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IGNORED

Mitgliedsschaftsdauer zum Waffenerwerb


cavalier

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Gibt es einen Kommentar zum WaffG, welcher klar und deutlich besagt, dass ich nur ein Jahr im Verband sein muss?

Wozu ein Kommentar? Wie wäre es mit dem Gesetz selbst?

§ 14 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen

...

2) Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Mitgliedern eines Schießsportvereins anerkannt, der einem nach § 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört. Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu machen, dass

1. das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt und

2. die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist.

...

Quelle: WaffG -> KLICK!

Gruß

Sigges

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Der SB interpretiert dieses Gesetz allerdings so, dass ich in dem Verein, über welchen ich die Waffe beziehen will, ein jahr Mitglied sein muss. Das ich in dem Verband schon länger Mitglied bin ist seiner Meinung nach irrelevant.

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Der SB interpretiert dieses Gesetz allerdings so, dass ich in dem Verein, über welchen ich die Waffe beziehen will, ein jahr Mitglied sein muss. Das ich in dem Verband schon länger Mitglied bin ist seiner Meinung nach irrelevant.

Der SB hat da aber nix zu interpretieren. Wenn der Landesverband die Bescheinigung ausstellt ist dem Gesetz genüge getan.

Schließlich steht im Gesetz "in EINEM Verein", nicht "im Verein, über den man beantragt".

Das ist ja gerade der Witz, da man das Bedürfnis über den Verband nachweist, ist auch die Mitgliedschaft im Verband ausschlaggebend. Und nicht im Zweit- oder Drittverein.

Leider hilft Dir das an der Stelle nicht weiter, das ist mir auch klar.

Wenn der SB das Gesetz eben nach seinem Geschmack falsch auslegt bleibt Dir nach einer Ablehnung nur der Widerspruch und letztlich der Klageweg.

Gruß

Sigges

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Aber was kann ich machen, wenn der SB dieses nicht verstehen will bzw. kann? Wo kann ich mir dieses bestätigen lassen?

Die Bestätigung ist die Bedürfnisbescheinigung des Verbandes (nicht Vereins). Das Du seit 12 Monaten Schießsport mit erlaubnispflichtigen Waffen betreibst, ist ja unbestritten.

Der Sachbearbeiter müßte die Bedürfnisbescheinigung an sich in Frage stellen und die Ablehnung schriftlich begründen.

Der in Beitrag 26 genannte Gesetzestext ist glasklar.

Nebenbei:

Haben der SB und der Obersportleiter im Bezirksschützenverband Schmerzen bei Deinem Antrag ?

Um welche Waffenart gehts denn ?

Magst Du Dein Bundesland nennen ?

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Aber was kann ich machen, wenn der SB dieses nicht verstehen will bzw. kann?

Wie bereits geschrieben: Widerspruch gegen rechtsmittelfähigen(!) Bescheid, notfalls klagen.

Wo kann ich mir dieses bestätigen lassen?

Bestätigen? WAS bestätigen?? Das Gesetz??? :confused:

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