cavalier Posted July 13, 2011 Share Posted July 13, 2011 Hallo, ich bin in zwei DSB Vereinen aktiv. In dem einen jedoch noch kein ganzes Jahr. Ich habe außerdem auch schon eine eigene Waffe. Nun Frage ich mich, ob die Mitgliedschaft im DSB reicht, um über den neuen Verein Waffen zu beziehen. Für Antworten wäre ich dankbar! Link to comment Share on other sites More sharing options...
LWB Posted July 13, 2011 Share Posted July 13, 2011 Hallo, es ist IMHO die min. 12-monatige Zugehörigkeit zu einem beliebigen Verein des Verbandes (hier DSB) entscheidend, der die Waffe befürworten soll. Zusätzlich ist natürlich 2/6 zu beachten. MfG LWB Link to comment Share on other sites More sharing options...
GKLDRangemaster Posted July 13, 2011 Share Posted July 13, 2011 Hallo, cavalier Wenn Du schon über den Erstverein eine Waffe bekommen hast, sollte es kein Problem sein; die Bedürfnisbescheinigung läuft über den Landesverband, dort müssen sie ne Akte über Dich haben, wenn Du schon mal was bekommen hast.... Gruß GKLDRangemaster Link to comment Share on other sites More sharing options...
Fyodor Posted July 13, 2011 Share Posted July 13, 2011 Entscheidend ist die Mitgliedschaft im Verband. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Norbert_S Posted July 13, 2011 Share Posted July 13, 2011 Wenn der Verein das Mitglied denn rechtzeitig gemeldet hat. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Fyodor Posted July 13, 2011 Share Posted July 13, 2011 Genau deshalb habe ich es betont... aus alter Gewohnheit melden manche Vereine ihre Neumitglieder nämlich nur einmal im Jahr. Und das Wartejahr beginnt genau dann. Link to comment Share on other sites More sharing options...
sas26 Posted July 13, 2011 Share Posted July 13, 2011 Genau deshalb habe ich es betont... aus alter Gewohnheit melden manche Vereine ihre Neumitglieder nämlich nur einmal im Jahr. Und das Wartejahr beginnt genau dann. kann ich selbst bei DSB info einholen zwecks Meldung ? Gruß Link to comment Share on other sites More sharing options...
hexoplast75 Posted July 13, 2011 Share Posted July 13, 2011 eher bei deinem Landesverband. Als Hinweis kann ein Datum auf deinem Mitgliedsausweis dienen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
cavalier Posted July 18, 2011 Author Share Posted July 18, 2011 Ich bin seit zwei Jahren Mitglied im DSB. Nun wurde mir allerdings gesagt, dass ich über den Verein, in dem ich noch nicht ein Jahr lang Mitglied bin, keine Waffen beziehen kann. Link to comment Share on other sites More sharing options...
knight Posted July 18, 2011 Share Posted July 18, 2011 Nun wurde mir allerdings gesagt, dass ich über den Verein, in dem ich noch nicht ein Jahr lang Mitglied bin, keine Waffen beziehen kann. Von wem ist diese Aussage? Vom Verein oder vom Verband oder von sonst jemand? bye knight Link to comment Share on other sites More sharing options...
cavalier Posted July 18, 2011 Author Share Posted July 18, 2011 Die Aussage kommt von dem Obersportleiter des Bezirksschützenverband. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Fyodor Posted July 18, 2011 Share Posted July 18, 2011 Da Du die Waffen ohnehin vom Verband befürwortest bekommst, frage ich mich, was der Verein da für eine Rolle spielen soll? Link to comment Share on other sites More sharing options...
cavalier Posted July 18, 2011 Author Share Posted July 18, 2011 Der eine Verein stellt ein Bedürfnis für das gewünschte Kaliber nicht aus, da diese Disziplin dort nicht geschossen wird. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Norbert_S Posted July 18, 2011 Share Posted July 18, 2011 Gibt es in Deiner Umgebung einen Schießstand, bei dem Du eine Bahn mieten kannst und DORT die Diziplin schiessen ? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Tyr13 Posted July 18, 2011 Share Posted July 18, 2011 Die Aussage kommt von dem Obersportleiter des Bezirksschützenverband. Ich weiß beim DSB nie genau, wo die Ober-, Meister-, Kreis/Bezirk-, Leiter- Silben gesetzt werden müssen. Aber wenn ich das (von Außen) richtig weiß, ist das der Funktionär, der den Antrag letztlich entscheidet und dann bei positivem Prüf-Ergebnis an die Stempel- und Archivierungsstelle des Landesverbands weiterschickt. Also besteht kein Zweifel an der Dauer der Mitgliedschaft, sondern am Vorhandensein einer geeigneten Schießanlage für die beantragte Waffe. Das wäre soweit korrekt ! Der Verein in dem Du neuerdings bist, hat aber eine geeignete Schießanlage, hab' ich das richtig ? Deine Wartezeit hast Du jedoch in einem anderen Verein abgesessen. Und jetzt herrscht irgendwie Verwirrung darüber, wer wie wofür Zuständig ist... Mit langer, harter Arbeit kannst Du die Verwirrung vielleicht bei den richtigen Personen vermindern. Die Gesamtverwirrung in der Gesellschaft nimmt auf jeden Fall dabei zu. Wie bei mir... Link to comment Share on other sites More sharing options...
cavalier Posted July 18, 2011 Author Share Posted July 18, 2011 Also bei dem Verein, bei welchem ich noch nicht ein Jahr tätig bin, schießt diese Disziplin. Link to comment Share on other sites More sharing options...
w.stoecker Posted July 18, 2011 Share Posted July 18, 2011 Also bei dem Verein, bei welchem ich noch nicht ein Jahr tätig bin, schießt diese Disziplin. Dann lass Dir von dem neuen Verein schriftlich bestätigen das du dort diese Disziplin trainieren kannst. Von deinem "alten" Verein lass dir schriftlich bestätigen das du dort, und damit im Verband, seit über einem Jahr Mitglied bist. Das ganze zusammen mit dem Bedürfnisantrag an den Landesverband schicken. Das sollte ausreichend sein um dir ein Bedürfnis zu bestätigen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
jekusan Posted July 18, 2011 Share Posted July 18, 2011 Der eine Verein stellt ein Bedürfnis für das gewünschte Kaliber nicht aus, da diese Disziplin dort nicht geschossen wird. Also bei dem Verein, bei welchem ich noch nicht ein Jahr tätig bin, schießt diese Disziplin. wird oder kann, wirklich, wo steht das oder habt ihr wie verlangt die Möglichkeit dazu oder nicht... Dann lass Dir von dem neuen Verein schriftlich bestätigen das du dort diese Disziplin trainieren kannst. ... oder(sowohl als auch) vom alten, wenn der Stand das hergibt ... die einzig richtige Antwort für mögliche Probleme. Den Punkt hast du schoneinmal erfüllt und sollte kein Problem sein. Zum Glück haben wir(2) die Auswahl zwischen Vereinen mit beschränkten Möglichkeiten und (fast) unbeschränkten richtig getroffen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mochy2 Posted July 19, 2011 Share Posted July 19, 2011 Es dürfte beim DSB für den zeitlichen Nachweis v.a. entscheidend sein, welches Datum in deinem Wettkampfpass steht. Dieses ist in der regel das Datum, seit dem du beim Verband gemeldet bist. Dort sollte außerdem auch der Zweitverein aufgeführt sein, sofern von dort dem Verband gemeldet. Link to comment Share on other sites More sharing options...
cavalier Posted July 19, 2011 Author Share Posted July 19, 2011 Mein Wettkampfpass bescheinigt mir die Mitgliedschaft im DSB seit 2009. Der zweite Verein hat mich ebenfalls gemeldet. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Fyodor Posted July 19, 2011 Share Posted July 19, 2011 Der Wettkampfpaß besagt nicht viel. Ich bin seit vielen Jahren beim DSB, und habe bei weitem nicht für jedes Jahr einen Wettkampfpaß. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Higgi Posted July 21, 2011 Share Posted July 21, 2011 @ cavalier Laß Dir vom "einen" Verein (der den neuen Antrag nicht bestätigen kann) Deine Mitgliedschaft seit xx.xx.2009 im DSB (genauer Landesverband soundso) bescheinigen. Laß Dir dann vom "anderen" Verein bestätigen, dass dort a) die Möglichkeit besteht die von Dir gewünschte Disziplin zu schießen und b ) auch gleich die "regelmäßige Trainingsausübung" bescheinigen (und am besten auch c) dass Du dort seit soundso Mitglied bist). Dann mit allem ab zum zuständigen Kreisschützenmeister (über den beim DSB das ja normalerweise geht) der das dann an den Verband mit seinem Vermerk weiterleitet. Geld löhnen und warten.... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sigges Posted July 21, 2011 Share Posted July 21, 2011 ...Dann mit allem ab zum zuständigen Kreisschützenmeister (über den beim DSB das ja normalerweise geht) der das dann an den Verband mit seinem Vermerk weiterleitet. ... Kann man nicht so allgemein sagen, bei uns (Nordbaden) geht das direkt an den Landesverband, ohne Kreisbeteiligung. Der Wettkampfpaß besagt nicht viel. Ich bin seit vielen Jahren beim DSB, und habe bei weitem nicht für jedes Jahr einen Wettkampfpaß. OT: Richtig, der Wettkampfpass sagt gar nix aus. Ich hab' noch nie einen expliziten Wettkampfpass besessen, und war schon oft auf LM und DM ..... Gruß Sigges Link to comment Share on other sites More sharing options...
Conax Posted July 22, 2011 Share Posted July 22, 2011 Also eigentlich (wobei da Theorie und Praxis stark auseinander gehen) braucht man überhaupt keinem Verein oder Verband angehören (im Grundgesetz steht zwar geschrieben jeder Deutsche hat das Recht Vereine/Verbände zu gründen) man muss aber keinen Verein angehören damit man ein Bedürfnis als Sportschütze nachweist (natürlich vereinfacht dies vieles, ich selber bin ja auch in einem und mir gefällt das Vereinsleben). Aufjedenfall rein juristisch musst du lediglich dein Bedürfnis nachweisen und hierfür genügt eine Liste oder privates Schiesbuch (ins Schiesbuch des Vereins wird es ja eh jedesmal eingetragen) d.h. du besorgst dir am besten eine Liste oder privates Schiesbuch und trägst dort ein wo und wann und mit welchem Kaliber du geschossen hast - das ganze lässt du dir dann noch von einem per Unterschrift bestätigen (am besten jemand der Standaufsicht ist). Wenn du dann deine 18 mal im Jahr (oder wie viel es auch mittlerweile sind - müsste ich jetzt selber nachschauen) geschossen hast gehste zum Landratsamt (oder wer bei euch das auch immer ausstellt) und zeigst dem das vor und wenn du dann Langwaffe, Kurzwaffe oder was auch immer beantragen willst kann es halt noch sein das der nen Nachweis will das ein Stand in deiner Nähe für die beantragte Waffe/Kaliber zugelassen ist (einfach dann hinflitzen und dort auch nochmal Wisch holen). Also im Prinzip eigentlich recht simpel und juristisch hättest du damit dein Bedürfnis nachgewiesen (sicherheitshalber einfach noch ne Absichtserklärung aufsetzen das du vorhast Disziplin xyz auf Stand xy zu schießen damit auch nachvollziehbar ist warum du diese Waffe beantragst). Das "Problem" ist viele Sachbearbeiter sind da eine gewisse Routine gewohnt und denken das ein Wisch vom Verein oder Verband zwingend erforderlich ist was aber vom Gesetz her nicht wirklich der Fall ist - bedeutet das man dem Sachbearbeiter da evtl. erstmal verklickern muss das es auch anders geht. Naja dann gibts noch die Sorte von Sachbearbeiter die sich im Zweifel komplett stur stellen und dann erstmal gar nichts geht deswegen bietet sich es vielleicht generell an da vorher mal nach zu fragen damit man weiss wie der oder die Person "tickt". Jedenfalls viel glück bei deinem Unterfangen Link to comment Share on other sites More sharing options...
cavalier Posted July 28, 2011 Author Share Posted July 28, 2011 Gibt es einen Kommentar zum WaffG, welcher klar und deutlich besagt, dass ich nur ein Jahr im Verband sein muss? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Recommended Posts
Archived
This topic is now archived and is closed to further replies.