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IGNORED

Waffe zu lang ?


Sniper09

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Hallo

Ich habe mir eine Ruger KBN36 gekauft und eintragen lassen. Nach drei Tagen habe ich einen Brief von meinem Sachbearbeiter bekommen mit dem hinweis das

diese Waffe einen 6.5 Zoll Lauf hat und damit zu lang für die DSB Disziplinen sind. Ein Erwerb wäre damit nicht möglich.

Nach langem suchen im Internet habe ich die Vorschrift gefunden das ein .357 Revolver nur 15,3 cm ( 6 Zoll ) lang sein darf. Erst ein .44 Magn. darf bis 6.5 Zoll sein.

Hat einer einen Rat was ich machen soll? :-(

Gruß Sniper

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Hat einer einen Rat was ich machen soll? :-(

Gruß Sniper

Das ist eine vertrackte Situation !

Da es sich hierbei um eine Kurzwaffe mit Erwerb auf Einzelbedürfnis handelt, hat der SB m.E. Recht.

Die Lösung, daß es sich um eine bei anderen, anerkannten Verbänden zulässige Waffe handelt,

ist deshalb hier wohl auch nicht anwendbar, da die Bedürfnisbestätigung vom DSB stammt.

Falls es sich um eine Neuwaffe handelt, würde ich einen Umtausch beim Verkäufer versuchen, das sollte gehen

und bei einiger Vernunft sollte der SB mitmachen ohne ein neues Bedürfnis zu verlangen - "Irrtum beim Kauf" o.ä........

Falls Du Mitglied im BDS bist - besorg Dir von dort ein Bedürfnis, bin mir sicher, die haben etwas Passendes.

Bessere Idee habe ich auch nicht

Gruß

G.T.

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Da kann man nur sagen, dass das von deinem Sachbearbeiter sehr aufmerksam und anständig ist!

Gar nicht auszudenken, was da los wäre, wenn du dich auf die Deutsche Meisterschaft qualifizierst und du wirst dann dort, nach einigen Hundert Km Autofahrt und möglicherweise Übernachtung im Hotel, abgewiesen.

Da ist das doch so viel sauberer und einfacher. Außerdem hast du dir viel Training mit einer nicht zugelassenen Waffe gespart!

Ich würde mich für den Hinweis der Behörde bedanken.

Falls du ihn nicht mehr los bekommst (kostet immerhin einiges), würde ich ihn kürzen lassen.

Gruß

Makalu

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Das ist ein interessantes Thema.

In einigen Beiträgen hier in den Foren wird darauf hingewiesen, dass wir in Deutschland keinen Vereinszwang und auch keinen Verbandszwang haben.

Reichen dann nicht deine Schießeinträge in deinem Buch aus als Bedürfnis?

Was ich meine ist, wenn dein Sachbearbeiter sagt, dass die Sportordnung des DSB diesen Revolver nicht vorsieht, könntest du doch sagen: Herr.... Zerreissen Sie die Verbandsbescheinigung und tragen Sie mir den Revolver in meine WBK ein, hier ist mein Schießbuch was mein sportliches Bedürfnis nachweist.

Bin ich zu blauäugig oder wäre das nicht auch ein Weg?

Gruß

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Servus Sniper !

Schöner Mist, aber der SB ist ein cleveres Kerlchen ;)

Recht hat er !

Aber: VOR dem Kauf mal gucken, WAS man kaufen darf !

Egal, ist schon passiert und wird Dir sicherlich nie wieder passieren.

Kürzen oder verkaufen. Bei verkaufen wirst Du um den ges. Bedürfniskram nicht herum kommen...

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... einen 6.5 Zoll Lauf hat und damit zu lang für die DSB Disziplinen sind.

Ich persönlich würde die Waffe dem Händler (hoffentlich ist es einer) zurückgeben, mir eine Gutschrift geben lassen und dann eine andere Waffe auf den Voreintrag erwerben.

Andere Lösungen sind denkbar, aber schwierig.

Ich empfehle Dir das, weil Du nicht gewußt hast, ob Dein Ruger für die beantragte Disziplin zugelassen ist. Vermutlich bist Du ein Anfänger und die Materie ist wirklich sehr kompliziert. Also denk Dir nichts.

Trotzdem will ich Dir Folgendes nicht verschweigen:

Im Deutschen Schützenbund, auf Bundesebene, gibt es 5 Disziplinen für Großkaliber Kurzwaffen. Für keine dieser 5 Disziplinen ist Dein Ruger zugelassen. Dazu gehört auch die Disziplin "2.55 Revolver .357 Magnum", was Du vermutlich in Deinen Bedürfnisantrag geschrieben hast.

Hier findest Du die vom BVA genehmigte Sportordnung des DSB

http://www.bva.bund.de/cln_180/nn_372242/D...html?__nnn=true

Aber...

Es kommt darauf an in welchem Landesverband / Bundesland Du bist.

In welchem Bundesland wohnst Du?

Es gibt in jedem Bundesland die "Liste B" mit zusätzlichen landesspezifischen Disziplinen,

http://www.bva.bund.de/DE/Aufgaben/Abt__II...dsb_liste_b.pdf

welche nur bis zur Landesmeisterschaft geschossen werden.

So ist der Erwerb Deines Revolvers zum Beispiel in Bayern für die Disziplin "B.21 BSSB Kombi" möglich.

Doch selbst wenn also die Liste B eine passende Disziplin für Dich hergibt, muß die Bedürfnisbescheinigung vom Landesverband geändert bzw. neu ausgestellt werden. Was wiederum nur sinnvoll ist, wenn Du die Disziplin dann auch schiessen willst.

Oder ...

Gottfried Tabor hat ja schon angedeutet, dass es in anderen Schießsportverbänden (nicht DSB) Disziplinen gibt in denen Dein Revolver zugelassen ist. Aber auch hier brauchst Du natürlich eine Bedürfnisbescheinigung des jeweiligen Verbandes und die Disziplin sollte Dir tunlichst zusagen.

Oder ...

Eine weitere Lösung besteht darin, von einem Büchsenmacher den Lauf kürzen zu lassen. Das mußt Du aber mit Deiner Behörde verhandeln, weil der Karren schon im Dreck ist.

Das kostet vielleicht so um die 200 Euro inklusive allem.

Als Anhaltspunkt (für S&W Revolver) möge dies hier dienen:

http://www.club30.de/servicearbeiten.html

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Danke für die Antworten und noch ein paar Informationen.

Ja, es ist meine erste Kurzwaffe und deshalb kenne ich noch nicht alle Regularien.

Ich habe die Waffe von Privat als sehr gute gebrauchte gekauft. Abschneiden ist nicht drin, ich habe sie günstig für 200.- € erworben und will nicht noch mal 200.- für den Umbau aus geben.

Ich wohne in Niedersachsen also nützt mir die "Liste B" nichts. Schade aber war ne gute Idee. Ach ja, bin im DSB nicht BDS.

Von einem cleveren SB würde ich erwarten das er bei Aushändigung der WBK ein Merkblatt mit den 20 wichtigsten Regeln oder möglichen Fallen heraus gibt. Er arbeitet jeden Tag damit und sollte die Fallen kennen.

Gruß Sniper.

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Danke für die Antworten und noch ein paar Informationen.

Von einem cleveren SB würde ich erwarten das er bei Aushändigung der WBK ein Merkblatt mit den 20 wichtigsten Regeln oder möglichen Fallen heraus gibt. Er arbeitet jeden Tag damit und sollte die Fallen kennen.

Gruß Sniper.

Ne, das ist nicht seine Aufgabe! Außerdem gibt es das schon: Nennt sich Sportordnung, gibt es in deinem Verband, kann man sogar im Internet anschauen. Vielleicht nicht ganz so super übersichtlich, dennoch steht alles wichtig drin und ist ja auch die Grundlage deines Schießens. Komisch aber Realität. Weiß auch bestimmt euer Sportleiter im Verein.

Ansonsten ist das alles ein wenig wie Dieselautofahren und dann an der Tankstelle Benzin tanken - passt also nicht, wird Probleme bereiten und kann sogar gefährlich sein! Nicht jeder Tankwart passt da so gut auf wie euer Sachbearbeiter. Wobei, wenn die Soße erst mal im Tank ist, ist ja im Vorfeld schon was schief gelaufen.

Gruß

Makalu

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irgendwie musste ich immer feststellen, dass die auch ihre Regeln haben und damit nicht alles genutzt werden kann.

Ganz nebenbei: Eine Bedürfnisbescheinigung anderer Verbände wird er wohl auch erst frühestens nach gut 6 Monate erwarten können. Dazu kommt, dass es in seiner Ecke erst mal einen Verein und dann ggf. noch mit Schießstand geben muss.

Wegen so ein paar Regeln, die anders wieder anders sind, würde ich auch keinen Verband wechseln. Dazu kommt, dass das Schießen beim DSB auch ein paar, wenn auch wenige, Vorzuge hat, die andere so i.d.R. nicht bieten.

Außerdem, die Regel 6 Zoll hat der DSB schon seit eh und je. Daher ist da nichts neues und sollte eigentlich hinreichend bekannt sein. Dazu kommen noch ein paar weitere Regeln, wie z.B. Abzugswiderstand und die Art der Visierung - halt wie überall.

Ich wundere mich da auch immer ein wenig, in anderen Sportarten gibt es noch engere Regeln und keiner würde auf die Idee kommen, sich dort für offizielle Teilnahmen was zu kaufen, was nicht zugelassen ist, z.B. Boxhandschuhe mit Metallfüllung. Gut, gibt dann noch den Freizeitsport, der ist beim Schießen in dem Sinn leider bei uns sehr beschnitten, es sei den, man gibt sich mit Luftdruckwaffen zufrieden, was ja auch reizvoll sein kann.

Gruß

Makalu

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Ne, das ist nicht seine Aufgabe! Außerdem gibt es das schon: Nennt sich Sportordnung, gibt es in deinem Verband, kann man sogar im Internet anschauen.

Gruß

Makalu

Hallo Makalu

Eigentlich dachte ich ein SB einer Behörde wäre ein Dienstleister und ich so etwas wie ein Kunde. Wir Sportschützen sind aber zu Bittstellern geworden und gerade die Anfänger schickt man in einen Paragraphen Dschungel und wartet nur darauf das er einen Fehltritt macht.

In der Sportordnung die ich hier in meiner Hand halte steht nichts von Lauflängen und auch in der, die ich aus dem Internet geladen habe nicht.

Erst in der „Schießsportdisziplinen_Waffenuebersicht“ aus dem Netz hab ich das gefunden.

Sniper

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Eigentlich dachte ich ein SB einer Behörde wäre ein Dienstleister und ich so etwas wie ein Kunde. Wir Sportschützen sind aber zu Bittstellern geworden und gerade die Anfänger schickt man in einen Paragraphen Dschungel und wartet nur darauf das er einen Fehltritt macht.

Naja, Du hast im Bedürfnisantrag eine Disziplin angegeben, die Du mir der Waffe schießen willst. Da kann man schon erwarten, dass Du weißt, wie die Waffe für die Disziplin beschaffen zu sein hat. Für die Beratung der Anfänger bei der Wahl der richtigen Waffe ist der Verein da, nicht die Behörde. Und für den Paragraphendschungel gibt es die Sachkundeprüfung und Leute die sich auskennen (sollten) in den Vereinen. Wenn dann rechtliche Fragen offen sind, kann man sich natürlich auch an die (in Deinem Fall ja offensichtlich sehr sachkundige) Behörde wenden.

In der Sportordnung die ich hier in meiner Hand halte steht nichts von Lauflängen und auch in der, die ich aus dem Internet geladen habe nicht.

Dann blätter doch einfach mal in der aktuellen DSB-Sportordnung auf Seite 49...

(Hast Du nicht? Kein Problem: KLICK)

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Da habe ich gerade mal auf der DSB Seite geschaut:

Sportordnung für Pistole, ganz am Ende, Pistolentabelle, Nr. 2.50.

Ich musste etwa eine Minute suchen. Allerdings, auf der DSB Seite muss man sich kurz anmelden, tut aber nicht weh und man bekommt auch keine neue Waschmaschine. Geht also ganz schnell und tut nicht weh.

Ansonsten, soviel Dienstleistung solltest du in Deutschland nicht von einer Behörde erwarten. Es gilt noch vielmehr der Grundsatz, dass der Bürger mit buckliger Haltung auf Amt soll.

Übrigens, Laufabsägen darf jeder Büchsenmacher mit einer normalen Eisensäge machen. Braucht etwa 10 Minuten. Allerdings muss man sich erst an das neue Visierbild gewöhnen.

So, das war jetzt richtig Dienstleistung und heute sogar umsonst. Ich hoffe du weißt das zu schätzen! Rodney war jetzt aber geringfügig schneller- fällt auch unter Dienstleistung.

Gruß

Makalu

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Internet?

Als ich eine Waffe hab eintragen lassen, und der SB mich zu bezahlen geschickt hat, surfte der bei Google und hat nach der Waffe gesucht.

Als ich wieder kam hab ich ihn darauf angesprochen.

Das sei so üblich um zu schauen das nichts verbotenes gekauft wird.

Anschliessend haben wir uns noch über die neue Pistole unterhalten.

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Als Fazit bleibt festzuhalten :

Gibt es mal einen SB der offenbar Ahnung von den Waffen hat, die er da einträgt -

bekommt er Vorwürfe, nicht "dienstleistungsbereit" genug zu sein,

hat er keine Ahnung - wird er als Ahnungsloser beschimpft und ihm dringend die Nachschulung empfohlen -

egal wie,

Hauptsache, man selbst ist nie schuld sondern immer ein anderer :peinlich:

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:secret:

Ich kenn einen, der hat einen sechszölligen 27er S&W... in den frühen Achtzigern von einem Vereinskameraden gekauft. Den schießt er seit vielen Jahren, angefangen in den Achtzigern bei 'Sportpistole Großkaliber', später denn bei 'Gebrauchsrevolver .357'.

Irgendwann -so erzählte er mir, lag ein Metermaß auf dem Tisch... häh, wieso 16,5 cm von der Trommel bis zur Mündung???

Bis jetzt hat es keiner gemerkt... :ninja:

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:secret:

Ich kenn einen, der hat einen sechszölligen 27er S&W... in den frühen Achtzigern von einem Vereinskameraden gekauft. Den schießt er seit vielen Jahren, angefangen in den Achtzigern bei 'Sportpistole Großkaliber', später denn bei 'Gebrauchsrevolver .357'.

Irgendwann -so erzählte er mir, lag ein Metermaß auf dem Tisch... häh, wieso 16,5 cm von der Trommel bis zur Mündung???

Bis jetzt hat es keiner gemerkt... :ninja:

Bei S&W weiß ja auch kein Schwanz was es da alles gibt oder was nicht, da kannst ewig Googln....

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Komisch in meiner Sportordung vom DSB steht auf Seite 62 bzw 49 in der Tabelle unter 2.55 : Lauflänge mindestens 10 maximal 15,3 cm. Musste auch gar nicht so lange danach suchen. Kommt wahscheinlich davon daß ich Übung darin habe, weil ich immer vorher nachschaue was ich beantrage und ob die Waffe auch dazu passt.

Ist wohl wiedermal ein Beispiel von: Wenn der Bauer nicht schwimmen kann, ist die Badehose schuld. Man könnte auch sagen deutsche Kaskoversicherungsmentalität.

Nix für ungut aber dieser Tread schreit förmlich danach.

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Das mit den Lauflängen ist wirklich eine etwas verzwackte Sache und dabei kam ich auf eine Idee, dies ein bisschen bildlich darzustellen. Hier

http://www.bilder-space.de/show_img.php?im...p;size=original mal ein vier Revolver mit unterschiedlichen Lauflängen von oben nach unten. Ganz oben S&W Pre 27 mit 5 Zoll Lauf, S&W 627-0 Modell of 1989 mit 5,5 Zoll Lauf, S&W 28-2 mit 6 Zoll Lauf und ganz unten ein Taurus Tracker 17 hmr mit 6,5 Zoll Lauf. Man sieht auf dem Foto, es ist manchmal gar nicht so einfach einen Unterschied von einem 0,5 Zoll Lauflänge mit blossem Auge zu erkennen bzw. wenn man es nicht weiss, könnte der 627er auch glatt als 6 Zöllner oder so durchschlüpfen. :rolleyes:

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