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IGNORED

Waffentransport zum Stand


hasenjagd

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http://www.bundesrat.de/nn_8694/SharedDocs....pdf/331-11.pdf

Braucht es eigentlich noch das Schloß an der Waffentasche? In der Anl.I-A2-12u13 heißt es:

Nach der gewählten Definition ist eine Waffe zugriffsbereit, wenn sie unmittelbar - also mit wenigen schnellen Handgriffen - in Anschlag gebracht werden kann. Als Faustformel lässt sich sagen, dass eine Waffe zugriffsbereit ist, wenn sie mit weniger als drei Handgriffen in unter drei Sekunden in Anschlag gebracht werden kann. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die Waffe am Körper in einem Holster getragen oder im PKW in unmittelbarer, leicht zugänglicher Reichweite des Fahrers ohne weitere Umhüllungen in der Türablage oder im nur geschlossenen, aber nicht verschlossenen Handschuhfach mitgeführt wird.

Es sollte doch reichen, die Waffen in ein Futteral zu packen und es in den Kofferraum zu legen?

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Nach Anlage1 WaffG

"ist eine Schusswaffe zugriffsbereit, wenn sie unmittelbar in Anschlag gebracht werden kann; sie ist nicht zugriffsbereit, wenn sie in einem verschlossenen Behältnis mitgeführt wird."

Ein Schloß braucht mal also nicht, aber es macht den Transport auf jeden Fall gerichtsfest.

Im Zweifel gilt immer das WaffG, und solange die Verwaltungsvorschrift nicht durch ist sowieso.

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.......

Es sollte doch reichen, die Waffen in ein Futteral zu packen und es in den Kofferraum zu legen?

Hallo,

ja es reicht. Nur haben viele, so auch ich, das Problem des Weges von der Wohnung zum Auto --> öffentlicher Grund --> Futteral abschließen.

Gruß Klaus

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Ich mach immer so:

ALDI Tüte und Kabelbinder, das reicht doch, ooooder

suuuper antwort!! Glückwunsch

Wer bei Verkejrskontrollen gerne Diskussionen über das was rein theoretisch reicht und der Meinung der Kotrolettis hat..

Jeder wie ers gerne mag.

Ich transportiere grundsätzlich in einem verschlossenen Behältnis.

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suuuper antwort!! Glückwunsch

Wer bei Verkejrskontrollen gerne Diskussionen über das was rein theoretisch reicht und der Meinung der Kotrolettis hat..

Jeder wie ers gerne mag.

Ich transportiere grundsätzlich in einem verschlossenen Behältnis.

Ja aber....

...dann kommst Du doch im Notfall gar nicht schnell genug an Deine Waffe, wenn sie mit Aldi-Tüte und Klebeband eingewickelt ist...

Ich bevorzuge im Auto die Bond-Tresor-Variante mit dem biometrischen Direkt-Zugriff per Finger-Code ...

Ähm, nein....

Ich meinte natürlich.... das würde ich gerne so haben...wollen...

BFP

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Ich fahre zwei bis dreimal die Woche mit meiner ca. 10kg schweren EL-Waffe zum Schießstand und da ist ein Schloß einfach extrem hinderlich und auch überflüssig (wie ich meine). Bei einer KW in der Handtasche kann ich das mit dem "verschlossen" noch nachvollziehen, aber bei einer 1,2m langen und 10kg schweren EL Büchse...

Wie ist das denn jetzt mit den drei Handgriffen in drei Sekunden zu verstehen? Läuft es vielleicht doch darauf hinaus die Sache etwas differenzierter zu sehen und nicht mehr grundsätzlich alles mit einem Schloß sichern zu müssen?

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das ist doch Mumpitz... Gegenfrage: gibt es eine Pflicht die Du hast, DIES Mitzuteilen ? NEIN ! Gibt es nicht !

als ich mal vom Schießstand kam und dann dummerweise ein Rehmit dem Auto erwischt habe, hatte ich den Kofferraum auch voller Kanonen... aber der Polizeistation, wo ich den Unfall gemeldet hatte, den habe ich das auch nicht auf die Nasegebunden !

WARUM AUCH ????

"hallo, ich habe ein Reh umgefahren, ein Paar Kilometer die Landstrasse runter, leider konnte ich das Tier nicht mehr finden, darum wollte ich Bescheid geben... übrigens habe ich im Kofferraum ein halbautomatisches Gewehr und eine Pistole Kaliber .45 ... und mein Glied ist übrigens 11cm lang falls Sie das wissen müssen..."

:lol:

hehe, spaß beiseite... es ist nicht von Nöten, und mal ernsthaft: würde diese Info irgendetwas bewirken ? undwenn ja, WAS ?Deutschland wäre dadurch nicht sicherer oder unsicherer ...

gruß

phil

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Was ist mit vorgeladenen Magazinen ???

Man wollte mich penetrant üebrzeuge das es im WaffG steht das es nciht erlaubt sei. Allerdings mit der Begründung bzgl. der Waffe in Anschlag bringen.

Ich meinte wenn die Waffe selber in einer Extra Tasche ist und diese ggf. mit Schloß gesichert ist, sei es egal ob die Muni im Karton ist oder im Magazin.

Ich brauche ja um die Waffe zugriffsbereit zu machen so oder so mehrere Handgriffe und muß das Schloß überwinden.

Was ist wenn ich ein Holster habe, welches die Waffe komplett umschließt und ich die Lasche mit Schloß sicher...... :rolleyes:

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Soll doch grad jeder machen was er will, das sind einfach typische WO-Diskussionen um Kaisers Bart.

Bei uns stehen die zum kontrollieren, beimSchützenhaus um die Ecke und da bracht man nicht viel Phantasie um nach Waffen zu fragen. Dann bin ich recht häufig auf größeren Schießsportveranstaltungen und da warte ich eigentlich derzeit nur drauf dass so ne kontrolle stattfindet.

Zugegebenermaßen reicht ne Alditüte mit Kabelbinder, dennoch habe ich keine Lust die Zuverlässigkeit erst mal aberkannt zu bekommen und dann 2 Jahre zu streiten und in der Zeit meich Babys abzugeben....

Jedem das Seine :rolleyes:

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Soll doch grad jeder machen was er will, das sind einfach typische WO-Diskussionen um Kaisers Bart.

Es wurde oben doch schon gesagt. Verschließen im Sinne von Schloss ist nicht zwingend notwendig (d.h. nicht explizit aus

dem Buchstaben des Gesetzes ableitbar) - aber es macht die Sache EINDEUTIG.

Bei uns stehen die zum kontrollieren, beim Schützenhaus um die Ecke...

So verschieden ist die Welt. Bei uns nicht.

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ich hab noch kapiert warum jemand seine Magazine schon zuhause aufmuntionieren muß ?!

ich könnte ja auch die Trommel meines Revovers laden wenn ich diese ausgebaut transportiere, oder :wacko::pro:

Meine 20er und 30er Magazine munitioniere ich durchaus gerne zu Hause auf. (Eine Ladehilfe habe ich nicht und) auf einem kommerziellen Stand, wo jede Minute zählt, zahlt sich dies im wahrsten Sinne des Wortes aus.

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ich hab noch kapiert warum jemand seine Magazine schon zuhause aufmuntionieren muß ?!

ich könnte ja auch die Trommel meines Revovers laden wenn ich diese ausgebaut transportiere, oder :wacko::pro:

Naja, gehe mal nicht von einem 50 Schuß Wettkampf, oder Training aus.

Denk mal an einen Trainingstag der um 0800 anfängt und wo den ganzen Tag mehrere hundert oder gar 1000 Schuß verschossen werden.

Um das alles in Magazine zu bekommen braucht man ja schon fast einen Tag.

Wenn ich immer zu Krusen fahre und wir da so 300-400 Schuß durchjagen ist das schon eng. Wenn ich keine Ladehilfe hätte, dann würde man da fürs aufmunitionieren ganz schön in Hektik verfallen.

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Zeigt hier jemand bei der Verkehrskontrolle etwa eine Waffe vor?!

Ja es gibt solche Trottel !! Nur um sich wichtig zu machen !!

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Interessantes Thema! Wenn ich zum Stand fahre packe ich das Futteral unverschlossen in meinen (geschlossenen) Kofferraum. Wenn es ins Revier geht, liegt sie offen auf dem Rücksitz, KW im Holster.

Ebenso. Wobei ich aber keinen Kofferraum habe und deshalb auf dem Weg zum Schießstand die Waffe im Futteral in den Laderaum lege, die Munition aber in einer verschlossenen M2A1-Munitionskiste transportiere. Auf dem Weg ins Revier habe ich die Munition im Handschuhfach.

SchwarzerKrauser

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Hallo Leute,

was soll die Aufregung hier ?. Hier geht es lediglich um den Entwurf der Verwaltungsvorschrift der noch nicht beschlossen wurde und somit bisher auch keinerlei Rechtskraft erlangt hat. Euer weiteres Verhalten sollte sich wie bisher am derzeit geltenden Waffengesetz orientieren, und nicht an zukünftig ev. beschlossenen Vorschriften bereits jetzt als vorauseilender Gehorsam, kann nämlich kräftig ins Auge gehen.

Gruss

D. Rellek

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Auf dem Weg zum Stand ist meine KW in so einem Plastikschalenkoffer , ich habe da ein Zahlenschloß dranhängen.

Ebenso die LW - in einem Futteral mit Zahlenschloß. Die gab es mal für 2 EUR bei IKEA in einem Dreierset. Funktioniert einfach, ohne großen Aufwand (da kein Extraschlüssel) und ist auf jeden Fall rechtlich i.O. . Aber wie oft kommem dennüberhaupt Kontrollen vor, bei denen der Transport bemängelt wird und die Zuverlässigkeit in Frage gestellt wird? Ich meine, man hört ja nicht andauernd von Schützen oder Jägern, wo schon wieder einer seine Waffen deswegen abgeben durfte....

Aber wenn mal kontrolliert wird, passt das so auf jeden Fall.

Meinen Munition ist aber stets im Magazin dabei - zwar zusammen mit Gehörschutz, WBK und Schußpflaster etc. in einer anderen Tasche, aber das ist absolut gesetzeskonform. Manchmal habe ich aber auch Munitionspäckchen in der Tasche oder einfach lose in einem Beutel (Schrot) bzw. einer alten Munbox.... wie es gerade praktisch ist. Oder nimmt jemand beim Munitionkauf abschließbare Behälter mit? java script:add_smilie(":gaga:","smid_34")

Für die übervorsichtigen, bloss-keinen-Stress und aber-was-wäre-wenn-Bedenkenträger: Fällt unter das allgemeine Lebensrisiko. Auch wer sich immer richtig verhält und lieber doppelt vorsichtig ist, kann trotzdem einem Missverständnis unterliegen (z.B. der getötete Rentner, der einem gesuchten Gewalttäter ähnlich sah oder wenn das SEK die falsche Wohnung stürmt oder jemand eine unerkannte Allergie hat, die ihm im falschen Moment zum Verhängnis wird,....).

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Haar genau, eine ALDI Tüte mit Kabelbinder reicht.

Und für LW auch ein Gelber Sack.

ooh Man hoffentlich geht das nicht ins Auge !!

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  • 2 Wochen später...

... gefunden habe ich dazu:

Erlaubnisfreies Führen im Sinne des Waffengesetzes liegt vor, wenn man die Waffe....

im verschlossenen Kofferraum des PKW, ungeladen und verpackt zum Schießstand fährt.

Wie ist eine Schusswaffe von der Wohnung zu der Schießstätte zu transportieren, wenn kein Waffenschein erteilt wurde?

Beim Transport darf die Waffe nicht zugriffsbereit und nicht schussbereit sein.

(Fragen und Antworten aus Sachkundekatalog)

Wobei nicht zugriffsbereit dadurch definiert wird, dass die Waffe in einem abgeschlossenen Kofferraum transportiert wird.

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Wobei nicht zugriffsbereit dadurch definiert wird, dass die Waffe in einem abgeschlossenen Kofferraum := verschlossenes Behältnis transportiert wird.

OK, hier kommen die Standard-Antworten:

1. Jeder wie er will ! (Dies ist keine bindende Vorschrift, weil: Meine Überlegungen stecken drin)

2. Transport als Sonderfall des Führens ist erlaubnisfrei, wenn nicht zugriffsbereit und nicht schussbereit.

2.1 nicht zugriffsbereit heißt: nicht mit wenigen Handgriffen schnell in Anschlag zu bringen. Im Gesetz steht drin, daß in einem verschlossenen Behältnis nicht zugriffsbereit
ist
. (Es geht auch anders, aber so ist es definitionsgemäß richtig)

2.2 nicht schussbereit heißt: Es ist keine Munition in der Waffe. Also nicht im Patronenlager, (eingeführten) Magazin, Kammern der Trommel usw.

3. Bei einer Kontrolle: gut zuhören und nicht brabbeln, grabbeln oder gar fuchteln.

Folgerungen:

- Wer mit Schlössileinchen arbeitet, vermeidet Diskussionen.

- Tüte&Kabelbinder sind definitionsgemäß "konform". Lädt aber zur Diskussion ein.

- gefüllte Magazine erwecken den Anschein, schnell schießen zu wollen. Das ist dem Kontrolletti vielleicht auch eine Diskussion wert.

Macht, was ihr wollt. Macht meinetwegen auch mehr, als das Gesetz fordert. Reizt meinetwegen auch das Gesetz aus. Nur: Tut mir einen Gefallen und drängelt Eure Schützenbrüder nicht. Erklärt's und dann ist gut.

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Genau so.

Keiner tut unserem Sport einen Gefallen zu schreiben, dass er sein Zeugs in Alditüten Packt.

Nenne es Schwachfug :peinlich:

Es ist das einfachste seine KW samt Muni in eine Koffer zu packen, das Zahlenschloss zu verdrehen und fertig.

Ist auch beruhigent, einen Unfall erleben zu müssen und die Polizei dein Fahrzeug nebst Inhalt sichern muss.

Wenn du im Graben landest, ein "Ersthelfer" findet deinen aufgesprungenen Koffer vor dir, hast du später eine Erklärung abzu geben.

Wenn einer sagt; Man kann sich den Finger auch in der Nase brechen. So hat er recht, aber es ist so manches möglich.

Ist doch nicht so schwer seine KW auch zu schützen.

Nicht für das Gesetz, sondern für sich selbst :rolleyes:

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