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IGNORED

Freiburg stimmt zum 3. Mal über Kontrollgebühr ab


Ulrich Eichstädt

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Die scheinen in Freiburg das Geld ihrer Mitbürger für Spielgeld zu halten - heute wird zum 3. Mal über die vollen oder "nur" die halben Kontrollgebühren abgestimmt - ungeachtet dessen, dass der Gesetzgeber eigentlich gar keine Gebühren ansetzen wollte, da die Kontrolle ja im öffentlichen Interesse läge...

BADISCHE ZEITUNG: SPANNENDE ABSTIMMUNG

Das Stadtparlament stimmt heute über die Gebühren für die Waffenkontrollen ab. Das könnte lustig werden. Denn es ist immerhin schon die dritte Abstimmung binnen achteinhalb Monaten zu diesem umstrittenen Thema. CDU, SPD und FDP wollen Waffenbesitzern einen Gebührenabschlag von 50 Prozent gewähren, wenn bei der Kontrolle alles in Ordnung ist. Damit würden die drei Fraktionen wiederum die höhere Gebühr kippen, welche Grüne und Unabhängige Listen bei den Haushaltsberatungen durchgedrückt hatten.
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Freiburg (oder eine andere Stadt bzw. ein anderer Landkreis) kann über die Gebührenerhebung "abstimmen",

so viel es will. Und sie können "50%", 100%, oder 66,66% Gebührensatz beschließen... Das ist alles einerlei.

Für die Rechtmäßgkeit einer Gebührenerhebung kommt es letztlich nicht darauf an, dass es in einem

kommunalen Gebührenverzeichnis einen Tatbestand dafür gibt.

Sondern darauf, dass sie konform ist mit den Vorgaben und Prinzipien des dort geltenden Landesgebührengesetzes.

Freiburg liegt bekanntlich in Ba.-Wü. Und das Landesgebührengesetz sieht eine Gebührenschuldnerschaft nur dann

als begründet an, wenn eine individuell zurechenbare, verantwortliche Veranlassung des Verwaltungshandelns erfolgt.

Und das ist - im Fall anlassloser/stichprobenartiger sowie beanstandungslos verlaufender Kontrollen - höchst strittig.

Das eine Urteil, welches das VG Freiburg (offenbar im verwaltungsrechtlichen Eilverfahren) hierzu gefällt hat,

geht über die entscheidende Frage der "verantwortlichen Veranlassung" ziemlich salopp hinweg (wurde hier schon

diskutiert); ob es allgemeingültig Bestand hat, ist m.E. fraglich.

Fazit: Freiburg kann eine Gebühr "beschließen". Diese kann aber sehr wohl - nach Einlegen von Rechtsmitteln dagegen -

vor der Verwaltungsrechtsprechung "hinten herunter" fallen. Die Kernfragen (s.o.) sind da nach wie vor ungeklärt.

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Für Waffenkontrollen in Freiburg werden je nach Dauer Gebühren zwischen 50 und 400 Euro fällig.

Heisst dies wenn jemand eine umfangreiche Waffensammlung besitzt und die Kontrolle dementsprechend lange geht, derjenige 400 Euro blechen muss und ein Sportschütze der bsp. nur das Grundkontingent von 2 KW's auf grüner WBK hat, mit 50 Euro davon kommt oder wie muss man das verstehen? :confused:

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Heisst dies wenn jemand eine umfangreiche Waffensammlung besitzt und die Kontrolle dementsprechend lange geht, derjenige 400 Euro blechen muss und ein Sportschütze der bsp. nur das Grundkontingent von 2 KW's auf grüner WBK hat, mit 50 Euro davon kommt oder wie muss man das verstehen? :confused:

Genau so würde ich das verstehen.

Irgendwo muss das Geld für die Euro-Rettung ja herkommen.

Aber alles positiv sehen....die Kuh, die man melkt, schlachtet man nicht :ridiculous:

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Diese Gebührentreiberei lässt sich nun nur noch dadurch kippen, dass jeder geprüfte Legalwaffenbesitzer gegen die Gebührenfestsetzung Rechtsmittel einlegt!

Und dies 2-fach!

  1. Widerspruch gegen die Gebührenfestsetzung und
  2. Antrag auf Aussetzung Vollstreckung bis zur abschließenden gerichtlichen Entscheidung über die Rechtmäßigkeit.

Keine Sammelklagen!

In der v.g. Form habe ich mich einmal gegen das Finanzamt durchgesetzt, nachdem mein Nissan Patrol rückwirkend steuerlich anders eingestuft worden war. Wenn sich die Freiburger jetzt nicht wehren, wird sich bei der Gebührenfestsetzung unter den Kommunen ein Wettbewerb in Sinne der höchsten Gebühreneinnahmen entwickeln!

Edit: Tippfehlerteufel!

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Nochmal:

Dass Gebühren auf städtischer/Landkreis-Ebene "beschlossen" werden, heißt, dass ein entsprechender Gebührentatbestand in die jeweilige Gebührensatzung aufgenommen wird.

Es heißt allerdings noch lange nicht, dass die Gebührenerhebung für anlass- und im Ergebnis beanstandungslose Kontrollen auch nach Landesgebührenrecht zulässig sind.

Das LGebG Baden-Württemberg z.B. verlangt eine "verantwortliche Veranlassung" als Voraussetzung, um Gebührenschuldner zu werden...

wo soll diese bei Stichprobenkontrollen denn sein?

Wie Joe07 sagte: Widerspruch/Rechtsmittel einlegen.

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Da antwortet doch jeder zweite "Aber das ist doch gar nicht meins...".

Gruß

Erik

Gleich einsacken und den Schrottpreis der Gemeindekasse zukommen lassen. Klingt bekannt? War auch Absicht.

Wird wohl auch mehr Geld bei rauskommen wie bei den Waffenkontrollen.

Ach ja, und Anzeige wegen Diebstahl nicht vergessen, mit max. Strafmaß. Kann man ja hinterher prüfen ob rechtmäßig oder nicht, geht im Zweifelsfall ja auf kosten der Allgemeinheit. :gaga:

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Verbreitet diesen Artikel per Mail!!

Vielleicht hilft's, dass einige Schützen endlich aufwachen??!!

vergiss es nicht mal das interessiert manche! Seh es jedes mal wen ich im Verein bin, da heißt es dann wieder: "ach sowas kommt bei uns nicht"

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Kontrollgebühr ist in vollem umfang durch :bad:

http://www.kanal8.de/default.aspx?ID=3119&...showNews=990952

Wer sich das Vido zu diesem Beitrag anschaut - sollte kurz vor dem Erbrechen stehen.

Belustigt, werden dort Scherze vor laufender Kamera gemacht, über Rehe, Hirsche und Wildschweine, die mit

"Manneskraft von bloser Hand" erlegt werden.

So etwas finde ich NICHT MEHR LUSTIG. Welche Drogen muß ich nehmen, um solche Dinge zu sagen.?

Alle Jäger aus der Region sollten die Bundesstraßen sperren - und auf diese "Besteuerung" hinweisen.

WEHRT EUCH JETZT ! ! !

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Belustigt, werden dort Scherze vor laufender Kamera gemacht, über Rehe, Hirsche und Wildschweine, die mit

"Manneskraft von bloser Hand" erlegt werden.

Ich würde als ortsansässige Jägerschaft jetzt als erstes das kostenlose Kadaver-von-der-Strasse-kratzen nach einem Wildunfall öffentlichkeitswirksam einstellen.

:bud:

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Das war klar, dass in der GRÜNEN Ökohauptstadt so eine Verordnung durchgewunken wird,

rechtmässig spielt da keine Rolle, Hauptsache man kann den ungeliebten LWBs eine reinwürgen.

Jetzt ist es Zeit Kampfbereitschaft zu zeigen. Jeder Betroffene LWB muss Widerspruch einlegen ggf.

dagegen klagen. Dabei ist auch Unterstützung durch unsere Verbände und Interessenvertretungen

angesagt.

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WO sind die Verbände? WAS wird unternommen?

Bei Stuttgart war der Aufschrei groß, Gegengutachten und Presseerklärung, alle Zeitschriften haben was dazu gebracht...

Und nun, wenn das in kleineren Städten durchgeht, kommt das auch in den großen, dann werden jährlich die Gebühren erhöht

und das war es dann....

:peinlich:

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