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IGNORED

Standaufsicht


schraubermani_123

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Ich verstehe nicht, warum es einige Verbände komplizierter machen als es ist.

Leider sehen es einige Verbände eher ein wenig verkniffen oder als Gelddruckmaschine.

Na ja, selbst der BDMP legt da einem Steine in den Weg:

§3 ... Geprüfte oder anerkannte Schießleiter des BDMP dürfen aus haftungs und versicherungsrechtlichen Gründen nur bei Veranstaltungen eingesetzt werden, die vom BDMP oder seinen anerkannten Untergliederungen durchgeführt werden oder an denen sich der BDMP oder seine anerkannten Untergliederungen beteiligen.

Über Ausnahmen entscheidet das Präsidium.

Es gibt zwar die Möglichkeit der Gleichstellung von Schießleitern aus anderen Verbänden, dabei kommt man aber auch nicht um den Lehrgang herum. Und was koster der???

§6 Gleichstellung

Auf Beschluß des Präsidiums können gleichgeartete Schießleiterausbildungen anderer Verbände anerkannt werden. Dem

Antragsteller wird die Schießleiterlizenz des BDMPs mit einem entsprechenden Zusatz ausgestellt.

Die Teilnahme an einem Schießleiterlehrgang ist die Voraussetzung für die Umschreibung, wobei das Ablegen der Prüfung freigestellt ist.

Ich habe einen Aufsichtsschein des BDMP (ohne Lehrgang!) und bin im BDMP außerdem Schießsportleiter.

Nicht "außerdem" sondern nur durch den Schießleiter bist du Aufsichtsberechtigt.

Wenn das vom BDS (außer IPSC), DSU, DSB usw nicht anerkannt wird, ist mir das im Prinzip wurscht.

Tja ... siehe §3 Und §6

edit: Paragraph hinzugefügt

Bearbeitet von schuster
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Na ja, selbst der BDMP legt da einem Steine in den Weg:

Es gibt zwar die Möglichkeit der Gleichstellung von Schießleitern aus anderen Verbänden, dabei kommt man aber auch nicht um den Lehrgang herum. Und was koster der???

Nicht "außerdem" sondern nur durch den Schießleiter bist du Aufsichtsberechtigt.

Tja ... siehe §3 Und §6

edit: Paragraph hinzugefügt

1. ein Schießleiter ist nicht zwangsläufig Aufsichtsperson

2. ein Schießleiterlehrgang beim BDMP kostet nichts - jedenfalls nicht in meinem LV

3. beim BDMP kann man auch Aufsicht sein ohne Schießleiter zu sein - wäre auch kompletter Blödsinn und gesetzlich nicht gefordert! Oder ist z.B. beim DSB jede Aufsicht auch Schießsportleiter?

Bearbeitet von Tauri
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ach? Tatsächlich? Nach einigen Beiträgen hier dürfte er das nicht weil er keinen "Lehrgang als Standaufsicht" hat!

Oder zählt vielleicht doch nur die Sachkunde i.S. des WaffG?

Wenn der Büchsenmacher alleine auf dem Stand ist, ist er durch den VDW abgesichert. Vorausgesetzt er hat einen Mitbenutzungsvertrag. Hat er keinen darf er nur Schiessen, wenn eine Aufsicht dabei ist die die Voraussetzungen erfüllt.

Wenn ich die Trainingstermine von meinem BSSB-Stand als offizielle Trainingstermine des BSB-1874 melde, kann ich an diesen Tagen auch alleine auf dem Stand schiessen da ich den schiessleiter habe. Kommen weitere Schützen hinzu darf ich nicht schiessen sondern muß die Aufsicht machen ...

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1. ein Schießleiter ist nicht zwangsläufig Aufsichtsperson

Der Ausbildung nach ist er es, er muss aber auch nicht in dieser Funktion tätig sein, sofern andere, bestellte Aufsichten zur Verfügung stehen.

2. ein Schießleiterlehrgang beim BDMP kostet nichts - jedenfalls nicht in meinem LV

Schön.

3. beim BDMP kann man auch Aufsicht sein ohne Schießleiter zu sein - wäre auch kompletter Blödsinn und gesetzlich nicht gefordert! Oder ist z.B. beim DSB jede Aufsicht auch Schießsportleiter?

Das nicht, aber jeder Schießsportleiter ist auch qualifizierte Aufsicht!

Wie es der BDMP hält, ohne Lehrgang Aufsichtspersonen zu qualifizieren, weis ich nicht; eine entsprechende Regelung habe ich unter den Ordnungen leider nicht gefunden.

Dort finde ich nur:

§ 1 Zweck

Der BDMP verfügt über und bildet für seine Zwecke Schießleiter im Sinne des § 10 der AWaffV aus.

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1. ein Schießleiter ist nicht zwangsläufig Aufsichtsperson

Richitg

2. ein Schießleiterlehrgang beim BDMP kostet nichts - jedenfalls nicht in meinem LV

Bei uns (Berlin) kostet die Teilnahme hingegen 50,-€ pro Person :traurig_16: . Ist bei mir endlich am 20.+21. soweit :gutidee:

3. beim BDMP kann man auch Aufsicht sein ohne Schießleiter zu sein - wäre auch kompletter Blödsinn und gesetzlich nicht gefordert! Oder ist z.B. beim DSB jede Aufsicht auch Schießsportleiter?

Bei uns (Berlin) gibt es aber Stände, auf welchen Du ohne einen Schießleiter nicht trainieren darfst... Letzte Erfahrung aus 2010 :confused: . Als unsere SLG Training hatte, sprachen uns zwei Gastschützen (nicht unsere) an, ob einer unserer Schießleiter dort die Aufsicht machen kann, da sie sonst nicht auf die 100m Bahn dürften...

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Hallo Freunde,

die Qualifizierung zur verantwortlichen Aufsichtsperson ist nicht generell mit der Sachkunde nach § 7 WaffG gleichzusetzen. Nur wenn ein entsprechender Lehrgang absolviert wurde, der auch den Teil Aufsichtsführung berücksichtigte und dieses dann auch so bescheinigt wurde, besteht auch die Berechtigung zur Aufsichtsführung. Ich habe das mit der Sachkunde nach § 7 so früher auch geglaubt und mein SB hat es mir auch sogar mal so bestätigt, aber es stimmt trotzdem nicht (mehr).

Der Schießstandbetreiber ist für die Bestellung der Aufsichten zuständig. Er kann die Aufsicht auch selbst übernehmen oder sie kann aber auch von einer jagdlichen oder schießsportlichen Vereinigung übernommen werden. Die Personalien sind der zuständigen Behörde zu nennen. Bei der Beauftragung der verantwortlichen Aufsichtsperson durch einen schießsportlichen Verein eines anerkannten Schießsportverbandes genügt an Stelle der Anzeige bei der Behörde eine Registrierung der Aufsichtsperson bei dem Verein. Hier kommt dann wohl auch die jeweilige Qualifizierung ins Spiel.

In § 10 (6) steht dann noch, das die Qualifizierung zur Aufsichtsperson durch die Jagdverbände oder die anerkannten Schießsportverbände erfolgen kann und das die Qualifizierungsrichtlinien bei den anerkannten Schießsportverbänden Teil des Anerkennungsverfahrens sind.

Das ist jetzt natürlich etwas hinterfragungswürdig. "Kann" suggeriert ja auch andere Möglichkeiten, andererseits könnte man auch vermuten, das die jeweiligen Qualifizierungsrichtlinien für Verbandsangehörige verbindlich sind.

Ich würde hier folgendermaßen vorgehen: Besitzen die vorgesehenen Aufsichten eine vom eigenen Verband abweichende Qualifizierung, so würde ich als Betreiber oder Vereinigung die Personen mit einem entsprechendem Hinweis der zuständigen Behörde melden. Sollte die jeweilige Behörde keine Einwände haben, so ist man damit auch unabhängig von Verband auf der sicheren Seite, na ja, zumindest auf einer schon ziemlich sicheren Seite.

Apropos, die Begriffe Schießleiter, Schießsportleiter usw. sind keine waffenrechtlich relevanten Begriffe. Der Schießsportleiter DSB ist für die Organisation des Schießsportbetriebs zuständig. Nach den Ausbildungsrichtlinien durchläuft er aber auch immer den Basis-Lehrgang und ist damit auch sachkundig und auch zur Aufsichtsführung berechtigt.

Noch etwas, der Begriff DSB wird ja hier immer gerne als Schlagwort genommen. Aber der DSB besteht aus 20 Landesverbänden, die jeweils selbst eigenständige und anerkannte Schießsportverbände sind.

Auf der Seite des DSB findet man auch den DSB-Qualifizierungsplan und natürlich auch die Standordnung. Dieser Qualifizierungsplan ist aber bisher noch nicht von allen Landesverbänden umgesetzt worden und so gibt es auch noch Abweichungen in den jeweiligen Ausbildungen.

Mit bestem Schützengruß

Frank

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Hallo KimmeKorn,

ja, die Landesverbände sind jeweils eigenständig, sie sie nutzen nur gemeinsam die Sportordnung des DSB. Die SpO des DSB ist also die Grundlage für die Anerkennung als Schießsportverband. Aber schon durch die Liste B werden Unterschiede deutlich.

Die Landesverbände sind für die waffenrechtlichen Belange zuständig. Sie bescheinigen die Bedürfnisse nach § 14 und nicht der DSB.

Mit bestem Schützengruß

Frank

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Hallo cartridgemaster,

ich sehe es anders, kann es so aus dem Stehgreif aber nicht belegen.

Auf den Formularen nach § 14 meines Verbandes (WSB) taucht der Begriff bzw. Kürzel DSB zum Teil gar nicht auf oder nur in Form des Hinweises auf die SpO. Im Briefkopf erscheint aber jeweils nur der Name des Landesverbands. Ich bin mir auch nicht sicher, wie weit der DSB hier überhaupt delegieren könnte. Der Gesetzgeber verlangt eine Bescheinigung von einem anerkannten Schießsportverband und nicht (mehr) nur von einem Verein. Das meiner Meinung nach eindeutig.

Zu den anderen Verbänden kann ich jetzt nicht direkt etwas sagen, meine aber, dass zumindest die DSU zentralistisch geführt bzw. verwaltet wird. Ich weiß nur, das die jeweiligen Landesverbände, die im DSB organisiert sind, eigenständige Verbände bzw. Vereine mit jeweils eigenem Vorstand und mit eigener Satzung sind.

Mit bestem Schützengruß

Frank

Bearbeitet von Murmelchen
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Ich weiß nur, das die jeweiligen Landesverbände, die im DSB organisiert sind, eigenständige Verbände bzw. Vereine mit jeweils eigenem Vorstand und mit eigener Satzung sind.

Völlig korrekt.

Die LVs im DSB sind aber keine vom BVA anerkannten Schießsportverbände im Sinne des § 15 WaffG und dürfen daher ihre waffenrechtlichen Tätigkeiten nur mit Billigung bzw. Zustimmung des DSB als anerkanntem Verband ausüben.

Würde der DSB morgen den LVs diese Genehmigung entziehen, dann würden die Landesfürsten hinsichtlich der waffenrechtlichen Bescheinigungen in die Röhre gucken, sowohl hinsichtlich ihrer "Hoheitsrechte" als auch der stattlichen Geldmengen, die ihnen über die teilweise horrenden Gebühren für diese Bescheinigungen in die Landeskassen gespült werden.

Sie könnten sich dann aber formal vom DSB lösen und auf Landesebene ihr eigenes Süppchen kochen, so wie es z.B. der Bayerische Landesjagdverband (BJV) bei Deutschen Jagdschutzverband (DJV) im letzten Jahr getan hat. Hinsichtlich der Mitgliederzahlen und der anderen Kriterien würden sie sicher auch die Voraussetzungen für die Anerkennung durch das BVA i.S.d. § 15 WaffG erfüllen.

Das werden sie aber nicht tun, da ihnen dann noch mal jede Menge Kohle durch die Lappen geht, weil nur der DSB als Dachverband im Deutschen Sportbund und im Nationalen Olympischen Kommitee organisiert ist und als solcher erhebliche Mittel aus der nationalen Sportförderung kassiert, die wiederum über den Dachverband auch an die LVs verteilt werden.

Autonome LVs würden diese Mittel nicht erhalten, weil sie sich nicht olympisch einbringen könnten.

Deshalb ist es nicht ratsam, die Kuh zu schlachten, die man melken will.

CM :)

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Die LVs im DSB sind aber keine vom BVA anerkannten Schießsportverbände im Sinne des § 15 WaffG und dürfen daher ihre waffenrechtlichen Tätigkeiten nur mit Billigung bzw. Zustimmung des DSB als anerkanntem Verband ausüben.

Wieso nicht ?

Die B- Listen der Landesverbände sind vom BVA anerkannte Sportordnungen,

die nur für den jeweiligen Landesverband und nicht für "den" DSB gelten.

Mein Rückschluß (ich bin allerdings wirklich kein Vereinsrechtler):

Landesverbände

müssen somit per gesetzlicher Definition anerkannte Schießsportverbände sein-

sonst würde ihnen das BVA keine Sportordnungen genehmigen die als Grundlage für Bedürfnisbescheinigungen gelten.

Der DSB ist m.E. ein Dachverband dessen genehmigte Sportordnung grundsätzlich für alle LV gilt,

zusätzlich von diesen aufgrund eigener Verbandsanerkennung erweitert werden kann.

G.T.

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:rtfm: hola amigo Colorful,

Sicherheit: Sichereheitsregeln

Fluchtwege

Notruf: 1. Hilfe

Krankenwagen

Arzt

Feuerwehr

Polizei

Gesetze: WaffG: Verbote

Muni

Waffen

Übungen

Verwaltungsberufsgenossenschaft: Sauberkeit: Standreinigung

Reinigungsgeräte

Reinigungspersonal

Standzulassung: Kaliber = Energie

Standordnung/Sportordnung des Standbetreibers

Mehr fällt mir auf die Schnelle nicht ein..kann sein dass da noch etwas fehlt...

Das sind Sachen die eine Standaufsicht wissen MUSS, denn die Standaufsicht ist dafür verantwortlich das ALLES eingehalten wird, AUCH WENN JEMAND ALLEINE SCHIESST!!

saludos de pancho lobo :hi::drinks:

Bearbeitet von pancho lobo
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  • 3 Jahre später...

Hier im Saarland machen jetzt auch alle Wind um diesen " Lehrgang" . 4 Einheiten a 45 Minuten, 15 Euro und am Ende wieder einen Zettel mehr zum mit herum tragen. Die meisten Vereine machen das intern und einer vom Verband kommt das machen. Gültig soll der zettel auf allen DSB Anlagen sein. Bei uns im Verein steht das noch an, werde ich dann auch mitmachen.

MEINE Meinung dazu ist aber, das die Sachkunde allgemein auch reichen würde, weil der gesetzgeber nur von " der Sachkunde " schreibt, nicht von "der Sachkunde für Aufsichten ". Aber wegen dem Scheiß lohnt sich keine Revolution................

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da beispielsweise der DSB aber Ausbildungsreichtlinien hat...und diese Bestandteil der Anerkennung als Verband, nach §15 WaffG, sind.....

...aus diesem Grunde wird inzwischen innerhalb des WSV ( ob das inzwischen DSB-weit erfolgt, entzieht sich meiner Kenntnis)....idR die Sachkunde immer zusammen mit der Befähigung zur Schieß-und Standaufsicht geschult....und auch ausdrücklich nochmals separat bescheinigt

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...aus diesem Grunde wird inzwischen innerhalb des WSV ( ob das inzwischen DSB-weit erfolgt, entzieht sich meiner Kenntnis)....idR die Sachkunde immer zusammen mit der Befähigung zur Schieß-und Standaufsicht geschult....und auch ausdrücklich nochmals separat bescheinigt

Im Saarland wird das seit neuestem auch gemacht. Ist aber ein Angebot und kein muss und kostet die berühmten 15 Euro Gebühren. Mein letzter "Jungschütze " den ich durch das 1. Jahr brachte hat das auf mein zuraten hin mitgemacht. Der ist jetzt bei uns im verein der einzige bis jetzt der laut diesen Regeln Aufsicht machen dürfte. Um die Anerkennung bereits früher gemeldeter Aufsichten wird hier noch verhandelt, die sollen, wenn überhaupt, aber nur auf dem Vereinsstand zugelassen sein, keine allgemeine Anerkennung. Was daraus wird muss man schauen, sagt mittlerweile jeder was anderes und jeder meint er habe recht. Ich geb die 15 Euro halt aus und werde meine Ruhe haben.

LG

Peter

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