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IGNORED

Waffenvorzeigen gem WaffVwV bei Nachschau


Glückspieler

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Geschrieben
Ich gehe ja auch immer von der strafrechtlichen Seite bei Durchsuchungen (keine Kontrollen)aus und da hat mein Gegenüber

in keinem Fall die Hand an irgendeiner Waffe, bzw. befindet sich der Nähe einer Waffe.

Kein Thema, bzw. völlig nachvollziehbar. Jeder PVB möchte gerne wieder nach Hause zu seiner Familie.

Das ist aber eine "andere Baustelle".

Geschrieben
Das ist aber eine "andere Baustelle".

Ja, in diesem Fall meine!

Im Falle der Kontrollen bin ich als LWB dann "Bauhelfer"?

Ich frage mich nur, wenn es der unsrigen Waffenbehörde gelingt, die Kontrollen der Polizei "auf's Auge zu drücken", auf welcher Baustelle ich dann zu finden bin? :confused:

Geschrieben

Nun mal was für alle die meinen sie haben nichts zu verbergen.

In der Vergangenheit schon persönlich erlebt.

Vor Jahren kontrollierte die Waffenbehörde die Waffenaufbewahrung.

Hintergrund war ein Jäger der betrunken mit Waffe angetroffen wurde und bei ihm Zuhause lag alles offen rum.

Es klingelt also und Kalle XY vom Ortnungsamt steht vor der Tür.

Aber er steht nicht alleine vor der Tür, neben ihm steht eine minderjährige Praktikantin.

Und nun?

Geschrieben

Man nehme die geladene Kurzwaffe aus einem dafür zertifizierten Waffenschrank und reiche sie dem SB/in Berlin dem Polizisten mit dem Hinweis das er sie noch entladen müsse.

Dann murmele man was von "jetzt maln Kaffee kochen" und verlässt das Zimmer. Mit ziemlich hoher Wahrscheinlichkeit wird sich im Nebenraum innerhalb einiger Sekunden ein Schuss lösen, wie es bei Polizisten mit geladenen und vermeintlich ungeladenen Waffen mal öfters passiert. Vielleicht hat sich dann das Problem Kontrolle erstmal erledigt, bis sie einen neuen finden der den Job macht. :huh:

Geschrieben
Wie die Kontrollen durchgeführt werden entscheidet nicht der LWB allein, sondern der Kontrolleur (Sachbearbeiter der Waffenbehörde) nach Weisung seiner Vorgesetzten und den dazugehörigen Vorschriften und dann erst nach Aktenlage.

Passiert etwas wird untersucht, ob er gegen Vorschriften verstoßen hat.

Die Hauptvorschrift ist nun einmal seine eigene Sicherheit!

Uwe, mit allem Respekt - nein.

Dein Argument wäre Rechtfertigung für JEDER Phantasiemaßnahme und Vorgehensweise, und das ist weder rechtlich gedeckt noch werde ich sowas mitmachen.

Was bei mir geht und was nicht, hab ich woanders schon geschrieben. Jedenfalls kein Zerlegen von Schrank, andren Räumen und der gesamten Wohnung.

Geschrieben

Ich hab da mal ne zwischen Frage.

Angenommen der Kontrolleur ist in meiner Wohnung und ich öffne ihm den Schrank. Ich zeige ihm die Waffen und alles ist in Ordnung.

Nun steht neben dem Waffenschrank eine sichtlich verschlossene Kiste. Man will aber dem Kontrolleur nicht sagen was drin ist, der wiederum denkt da sind nicht eingetragene Waffen drin.

Was passiert jetzt?

Geschrieben
Uwe, mit allem Respekt - nein.

Doch,

ich meine damit wann, wo, die Anzahl der Kontrolleure, mit Weste, mit Polizei oder SEK, oder eben ohne! Einfach den Satz aus dem Zusammenhang reißen bringt uns auch nicht weiter, es ging um die Sicherheit der Kontrolleure.

Jedenfalls kein Zerlegen von Schrank, andren Räumen und der gesamten Wohnung.

Davon habe ich auch nie gesprochen!

Wenn Du meine Beiträge richtig gelesen hättest, würdest Du bemerken, dass ich geschrieben habe, dass ich für mich entschieden habe, dass er meine Waffen anfassen dürfte und dass die Kontrollmaßnahmen vor Ort im beiderseitigem Einvernehmen erfolgen sollten.

Aber auch das muß eben jeder für sich entscheiden.

Ich bin eben für Kooperation und als Ihr Eure Waffen beantragt habt, wart Ihr doch auch zufrieden, wenn der Sb kooperiert hat.

In der Regel funktioniert es doch auch so.

Geschrieben
Zweitens: Solange Du nicht mit der Waffe schießt, ist es nicht vorgeschrieben, daß allein für den Besitz ein Beschuß notwendig ist.

Das sehen meine SB'ine und ich genauso. Aber andere Leute denken anders darüber und WaffG und Beschussgesetz werden unterschiedlich interpretiert. Aber lass uns diese Nebenbaustelle nicht weiter vertiefen, sonst haben wir wieder einen weiteren Thread wie diesen: http://forum.waffen-online.de/index.php?showtopic=413688

Geschrieben
Wie die Kontrollen durchgeführt werden entscheidet nicht der LWB allein, sondern der Kontrolleur (Sachbearbeiter der Waffenbehörde) nach Weisung seiner Vorgesetzten und den dazugehörigen Vorschriften und dann erst nach Aktenlage.

Passiert etwas wird untersucht, ob er gegen Vorschriften verstoßen hat.

Die Hauptvorschrift ist nun einmal seine eigene Sicherheit!

Die Hauptvorschrift ist immer noch das Hausrecht des LWB, abgeleitet und/oder im Zusammenhang mit der Unverletzlichkeit der Wohnung aus dem Grundgesetz.

Wenn der LWB dem Kontrolleur nach Sicherheitsüberprüfung die Waffen nur vor die Nase hält, damit er die Nummer ablesen kann, was will dann der Kontrolleur dagegen tun? Bereitschaft zur Kontrolle war da, Akzeptanz der Kontrolle war da, Durchführung der Kontrolle war auch da.

bye knight

Geschrieben
Wenn der LWB dem Kontrolleur nach Sicherheitsüberprüfung die Waffen nur vor die Nase hält, damit er die Nummer ablesen kann, was will dann der Kontrolleur dagegen tun? Bereitschaft zur Kontrolle war da, Akzeptanz der Kontrolle war da, Durchführung der Kontrolle war auch da.

Meine Rede.

Geschrieben
Zweitens: Solange Du nicht mit der Waffe schießt, ist es nicht vorgeschrieben, daß allein für den Besitz ein Beschuß notwendig ist.

Gehen wir von der unbedeutenden Kleinigkeit aus, dass so eine Waffe ja nicht plötzlich wie Manna vom Himmel fällt, sondern dem Besitz als Nicht-Hersteller logischer Weise ein Überlassen voraus geht, sagt der § 12 BeschG für alle praktischen Belange etwas völlig anderes:

§ 12 Überlassen und Verwenden beschuss- oder zulassungspflichtiger Gegenstände

(1) Feuerwaffen, Böller und höchstbeanspruchte Teile, die nach § 3 der Beschusspflicht unterliegen, dürfen anderen nur überlassen oder zum Schießen nur verwendet werden, wenn sie das amtliche Beschusszeichen tragen.

Dies gilt nicht für das Überlassen dieser Gegenstände, wenn die zuständige Behörde bescheinigt, dass die amtliche Prüfung nicht durchgeführt werden kann.

[Das ist die berühmte "Ersatzbescheinigung"]...

Aber andere Leute denken anders darüber und WaffG und Beschussgesetz werden unterschiedlich interpretiert.

Unterschiedlich "interpretiert"... Alles klar :acute:.

Ein Blick in BeschG und BeschussV würde eigentlich alles sagen.

Mittlerweile sind 99% aller Aussagen im Unterforum hier für die waffenrechtliche Mülltonne.

Da sich daran aber keiner zu stören scheint, dürft Ihr meinen Zwischenruf gerne ignorieren und weitermachen. Unterhaltungswert hat es allemal.

Geschrieben
Die Hauptvorschrift ist immer noch das Hausrecht des LWB, abgeleitet und/oder im Zusammenhang mit der Unverletzlichkeit der Wohnung aus dem Grundgesetz.

§ 36 Abs. 3 WaffG ........ das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.

Wenn der LWB dem Kontrolleur nach Sicherheitsüberprüfung die Waffen nur vor die Nase hält, damit er die Nummer ablesen kann, was will dann der Kontrolleur dagegen tun? Bereitschaft zur Kontrolle war da, Akzeptanz der Kontrolle war da, Durchführung der Kontrolle war auch da.

Hab ich doch auch gar nichts dagegen, wie ich schon sagte, muß das jeder für sich entscheiden.

Für mich spielen hierbei die Umstände, wer und wie kontrolliert, auch eine Rolle!

bye knight

Eins ist Fakt, um die Kontrollen/Nauchschauen werden wir nicht herumkommen, lediglich über die Art und Weise wird man diskutieren müssen.

Geschrieben

Mensch, Leute! Ihr dreht Euch tagelang im Kreis, diskutiert Euch gegenseitig an die Wand und kommt zu keinem Ergebnis und keiner Einigung - so wie schon dutzende Male zuvor, wenn es um das Thema: Bürger "versus" Amtsperson ging! Tue doch ein jeder, was er nicht lassen kann: er wird sehen, wie weit er kommt! Mein Vorschlag: einfach erst mal die Situation auf sich zukommen lassen, dann ganz vernünftig mit den Leuten reden, wenn Sie kommen! Ausnahmen mögen die Regel bestätigen, aber mit Gelassenheit und Freundlichkeit kommt man noch immer am weitesten... Was spricht unter vernunftorientierten Menschen denn dagegen? Und bitte: nicht wieder mit "...wenn der aber..." anfangen! Das sind bis dahin doch alles völlig inhaltlose Schreckensvisionen, die erst mal eintreten müssten...!

Geschrieben
Eins ist Fakt, um die Kontrollen/Nauchschauen werden wir nicht herumkommen, lediglich über die Art und Weise wird man diskutieren müssen.

Eins ist Fakt, um die Ablehnung der Kontrollen/Nauchschauen werden wir nicht herumkommen, ausserdem über die Art und Weise wird man diskutieren müssen.

Und über das Grundgesetz wird man wohl auch diskutieren?

Geschrieben
Das sind bis dahin doch alles völlig inhaltlose Schreckensvisionen, die erst mal eintreten müssten...!

Früher hieß das Schreckgespenst "Kommunismus" und heute eben Kontrolle der Waffenaufbewahrung!

Hund die laut bellen beißen nicht, ich denke mal dass diejenigen die hier am lautesten schreien die ersten sind, die die Kontrollen über sich ergehen lassen werden, bzw. dass sie gar nicht erst kontrolliert werden.

Man meutert noch über die Kontrollgebühren und will dann auch noch einen Anwalt beiziehen. :confused:

Der macht das umsonst? Die Rechtsschutzversicherung wird das sicherlich nicht tragen.

Wer unsicher ist, sollte einen unbeteiligten Zeugen hinzuziehen, der kostet erst mal nichts.

Geschrieben
...und will dann auch noch einen Anwalt beiziehen. :confused:

Der macht das umsonst? Die Rechtsschutzversicherung wird das sicherlich nicht tragen.

...

Egal.

Das ist mir der Kampf um Grundgesetz, Freiheit und Gleichberechtigung wert.

Geschrieben
§ 36 Abs. 3 WaffG ........ das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt

Hochgradig bedenklich diese Aussage. Komplett steht davor konkret mit Semikolon

Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit betreten werden;

Bei einer Kontrolle ist kein Grundrecht eingeschränkt! Das ist erst zur Verhütung...der Fall.

Im Haus hat der Kontrolleur ausschließlich die Überprüfung der Pflichten aus den Absätzen 1 und 2 vorzunehmen und keine weiteren Befugnisse. Es liegt keine Einschränkung der Grundrechte vor.

Der Hausherr hat sein uneingeschränktes Hausrecht.

Geschrieben
Egal.

Das ist mir der Kampf um Grundgesetz, Freiheit und Gleichberechtigung wert.

Ich sag ja: mach es jeder, wie er will! Man muss sich ja auch nicht alles gefallen lassen, genausowenig muss man sich aber grundsätzlich gegen jede Einschränkung auflehnen! Wo Du aber schon so kernig auf dem GG rumreitest, vergiss dabei bitte nicht: es beinhaltet auch Vorbehalte und Schranken! Sogar Schranken-Schranken - um sie vollständigkeitshalber zu erwähnen! Was es nicht alles gibt...! :00000733:

Geschrieben
Der Hausherr hat sein uneingeschränktes Hausrecht.

Klar,

dem stimme ich vollkommen zu und will erst gar nicht darauf eingehen, wann eine Gefahr begründet wird, bzw. werden kann.

Davor haben ja wohl die meisten Angst!

Ob nun begründet, oder unbegründet, will ich mal so stehen lassen.

Dass das schon mal so, oder ähnlich versucht wurde, war glaube ich bei Max.

Thema war aber eigentlich, das Vorzeigen der Waffen und hierbei wurde die Kontrolle, bzw. das Betreten schon gestattet.

Geschrieben
Egal.

Das ist mir der Kampf um Grundgesetz, Freiheit und Gleichberechtigung wert.

Eine Anwohnerin bei mir gegenüber hat auch niemanden eingelassen, auch nicht den Energieversorger. Nun hat man ihr von außen das Hauptstromkabel gekappt und sie lebt in ihrer Wohnung bei Kerzenlicht und genießt ihre persönliche Freiheit.

Klar komplett anderes Beispiel, aber man muß eben nicht jeden reinlassen.

Vor- und Nachteile muß man für sich abwägen und gegebenfalls eben seinen Willen durchziehen, ob sinnvoll oder nicht.

Geschrieben
...und will dann auch noch einen Anwalt beiziehen. :confused:

Der macht das umsonst? Die Rechtsschutzversicherung wird das sicherlich nicht tragen.

...

Egal.

Das ist mir der Kampf um Grundgesetz, Freiheit und Gleichberechtigung wert.

Eine Anwohnerin bei mir gegenüber hat auch niemanden eingelassen, auch nicht den Energieversorger. Nun hat man ihr von außen das Hauptstromkabel gekappt und sie lebt in ihrer Wohnung bei Kerzenlicht und genießt ihre persönliche Freiheit.

Klar komplett anderes Beispiel, aber man muß eben nicht jeden reinlassen.

Vor- und Nachteile muß man für sich abwägen und gegebenfalls eben seinen Willen durchziehen, ob sinnvoll oder nicht.

Du übertreibst mal wieder.

Ich sagte, dass ich einen Anwalt bei einer Kontrolle hinzuziehen werde.

Ich sagte nicht dass ich die Kontrollettis NIE einlassen werde.

Ich werde aber sehr wohl niemanden spontan reinlassen, werde erste Versuche ins leere laufen lassen und erst dann, wenn auch mein Anwalt sagt die Kontrolle ist unausweichlich, dann werde ich mit Terminvereinbarung unter Anwesenheit des auf Jagd- und Waffnrecht spezialisierten Anwalts die Kontrollettos einlassen. Dieser Anwalt rät auch davon ab die Kontrollettis beim ersten Versuch reinzulassen... Es ist ein Win-Win Situation: Der Anwalt hat Interesse daran, wie die Kontrollen genau ablaufen...

Geschrieben
Du übertreibst mal wieder.

Nein, das Beispiel ist leider echt.

Ich sagte, dass ich einen Anwalt bei einer Kontrolle hinzuziehen werde.

Ich sagte nicht dass ich die Kontrollettis NIE einlassen werde.

Ich werde aber sehr wohl niemanden spontan reinlassen,

Ich doch auch nicht, sondern nur nach Terminabsprache!

werde erste Versuche ins leere laufen lassen und erst dann,

Naja, wenn Du damit leben kannst, dass Dir bei einem Deiner nächsten Anträge mit legalen Mitteln auch das Leben schwer gemacht wird?

wenn auch mein Anwalt sagt die Kontrolle ist unausweichlich, dann werde ich mit Terminvereinbarung unter Anwesenheit des auf Jagd- und Waffnrecht spezialisierten Anwalts die Kontrollettos einlassen. Der Anwalt hat Interesse daran, wie die Kontrollen genau ablaufen...

Naja, interessiert wohl jeden hier, einschließlich mich!

Nichts für Ungut und noch einen schönen Abend!

Gruß

Uwe

Geschrieben
Mein Vorschlag: einfach erst mal die Situation auf sich zukommen lassen, dann ganz vernünftig mit den Leuten reden, wenn Sie kommen! Ausnahmen mögen die Regel bestätigen, aber mit Gelassenheit und Freundlichkeit kommt man noch immer am weitesten...

Vielleicht!

Mir persönlich wäre es lieber, wenn man eine vorab definierte Vorgehensweise vorgeben und dann umsetzen könnte.

Den ersten Schritt könnten ja auch die Ämter machen: ein kurzes Merkblatt mit den Wunschvorstellungen, wie eine Prüfung aussehen soll:

Welche Merkmale an der Waffe sollen geprüft werden, wer genau darf von Amtsseite prüfen (Qualifikation etc), wer nimmt die Waffe in die Hand,

soll die Waffe offen oder geschlossen bleiben etc pp.

Wäre zumindest mal eine Diskussionsgrundlage.

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