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IGNORED

Einzelladevorderschaftrepetierflinte auf gelb alt/neu?


Mats

Empfohlene Beiträge

12/70 ist doch allgemein als sportliches Kaliber bekannt !!

Und 12/76 ist ein rein jagdliches Kaliber !!

Ich glaube dein "Fachwissen" kommt von deinem SB.

Es gibt Sachbearbeiter die fragen dich was du mit"ner 76 Finte willst !! Also WBK Gelb nicht jagdlich

Patronen kann man damit verschießen aber die Flinte ist eher jagdlich !!

Wenn ich mir n"e Flinte kaufe ist das auch nur ne 12/76

Und wenn ich damit sportlich schießen gehe nennt man das jagdliches Sportschießen !!

Aha, jetzt weis ich das auch.

Ich bin einfach nur ein kluges Kerlchen !!

Oh, Ja

Ja wer hat der hat und wer nicht hat hat eben Pech gehabt !!

Was meinst du?

Fachwissen?

Schnuffi

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Nur mal eine einfache Frage, was willst du mit einer auf Einzellader umgebaute VRF?

Mir fällt dafür nur eine Disziplin ein:

Das einmal pro Kalenderjahr obligatorische Vogelschießen!

Lass es, es gibt schießsportlich keine vernünftige Disziplin. Das Teil nimmt dir nur Platz im Waffenschrank weg und könnte dir - je nach SB - nur unnötigen Ärger machen!

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Was meinst du?

Fachwissen?

Schnuffi

Nee Jagdschein !! Und wer den hat braucht sich das gesabbel (Jagdlich oder Sportlich)vom Sachbearbeiter nicht anzuhören !! Flinte eintragen Fertig !!

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Hallo Jochen, eigentlich geht es eher um den Loswerden Effekt.

In meinem jugendlichen Wahn habe ich vor Jahrzehnten eine Einzelladeflinte und das dazu passende 4m20 Teil erwerben müssen. Und das will ich jetzt wieder loswerden. Darum die Frage.

Mats

BTW wer könnte sowas zu ner Deko umbauen?

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...

Und 12/76 ist ein rein jagdliches Kaliber !! Oder Sonderkaliber für irgend welche Sportordnung !!

Na siehste...der Ansatz ist da. Und dann recherchierst Du dahingehend noch ein wenig und bist a bissel klüger...

Nee Jagdschein !! Und wer den hat braucht sich das gesabbel (Jagdlich oder Sportlich)vom Sachbearbeiter nicht anzuhören !! Flinte eintragen Fertig !!

Grüß' Tasha Yar von mir.

Noch ein weiterer Grund, warum ich mich nimmer absabbel....

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Na siehste...der Ansatz ist da. Und dann recherchierst Du dahingehend noch ein wenig und bist a bissel klüger...

Grüß' Tasha Yar von mir.

Noch ein weiterer Grund, warum ich mich nimmer absabbel....

Ich bin sowieso ein kluges Kerlchen !!

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Hier mal ein Auszug aus dem BDS Handbuch:

...

Das wichtige ist nur, dass es IRGENDEINE Disziplin bei irgend einem Verband dazu gibt.

und hier mal einen Auszug aus den Landessportprogramm des SSB, ausführliches gibt es hier

LP 2.06 Praktische Flinte

LP 2.06.1 Waffen:Selbstlade-, Repetier- und Kipplaufflinten, die jeweils in einer eigenen Kategorie gewertet werden

LP 2.06.1.1 Kaliber:mindestens Kaliber 20, maximal Kaliber 8 (in der Regel Kaliber 12)

LP 2.06.1.2 Abzug: freigestellt

LP 2.06.1.3 Zubehör:freigestellt

LP 2.06.2 Schäftung:freigestellt

LP 2.06.3 Visierung:freigestellt

LP 2.06.4 Gewehrriemen:nicht gestattet

LP 2.06.5 Munition:Patronen mit Flintenlaufgeschoss; bei Munition für SL- und Repetier­flinten darf das Geschoss

nicht über den Hülsenmund hinausragen

damit dürfte die Frage "wofür" beantwortet sein.

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Die Verwendung einer auf "Einzellader" umgbaute VRF ist bei keiner der aufgelisteten Disziplinen möglich!

Ürigens: Es lässt sich außerdem eine Kipplauf schneller nachladen als eine einschüssige VRF!

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WaffG Anlage 2, Abschnitt 2 (Erlaubnispflichtige Waffen), Unterabschnitt 1 (Erlaubnispflicht):

...

IMHO bedeutet das, dass auch für so einen Kastraten die gleichen Erwerbsvoraussetzungen gelten wie für eine nicht geänderte VRF.

Das ist meines Erachtens zu eng ausgelegt. Wo liegt denn im vorliegenden Fall eine erleichterte oder wegfallende Erlaubnisvoraussetzung vor ? :confused: In beiden Fällen benötigt man doch alle Voraussetzungen nach § 4 WaffG und zudem befinden wir uns in der gleichen Bedürfnisgruppe Sportschütze.

Mit der Vorschrift gemeint sind z.B. Abänderungen auf Waffen, die ohne Bedürfnis erworben werden können (z.B. Umbau Pistole auf 4mm M20).

Ich gehe im übrigen natürlich davon aus, dass es keine VRF ist, die 2008 als verbotene Waffe eingestuft wurde:

"Vorderschaftsrepetierflinten, bei denen an Stelle des Hinterschaftes ein Kurzwaffengriff vorhanden

ist oder die Waffengesamtlänge in der kürzest möglichen Verwendungsform weniger als 95 cm oder

die Lauflänge weniger als 45 cm beträgt, sind ab 1. Oktober 2008 verboten. Erwerb, Besitz und

Führen sind ab diesem Zeitpunkt strafbar."

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Das ist meines Erachtens zu eng ausgelegt. Wo liegt denn im vorliegenden Fall eine erleichterte oder wegfallende Erlaubnisvoraussetzung vor ? :confused: In beiden Fällen benötigt man doch alle Voraussetzungen nach § 4 WaffG und zudem befinden wir uns in der gleichen Bedürfnisgruppe Sportschütze.

Eine Wegfallende ist es nicht, das ist richtig.

Aber analog zu der Geradzugrepetierbüchse mit dem Aussehen eines Halbautomaten, die auf Gelb geht, im Gegensatz zum Halbautomaten der auf Grün erworben wird halte ich hier die Auslegung für zutreffend. Verstehst was ich meine?

Letztendlich bringt vielleicht ein freundliches Gespräch mit dem SB die Erkenntnis was geht und was nicht.

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Du kannst damit Wurftauben schießen oder jagdlich den Kipphasen umschubsen.

Aber nicht im Rahmen einer anerkannten Disziplin!

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Einen "Jagdschein" hat er sicher.

Aber den nach dem alten § 51 StGB.

CM

Du bist hier schon des öfteren mit herablassenden und beleidigenden Sprüchen aufgefallen !! Wo ist eigendlich dein Proplem ??

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@Klaussi

Vermutlich liegt es daran, dass dieses Thema, VRF auf gelbe WBK, (mal als Einzellader, mal mit gezogenen Lauf) schon x-mal hier ausführlich erörtert worden ist und es schon wieder eigentlich nur darum geht, dass

  1. jemand eine VRF nur so haben will ohne tatsächlich über eine jagdlich oder schießsportliche Einsatzmöglichkeit zu verfügen,
  2. jemand diesen Fehlkauf irgendwie wieder loswerden will.

Die Legalwaffenbesitzer stehen seit den letzten Ereignissen im Blickpunkt von Gesellschaft, Politik und Behörden. Deshalb sollten man auf derartige Spielchen verzichten.

Wer sich tatsächlich für den Schießsport mit einer SLF oder VRF interessiert hat die Möglichkeit, beim BDMP oder BDS in entsprechende Diszilinen einzusteigen und kann damit auch die Erlaubnisvoraussetzungen für eine voll funktionsfähige Flinte erfüllen.

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:confused:

:confused:

:confused:

zugelassen sind alle Flinten einschließlich halbautomatischer Modelle, die das Kaliber 12 nicht überschreiten

Halbautomatische Flinten müssen so beschaffen sein, dass es nicht möglich ist, mehr als eine Patrone in das Magazin zu laden

Vorderschaftrepetierer (Pump-Guns) sind verboten

:confused:

Ein Einzellader ist keine PumpGun

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