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IGNORED

Einzelladevorderschaftrepetierflinte auf gelb alt/neu?


Mats

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
... Ich wollt nur anmerken, das die angebliche "Hintertür-VRF" mit gezog. Lauf auf "Neugelb" nicht extrapfui (geschweige denn verboten, sonst garantiert kein Verkauf und schon gar kein Eintrag!!!) sein muß und man damit durchaus was anfangen kann, natürlich sehr vielseitig nutzbar (wegen kein Schrot verschießen) ist sie nicht, das ist mal klar. Aber sie ist weder verboten noch gänzlich unnutzbar. Was bei einer Einzellader-Pumpe m.E. sehr wohl der Fall ist, die ist schlicht unnütz, da kann man sich gleich ne DEKO hertun, die muß man dann nicht mal wegschließen und kann ungestört damit prollen.

Da Thema VRF mit gezogenen Lauf auf gelber WBK hatten wir hier http://forum.waffen-online.de/index.php?s=...t&p=1424150 schon ausführlich erörtert. Auch diese ist von den "berdürfniserleichterten" Langwaffen der "gelben" WBK nicht erfasst!

Aber schön, dass du wenigstens erkannt hast, dass eine auf "Einzellader" umgebaute VRF weder schießsportlich noch jagdlich Sinn macht! Selbst als Sammlerwaffe ist ein derartiger Umbau unsinnig. Es gibt - gerade aufgrund der Disziplinen beim BDS und BDMP - keinen sachlichen Grund, eine VRF auf Einzellader umzubauen!

Nachtrag:

Hier http://forum.waffen-online.de/index.php?s=...t&p=1706645 ein Beispiel - es geht zwar um eine rote WBK - wie schnell man sich beim Ausreizen der Möglichkeiten um die waffenrechtliche Zuverlässigkeit bringen kann. Auch sollte man bedenken, dass die Behörde jederzeit ihre behördlichen Entscheidungen korrigieren kann.

Geschrieben
So eindeutig ist das nicht! Auf der einen Seite wird die Patrone in den Ladelöffel geladen und mit einer Repetierbewegung der Verschluss geschlossen. Auf auf der anderen Seite wird die abgeschossene Patronenhülse mit einer Repetierbewegung aus dem Patronenlager gezogen! Das Schießen mit einer VRF hat als auch nach Blockierung des Magzinrohres ein Repetierfunktion - und dies wird pro Schuss zweimal benutzt....

Sag mal, willst Du hier nur provozieren, oder hast Du einfach nur ein übersteigertes Selbstbewusstsein kombiniert mit Ahnungslosigkeit?

Keine Mehrladeeinrichtung -> kein Repetierer. Punkt.

Wenn die Patrone vom Ladelöffel ins Patronenlager geschoben wird ist das eine Verschlußbewegung, aber ohne Magazin nunmal KEINE Repetierbewegung.

Auch wenn Du's noch 10x wiederholst wird es nicht richtiger. Du nervst!

Lern Fachbegriffe, das hilft uns allen.

Gruß

Sigges

Geschrieben
Womit wieder dabei sind, dass umgebaute VRF's Krücken sind!
(Jenseits aller rechtlichen Hin- und Her-Überlegungen): Mein Gedanke.

Das wiederum bestreitet ja auch niemand. :icon14:

Aber hier einen Gesetzesbruch herbeizureden, der schlichtweg hanebüchen ist und nicht existiert, kann nicht unwidersprochen bleiben .....

Gruß

Sigges

Geschrieben

Die Einzige Daseinsberechtigung für die Blockierten VRF's ist es, ein Reservoir von Gebrauchtwaffen bereitzustellen, aus denen sich dann Käufer preiswert bedienen können.

Man begründe sein Bedürfnis mit einer Verbandsbescheinigung, hole sich den Voreintrag und gebe einer WaffenGesetz-Verwundeten Wingmaster o.Ä. ein Neues Zuhause. Merke: der Kauf sollte über einen Büchser erfolgen, damit der den Rückbau von Einzel auf Mehrlader legal durchführt.

Und ansonsten: "don't go stupid places" gilt auch für diesen Bereich im Waffenrecht.

Geschrieben
Sag mal, willst Du hier nur provozieren, oder hast Du einfach nur ein übersteigertes Selbstbewusstsein kombiniert mit Ahnungslosigkeit? ...

Nee, keines von beiden!

In anderen Sachverhalten schreit hier alles nach dem was der Gesetzgeber wollte (Amtliche Begründung) und in dieser Sache spielt der Wille des Gesetzgebers - VRF und SLF nur auf grüner WBK - keine Rolle, oder wie ist dieser Thread zu verstehen?

Hier werden die Kompetenzen der SB's erheblich unterschätzt!

Wenn wir schon beim Begriff "Ahnungslosigkeit" sind, dann nenn mir doch mal Beispiele, wo von Legalwaffenbesitzern tatsächlich und nachweisbar im Rahmen des Schießsportes "auf Einzellader umgebaute" VRF's eingesetzt werden. Ich fahre schon seit Jahren mit meiner auf grüner WBK erworbenen VRF zur Landes- und Deutschen Meisterschaft! Innerhalb von seit mind. 25 Jahren ausgeübten Schießsport (BDS und WSB) habe ich auf dem Schießstand schon viele Flinten - neben Bockdoppel und Doppelfilnten - auch VRF und SLF gesehen! Eine auf "Einzellader" umgebaute VRF ist mir dabei noch nicht unter die Augen gekommen!

Übrigens: "Nur des Habenswollens reichte noch nie als Bedürfnisnachweis - auch nicht für WBK gelb-alt - zum legalen Erwerb aus!

Es geht mir hier nicht darum User zu provozieren sondern darum, dass der Erwerb einer mehrschüssigen VRF bei tatsächicher Ausübung des Schießsportes kein Problem ist. Die Regelungen des BDS und BDMP zum Erhalt einer Verbandsbescheinigung sind den aktiven Schützen bekannt oder können bei den Verbänden eingesehen werden.

Was mir allerdings ganz erheblich auf den Sänkel geht ist die Tatsache, dass hier die waffenrechtlichen Bestimmungen unnötig zurecht gebogen werden und dies allen Legalwaffenbesitzern um die Ohren gehauen wird, wenn eine "Einzellader VRF" durch einen vermeindlichen Legalwaffenbesitzer in den Medien auftaucht!

Das Risiko, dass dies passiert ist beim Erwerb auf gelber WBK - des Habenwollens wegen - erheblich größer als bei Erwerb auf grüner WBK.

Haben uns noch nicht genug Spinner bei Politik und Öffentlichkeit in Misskredit gebracht?

Einen anderen sachlichen Grund, auf gelber WBK eine "einschüssige" VRF zu erwerben, als die Umgehung des im Einzelfall erforderlichen Bedürfnisnachweises für VRF und SLF kann ich immer noch nicht erkennen. Fraglich ist, warum jemand aufgrund einer gelben WBK für Sportschützen ohne Bedürfnisnachweis eine einschüssige VRF erwerben will, ohne dafür tatsächlich über schießsportliche Verwendungsmöglichkeiten zu verfügen!

Geschrieben

Hallo

es war ca. 1998, da besaß ein Freund von mir eine VRF. Er bestellet in den USA einen passenden Pistolengriff und so ein Plastikteil, das man seitlich montierte und das Patronen aufnahm. Nach Montage des (Nur) Pistolengriffes war die Pumpe 61 cm lang, sah Geil aus, war zu nichts zu gebrauchen und absolut legal. Mein Freund hat damit keinen Massenmord begangen, er erfreute sich einfach nur an dem Teil und gut war.

Steven

Geschrieben
Nee, keines von beiden!

In anderen Sachverhalten schreit hier alles nach dem was der Gesetzgeber wollte (Amtliche Begründung) und in dieser Sache spielt der Wille des Gesetzgebers - VRF und SLF nur auf grüner WBK - keine Rolle, oder wie ist dieser Thread zu verstehen?

Wieso? Der Wille wird ja respektiert, ist ja keine VRF mehr, sondern ein E-lader.

...

Wenn wir schon beim Begriff "Ahnungslosigkeit" sind, dann nenn mir doch mal Beispiele, wo von Legalwaffenbesitzern tatsächlich und nachweisbar im Rahmen des Schießsportes "auf Einzellader umgebaute" VRF's eingesetzt werden. Ich fahre schon seit Jahren mit meiner auf grüner WBK erworbenen VRF zur Landes- und Deutschen Meisterschaft! Innerhalb von seit mind. 25 Jahren ausgeübten Schießsport (BDS und WSB) habe ich auf dem Schießstand schon viele Flinten - neben Bockdoppel und Doppelfilnten - auch VRF und SLF gesehen! Eine auf "Einzellader" umgebaute VRF ist mir dabei noch nicht unter die Augen gekommen!

Das ist ja der Witz- es ist völlig UNERHEBLICH, ob das Ding genutzt WIRD - es DARF genutzt werden, das genügt.

Übrigens: "Nur des Habenswollens reichte noch nie als Bedürfnisnachweis - auch nicht für WBK gelb-alt - zum legalen Erwerb aus!

Doch, hat damals gereicht - der E-lader musste in keiner SpoO auftauchen.

Davon abgesehen, wie schon zigmal erläutert (und von Dir ignoriert): Das Ding IST sportlich nutzbar.

Ist zwar ziemlich sinnbefreit, da kein 2. Schuß möglich (eben ein E-lader), aber trotzdem nutzbar.

Es geht mir hier nicht darum User zu provozieren sondern darum, dass der Erwerb einer mehrschüssigen VRF bei tatsächicher Ausübung des Schießsportes kein Problem ist. Die Regelungen des BDS und BDMP zum Erhalt einer Verbandsbescheinigung sind den aktiven Schützen bekannt oder können bei den Verbänden eingesehen werden.

Das bestreitet doch keiner hier! Ganz nebenbei ist der Erwerb duchaus auch über einige Landesverbände des DSB möglich (B-Liste!).

Was mir allerdings ganz erheblich auf den Sänkel geht ist die Tatsache, dass hier die waffenrechtlichen Bestimmungen unnötig zurecht gebogen werden und dies allen Legalwaffenbesitzern um die Ohren gehauen wird, wenn eine "Einzellader VRF" durch einen vermeindlichen Legalwaffenbesitzer in den Medien auftaucht!

Da wird gar nix gebogen, und was das "vermeindlich" in Deiner Aussage soll kommentiere ich lieber gar nicht - zur Gesetzeslage siehe diverse Post hier im Thread.

Das Risiko, dass dies passiert ist beim Erwerb auf gelber WBK - des Habenwollens wegen - erheblich größer als bei Erwerb auf grüner WBK.

Haben uns noch nicht genug Spinner bei Politik und Öffentlichkeit in Misskredit gebracht?

Risiko? Welches Risiko? Und wer die Gesetze befolgt ist ein Spinner? Ist schon recht ....

Einen anderen sachlichen Grund, auf gelber WBK eine "einschüssige" VRF zu erwerben, als die Umgehung des im Einzelfall erforderlichen Bedürfnisnachweises für VRF und SLF kann ich immer noch nicht erkennen. Fraglich ist, warum jemand aufgrund einer gelben WBK für Sportschützen ohne Bedürfnisnachweis eine einschüssige VRF erwerben will, ohne dafür tatsächlich über schießsportliche Verwendungsmöglichkeiten zu verfügen!

Ok, nochmal für Dich zum Mitschreiben: Ja, genau DAS ist der Grund, eine einschüssige ehemalige VRF auf Alt-Gelb zu kaufen!

Auf Neu-Gelb geht das eh nicht, da ja der erleichterte Erwerb für Umbauten wegfällt (alles schon in vorherigen Posts erläutert).

Und DOCH, es gibt eine schießsportliche Verwendung, Trap und Skeet. Ob Du das einsiehst ist Gott sei Dank völlig unerheblich!

Hallo

es war ca. 1998, da besaß ein Freund von mir eine VRF. Er bestellet in den USA einen passenden Pistolengriff und so ein Plastikteil, das man seitlich montierte und das Patronen aufnahm. Nach Montage des (Nur) Pistolengriffes war die Pumpe 61 cm lang, sah Geil aus, war zu nichts zu gebrauchen und absolut legal. Mein Freund hat damit keinen Massenmord begangen, er erfreute sich einfach nur an dem Teil und gut war.

Steven

Eben, wer sich sowas im Rahmen der Gesetze zulegen will - viel Spaß!

Bzw., das mit dem Pistolengfriff hat sich ja inzwischen leider erledigt.

Gruß

Sigges

Geschrieben

Hallo,

wenn ich gewußt hätte was ich mit Frage für eine Welle losgetreten habe, dann hätte ich es gelassen.

Ich habe das Teil jetzt schon seit mehr als 10 Jahren. Wie bereits von Sigges richtig bemerkt, hat die Flinte keinen Ladelöffel mehr und muß direkt in den Lauf geladen werden, somit also reinrassig ein Einzellader. Zum Schießen mit Slugs auf 25 m oder auf den Rollhasen ist sie gut zu gebrauchen. Das sie insgesamt zu wenig zu gebrauchen ist, ist auch klar. Ein Erwerb auf "grün" steht als Voraussetzung auch ausser Frage.

Aber wie bereits mehrfach angeführt, vor 10 Jahren war es erlaubt sowas auf Gelb zu kaufen, somit steht die Legalität auch ausser Frage. Das Teil hat ne entsprechende Bauartzulassung und wurde original von Wischo hergestellt.

Aber wie ich auch schon bemerkt habe, hat ein Forumsmitglied einen sehr guten Vorschlag gemacht, der das Problem ein für alle mal aus der Welt schaffen wird. Und meine neue Spas15 ist diesmal kein Einzellader....

Mats

Geschrieben

Nebenbei erwähnt, an andere Stelle wird richtig bemerkt, das der größte Feind des LWB ein anderer Schütze, Jäger, Sammler usw. ist.

Die ein oder andere Aussage hier zeigt diese Tendenz ganz deutlich.

Da werden Menschen, die man selber nicht kennt, als Spinner bezeichnet. Nur die eigene Meinung ist, selbstredend, die einzig Wahre. Was einzelne Personen nicht akzeptieren wollen darf nicht sein.

Wir brauchen kein AWB oder irgentwelche Grüne um uns abzuschaffen, das schaffen wir leider ohne Hilfe alleine, man müsste nur die richtigen in unseren Reihen mit ensprechenden Befugnissen ausstatten....

Mats,

der sich übrigens schon seit 32 Jahren als Schütze rumtreibt und dabei anscheinend schon viel mehr gesehen hat.....

Geschrieben
Hallo,

wenn ich gewußt hätte was ich mit Frage für eine Welle losgetreten habe, dann hätte ich es gelassen.

Mats

Hallo Mats

warum? Diese Diskussion ist doch genau das, weswegen dieses Forum steht. Jeder sagt seine Meinung und, im Idealfall, begründet sie. Das ist unser Salz in der Suppe.

Steven

Geschrieben
Auf Neu-Gelb geht das eh nicht, da ja der erleichterte Erwerb für Umbauten wegfällt (alles schon in vorherigen Posts erläutert).

Einspruch.

Neu-Gelb ist keine erleichterte Erlaubnis: Bedürfnis, Sachkunde, Zuverlässigkeit. Ganz im Gegenteil, für eine Gelbe muß man ja zusätzlich noch in einem anerkannten Verband Mitlgied sein, was eine zusätzliche Anforderung darstellt.

Erleichterter Erwerb ist folgendes:

4mmR-Waffen: Zuverlässigkeit und Sachkunde, aber kein Bedürfnisnachweis nötig.

Vorderlader: Nichts erforderlich, sofern +18 und kein Waffenverbot verhängt.

Mit dieser Reglung sollen folgende Gegenstände erfasst werden:

Umbauten auf 4mm M20 oder LEP oder auf einschüssig geänderte Vorderladerrevolver, die nach Ansicht einiger Eggsberden leicht zurückgebaut werden können.

Nochmali m Klartext, Die Gelbe ist keine erleichterte Erwerbsberechtigung, man verzichtet nur per Gesetz auf den bürokratischen Aufwand, für jede Waffe einen Nachweis zu erbringen.

Das Bedürfnis muss aber dennoch bestehen(in irgendeiner Sportordnung eines zugelassenen Verbandes) und das wird ja auch geprüft.

Geschrieben
Mit dieser Reglung sollen folgende Gegenstände erfasst werden:

Umbauten auf 4mm M20 oder LEP oder auf einschüssig geänderte Vorderladerrevolver,

die nach Ansicht einiger Eggsberden leicht zurückgebaut werden können.

Nicht ganz,

die einschüssigen VL "Revolver" waren auch vorher nicht frei,

sondern genauso WBK pflichtig wie die 6schüssigen.

Geschrieben
... Risiko? Welches Risiko? Und wer die Gesetze befolgt ist ein Spinner? Ist schon recht ....

... Und DOCH, es gibt eine schießsportliche Verwendung, Trap und Skeet. Ob Du das einsiehst ist Gott sei Dank völlig unerheblich! ...

Mit Spinner meine ich die vermeindlichen Sportschützen, die uns Erfurt, Winnenden, Oslo und diverse weitere Ereignisse beschert haben.

Mit solchen Leuten will ich nichts zu tuen haben!

In deiner Theorie. Die Praxis sieht jedoch ganz anders aus!

Wie beschießt du eigentlich beim Skeet die Dubletten mit einem Schuss? Außerdem widersprichst du dich, wenn du auf der einen Seite als zulässige Disziplin Trap nennst - dort als Waffen Doppelflinten, VRF und SLF gemäß Sportordnung zugelassen sind - und zugleich von dir gibst, das eine auf Einzellader umgebaute VRF keine VRF mehr ist. In diesem Fall ist sie dann auch tatsächlich nicht zum Trapschießen zuglassen. Fürs Skeetschießen wäre sie dann auch nicht zugelassen und - selbst wenn der Schütze keine Scheibe verfehlen würde - wegen der Dubletten nicht zu gebrauchen!

Zur Erinnerung:

Seit der letzten Änderung des WaffG muss das Bedürfnis nicht nur zum Zeitpunkt des Erwerbs sondern dauerhaft nachweisbar vorliegen. Hinzu kommt, dass der Erhalt des Bedürfnisses nicht mit der ersten Prüfung 3 Jahre abgeschlossen ist. Nun muss es jederzeit - wenn die Behörde z.B. bei der wiederkehrenden Überprüfung der Zuverlässigkeit die Akte auf den Tisch des SB's kommt - nachweisbar sein!

Nebenbei erwähnt, an andere Stelle wird richtig bemerkt, das der größte Feind des LWB ein anderer Schütze, Jäger, Sammler usw. ist.

Die ein oder andere Aussage hier zeigt diese Tendenz ganz deutlich.

Da werden Menschen, die man selber nicht kennt, als Spinner bezeichnet. Nur die eigene Meinung ist, selbstredend, die einzig Wahre. Was einzelne Personen nicht akzeptieren wollen darf nicht sein.

Wir brauchen kein AWB oder irgentwelche Grüne um uns abzuschaffen, das schaffen wir leider ohne Hilfe alleine, man müsste nur die richtigen in unseren Reihen mit ensprechenden Befugnissen ausstatten....

Mats,

der sich übrigens schon seit 32 Jahren als Schütze rumtreibt und dabei anscheinend schon viel mehr gesehen hat.....

Ich hätte nicht gedacht, dass du dir diesen Schuh anziehst. Mit Spinner sind die vermeindlichen Sportschützen gemeint, die uns - ich habe es oben schon geschrieben und wiederhole mich hier gerne noch einmal - Erfurt, Winnenden, Oslo und diverse weitere Ereignisse beschert haben!

Auch wenn Sigges es nicht fassen kann. Aus meiner Sicht gibt es dafür, VRF'en auf Einzellader umzubauen nur folgende Motive, die nicht mit einer regelkonformen Aufübung des Schießsportes in Einklang zu bringen sind:

  1. Umgehung des Bedürfnisnachweises für Erwerb auf grüner WBK.
  2. Unbürokratischer Abbau der Bestände bei Einzel- und Großhandel.

Geschrieben
Wie beschießt du eigentlich beim Skeet die Dubletten mit einem Schuss?

Es soll Leute geben, die mit einem Schuß beide Tauben treffen...

Und das auch mehrfach. :00000733:

Aber selbst wenn nicht:

wer sich freiwillig bei einem Wettkampf benachteiligt,

indem er seine ( ihm zugestanden ) Möglichkeiten nicht voll ausnutzt,

und dadurch ein schlechteres Ergebnis erzielt, dann ist dies doch einzig

und allein sein Problem...

Geschrieben
Es soll Leute geben, die mit einem Schuß beide Tauben treffen...

Und das auch mehrfach. ...

Und diese Schützen schießen mit auf Einzellader umgebaute VRF'en! :00000733:

Hier kann man echt noch was dazulernen! :ridiculous:

Ich bestreite ja nicht, dass es theortisch möglich wäre. Die Praxis sieht jedoch anders aus!

Haltet die SB's nicht für dumm. Auch unter denen gibt es Jäger, Sportschützen und Waffensammler!

Geschrieben
.....

Ich bestreite ja nicht, dass es theortisch möglich wäre.

Na also! :rolleyes:

Die Praxis sieht jedoch anders aus!

DAS interessiert aber bei gesetzlichen Grundlagen nunmal nicht.

Haltet die SB's nicht für dumm. Auch unter denen gibt es Jäger, Sportschützen und Waffensammler!

Und weiter? Was sollen sie tun? Es gibt keine gesetzliche Grundlage gegen den Erwerb bzw. Besitz einer einschüssigen Ex-VRF auf Alt-Gelb.

Gruß

Sigges

Geschrieben
... Und weiter? Was sollen sie tun? Es gibt keine gesetzliche Grundlage gegen den Erwerb bzw. Besitz einer einschüssigen Ex-VRF auf Alt-Gelb.

Doch, das jederzeit vorliegende Bedürfnis kann dem Besitzer erhebliche Probleme bereiten! Hier bleibt auch der Bestandsschutz der gelben WBK-alt wirkungslos!

Geschrieben
Doch, das jederzeit vorliegende Bedürfnis kann dem Besitzer erhebliche Probleme bereiten! Hier bleibt auch der Bestandsschutz der gelben WBK-alt wirkungslos!

Nö.

Wie Du selbst sagst, die Gelbe (alt) gilt weiterhin. Und für die Gelbe (alt) gibt es eben keine geforderte Verwendbarkeit und/oder Verwendung gemäß einer SpoO! Es muß sich einfach nur um einen E-lader handeln. Fertig.

Gruß

Sigges

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