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IGNORED

Einzelladevorderschaftrepetierflinte auf gelb alt/neu?


Mats

Empfohlene Beiträge

:confused:

Ein Einzellader ist keine PumpGun

Seit wann ist das denn so?

:ridiculous:

Sowohl das Laden als auch das Entladen einer auf Einzellader (Blockierung des Magazinrohres) umgebauten VRF erfordern eine Pumpbewegung des Vorderschaftes!

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Hallo,

während hier wilde Diskussionen, leider ein bisschen, wie eigentlich immer, am Thema vorbeigelaufen sind hat sich im Hintergrund eine sehr schöne Lösung für mich ergeben. Insofern ist, zumindest für mich,das Thema erledigt.

Danke

Mats

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Seit wann ist das denn so?

:ridiculous:

Sowohl das Laden als auch das Entladen einer auf Einzellader (Blockierung des Magazinrohres) umgebauten VRF erfordern eine Pumpbewegung des Vorderschaftes!

Ist aber kein REPETIERER mehr!! :rolleyes:

Nicht zugelassen sind - wie von Dir angeführt - "Vorderschaftrepetierer".

Also ist das Ding zugelassen.

Gruß

Sigges

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Ob das Magazinrohr blockiert ist oder nicht ändert nichts an der Ladefunktion. Eine Vorderschaftrepetierflinte (VRF) ist auch mit blockierten Magazinrohr eine VRF oder wie willst die diese Laden und Entladen, wenn nicht mit dem Vorderschaft!

Lasst einfach die Finger davon. Wenn diese "einschüssigen" VRF's angeboten werden, dann geht es nur darum, sie - und damit alle rechtlichen Pronleme - los zu werden!

Die, die so ein Teil haben, sollten sie - bevor ein pingeliger SB bei einem Hausbesuch darüber fällt - abgeben. Evtl. kann sie ein Büchsenmacher reaktivieren und einem Inhaber einer grünen WBK anbieten!

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Ob das Magazinrohr blockiert ist oder nicht ändert nichts an der Ladefunktion. Eine Vorderschaftrepetierflinte (VRF) ist auch mit blockierten Magazinrohr eine VRF oder wie willst die diese Laden und Entladen, wenn nicht mit dem Vorderschaft!

Lasst einfach die Finger davon. Wenn diese "einschüssigen" VRF's angeboten werden, dann geht es nur darum, sie - und damit alle rechtlichen Pronleme - los zu werden!

Die, die so ein Teil haben, sollten sie - bevor ein pingeliger SB bei einem Hausbesuch darüber fällt - abgeben. Evtl. kann sie ein Büchsenmacher reaktivieren und einem Inhaber einer grünen WBK anbieten!

"Laden" ist nicht "Repetieren", laß' Dir Dein Geld für die Sachkunde zurückgeben.

Kein Magazin -> kein Repetierer -> kein Vorderschaftrepetierer.

Wenn dem Schützen der eine Schuß für Trap oder Skeet reicht - seine Entscheidung. Nach den Regeln des DSB ist das Ding zugelassen.

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Eine Pump Gun kastriert auf einen Schuss, was will er mit dem Schrott ?

Wäre es da nicht sinvoller auf Basis einer EWB (grün) sich gleich eine richtige VRF zu kaufen? Ist ja kein Hexenwerk.

Den Verkäufer wirds freuen, wie sagt der Volksmund: "jeden Tag steht ein Dummer auf... "

Mein aller größtes Mitleid gilt all jenen die sich so etwas kaufen müssen.

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... "Laden" ist nicht "Repetieren", laß' Dir Dein Geld für die Sachkunde zurückgeben. ... :contra:

Wenn dem Schützen der eine Schuß für Trap oder Skeet reicht :ridiculous: - seine Entscheidung.

Nach den Regeln des DSB ist das Ding zugelassen. :ridiculous:

Das Ding ist - nach aktueller Rechtslage - nicht mehr rechtmäßig auf gelber WBK zu erwerben!

Fakt ist, dass entsprechend aktueller Rechtslage des WaffG für den Erwerb von umgebauten Schusswaffen die Erwerbserlaubnis erforderlich ist, die vor dem Umbau erforderlich gewesen wäre. Hieraus folgt, dass die gelbe WBK nicht zum Erwerb einer "einschüssigen" VRF ausreicht und statt dessen eine grüne WBK erforderlich ist.

Gerade wegen der hier in Rede stehenden Trickserei ist das WaffG entsprechend angepasst worden! Welchen sachlichen Grund außer dem, die Erwerbsvoraussetzungen der grünen WBK zu umgehen, gibt es denn für den Umbau einer VRF auf "einschüssig" bzw. der Blockade des Magazinrohres?

Wer nun meint, trotzdem eine "einschüssige" VRF erwerben zu müssen, unterschätzt gewaltig die SB's. Diese sollte man nämlich nicht für dümmer halten als man selbst ist. Der Ärger ist ganz sicher vorprogamiert.

Deine Theorie hilft hier nicht weiter. Es bringt dem Sportschützen nichts, wenn er mit einer kastrierten VRF erst garnicht auf dem Schießstand gelassen wird.

Übrigens:

Was sind denn einschüssige Einzellader wie z.B. Keppeler, wenn nur Mehrlader Repetierer sind?

Auch dieses von dir gebrachte Argument zieht nicht. Eine einschüssige Keppeler ist ebenso wie ein Mehrlader als Repetierbüchse zu bezeichnen!

Wer hier bis zum bitteren Ende daran festhält, eine "einschüssige" VRF oder eine VRF mit gezogenem Lauf sei "rechtmäßig" auf gelber WBK zu erwerben, hat entweder derartiges im Waffenschrank stehen bzw. will sie loswerden!

:heuldoch:

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Übrigens:

Was sind denn einschüssige Einzellader wie z.B. Keppeler, wenn nur Mehrlader Repetierer sind?

Es sind wie Du geschrieben hast, Einzellader.

Eine einschüssige Keppeler ist ebenso wie ein Mehrlader als Repetierbüchse zu bezeichnen!

Nö. Siehe hier: http://www.buzer.de/gesetz/5162/a71299.htm

Satz 2.3 und 2.4

Gruß

tetzlaff

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Wenn wir schon so genau sind, dann bitte "wörtlich - Einzelladerwaffen; dies sind Schusswaffen ohne Magazin mit einem oder mehreren Läufen, die vor jedem Schuss aus demselben Lauf von Hand geladen werden."

Meines Erachtens wird bei einer "einschüssigen" VRF von Hand in den Ladelöffel und nicht in den Lauf geladen!

Womit wieder dabei sind, dass umgebaute VRF's Krücken sind!

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Meines Erachtens wird bei einer "einschüssigen" VRF von Hand in den Ladelöffel und nicht in den Lauf geladen!

Echt??? Und ich dachte immer die Patrone gehört ins Patronenlager....

Du willst es nicht verstehen, oder???

Womit wieder dabei sind, dass umgebaute VRF's Krücken sind!

Da stimme ich Dir zu.

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Echt??? Und ich dachte immer die Patrone gehört ins Patronenlager....

Du willst es nicht verstehen, oder??? ...

Doch, aber überleg doch einmal, was ursprünglich mit Einzellader gemeint war!

Waren es nicht die Kipplaufflinten bei denen ich die Patronen ins Patronenlager werfe und die Einzelladerbüchsen, bei den ich mit dem Finger die Patronen ins Patronenlager (ausgenommen 98er Systeme) schiebe bzw. in die Lademulde legen und den Zylinderverschluss schließe?

Ich denke es macht schon einen erheblichen Unterschied, ob ich bei einer getürkten VRF die Patrone auf den Ladelöffel werfe und die Waffe durch Betätigen des Vorderschaftes schließe oder die Patronen mit der Hand direkt ins Patronenlager einführe!

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Das Ding ist - nach aktueller Rechtslage - nicht mehr rechtmäßig auf gelber WBK zu erwerben!

Richtig. Bestreitet ja auch niemand.

Fakt ist, dass entsprechend aktueller Rechtslage des WaffG für den Erwerb von umgebauten Schusswaffen die Erwerbserlaubnis erforderlich ist, die vor dem Umbau erforderlich gewesen wäre. Hieraus folgt, dass die gelbe WBK nicht zum Erwerb einer "einschüssigen" VRF ausreicht und statt dessen eine grüne WBK erforderlich ist.

s.o.

Gerade wegen der hier in Rede stehenden Trickserei ist das WaffG entsprechend angepasst worden! Welchen sachlichen Grund außer dem, die Erwerbsvoraussetzungen der grünen WBK zu umgehen, gibt es denn für den Umbau einer VRF auf "einschüssig" bzw. der Blockade des Magazinrohres?

Trickserei? Die alte "Gelbe" sprach von E-ladern, ohne Bezug zu einer SpoO. Wer eine "Pumpe" wollte, einfach just for fun, aber keine Möglichkeit hatte, die auf grün zu beantragen, hat sich eben eine blockierte gekauft. Und?

War zwar nicht das gleiche, aber sah zumindest so aus. Seine Entscheidung, wenn er damit glücklich war ... ?!?

Wer nun meint, trotzdem eine "einschüssige" VRF erwerben zu müssen, unterschätzt gewaltig die SB's. Diese sollte man nämlich nicht für dümmer halten als man selbst ist. Der Ärger ist ganz sicher vorprogamiert.

Klar sieht das heute anders aus. Ist nun aber das Problem von Verkäufer (muß einen Käufer finden) und Käufer (braucht ein Bedürfnis für einen Mehrlader).

Deine Theorie hilft hier nicht weiter. Es bringt dem Sportschützen nichts, wenn er mit einer kastrierten VRF erst garnicht auf dem Schießstand gelassen wird.

Wird er aber, wenn er dem Verantwortlichen die SpoO unter die Nase hält.

Übrigens:

Was sind denn einschüssige Einzellader wie z.B. Keppeler, wenn nur Mehrlader Repetierer sind?

Auch dieses von dir gebrachte Argument zieht nicht. Eine einschüssige Keppeler ist ebenso wie ein Mehrlader als Repetierbüchse zu bezeichnen!

Ok, nun isses offiziell, Du HAST keine Ahnung. Schade drum, aber da Du beratungsresistent bist, wohl leider nicht zu ändern.

Wer hier bis zum bitteren Ende daran festhält, eine "einschüssige" VRF oder eine VRF mit gezogenem Lauf sei "rechtmäßig" auf gelber WBK zu erwerben, hat entweder derartiges im Waffenschrank stehen bzw. will sie loswerden!

:heuldoch:

Kein Mensch besteht darauf, daß dem so IST. Es WAR aber so, bis 2003 auf alte Gelbe.

Jetzt mach den PC aus, lies das WaffG und/oder ein Waffensachkundebuch, und lern endlich, was ein Repetierer ist.

...

Meines Erachtens wird bei einer "einschüssigen" VRF von Hand in den Ladelöffel und nicht in den Lauf geladen!

...

Das sind Pfusch-Umbauten, und keine E-Lader. Bei korrekt umgebauten Stücken ist der Ladelöffel stillgelegt oder ausgebaut, die Waffe kann nur direkt ins Patronenlager geladen werden.

Gruß

Sigges

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Richtig. Bestreitet ja auch niemand.

Naja, immerhin sieht es Sachbearbeiter anders. Und sie ist mit Sicherheit kein niemand.

Ist eine erlaubnispflichtige Feuerwaffe in eine Waffe umgearbeitet worden, deren Erwerb und Besitz unter erleichterten und wegfallenden Erlaubnisvoraussetzungen möglich wäre, so richtet sich die Erlaubnispflicht nach derjenigen für die ursprüngliche Waffe.

Es heißt erleichtert und wegfallend. Wo soll hier eine wegfallende Erlaubnisvoraussetzung sein? §4 WaffG heißt ausdrücklich "Voraussetzungen für eine Erlaubnis" und keine einzige der dort aufgelisteten Voraussetzungen fällt bei der gelben WBK weg.

bye knight

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Repetierwaffen; dies sind Schusswaffen, bei denen nach Abgabe eines Schusses über einen von Hand zu betätigenden Mechanismus Munition aus einem Magazin in das Patronenlager nachgeladen wird.

Das ist doch eindeutig, oder?

Wichtig ist bei einem Umbau, das man keinen zweiten Schuss nachladen kann, z.b. eine Repetierflinte, deren Magazin auf 1 Patrone begrenzt ist. Hier könne man sonst 1 im Lager und 1 im Magazin = 2 Schuss = Repetiere haben.

An der Definition "ins Patronenlager" darf man sich nicht aufhängen, denn: Die einzigen Waffen, bei denen das technisch ausschließlich möglich ist, sind Kipplauf- und Blockverschlusswaffen. Bei jedem KK-Büchserl laden die meisten durch Einlegen in die Lademulde und nicht durch einführen ins Patronelager und bei einem 98-System tut man gut daran die Lademulde zu benutzen, es sei denn, man kauft gerne neue Auszieher.....

Einzellader: Patrone von Hand in Lager oder eine Zuführeinrichtung

Reptierwaffe: Händisch zu bedienende Nachladeeinrichtung, die erlaubt, nach einem vorhergehenden Schuss einen weiteren abzugeben

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So eindeutig ist das nicht! Auf der einen Seite wird die Patrone in den Ladelöffel geladen und mit einer Repetierbewegung der Verschluss geschlossen. Auf auf der anderen Seite wird die abgeschossene Patronenhülse mit einer Repetierbewegung aus dem Patronenlager gezogen! Das Schießen mit einer VRF hat als auch nach Blockierung des Magzinrohres ein Repetierfunktion - und dies wird pro Schuss zweimal benutzt. Eine "einschüssige" VRF hat also auch nach der Blockierung des Magazinrohres keine geänderte Verschlussfunktion, nach der üblicherweise Schusswaffen bezüglich ihre Waffenart eingruppiert werden. Dies wird auch den SB's nicht verborgen bleiben. Wie schon öfter hier geschrieben, ihr solltet die SB's nicht für Dumm verkaufen!

Eine VRF war und ist nie dafür vorgesehen gewesen, sie als "Einzellader" zu verwenden. Für einen derartigen Umbau gibt es - außer der Umgehung des deutschen waffenrechtlichen Bedürfnisprinzipes - keinen sachlichen Grund! Und hierfür habe ich - weil es in Deutschland auch für Sportschützen mehr als ausreichende Möglichkeiten gibt, ein Bedürfnis nachzuweisen - kein Verständnis!

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Eine VRF war und ist nie dafür vorgesehen gewesen, sie als "Einzellader" zu verwenden.

Hallo Joe07

dies gilt dann aber auch für Unterhebelrepetierer sowie Repetierer über Kammerstengel. Was hast du z. B. gegen einen Schwedenmauser, der auf EL umgebaut wurde. War vor 2003 gang und gäbe. Ganz einfach, da einfacher zu erwerben.

Steven

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Tach,

Bevors hier abgleitet in die "Hundpfui-Abteilung" und die "Nichthundpfui-Abteilung".

VR-Flinten mit gezogenen Läufen sind weder verboten, noch das es dafür keine Disziplinen gäbe.

BDS-Disziplin Speedschießen mit Slugs in bestimmten Disziplinen ist damit gestattet auch, 15-m-Fallscheibe/Flinte, soweit ich rausbekommen habe. Fragt mich aber jetzt nicht nach den Kennziffern, die hab ich grad nicht da, geht aber.

Und Flinten dürfen dabei durchaus auch gezogene Läufe haben. Die wirken sich nämlich positiv auf die Präzision beim Schießen mit Flintenlaufgeschossen aus!

Von daher ist die Flinte mit gezogenem Lauf weder verboten noch sonstwas, sondern für den Zweck durchaus auch auf Gelbneu für Sportschützen erwerbbar. Schrot damit zu verschießen ist natürlich nutz- und sinnlos. Wer dann weitere Sachen mit (VR)-Flinte schießen will, tut gut daran, wie sehr viele hier schrieben, eben sie auf Grün mit Voreintrag zu holen, das ist nämlich wirklich keine Hexerei.

Ich wollt nur anmerken, das die angebliche "Hintertür-VRF" mit gezog. Lauf auf "Neugelb" nicht extrapfui (geschweige denn verboten, sonst garantiert kein Verkauf und schon gar kein Eintrag!!!) sein muß und man damit durchaus was anfangen kann, natürlich sehr vielseitig nutzbar (wegen kein Schrot verschießen) ist sie nicht, das ist mal klar. Aber sie ist weder verboten noch gänzlich unnutzbar. Was bei einer Einzellader-Pumpe m.E. sehr wohl der Fall ist, die ist schlicht unnütz, da kann man sich gleich ne DEKO hertun, die muß man dann nicht mal wegschließen und kann ungestört damit prollen.

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hallo,

nur ein kurzer beitrag:

ist zwar im bds nicht ganz mein gebiet, aber soweit ich weiss sind im bds "flinten" mit gezogenen läufen GENERELL NICHT ZUGELASSEN. ( auch nicht in slug - disziplinen )

also vorsicht beim kauf von so zeugs ! ( bei vorgesehener sportlicher verwendung )

beste güsse

handgunner

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ist zwar im bds nicht ganz mein gebiet, aber soweit ich weiss sind im bds "flinten" mit gezogenen läufen GENERELL NICHT ZUGELASSEN. ( auch nicht in slug - disziplinen )

also vorsicht beim kauf von so zeugs ! ( bei vorgesehener sportlicher verwendung )

Ganz sicher? Mir war, sowas mal mitbekommen zu haben, das es für manches sportlich zulässig wäre...aber bitte jetz nich hauen, bin auch nicht der Eggsbärde!

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BDS-Disziplin

BDS Sporthandbuch 2010, Langwaffen Seite 25:

L 2.03 Technische Spezifikationen für das Wurfscheiben-Schießen,

Speed-Schießen / Flinte, Fallscheiben-Schießen / Flinte und

Mehrdistanzschießen / Flinte

Vorbemerkung:

In allen Disziplinen, bei denen Flinten verwendet werden, sind ausschließlich

Waffen mit glatten (nicht gezogenen) Läufen, Laufteilen und / oder Laufein-

sätzen zugelassen. Choke-Einsätze gelten nicht als Laufeinsätze im obigen

Sinne und dürfen deshalb verwendet werden.

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Mir war, sowas mal mitbekommen zu haben, das es für manches sportlich zulässig wäre...

Für "Mir war" schreibst Du oben aber sehr überzeugt. Wenn Du im Forum schreiben kannst, hast Du auch Zugriff auf die BDS Webseite. Schau doch einfach ins Sporthandbuch, bevor Du im Brustton der Überzeugung Mist schreibst.

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Ja,

ich bezog das auf die ausschließliche Verwendung von Slugs für bestimmte Disziplinen, das war mir noch in Erinnerung, das andere hab ich erst eben gesehen, weil ich es jetzt extra nochmal nachgelesen habe. Ich hattes irgendwann mal nur überflogen, deswegen war ich der Auffassung.

Oben editen konnt ich da nicht mehr, sonst hätte ich "Bla" aus der Passage gemacht.

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