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IGNORED

waffenrechtliche Zuverlässigkeit


Tearchen

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

ich bin vor 8 Jahren mit 1,48 promill am Steuer erwischt worden und vor 6 Jahren Unfall mit Fahrerflucht. War grad 18 bzw. 20

Bin nicht zu einer Geldstrafe von 60 Tagessäzen verurteilt worden, allerdings zweimal zu einer geringeren.

Stimmen die 5 Jahre ? (meine mal gehört zu haben es wurde auf 10 Jahre herraufgesetzt)

Werden diese Delikte aus dem Bundeszentralregister nach 5 Jahren gelöscht ?

Besitze ich die erforderliche Zuverlässigkeit zur Beantragung einer WBK oder sprengstoffrechtlichen Erlaubnis §27 ?

Abschnitt 2

Umgang mit Waffen oder Munition

Unterabschnitt 1

Allgemeine Voraussetzungen für Waffen- und Munitionserlaubnisse

§ 4 Voraussetzungen für eine Erlaubnis

§ 5 Zuverlässigkeit

(2) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen in der Regel Personen nicht, die

1.

a) wegen einer vorsätzlichen Straftat,

B) wegen einer fahrlässigen Straftat im Zusammenhang mit dem Umgang mit Waffen, Munition oder explosionsgefährlichen Stoffen oder wegen einer fahrlässigen gemeingefährlichen Straftat,

c) wegen einer Straftat nach dem Waffengesetz, dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen, dem Sprengstoffgesetz oder dem Bundesjagdgesetz

zu einer Freiheitsstrafe, Jugendstrafe, Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen oder mindestens zweimal zu einer geringeren Geldstrafe rechtskräftig verurteilt worden sind oder bei denen die Verhängung von Jugendstrafe ausgesetzt worden ist, wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung fünf Jahre noch nicht verstrichen sind,

Hallo,

ich bin vor 8 Jahren mit 1,48 promill am Steuer erwischt worden und vor 6 Jahren Unfall mit Fahrerflucht. War grad 18 bzw. 20

Bin nicht zu einer Geldstrafe von 60 Tagessäzen verurteilt worden, allerdings zweimal zu einer geringeren.

Stimmen die 5 Jahre ? (meine mal gehört zu haben es wurde auf 10 Jahre herraufgesetzt)

Werden diese Delikte aus dem Bundeszentralregister nach 5 Jahren gelöscht ?

Besitze ich die erforderliche Zuverlässigkeit zur Beantragung einer WBK oder sprengstoffrechtlichen Erlaubnis §27 ?

Hallo,

ich bin vor 8 Jahren mit 1,48 promill am Steuer erwischt worden und vor 6 Jahren Unfall mit Fahrerflucht. War grad 18 bzw. 20

Bin nicht zu einer Geldstrafe von 60 Tagessäzen verurteilt worden, allerdings zweimal zu einer geringeren.

Stimmen die 5 Jahre ? (meine mal gehört zu haben es wurde auf 10 Jahre herraufgesetzt)

Werden diese Delikte aus dem Bundeszentralregister nach 5 Jahren gelöscht ?

Besitze ich die erforderliche Zuverlässigkeit zur Beantragung einer WBK oder sprengstoffrechtlichen Erlaubnis §27 ?

*edit Hab noch nicht raus wie man Beiträge editiert, die Stelle aus dem Waffengesetz passt nicht suche grade.

Geschrieben

Ja, und m. M. nach em effektivsten.

Bevor Du 10 verschl. Meinungen hörst, ja und nein, könnte und vielleicht etc., probier das mit dem kleinen WS aus und Du hast Gewissheit.

Und danach kannst Du das mit der "normalen" WBK in Angriff nehmen, oder auch nicht ;)

Wünsche Dir viel Erfolg !

Geschrieben
ich bin vor 8 Jahren mit 1,48 promill am Steuer erwischt worden und vor 6 Jahren Unfall mit Fahrerflucht.

Das Alleine muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Und dann noch nach Zuverlässigkeit fragen...

Geschrieben

Genau sniper, wir leben ja schließlich in einer Welt, in der einem Fehler und Verbrechen grundsätzlich lebenslang nachhängen.

Ich bin ja da auch sehr für einen öffentlichen Pranger. Menschen, die etwas tun, was ich für nicht richtig halte, dürfen alle möglichen Sachen nicht mehr.

Am allerbesten wäre eine lebenslange Freiheitsstrafe!

Wo ist nur die grüne Farbe hin?

Edit: Ständig wird gesagt, das Waffengesetz sei so furchtbar streng und eh schon eines der restriktivsten der Welt.

Wenn dieses sehr restriktive Gesetz aber korrekt angewandt wird und danach feststeht, dass eine Person trotz Verfehlungen waffenrechtlich zuverlässig ist,

dann gibt es trotzdem einige, die schreien, weil sie einfach ein anderes Moralverständnis haben.

sniper: Was genau willst du denn? Ein schärferes Waffengesetz? Muttu die Grünen wählen, die stellen sicher, dass "so jemand" (wie alle anderen auch) keine Waffen besitzen darf.

§5 WaffG:

"[...](2) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen in der Regel Personen nicht, die

1.

a)

wegen einer vorsätzlichen Straftat,

[...]

zu einer Freiheitsstrafe, Jugendstrafe, Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen oder mindestens zweimal zu einer geringeren Geldstrafe rechtskräftig verurteilt worden sind oder bei denen die Verhängung von Jugendstrafe ausgesetzt worden ist, wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung fünf Jahre noch nicht verstrichen sind"

Das trifft bei dir zu, auf der sicheren Seite bist du damit aber nicht.

Gerade bei Delikten mit Alkohol kann (KANN!) ein/e Sachbearbeiter/in die Zuverlässigkeit und/oder die persönliche Eignung in Frage stellen.

Der kleine Waffenschein ist auf jeden Fall mal eine der Möglichkeiten.

Geschrieben
Das Alleine muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Und dann noch nach Zuverlässigkeit fragen...

Alleine diesen Satz muss man sich auf der Zunge zergehen lassen......... :wos_armee_044:Sir yes Sir, ich war immer brav und lieb....

Geschrieben

Is ja mal wieder klar bei WO, dass man mit einer kritischen Meinung als Grün beschimpft und runtergemacht wird.

Sorry, aber glaubt einer hier ersthaft, dass ein SB sich den Fall nicht genauer ansieht...? Verzehrte Realität ,oder was? Mit den Verfehlungen ist man doch nicht zuverlässig, es war anscheind auch keine einmalige Sache wie man liest, also nimmt man es mit den Gesetzen nicht so ernst. Da kommt mit Sicherheit ne MPU Geschichte.

Der Threadsteller wollte ne Meinung...Meine steht hier..

@Tearchen

Ja alles kein Thema, Du bekommst ganz bestimmt Deine WBK, kein Grund zur Sorge, mach Einer meint ich sehe das alles zu negativ!

Geschrieben
Is ja mal wieder klar bei WO, dass man mit einer kritischen Meinung als Grün beschimpft und runtergemacht wird.

Es soll Leute geben die mal dumme sachen gemacht haben aber mittlerweile zur Erkenntnis gekommen sind das soetwas nieh wieder macht.

Woran legst du fest wie lang sowas her sein muss?

Bist du da die oberste Moralinstanz?

Ich hoffe doch nicht...

Einmal nen Fehler gemacht und vielleicht widerholt und ein lebenlang abgestempelt?

Gerade damit drängst du jemanden wieder in das Fehlverhalten:

"Warum soll ichs besser machen, hält mich doch eh jeder für soeinen, also kann ich mich auch daneben benehmen."

Ja, ist besser so, warum dann überhaupt ein Gefängnis? Ich dachte die sind zum "aus dem fehlverhalten lernen" aber wenn du das so siehst... können wir auch alle gleich ins Gulag schicken, lebenslang.

Geschrieben
Es soll Leute geben die mal dumme sachen gemacht haben aber mittlerweile zur Erkenntnis gekommen sind das soetwas nieh wieder macht.

(...)

Einmal nen Fehler gemacht und vielleicht widerholt und ein lebenlang abgestempelt?

Und bei meinem Posting nach grüner Farbe schreien :ridiculous:

(...)

können wir auch alle gleich ins Gulag schicken, lebenslang.(...)

Bei manchen Delikten wäre das sicher besser.

Geschrieben
Der Threadsteller wollte ne Meinung...Meine steht hier..

Hier liegt also der Fehler. Der Thread ersteller wollte nämlich:

Stimmen die 5 Jahre ? (meine mal gehört zu haben es wurde auf 10 Jahre herraufgesetzt)

Werden diese Delikte aus dem Bundeszentralregister nach 5 Jahren gelöscht ?

Besitze ich die erforderliche Zuverlässigkeit zur Beantragung einer WBK oder sprengstoffrechtlichen Erlaubnis §27 ?

Das verlangt nach ANTWORTEN, nicht nach MEINUNGEN.

Und die sind:

Ja, 5 Jahre sind richtig.

Nein, diese Delikte werden sicher nicht gelöscht, auch wenn sie später (nach Verjährung) vermutlich nicht im einfachen Polizeizeugnis stehen, das du beantragen kannst.

Zumindest die waffenrechtliche Zuverlässigkeit ist in der Regel gegeben. Der / die SB/in hat aber Ermessensspielraum --> Ausprobieren!

Geschrieben
Ja, 5 Jahre sind richtig.

Nein, diese Delikte werden sicher nicht gelöscht, auch wenn sie später (nach Verjährung) vermutlich nicht im einfachen Polizeizeugnis stehen, das du beantragen kannst.

Zumindest die waffenrechtliche Zuverlässigkeit ist in der Regel gegeben. Der / die SB/in hat aber Ermessensspielraum --> Ausprobieren!

Ach, warum sollten diese Delikte denn nicht gelöscht werden? Aus dem BZR werden diese Einträge nach spätestens 5 Jahren gelöscht.

Geschrieben

...das ist aber nur eine Vermutung von dir, oder?

Oder verwechselst du jetzt das BZR / ER mit dem ZStV?

Wenn die Waffenbehörde es erfahren will, dann kann Sie das auf alle Fälle über die Abfrage bei der ZStV.

Zugriffsberechtigt ist sie auf alle Fälle. Wenn dann der/die Zuständige Grund zur Annahme...

Ansonsten bin ich hier der Meinung - wer wirft den ersten Stein?

BULLDOG

Geschrieben
GELÖSCHT wird GARNIX

Was da mal drinsteht BLEIBT auch drin.

Stimme dem zu !

....Ja, 5 Jahre sind richtig.

Nein, diese Delikte werden sicher nicht gelöscht, auch wenn sie später (nach Verjährung) vermutlich nicht im einfachen Polizeizeugnis stehen, das du beantragen kannst.

Zumindest die waffenrechtliche Zuverlässigkeit ist in der Regel gegeben. Der / die SB/in hat aber Ermessensspielraum --> Ausprobieren!

und dem auch !

Beantrage dem kleinen Waffenschein, die 50 Euro musst du investieren, dann siehst du wie schon erwähnt was der / die SB alles einsehen können.

hier noch eine aktuelle Fragen aus der SkP

108. Wer ist im Sinne des Waffengesetzes nicht zuverlässig bzw.

nicht geeignet?

1 Jeder, der wegen einer vorsätzlichen Straftat vor 8

Jahren zu einer Haftstrafe von 2 Jahren verurteilt wurde.

2 Jeder, der aus einem anerkannten Schießsportverband

ausgeschlossen wurde.

3 Jeder, bei dem Tatsachen die Annahme rechtfertigen,

dass er mit Waffen oder Munition unsachgemäß

umgehen wird, ohne dass bereits mit den Waffen oder

der Munition etwas passiert ist

Richtig ist 1 und 3.

Gruß

Geschrieben
Der Threadsteller wollte ne Meinung...Meine steht hier..

hallo

nein die wollte er nicht

was er wollte war:

Stimmen die 5 Jahre ? (meine mal gehört zu haben es wurde auf 10 Jahre herraufgesetzt)

Werden diese Delikte aus dem Bundeszentralregister nach 5 Jahren gelöscht ?

Besitze ich die erforderliche Zuverlässigkeit zur Beantragung einer WBK oder sprengstoffrechtlichen Erlaubnis §27 ?

Geschrieben

@Reimemonster UND @sniper-k98

Ich finde im gewissen Sinne habt ihr BEIDE Recht!

Sniper-k98 hat sicherlich nur das vorweg genommen, was mit ziemlicher Sicherheit von der Behörde als "Einwand" kommen wird.

Mal ehrlich ist ca. 1,5 Promille Alkoholfahrt und später eine Fahrerflucht sicherlich in keinster Weise zuträglich

der Behörde eine "Zuverlässigkeit" nachweisen zu wollen. Das ist FAKT!

Reinemonster hat natürlich auch Recht wenn er meint, dass man sich ändern kann, bereuen und sein leben in den Griff bekommen.

bzw. irgend wann mal die alten Zöpfe abgeschnitten gehören...

Ich denke mal das es u.U. passieren kann, das die Behörde eine MPU von ihm verlangt, ob er die "mögliche Alkoholsucht" überwunden,

bzw. unter Kontrolle hat.

Leicht wird es in keinem Fall werden.

Wo steht eigentlich das bei dem "kleinen" Waffenschein die gleiche Zuverlässigkeitsüberprüfung herangezogen wird wie bei

echten Waffen ? (ich meine wegen eurem "Testballon" bzgl. der Zuverlässigkeit)

Geschrieben

Sorry Freunde!

Aus ganz eigener und persönlicher Erfahrung WEISS ich, das nix gelöscht wird!!! (Freund beim BKA)

Natürlich werden die Daten irgendwann nicht mehr OFIZIELL verwendet, aber es gibt IMMER eine Datenbank, wo der Kriminaler nachschauen kann, ob Du mal als Jugendlicher mal ein paar klümpchen geklaut hast.

Die Problematik liegt allerdings nur darin, das der SB auch den ganzen, alten Mist einsehen kann! Du kannst also ein lupenreines Führungszeugnis, welches Du vorher beantragt hast, vorlegen und das hilft Dir gar nix, weil der SB deine alten Strafakten zieht und dann an Deiner Zuverlässigkeit zweifelt!!! ("... wenn Tatsachen bekanntwerden, die Zweifel an der Zuverlässigkeit aufkommen lassen...")

@ Fredstarter:

Die Nummer mit dem kleinen WS mag zwar passen, aber ich würde in dem Fall zum SB gehen, die Karten auf den Tisch legen und ihn nach seiner Meinung fragen! Mintunter sind die Leute nämlich gar nicht so schlimm drauf, wie hier anscheinend jeder glaubt. Wenn er "NEIN" sagt, hast jedenfalls 50,-- Ocken gespart!

Geschrieben
@ Fredstarter:

Die Nummer mit dem kleinen WS mag zwar passen, aber ich würde in dem Fall zum SB gehen, die Karten auf den Tisch legen und ihn nach seiner Meinung fragen! Mintunter sind die Leute nämlich gar nicht so schlimm drauf, wie hier anscheinend jeder glaubt. Wenn er "NEIN" sagt, hast jedenfalls 50,-- Ocken gespart!

Man muß aber auch nicht immer mit dem Haus in die Tür fallen. Der SB ist ja nicht dein Beichtvater. Einfach wahre Angaben im Antrag machen (keine Vorstrafen in den letzten 5 Jahren..) und gut ist.

Der kleine WS erleichtert ja nur das "Führen ohne Sachkunde-, Bedürfnis- und Haftpflichtversicherungsnachweis", die sonstigen Voraussetzungen richten sich nach den allgemeinen Vorschriften des WaffG. Also auch die Zuverlässigkeit und persönliche Eignung. Die 50 Öre wären jedenfalls gut angelegt (und sei es nur wg. Führen von Reizgas beim Joggen etc.).

Ein vernünftiger SB wird auch ohne besondere Aufforderung abwägen zwischen "Jugendsünden" und aktueller Eignung. Einen übervorsichtigen SB wird man sehr wahrscheinlich auch im direkten Gespräch nicht ohne Gutachten überzeugen können.

Geschrieben
Sorry Freunde!

Aus ganz eigener und persönlicher Erfahrung WEISS ich, das nix gelöscht wird!!! (Freund beim BKA)...

... Daten können offiziell aber auch nicht mehr verwendet werden, ansonsten steht demjenigen dessen Einträge nicht gelöscht wurden der Rechtsweg offen. Immerhin handelt die Behörde dann Ilegal.

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