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IGNORED

Freiburg stimmt zum 3. Mal über Kontrollgebühr ab


Ulrich Eichstädt

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Abzocke bei Radarkontrollen: 50,- EUR Gebühr bei vorschriftsmäßigem Tempo

Das ist wirklich skandalös: Die Stadt Freiburg hat beschlossen, daß bei Geschwindigkeitsmessungen im Landkreis auch die Verkehrsteilnehmer zur Kasse gebeten werden, die die vorgeschriebene Geschwindigkeit eingehalten haben. Begründet wird diese Maßnahme damit, daß ja auch diese Messungen einen Aufwand darstellen, der auch finanziert werden müsse. Die ersten Beschwerden von Autofahrern, die eine Zahlungsanweisung über die Grundgebühr von 50,- EUR erhalten haben, wurden vom zuständigen Sachbearbeiter mit der Begründung abgeschmettert, dass diese Geschwindigkeitsmessungen zur allgemeinen Sicherheit im Strassenverkehr beitragen und das sollte schliesslich im Interesse aller Verkehrsteilnehmer sein. Dezernatsleiter Grafe auf unsere Nachfrage:

"Ausserdem sind doch eh nur die Verkehrsteilnehmer betroffen, die ein sauberes Gewissen haben. Die schwarzen Schafe - also die Betrunkenen oder Fahrer von Fahrzeugen ohne gültige Zulassung, kennen die Stellen, an denen wir kontrollieren sehr gut und nehmen meist Umwege, um an ihr Ziel zu gelangen. Dagegen können wir leider nichts machen und ich weiß auch nicht, was diese Aufregung soll - unsere Strassen werden sicherer!"

Gespannt darf man sein, wann der nächste Landkreis auf diesen Zug aufspringt und versucht, mit dieser Masche sein Stadtsäckel zu füllen.

Und wer jetzt glaubt, daß dies ein verspäteter Aprilscherz ist und daß ich dem Leser einen Bären aufbinden möchte, hat nur zu einem Teil Recht. Was ich oben beschrieben habe, geschieht gerade mit den Besitzern von Schusswaffen im Landkreis Freiburg. Dort sollen auch die Waffenbesitzer zur Kasse gebeten werden, deren anlasslose Kontrolle der Schusswaffen-Aufbewahrung...

Weiterlesen: www.legalwaffenbesitzer.de

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Bei Stuttgart war der Aufschrei groß, Gegengutachten und Presseerklärung, alle Zeitschriften haben was dazu gebracht...

Bitte nicht "Waffensteuer" (Waffenbesitzabgabe) und Aufbewahrungs-Kontrollgebühren durcheinander werfen.

Wobei, wenn die allgemeinen Kontrollgebühren rechtlich zulässig wären, und auch willkürlich deren Höhe immer weiter nach oben geschraubt werden dürfte, dann hätten wir tatsächlich ein Besitz-Abschreckungsinstrument ähnlich der Steuer - nur eben durch die Hintertüre.

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Wegen der Aktionen gegen diese Sch.... Es steht doch jedem frei, einen netten Brief an die Mitglieder des sog. Gemeinderates zu schreiben. Ich habe das auch UNAUFGEFORDERT bei der Steuergeschichte in Stuttgart getan. Ich wohne zwar nicht in Stuttagrt, sondern im Landkreis Freiburg. Ich habe aber trotzdem meinem Ärger in Stuttgart Luft (höflich und ordentlich) gemacht. Ich habe das als einen Akt der Solidarität angesehen, die Kameraden in Stuttgart zu unterstützen. Also, fangt doch an. Wie gesagt: höflich, sachlich und ordentlich.

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Ich habe das auch UNAUFGEFORDERT bei der Steuergeschichte in Stuttgart getan. .....höflich, sachlich und ordentlich.

Ditto. An alle Fraktionsvorsitzenden, und andere. Z.T. mehrfach.

Ich bin schon der Ansicht, dass man sowohl Waffensteuer-Vorhaben als auch Gebühren für anlasslose Kontrollen versuchen sollte

schon im Ansatz - politisch also - zu stoppen.

Bei der Waffensteuer gelange es in diversen Städten, politische und rechtliche Aufklärungsarbeit im Vorfeld zu leisten,

weshalb das Ding bis heute nirgends eingeführt wurde.

Bei den Gebühren sind wir über diesen Punkt leider schon hinaus und es wurden seit einiger Zeit mal hier, mal da entsprechende

Gebührentatbestände eingeführt und folglich Gebührenrechnungen verschickt. DA hilft jetzt nur noch die juristische Schiene.

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Bitte nicht "Waffensteuer" (Waffenbesitzabgabe) und Aufbewahrungs-Kontrollgebühren durcheinander werfen.

Wobei, wenn die allgemeinen Kontrollgebühren rechtlich zulässig wären, und auch willkürlich deren Höhe immer weiter nach oben geschraubt werden dürfte, dann hätten wir tatsächlich ein Besitz-Abschreckungsinstrument ähnlich der Steuer - nur eben durch die Hintertüre.

Das ist das selbe nur mit anderem Namen...

Statt einer jährlichen Steuer zahlst Du halt die jährliche Kontrolle...

Erst 50-400 dann 200-1000€ und so weiter. Dann vielleicht halbjährlich?

Wie man das Kind nennt, ist egal - mir zumindest! Man wird gefickt, auch wenn man sich korrekt verhält... :peinlich:

"If you can't ban it, tax it"

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Denn der Nachweis über getroffene oder vorgesehene Maßnahmen zur sicheren Aufbewahrung von Waffen und Munition biete keine hinreichende Gewähr für eine Einhaltung der Aufbewahrungsvorschriften

durch den Waffenbesitzer im Alltag, wie die Vorfälle gezeigt hätten, die Anlass für die gesetzliche Neuregelung vom 17.07.2009 gewesen seien. Indem die Waffenbesitzer fortan mit einer jederzeitigen Kontrolle durch die Waffenbehörde rechnen müssten, sei diese Regelung geeignet, sie von Nachlässigkeiten bei der Aufbewahrung von Waffen abzuhalten.

Aus der Begründung des VG Freiburg. Da fällt mir ja nichts mehr ein. Schon deswegen sollte die Sache

bis zur letzten Instanz ausgefochten werden.

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Vor allem geht das VG Freiburg, wenn man andere Passagen der Urteilsbegründung liest,

nach meinem Eindruck äußerst "salopp" mit der entscheidenden Frage der "Veranlassung"

des Verwaltungshandelns durch den Waffenbesitzer um... Motto: "schon der bloße Waffenbesitz

setzt im gebührenrechtlichen Sinne den Anlass für die (stichprobenartigen) Kontrollen".

Ich mag mir gar nicht ausdenken, welches Gebühren-Unwesen unser Land überziehen wird,

wenn dieses "Prinzip" tatsächlich rechtens und allgemeingültig wäre...

So eine Rechtsprechung sollte auf keinen Fall Bestand haben.

(Anm.: das Urteil war, wie gesagt, erstinstanzlich, und es wurde, wenn ich es richtig sehe,

im sog. Eilverfahren nach der Verwaltungsgerichtsordnung gefällt, es ging dabei also

lediglich um den vorläufigenRechtsschutz, noch nicht um die Hauptsachen-Entscheidung).

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Hallo

Wir sollten uns darüber klar sein das die idiologische

grüne ökologische und linke kommunistische Diktatur

der Bevölkerung erst am Anfang ist. Diese lässt keine andere Meinung zu

und wird in Zukunft dafür Sorge tragen diese Idiologie mit allen Mitteln

durchzusetzen. Dieses Land wie wir es kennen wird es dann nicht mehr geben.

Wer die Argumentation der Geschwindigkeitskontrollen liesst fragt sich ob er hier

in einem IRRENHAUS ist.

Privater PKW Besitz und die illegale Nutzung wird mit Gefängnis bestraft.

Die Autofirmen werden enteignet. Wer sein Haus nicht zum Nullenergiehaus

umbaut wird enteignet. Zum Thema Fotovoltaik ist nur zu sagen,

frage einen Fachmann wie diese Zellen hergestellt werden. Absolut "umweltfreundlich".!!!!!!

Die Feuerwehr freut sich bei einem Brand hier nicht löschen zu müssen.

Strom wird zugeteilt, die Rentner werden enteignet, wir müssen ja die Welt retten.

Dutschland wird mit einer solchen kranken Idiologie Europa wieder einmal in den Abgrund reissen.

Gruß

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Nun ja - mir scheint, dass sowohl in Freiburg als auch vor dem VG Potsdam keine oder unzureichende Fachanwaltliche Unterstützung zugegen war....(man kommt drauf, wenn man einige Teile der Urteilsbegründung liest)

Leider haben die Kläger uns da einen Bärensdienst erwiesen :peinlich: und nun ist die K***e am dampfen.

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Hallo

Eine Verwaltungsgebühr die im Interesse Einzelner erhoben wird,

Voraussichtlich rechtsmässig.

Mehr Schwachsinn geht wohl nicht.

Es ist nun leider so, dass es wegen der wenigen 1,2 Millionen Mitglieder nur im DSB

kaum Fachanwälte für das Waffenrecht gibt. Wir sind ja nur eine Minderheit mit

extravagantem gefährlichem Hobby (Sport) den es abzuschaffen gilt.

Weshalb regen wir uns dann also überhaupt auf wenn wir sowiso die Schlacht schon verlohren haben

und die bisherigen Kläger uns einen Bärendienst erwiesen haben.???

Wenn uns die Verbände, denen wir angehören keine entsprechenden Fachanwälte nennen können

und uns hier im Regen stehen lassen sollten wir uns alsbald ein anderes Hobby suchen und alles ins Ausland

verkaufen solange es hier noch etwas Geld gibt. Wenn besagte Verbände nicht endlich wach werden

und mit allen Mitteln zurückschlagen haben sie sich selber überflüssig gemacht. Als Einzelner hat man hier

offensichtlich in der Tat ohne Staranwalt keine Chance. Es tut mir leid für diese Feststellung.

Gruß

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1. Blatt Papier, Meinung aufschreiben.

2. Papier eintüten und zukleben

3. Aufschrift: Gebühr zahlt Empfänger, Absender "Ein wohlmeinender Wähler"

4. Als Empfänger die Partei dies betrifft.

Wenn das mal jeder zehnte Waffenbesitzer 1 mal im Monat macht fangen die Parteizentralen das K****n an.

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ZITAT

Denn der Nachweis über getroffene oder vorgesehene Maßnahmen zur sicheren Aufbewahrung von Waffen und Munition biete keine hinreichende Gewähr für eine Einhaltung der Aufbewahrungsvorschriften

durch den Waffenbesitzer im Alltag, wie die Vorfälle gezeigt hätten, die Anlass für die gesetzliche Neuregelung vom 17.07.2009 gewesen seien. Indem die Waffenbesitzer fortan mit einer jederzeitigen Kontrolle durch die Waffenbehörde rechnen müssten, sei diese Regelung geeignet, sie von Nachlässigkeiten bei der Aufbewahrung von Waffen abzuhalten.

Aus der Begründung des VG Freiburg. Da fällt mir ja nichts mehr ein. Schon deswegen sollte die Sache

bis zur letzten Instanz ausgefochten werden.

Die Begründung ist insofern interessant als sie praktisch auf alles angewandt werden könnte, z. B. auch auf den Straßenverkehr und Besitzer von Fahrzeugen. Auch da werden ja anlasslose stichprobenartige Kontrollen durchgeführt, aber man stellt den Aufwand nicht denen in Rechnung, bei denen alles ordnungsgemäß ist! Außerdem finden diese Kontrollen im öffentlichen Raum und nicht in der Privatwohnung statt und beziehen sich auch nicht auf den bloßen Besitz einer Sache.

In jedem Fall ist die Begründung des Gerichts völliger Schwachsinn, weil diese Kontrollen bei den Waffen ja ohnehin nur möglich sind, wenn der Besitzer zu Hause ist, die Tür aufmacht und nichts dagegen hat, womit sich der abschreckende Effekt tatsächlich auf die finanzielle Abschreckung reduziert und eben Leute davon abhalten soll, Waffen zu erwerben oder solche die welche besitzen, sich von dem Besitz zu trennen! Damit handelt es sich aber um eine reine Schikanemaßnahme und ist absolut unzulässig. So ähnlich hat man es in der DDR mit den Eigentümern von Mietshäusern gemacht. :00000733:

Ich denke, der Blödsinn wird letztlich vor Gericht scheitern. Was mich aber sehr traurig macht, ist das Verhalten eines recht großen Teils der Waffenbesitzer in Freiburg, denn wenn man dem Zeitungsartikel glauben darf, hat sich die Zahl der Waffenbesitzer in Freiburg durch die diversen Schikanemaßnahmen, Einschüchterungsversuche und Diffamierungskampagnen nach dem letzten Amoklauf um gut ein Drittel reduziert! Die Leute müssten sich eigentlich genau umgekehrt verhalten, nach dem Motto: "Jetzt erst recht!"

Sonst fühlen sich diese Freunde des totalitären Staates aus Freiburg auch noch bestätigt und machen so weiter.

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Die scheinen in Freiburg das Geld ihrer Mitbürger für Spielgeld zu halten - heute wird zum 3. Mal über die vollen oder "nur" die halben Kontrollgebühren abgestimmt - ungeachtet dessen, dass der Gesetzgeber eigentlich gar keine Gebühren ansetzen wollte, da die Kontrolle ja im öffentlichen Interesse läge...

Wobei folgender Satz - und der darin genannten Partei - der besonderen Aufmerksamkeit bedarf:

"CDU, SPD und FDP wollen Waffenbesitzern einen Gebührenabschlag von 50 Prozent gewähren, wenn bei der Kontrolle alles in Ordnung ist." (Quelle: BZ vom 12.07.2011)

... und ich dachte bisher, die Liberalen würden sich für unsere Interessen und gegen weitere Verschärfungen, Gängelungen, etc. einsetzen?! Oder sehen die einen 50%igen "Rabatt" etwa schon als großen Wurf? Da sag' ich dann mal: "Danke für nix!" :peinlich:

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Wobei folgender Satz - und der darin genannten Partei - der besonderen Aufmerksamkeit bedarf:

"CDU, SPD und FDP wollen Waffenbesitzern einen Gebührenabschlag von 50 Prozent gewähren, wenn bei der Kontrolle alles in Ordnung ist." (Quelle: BZ vom 12.07.2011)

... und ich dachte bisher, die Liberalen würden sich für unsere Interessen und gegen weitere Verschärfungen, Gängelungen, etc. einsetzen?! Oder sehen die einen 50%igen "Rabatt" etwa schon als großen Wurf? Da sag' ich dann mal: "Danke für nix!" :peinlich:

Das ist in der Tat sehr peinlich. 50% Rabat für eine Forderung wegen einer "Leistung" die nix bringt, die ich weder will, noch bestellt habe und deren Erhebung höchstwahrscheinlich rechtswidrig ist. Na dann: Vielen Dank.

Speziell bei den sogenannten Liberalen wurdert mich im Moment gar nichts mehr. Die brachen sich nicht zu wundern, dass sie zunehmend diskreditiert sind. So etwas konzept- und orientierungsloses kennt man sonst nur von der Linkspartei. Eigentlich könnte sich ja das ganze Pack wie damals in der DDR zu einer "nationalen Front" mit Alleinvertretungsmonopol zusammenschließen. Das wäre wenigstens ehrlicher.

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Die Begründung ist insofern interessant als sie praktisch auf alles angewandt werden könnte, z. B. auch auf den Straßenverkehr und Besitzer von Fahrzeugen. Auch da werden ja anlasslose stichprobenartige Kontrollen durchgeführt, aber man stellt den Aufwand nicht denen in Rechnung, bei denen alles ordnungsgemäß ist!

Keinen Anlass (durch ein Versäumnis o.ä.) für die Kontrolle gesetzt...

Keinen Antrag bezüglich einer Kontrolle oder Vor-Ort-Beratung gestellt...

Keinen Anlass (durch festgestellten Mangel o.ä.) für eine Nachkontrolle gesetzt...

Dass dann auch KEINE Verwaltungsgebühren anfallen, ist ALLGEMEIN Usus bei den Verwaltungs- bzw. Polizeibehörden

(ganz abgesehen von der in diesem Fall fehlenden Grundlage im Landesgebührenrecht).

Einzig und allein auf dem Gebiet des Waffenrechts soll es anders sein?

Das ist doch ein schlechter Witz.

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Einzig und allein auf dem Gebiet des Waffenrechts soll es anders sein?

Das ist doch ein schlechter Witz.

Es gibt eine Entscheidung zur Zulässigkeit von Kontrollgebühren bei Apothekern (VG Dessau, Urt. v. 07.04.2004, Az. 1 A 2146/03). Einziger Anlass ist dort das Betreiben einer Apotheke. Allerdings steht dort auch in § 64 Abs. 3 Arzneimittelgesetz verbindlich drin, dass in vorgegebenen Abständen kontrolliert werden muss.

Auch hat sich das Nds. OVG schon einmal für die Gebührenpflichtigkeit der stichprobenartigen Überwachung von Gefahrguttransporten ausgesprochen (Urt. v. 29.04.1998, Az. 7 L 2301/97), selbst wenn diese zu keinen Beanstandungen geführt haben.

Es handelt sich also keinesfalls um eine Lex Waffenbesitzer, sondern ist in anderen Bereichen leider schon länger gängige Praxis. Die bisher zu den Waffenkontrollen ergangenen Entscheidungen sind zwar schlecht begründet, im Ergebnis aber wohl richtig. Etwas anderes würde wohl nur dann gelten, wenn die Kontrollen in Wohnungen als solche verfassungswidrig sind.

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Es gibt eine Entscheidung zur Zulässigkeit von Kontrollgebühren bei Apothekern (VG Dessau, Urt. v. 07.04.2004, Az. 1 A 2146/03). Einziger Anlass ist dort das Betreiben einer Apotheke. Allerdings steht dort auch in § 64 Abs. 3 Arzneimittelgesetz verbindlich drin, dass in vorgegebenen Abständen kontrolliert werden muss.

Auch hat sich das Nds. OVG schon einmal für die Gebührenpflichtigkeit der stichprobenartigen Überwachung von Gefahrguttransporten ausgesprochen (Urt. v. 29.04.1998, Az. 7 L 2301/97), selbst wenn diese zu keinen Beanstandungen geführt haben.

Es handelt sich also keinesfalls um eine Lex Waffenbesitzer, sondern ist in anderen Bereichen leider schon länger gängige Praxis. Die bisher zu den Waffenkontrollen ergangenen Entscheidungen sind zwar schlecht begründet, im Ergebnis aber wohl richtig. Etwas anderes würde wohl nur dann gelten, wenn die Kontrollen in Wohnungen als solche verfassungswidrig sind.

Ja, ja ... die Apotheker werden schon kontrolliert, nicht aber weil sie ihre Medikamente nicht ordnungsgemäß lagern könnten, sondern weil ihr Bestand an BTM-Medikamenten geprüft wird ! Ich glaube jedoch, daß dieses Zeug auch irgendwie besonders weggesperrt wird. Sei´s drum.

Bei den Apothekern wird jedenfalls nicht wirklich anlasslos bzw. mit Betretungsrecht kontrolliert. Außerdem ist eine Apotheke wohl kaum ein nach § 13 GG geschützer Raum.

Aber netter Vergleich !

BFP

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...

und ich dachte bisher, die Liberalen würden sich für unsere Interessen und gegen weitere Verschärfungen, Gängelungen, etc. einsetzen?!

...

:rolleyes: die gelben kämpfen um das eigene überleben.. da wird sich das Interesse für die Belange von ein paar Waffenbesitzern in Grenzen halten! Könnten die LWB mit großzügigen Parteispenden punkten hätten sie bei der FDP natürlich bessere Karten <_<

Gruß

Hunter

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Bei den Apothekern wird jedenfalls nicht wirklich anlasslos bzw. mit Betretungsrecht kontrolliert.

Bei diesen Kontrollen scheint es sich um periodisch in jeder Apotheke durchgeführte Prüfungen zu handeln.

Mit stichprobenartigen Überprüfungen wie bei den Waffenbesitzern hat das nichts zu tun.

Das ist eine - somit auch gebührenrechtlich - "andere Baustelle".

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