus (es könnte der Eindruck erweckt werden, dass Deutschland aufrüste).

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Habe mich über das Zitat der Rede von Herrn Grindel (s.o.) sehr echauffiert, zeigt es mir doch, dass meine Interessenvertreter aus LJN (Landesjägerschaft Niedersachsen) und DJV (Deutscher Jagdschutzverband) meine Interessen nicht vertreten sondern getreten haben. Deshalb habe ich heute folgende email an das Präsidium des LJN geschickt:

##

Sehr geehrter Herr Dammann-Tamke,

zuerst möchte ich mich als LJN-Mitglied für Ihre Tätigkeit als Präsident der LJN bedanken, die sicher nicht immer leicht ist.

Dennoch ist mir eine bestimmte Haltung des LJN und damit des DJV ein Dorn im Auge. Es ist dies die Unterstützung der verdachtsunabhängigen Waffenkontrollen, die nach dem Amoklauf von Winnenden vom Gesetzgeber eingeführt wurden.

Wir Legalwaffenbesitzer werden durch diese verdachtsunabhängigen Kontrollen schlechter gestellt als jeder Verdächtige einer Straftat, denn um dessen Wohnung zu betreten braucht es jedenfalls ohne „Gefahr im Verzug“ einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss. Das im Grundgesetz verankerte Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung wurde hier von LJN und DLV leichtfertig aufgegeben.

Besonders fassungslos macht mich das folgende Zitat aus einer Rede des MdB Reinhard Grindel (CDU):

„(…) Ich will noch einmal betonen: Ich bin sehr dankbar, dass sowohl der Deutsche Jagdschutz-Verband als auch der Deutsche Schützenbund den Ansatz unterstützen, dass wir hier bei der Überwachung der Mitwirkungspflichten im Rahmen des nach Art. 13 Grundgesetz Möglichen auch zu verdachtsunabhängigen Kontrollen kommen. Ich halte das für eine ganz wesentliche Verbesserung des Gesetzesvollzugs. Ich bin dankbar dafür, dass uns die Verbände unterstützen. Das wird uns auch vor Ort, also bei den Jägerschaften und den Schützenvereinen, helfen. Wir können dann sagen: Wir haben von euren Repräsentanten auf Bundesebene, die unsere Ansprechpartner in dieser Frage sind, Unterstützung. Das begrüße ich ausdrücklich. Das hilft uns.“

Warum haben sie diese von Herrn Grindel angesprochene Unterstützung der verdachtsunabhängigen Kontrollen nicht schlicht und einfach verweigert und sich auf Artikel 13 des GG berufen? Dies wäre für mich eine aufrechte und bewunderungswürdige Haltung gewesen, wie ich sie von meinem Verband erwarte.

Bitte geben Sie mir eine für mich verständliche und schlüssige Begründung ihrer Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,

XXX

##

Falls es Nachfragen von euch gibt. Ja, ich engagiere mich im Rahmen meiner Möglichkeiten im örtlichen Hegering als Obmann für Jagdliches Schießen und bei örtlichen Naturschutzmaßnahmen. Es braucht mir also keiner den Vorwurf zu machen, ich würde "immer nur meckern und den Arsch nicht hochkriegen" :bud:

Bearbeitet von Hinnerk
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Es ist in Deutschland so wie es ist, weil irgendwie und irgendwo immer jemand jeden freiheitlichen Sinn des Grundgesetzes freiwillig zu Lasten Dritter freigibt.

Ich bei Dir. Du bei mir usw. usw. Wir sind also selber schuld. Fürchterliche Einsicht!

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Es ist in Deutschland so wie es ist, weil irgendwie und irgendwo immer jemand jeden freiheitlichen Sinn des Grundgesetzes freiwillig zu Lasten Dritter freigibt.

Ich bei Dir. Du bei mir usw. usw. Wir sind also selber schuld. Fürchterliche Einsicht!

In dem Zusammenhang der obige Verweis zu den Verkehrstoten. [#24]

Schöner wäre es schon, anderen Gruppen nicht auch die Grüne Pest ans Bein zu wünschen.

Man könnte sich dem entsprechend besser mit anderen Gruppen verbünden.

Zum Beispiel mit den Spediteuren. Die sind sicherlich auch nicht gut auf den Grünen Haufen zu sprechen und da könnte man ja mal Kooperationen anregen, zumal die immer mit so großen Werbeflächen durchs Land fahren. (Hallo LKW-Fahrer, ich verteile "Grüne - Nein Danke" Aufkleber kostenlos!!)

Oder sonst noch Gruppen, die eine berufliche oder andersartige Abneigung haben.

Wichtig ist den Wechselwählern zu vermittel, daß der Grüne Haufen nicht gut ist für die Gesellschaft.

der carl

ps: PN für meine Adresse. Frankierter adressierter Briefumschlag.

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  • 5 Jahre später...

Hätte noch eine Ergänzung zur Sache:

 

Messer- und Wurfsternverbot eine Historie....Part 1 bis Part 3:

https://www.heise.de/forum/Telepolis/Kommentare/Klappmesser-gibt-es-schon-fuer-2-50-Euro/Messer-und-Wurfsternverbot-eine-Historie-Part-1/posting-32228646/show/

(Ich verlinke hier auf die Beiträge von mir auf heise.de, da dort die Formatierung (rot = aus den einzelnen PDFs) erkennbar ist)

 

Interessant an der Sache ist auch, dass da ein Verbot als etwas was Rechtsklarheit schafft erwähnt wird vgl. [...]3. Deshalb muß für jedermann erkennbar mit dem generellen Verbot der Wurfsterne Rechtsklarheit geschaffen und Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung konsequent entgegengewirkt
werden [...] so kann man es natürlich auch sehen...

 

Bj68 (bombjack)

 

 

 

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Am 10.3.2013 um 01:59 schrieb ThomasMueller:

Ist jemals ein "Sicherheitsgesetz" mit dem sich der Staat mehr Macht einverleibt hat, zurückgenommen worden, als die "Bedrohung" verschwunden war?

Immerhin, die Amis haben in den letzten vierzig Jahren beim Waffenrecht große Fortschritte gemacht. Damals sah es in Amerika vielerorts nicht viel weniger düster aus als in Deutschland, und die Gerichte hatten sich ein Jahrhundert lang mehr oder weniger geweigert, den zweiten Verfassungszusatz und entsprechende einzelstaatliche Regelungen ernstzunehmen. Durch jahrzehntelange Arbeit, zumindest durch Mitgliedschaft, Aufkleber am Auto, Spenden, usw. von vielen Millionen Menschen unterstützt, und von manchen als Lebenswerk betrieben, hat sich das ganz wesentlich gebessert. In den meisten Bundesstaaten gibt es Waffenscheine und man kann sich Waffen der beliebtesten Arten kaufen. Der oberste Gerichtshof nimmt wieder Fälle bezüglich des Rechts auf Waffen zur Entscheidung an. Das sind echte Fortschritte. Sie sind aber immer noch nicht universell. (In New York City z.B. kriegt man eine Erlaubnis für den Besitz einer Pistole, aber man darf sie noch nicht einmal zu Übung oder Wettbewerben außerhalb der Stadt transportieren, so daß sich das Recht auf Trockenüben und Schutz vor Einbrechern beschränkt.) Und sie werden immer und immer wieder von Feinden der Freiheit und der Verfassung angegriffen. In meinem Bundesstaat z.B. wurden allein diese Kalenderjahr schon über zehn Gesetzesentwürfe eingebracht, die meine Sammlung nahezu komplett verbieten oder jedenfalls auf eine Altbestandsregelung reduzieren würden. Die Typen werden sich vermutlich noch daran erinnern, wie das mit den Waffenscheinen ging, und es nicht darauf ankommen lassen, sich vor Gericht eine Abfuhr zu holen, die in einer liberaleren Regelung als zuvor endet, aber man wird sehen müssen und darf sich dabei nicht ausruhen.

 

Freiheit ist jedenfalls kein statischer Zustand sondern ein täglicher Prozeß. Man kann sie gewinnen oder verlieren, aber als unverdientes Geschenk mühelos behalten wird man sie nur selten.

 

Edit: Gerade habe ich gesehen, von wann der Thread ist. Oops!

Bearbeitet von Proud NRA Member
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Bingo....okay ist hier wahrscheinlich ein wenig OT.....aber mich hat ein wenig gewundert wieso diese Wurfsterne auf einmal auf der Abschussliste standen, obwohl da vorher die Aussagen anders gelautet haben vgl.

Quote

 Der Arbeitskreis II der Arbeitsgemeinschaft der Innenminister der Länder hatte auf Vorschlag des Bundeskriminalamtes und in Übereinstimmung
mit der AG Kripo am 14./15. April 1988 zunächst beschlossen, von der Aufnahme von Wurfsternen in den Katalog des § 8 der 1. WaffV abzusehen. Anläßlich einer erneuten Behandlung beschloß der Arbeitskreis II auf Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen am 5./6. Dezember 1988,  den Bundesminister des Innern zu bitten, Wurfsterne in den Katalog der verbotenen Gegenstände aufzunehmen. 


D.h. da muss was in NRW gewesen sein und mit etwas suchen bin ich auf das Teil gestoßen: https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument?Id=ZLANIN8721|11|11 was vom 22.12.1987 ist und bei der Suche in der NRW Parlamentsdatenbank findet sich dann das Dokument https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument?Id=MMA10%2F786|1|1 vom 10.12.1987 worin steht, dass bis Februar 1988 die weitere Entwicklung vom Innenministerium beobachtet und die Möglichkeit einer Einschränkung der Anwendung durch Kinder geprüft wird.

 

Auch hier ist eher die Rede von Verkaufsbeschränkungen an Kinder oder der Einstufung als Waffe, womit dann auch Einschränkungen einher gehen....aber nicht vom Verbot....."nett" ist auch die gewählte Überschrift "Wurfsterne in Schülerhand".....denn am 18.04.1988 wurde eine Anfrage gestellt https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD10-3140.pdf  nun mit dem Titel "Wurfsterne in Kinderhand". Die Antwort  https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD10-3297.pdf vom 03.06.1988 darauf ist meines Erachtens sehr interessant zu lesen, denn dort hat eine Umfrage des BKAs bei den LKAs ergeben, dass mit den Teilen im Hinblick auf Straftaten nichts passiert...ferner dass es auch bei Kindern und jugendlichen zu keinen Verletzungen gekommen ist...und es anscheinend auch nur sehr wenig Fälle in Schulen in NRW gegeben hat.....Empfehlung darin......Wurfsterne nicht zu verbieten.....

 

Anscheinend wurde der Empfehlung nicht gefolgt.....denn die Suche zeigt folgenden Beschluss:

Quote

Waffenrecht, hier: Aufnahme der Wurfsterne in den Katalog der verbotenen Gegenstände nach § 8 Abs. 1 der Ersten Verordnung zum Waffengesetz

Ausschußberatung APr 10/1118 16.02.1989 47.AIV S.4-5 
Beschlußteil: "Der Ausschuß nimmt einen kurzen Bericht des Innenministers Dr. Schnoor entgegen. Das Anliegen, Wurfsterne in den Katalog der verbotenen Gegenstände aufzunehmen, wird von allen Fraktionen unterstützt" (S.I) 

der sich dann auch im "Landtag intern" vom 28.02.1989 wieder findet: https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument?Id=ZLANIN894|13|13

 

Kleiner Zeitensprung 20.09.1990 findet man dieses Dokument: https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV11-113.pdf wo dann das Innenministerium NRW den Antrag gestellt hat.....in dem PDF klingt auch an, dass da ein Versuch das Verbot vorher schon einzuführen gescheitert ist....warum findet sich ab der PDF-Seite 14 https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument?Id=MMA11%2F264|14|29 vom  03.05.1991 und da wird es wieder sehr interessant...zum einen wird dort erwähnt dass NRW zweimal versucht hat Wurfsterne verbieten zu lassen (einmal mit Bayern zusammen) und noch wichtiger meiner Meinung nach, dass dort dann die Rede von einer heimtückischen Waffe ist (vgl. PDF-Seite 15 ganz unten, Jentsch (SPD)) die diese Wurfsterne darstellen sollen, was bei mir die Frage aufwirft wie kommt der Mensch Jentsch auf einmal zu der Auffassung?

 

Kann es sein, dass der Herr den Spiegel ließt oder besser gelesen hat....und insbesondere die Ausgabe 50/1990 wo ein Bericht drin ist mit dem "netten" (mir schwillt gerade sehr heftig der Kamm und mein Blutdruck düst hoch) Titel vom 10.12.1990: "Waffen: "Mystische Aura Jugendliche rüsten sich massenhaft mit Wurfsternen aus - einem mörderischen Spielzeug." http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13501960.html Kleine Bitte, sich auch mal das PDF ansehen: http://magazin.spiegel.de/EpubDelivery/spiegel/pdf/13501960

 

Würde vom Zeitverlauf wunderbar passen das da weider mal eine Thematik von der Presse hochgekocht wurde und Politiker dann die Bezeichnungen übernommen haben...kann natürlich auch sein, dass sich da innerhalb der Zeit 1987 bis 1990 die Lage verändert hat....nur sorry kommt mir der Spiegel-Bericht da ein wenig zu reißerisch herüber, als dass ich den so ernst nehmen kann, besonders wenn man sich die Papierausgabe mit den Bildern ansieht. Allerdings so wird Meinung gemacht......meine Meinung....

 

Der ganze Akt mündete dann in den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetze vom Mai 1991 wo dann die Teile als  "besonders gefährliche und heimtückische Waffen" bezeichnet wurden.....

 

 

Bj68

 

 

 

 

 

 

Bearbeitet von BJ68
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vor 37 Minuten schrieb BJ68:

vom 03.06.1988 darauf ist meines Erachtens sehr interessant zu lesen, denn dort hat eine Umfrage des BKAs bei den LKAs ergeben, dass mit den Teilen im Hinblick auf Straftaten nichts passiert...ferner dass es auch bei Kindern und jugendlichen zu keinen Verletzungen gekommen ist...und es anscheinend auch nur sehr wenig Fälle in Schulen in NRW gegeben hat.....Empfehlung darin......Wurfsterne nicht zu verbieten.....

War in den 80er normal, einen Wurfstern zu haben und "Die Rebellen von Liang Shan Po" zu gucken. Es ist trotzdem niemand bei uns in der Schule auf die gekommen, so etwas auf einen Menschen zu werfen.

Bearbeitet von 6/373
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Yep....habe bei unserem "Chinesen-Shop"* die Bücher von Wolfang Ettig besorgt und mich da auch mit den Teilen eingedeckt und auf Personen/Tiere werfen oder die Teile bei einer Demo mitschleppen war auch damals schon verboten...bleibt dann noch der Spiegel-Artikel....

Hier noch der Nachtrag zum Vorstoß aus Bayern damals:

https://www.heise.de/forum/Telepolis/Kommentare/Klappmesser-gibt-es-schon-fuer-2-50-Euro/Re-Messer-und-Wurfsternverbot-eine-Historie-Part-3b-BY/posting-33899233/show/

Man beachte "Kommandoarmbrüste" standen da auch auf der Abschussliste.....

 

Bj68

 

 

*= der Inhaber erzählte mir dass er da auch diese Ninja-"Kletterkrallen" hatte, nur dass da dann die Polente aufgekreuzt ist und ihm das Beschlagnahmt hätte, weil diese ja unter Schlagringe fallen würden.

Bearbeitet von BJ68
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