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IGNORED

Waffentransport zum Stand


hasenjagd

Empfohlene Beiträge

@maddi

Ja, immer schön mehr machen als vom Gesetzgeber eh schon gefordert, das gibt Sternchen in der Akte :contra:

Bei einem Schlösschen ist nicht der Preis ausschlaggebend, sondern es ist einfach nervig.

Ich maches jetzt so:

KW auf dem Beifahrersitz im Futteral mit Schloß.

Langwaffe in den Kofferraum im Futteral ohne Schloß / auf dem Weg ins Ausland wird alles abgeschlossen

Zusätzlich werde ich die Vorhängeschlösschen in Rente schicken und auf kleine Zahlenschlösschen umsteigen.

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@maddi

Ja, immer schön mehr machen als vom Gesetzgeber eh schon gefordert, das gibt Sternchen in der Akte :contra:

Bei einem Schlösschen ist nicht der Preis ausschlaggebend, sondern es ist einfach nervig.

Ich maches jetzt so:

KW auf dem Beifahrersitz im Futteral mit Schloß.

Langwaffe in den Kofferraum im Futteral ohne Schloß / auf dem Weg ins Ausland wird alles abgeschlossen

Zusätzlich werde ich die Vorhängeschlösschen in Rente schicken und auf kleine Zahlenschlösschen umsteigen.

Also ganz ehrlich, ich finde nicht, dass ich "mehr" mache als gefordert. Wo ist denn da das Problem? Ich habe einfach keinen Bock auf Diskussionen und dem kann ich so aus dem Weg gehen.

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........ aber in letzter Konsequenz bleibt vieles Auslegungssache und wer Lust hat, sich über die Richtigkeit seines Waffentransportes mit einem Gesetzeshüter und/oder anschließend Richter zu unterhalten, dem möche ich nicht im Wege stehen. Fakt ist und bleibt aber, dass es schlicht und ergreifend nicht wirklich ein ernsthaftes Problem darstellt, Schusswaffen in abschliessbare Behältnisse zu packen und so zu transportieren. Wenn ich hier lese, dass 10kg schwere und 1,2m lange Büchsen durch die Gegend gefahren werden und gleichzeitig offensichtlich der Erwerb eines 0,50€ Vorhängeschlosses eine nicht zu überwindende Hürde darstellt, fällt mir nichts mehr ein. Egal, ob Kombi, separater Kofferraum, Handschuhfach oder sonst was, einfach eine abschliessbare Tasche/Futteral/Koffer nehmen und gut ist. Ich weiss nicht, wieso immer jeder Gesetzestext bis zum Erbrechen ausgereizt werden muss, nur des Prinzips wegen. Man kann sich logisch nicht alles gefallen lassen, aber Ärger und die Zuverlässigkeit zu riskieren wegen mehr oder minder praktikabler Prinzipienreiterei halte ich für fragwürdig. Ich habe auch meine Prinzipien, aber wenn ich mit wenigen Mitteln definitiv verhindern kann, meine Zuverlässigkeit zu riskieren, warum sollte ich da Experimente machen?

Hallo maddi,

ich seh`s und handhabe es genau wie Du, obwohl ich noch nie kontrolliert wurde. Wer es halt anders macht braucht sich nachher hier nicht beschweren, wäre ja vermeidbar gewesen. :appl:

Gruss

D. Rellek

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Ich habe einfach keinen Bock auf Diskussionen und dem kann ich so aus dem Weg gehen.

Das spart dir keine Diskussion. Kommst du an einen Ordungshüter, der sich auskennt, ist eh alles ok. Gerätst du an den "aber das dürfen Sie doch nicht" hast du eh Diskussionen, weil der glaubt aufgrund der Uniform recht zu haben...

Gruß

Erik

PS: Ich sprech da aus Erfahrung

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Hallo

jetzt kommt mein Senf dazu:

Ich bin ja schon etwas länger im Besitz von Waffen. 1974, als ich meine ersten KWs im Besitz hatte, galt "Führen" dann, wenn die Waffe geladen war. Es war ganz normal, wenn du die KW im Holster unter der Jacke zum Stand mitnahmst. Das ziehen und jemanden damit bedrohen, war verboten und ist es noch. Der Gesetzgeber war zu der Zeit der Ansicht, das genügt. Irgendwann kamen dann die höheren Beamten beim BMI zur Ansicht, daß das unter Strafe stellen von Bedrohen nicht ausreicht, sondern man muß mit unverständlichen Konstrukten der Auslegung von Führen den Transporteur von Waffen so verunsichern, das solche Diskussionen stattfinden. Jetzt werden die abstrusesten Transportbedingungen durchgeführt und irgenwann "gängige Praxis" bis daß in einer neuen Gesetzesiniative die Waffen nur noch zerlegt in verschiedenen abgeschlossenen Taschen transportiert werden dürfen. Damit ist dem Verbrechen mit Waffen zwar keinerlei Hinderniss in den Weg gelegt, aber dem legalen Waffenbesitzer das Damoklesschwert der Kriminalisierung etwas deutlicher über das Haupt getackert. Aus diesem Grunde predige ich: Nur exakt soviel, um dem Gesetz genüge zu tun und keinen Millimeter mehr.

Steven

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@maddi,

bei so einfachen Regeln wie z.B. Waffentransport zur Schießstatte finde ich, dass es wenig Platz für Interpretationen gibt. Selbst im Fragekatolog zur Sachkunde sind die Regeln recht eindeutig. Wenn es jetzt tatsächlich Interpretationsspielräume gäbe, dann sollte man von einem Transport der Waffe lieber absehen da man sich nie sicher sein kann es richtig zu machen.

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Wenn es jetzt tatsächlich Interpretationsspielräume gäbe, dann sollte man von einem Transport der Waffe lieber absehen, da man sich nie sicher sein kann es richtig zu machen.

Ah, ja.

D.h. Du lässt Deine Waffe am besten gleich beim Händler, nachdem Du sie gekauft hast, dann kann gar nichts passieren und Du bist immer auf der sicheren Seite. Du kannst ja dann einmal pro Woche bei Deinem Händler vorbei schauen und nachsehen, ob es Deiner Waffe gut geht.

Oder Du machst es so, wie hier von einigen Usern favorisiert wird, indem Du etwas mehr Sicherheit produzierst, als vom Gesetzgeber bereits verlangt wird.

Dazu baust Du Dir einfach ein Sicherheitsbehältnis der Stufe VdS 0/1 fest in Dein Auto ein, natürlich mit einer biometrisch-elektronischen Schliessanlage und Bewegungsmelder-gesteuerter Einbruchsmeldeanlage. Der Transport erfolgt dann aus Sicherheitsgründen grundsätzlich ohne Munition und für einen Schießstandbesuch fährst Du einfach zweimal.

So kannst Du Dir sicher sein, dass Du alles richtig machst und kein Ordnungshüter etwas zu bemängeln hat, wenn Du tatsächlich einmal kontrolliert wirst.

CM :D

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@maddi,

bei so einfachen Regeln wie z.B. Waffentransport zur Schießstatte finde ich, dass es wenig Platz für Interpretationen gibt. Selbst im Fragekatolog zur Sachkunde sind die Regeln recht eindeutig. Wenn es jetzt tatsächlich Interpretationsspielräume gäbe, dann sollte man von einem Transport der Waffe lieber absehen da man sich nie sicher sein kann es richtig zu machen.

Sehe ich auch so. Wenn man interpretiert, bis man schwarz wird, braucht man sich hinterher nicht wundern,wenn die, die über einen richten, es zufällig anders sehen. Wo ich mich mit wenig Aufwand absichern kann, mache ich es natürlich. Wenn das "Ar...kriecherei" ist, dann bin ich halt so ^^

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Ich weiss nicht, wieso immer jeder Gesetzestext bis zum Erbrechen ausgereizt werden muss

Du verwechselst Ursache und Wirkung. Jahre oder sogar jahrzentlelang war die Fromulierung "nicht zugriffsbereit und nicht schussbereit" völlig ausreichend. Dann kam Winnenden und ein ungeschickt oder gar geschickt platzierter Satz, der eigentlich der Klarstellung dienen sollte, hat frischen Wind in die Diskussion gebracht und nun sind viele - und zwar auch in den Behörden - der Meinung, dass nicht zugriffsbereit tatsächlich nur dann vorliegt, wenn das Schloss dran ist. Die nächste Verschärfungsrunde wird dies dann eindeutig so regeln, da ja mittlerweile gängige Rechtspraxis.

Wie viele Futterale wurden denn in der Vergangenheit damit beworben, dass man sie abschließen kann? Und wie oft wurde in der Vergangenheit aufgeworfen, dass man nur mit Schloss "nicht zugriffsbereit" transportiert?

Wer hier bis zum Erbrechen ausreizt sind die Scharfmacher im Gesetzgebungsverfahren.

bye knight

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Nachdem ich hier 3 Seiten durchgeackert habe,verstehe ich die Ängste einiger hier nicht so recht.Bei einem geschlossenen Kofferraum braucht es kein zusätzl.Schloss am Futteral, wozu auch? Es geht auch nicht um Ausreizen v.Gesetzestexten, sondern um unsere Rechte!!Warum soll oder besser muß ich mich einschränken, obwohl es (noch) nicht gefordert ist.Wozu und warum??Nur damit die verschärfte Form Rechtspraxis wird?!Nein danke!Ist analog der Fahrt ins Revier, immer mehr haben schlicht Angst die Waffe offen hinzulegen,obwohl keiner was dagegensagen könnte-es ist unser Recht.Trotz der

klaren Gesetzpassage gibt es aber auch hier immer wieder Disskussionen! Gibt es Bedenkenträger die letzlich dafür sorgen, das irgendwann mal die nächste Verschärfung kommt, weil es macht doch bereits jetzt "jeder". Sorry etwas OT, aber ist genau wie hier...

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Nachdem ich hier 3 Seiten durchgeackert habe,verstehe ich die Ängste einiger hier nicht so recht.Bei einem geschlossenen Kofferraum braucht es kein zusätzl.Schloss am Futteral, wozu auch?..

... genau. Es wird auch kein Deut mehr verlangt (wenn der Kofferraum nicht vom Fahrgastraum erreichbar ist). Hat man einen Kombi brauchts eben einen abschliessbaren Koffer. Aber jeder, der noch etwas mehr Sicherheit von sich verlangt, dem steht es doch frei noch weiter zu gehen.

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...Aber erlaube mir die Frage wozu noch mehr Sicherheit? Wo ist der Sinn, Vorteil?..

... wenn die Geschwindigkeit auf der Autobahn auf 120 KM/h beschränkt ist fahren doch die wenigsten 100 KM/h nur um den Gesetzgeber ihr Sicherheitsbewustsein zu signalisieren. @SAR-M1 wie gesagt stimme ich dir zu: gesetzliche Mindestbedingung erfüllen (die aber dann wirklich) und freiwillig gerne mehr.

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... genau. Es wird auch kein Deut mehr verlangt (wenn der Kofferraum nicht vom Fahrgastraum erreichbar ist). Hat man einen Kombi brauchts eben einen abschliessbaren Koffer.

Ich habe ja nie verstanden, wie man in so einer Situation innerhalb von drei Sekungen und mit drei Handgriffen die Waffe in den Anschlag bringen können soll.

bye knight

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Mahlzeit zusammen,

ich verstehe nicht ganz, warum die Diskussion hier überhaupt geführt wird.

Die Zuverlässigkeit im Sinne des Waffengesetzes kann in unserem Land schneller weg sein als man "Ja, aber..." sagen kann.

Welchen Nutzen versprecht ihr euch davon, eure Waffen so "wenig-gesichert-wie-möglich-aber-so-gerade-noch-legal" zu transportieren? Zwei Reisverschlüsse mit einem popeligen Zahlenschloss zu sichern ist ein zu vernachlässigender Aufwand (und dauert genau eine Sekunde), wenn man damit jegliche Diskussion, ob es sich um ein Führen einer Schusswaffe handelt, vermeiden kann.

Vielleicht denke ich aber auch einfach zu einfach :lol:

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Da es ja hier um's verpacken geht, mal ein Vergleich:

>>Geschlechtsverkehr als Übertragungsweg von Krankheiten<<

Wenn man selbst davon weiß, mit, gleich was auch, infiziert zu sein, und hat dann den Lümmel nicht in eine dafür vorgesehene Tüte verpackt, begeht man nach meiner Auffassung zumindest Körperverletzung. Das heißt aber nicht, daß es Gesetze & Verordnungen gibt, die vorschreiben, wie in diesem privatesten Bereich des Privaten Verpackt, transportiert und verkehrt wird.

Die mit diesem Thema verbundenen Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung schätze ich persönlich aber sehr viel größer ein, als den legalen Waffenbesitz und den den Teilbereich des erlaubnisfreien Führens. Bei Waffen hört offenbar der Spaß auf...

Die Argumente: Das ist doch so wenig Aufwand, kann doch jeder vernünftige Mensch machen, gelten für meinen, an den Haaren herbeigezerrten, Bereich ganz genauso. Wieso wird das denn nicht gesetzlich geregelt und ein Verstoß mit schwerer Strafe belegt ?

Die Verpackungs-Verordnung für Schuss-Waffen führt zur Verunsicherung. Nochmal die Regeln: Du sollst Deine Kanonen nicht zum Rumfuchteln parat haben und Es soll keine Munition in der Waffe sein.

Warum wurden diese Regeln aufgestellt ? Meine persönliche Hitliste lautet: Damit der private Waffenbesitzer

a ) nicht CCW betreibt

b ) nicht Spontan-Amok läuft

c ) keinen Polizisten bei der Verkehrskontrolle erschießt

d ) die Lust am Schießen verliert, weil er verunsichert ist, und der Aufwand langsam zu blöd wird

e ) der Politiker sagen kann: Schaut, wir haben was gemacht.

Und bei Punkt d ) spielen die Schützen in der Umgebung immer eine total supertolle Rolle: Ich weiß mehr als Du, und wenn Du nicht tust, wie ich es meine, dann wird Dir Unglück widerfahren... Das finde ich zum :bad: Solche affigen Besserwisser cum Blockwarte sind die Erfüllungsgehilfen der Waffengegner.

Wenn hier im Forum, wie schon so oft, einer Fragt: Muss ich meine Taschen, in denen die Waffen sind, jetzt abschließen ? Dann lautet die Antwort: Nicht unbedingt, es geht auch anders. Wenn Du abschließt, machst Du nichts falsch. Wenn Du nicht abschließen willst, dann musst DU mehr nachdenken.

Mein persönlicher Zusatz verändert sich im Laufe solcher Diskussionen.

Früher: "wenn Du willst, erkläre ich Dir, wie Ich das sehe"

Heute: "Mach doch was Du willst, stell keine so blöden Fragen, bist doch sachkundig. Lass mich mit dem ScheXXX in Ruhe"

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In der WaffVwV wird unter Ziff. 12.3.3.2 der Begriff "nicht zugriffsbereit" endlich schriftlich definiert.

Bis dahin habe ich an meinem Behältnis ein kleines Schloß und breche mir dabei keinen Zahn aus der Krone und gehe allen Diskussionen aus dem Weg!

Interessant ist auch Anl. I-A2-4, dort wird der private PKW (nicht der Wohnwagen) nicht als befriedetes Besitztum angesehen!

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Die Bundestatsdrucksache 331/11 (WaffVwV) sagt:

12.3.3.2 Nach § 12 Abs. 3 Nr. 2 Waffengesetz dürfen die Schusswaffen beim Transport zum Schießstand oder Büchsenmacher weder schuss- noch zugriffsbereit sein; dies gilt auch für den Transport durch Jäger.

Für die Fahrt zum Schießstand oder Büchsenmacher folgt daraus, dass die Schusswaffe im Fahrzeug am besten in einem (mit einem Zahlen- oder Vorhängeschloss) verschlossenen Futteral oder Waffenkoffer transportiert wird, da die Waffe dann auf jeden Fall „nicht zugriffsbereit“ im Sinne der Vorschrift ist.

Soweit Waffen in unverschlossenen Behältnissen transportiert werden, sind sie nur dann „nicht zugriffsbereit“, wenn sie nicht innerhalb von drei Sekunden und mit weniger als drei Handgriffen unmittelbar in Anschlag gebracht werden können, vgl. BT-Drs. 16/8224, S. 32 f. (weil sie sich während der Fahrt im Kofferraum eines Fahrzeugs befindet.)

Interessanterweise nimmt man Bezug auf die Bundestagsdrucksache 16/8224, Seite 32f. Das Dokument hat aber nur 24 Seiten.

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@Frechdachz:

Was Du schreibst kann ich absolut nicht nachvollziehen! Es gibt KEIN gerade noch legal! Sorry, aber was ist das denn für eine merkwürdige Auffassung? Richtig ist es ist legal und ausreichend. Punkt! Ich stelle nochmal die Frage diesmal global, warum soll man sich selber einschränken od. konkret höher absichern als der Gesetzgeber es fordert? WARUM?

Nach Interpretation der Antworten hier fällt mir nur ein Grund ein - ANGST irgendwas falsch zu machen. Angst bei eine möglichen Kontrolle durch einen ggf. Unwissenden dumm dazustehen, aber Angst ist in einer solchen Situation kein guter Ratgeber, er verbessert nicht diese Situation, das kann nur Wissen! Außerdem zeigen hier einige Antworten, das es durchaus den Diskussionbedarf gibt.

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Angst bei eine möglichen Kontrolle durch einen ggf. Unwissenden dumm dazustehen, .................

Diese Angst ist nicht unbegründet, denn ich sehe derartige Ergebnisse öfter als man denken möchte.

Teilweise so unglaublich, dass ich das hier nicht schildern werde!

Alle die hier schreiben beschäftigen sich intensiv mit dem WaffG und es herrschen dabei trotzdem Unklarheiten.

Die meisten PVB haben an einem Tagesseminar für Waffenrecht teilgenommen, manche zu Zeiten älterer Rechtslage!

Irrtümer sind daher vorprogrammiert, wie bei den Unterschieden Teleskopschlagstock/Stahlrute, Schleuder/Präzisionsschleuder u.s.w.!

Bei meinen Schulungsmaßnahmen habe ich festgestellt, dass ein Großteil derartige Gegenstände noch nie in der Hand oder gesehen hatte, denn entsprechende Muster sind nicht vorhanden.

Ich würde meine Muster der Polizeischule zur Verfügung stellen, aber auch das ist nicht so einfach, wie manchen denken mögen.

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