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IGNORED

26-jähriger Koch lässt Parfümtester mitgehen / Sechs Monate Gefängnis


Mike57

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ich kenne da einige Personen, die mit ihren Rucksäcken nacheinander in verschiedenen

Geschäften einkaufen. Wie will der Ladendetektiv feststellen, ob wirklich alles

aus dem Rucksack an der Kasse vorgelegt wurde. Im Übrigen. Gerade mit einem Rucksack

würde ich einen Einkaufswagen nehmen. Denn das Einpacken an der Kasse sollte in diesem

Fall wohlüberlegt und sehr sorgfältig geschehen!

Hugo

Geschrieben
Stimmt. Sonst müsste man ja den Kerl der auf dem Acker 10 Kartoffeln klaut um sie im Lagerfeuer zu grillen genau so bestrafen wie den Bankmitarbeiter, der 900.000,- die gerade geliefert wurden in seine Tasche packt statt in den Tresor.

Wenn ich es richtig verstehe, wird de Kartoffeldieb härter bestraft, weil er einen Kartoffelschäler dabei hat. Der Bänker aber nichts, was als Waffe ausgelegt wird.

BBF

Geschrieben

Nur gut, daß er nicht von einem weiblichen Angestellten erwischt worden ist: möglicherweise wäre dann versuchte Vergewaltigung auch noch dazugekommen, da er das Werkzeug hierzu dabei hatte ....

Geschrieben
m Oktober war der bereits einschlägig vorbestrafte Koch

Sorry, aber irgendwann kann es es nachvollziehen, wenn man juristisch alle Register zieht, um einem Gewohnheitstäter mal die Grenzen aufzuzeigen. Ohne die "Waffe" könnte er noch weitermachen.

Geschrieben

Auch das sind "Englische Verhältnisse"!

Dort wird eine große Taschenlampe oder der schwere Schlüsselanhänger als Waffe ausgelegt, weil man sich nicht mehr anders zu helfen weiß.

(http://www.copzone.de/phpbbforum/viewtopic.php?f=8&t=61382)

Wenn es nun anscheinend "Normale" Bürger trifft (nicht ganz: Das hier ist ja ein Dieb, sollte man nicht vergessen), dient es uns nur als Beweis für das völlig überzogene Waffenrecht in Deutschland und als Hinweis auf das noch viel stärker am Ziel vorbeischießende Waffenrecht in GB.

Man sollte mal schauen, ob die lieben Herren vom Aktionsbündnis oder andere, populäre Waffengegner, nicht irgendwo ein CS-Gäßchen ohne Zulassung oder gar ein Einhandklappmesser führen...

Es müsste mehr solcher Fälle geben, damit jedem Einzelnen bewusst wird, was für ein Unfug diese Schaufenstergesetze sind!

Wenn es im Milieu ein Problem mit Messern oder bestimmten Gegenständen gibt, braucht man nicht die Gegenstände verbieten; Man sollte die betreffenden Täter ihrer Taten überführen. Was für ein Aufwand! Da doch lieber für alle Verbieten.

Der Ede, der ist nämlich Zuhälter und zwingt Frauen zur Prostitution. Das ist auch illegal, aber am meisten Angst hat er davor, mit seinem Klappmesser erwischt zu werden!

Vor lauter schlaflosen Nächten der Angst verzichtet er jetzt bei seinen Vergewaltigungen auf das Mitsichführen eines Klappmessers.

Er vertraut fortan nur noch seiner Makarov. Das mit den legalen Waffen und verbotenen Gegenständen ist ihm nämlich zu kompliziert geworden und zieht viel zu harte Strafen nach sich.... Da lieber gleich was "Richtiges" - Kostet ebenso wenig, wie ein gutes Messer und es folgen die gleichen Strafen.....

Geschrieben
DER DIEBSTAHL, in seinen verschiedenen Ausprägungen, ist wohl einer der meist begangenen, meist sanktionierten, meist juristisch auskommentierten und somit juristisch von den höchsten Instanzen als Recht anerkannten Tatbestände, die es in D gibt.

Da braucht Ihr (und ich mit meinem gefährlichen rechtlichem Halbwissen) nicht drüber zu diskutieren!

So hin und wieder drängt sich bei mir der Eindruck auf, dass so mancher Jurist und so mancher Beamter in seinem arbeitsalltäglichen Denkkorsett gefangen ist und glaubt alle anderen Menschen gehörten auch dort rein, denn "das ist nun mal so geregelt".

Schön.

1.) Wenn du der Meinung bist, dass sei doch alles längst irgendwo ausdiskutiert und zu Ende geregelt, dann behelle uns doch einfach oder stell zur Not Links oder Recherchehilfen ein, wo man sich diese Info selbst zusammen suchen kann. Hier aber einen auf lange Nase machen und uns Unwissenheit vorwerfen, dabei selbst dann gleich zumachen, ist eine ziemlich einseitige und damit langweilige Veranstaltung, welche darüber hinaus in einem Diskussionsforum auch völlig ihren Platz verfehlt hat.

2.) Man kann das ganze rein aus der juristischen Perspektive sehen. Dann ist das Urteil eben so, weil das Gesetz eben so ist. Und dann kann man als Jurist oder als Beamter das Buch zuschlagen.

Für Bürger und für Wähler und vielleicht auch für Menschen, die sich fragen, in welcher Welt wir leben wollen, wie wir die Welt besser machen können, vielleicht für jeden der irgendwo Verwantwortung für sein Handeln oder Nicht-Handeln sieht, hat das ganze aber gerne auch eine politische Dimension, denn die Gesetze stehen nicht wie die Naturgestze einfach so vor uns da, sondern nach der Gewaltenteilung werden sie von der Politik gemacht und können damit auch geändert werden (was - wie ich oben schrieb - außerhalb des Wahrnehmungshorizontes von so manchen eingefleischten Juristen oder Beamten zu liegen scheint) und damit unterliegt das ganze Thema auch der Frage und logischer Weise damit auch der Diskussion, ob das Gesetz denn so sein muss, wie es eben ist. In der Schule nannte man das damals "Transferleistung".

Sorry, aber das musste mal raus. Ich will auf keinen Fall alle Juristen oder alle Beamten über einen Kamm scheren.

Schönen Abend noch.

bye knight

Geschrieben
Soweit es überhaupt eine Tat gibt.
Ich weis immer noch nicht ob es rechtlich ein Diebstahl ist, wenn man in einem Laden eine Sache in ein Behältnis packt und den Laden noch nicht verlassen hat. Bitte sachkundige Hinweise.
Geschrieben

Auch wenn manche meinen hier dürften nur Volljuristen antworten versuche ich es mal voll laienhaft.

Es liegt daran ob du die Ware dem rechtlichen Zugriff z.B. des Ladeninhabers entziehst.

Nimmst du aus einem Regal einen Rucksack und aus dem anderen Regal eine Konservendose und steckst die in den Rucksack, gehört beides dem Ladenbesitzer und er kann auf beides zugreifen. D.h. noch kein Diebstahl.

Bringst du aber deinen eigenen Rucksack mit und steckst die Dose da rein entziehst du die Dose dem Zugriff des Ladenbesitzers weil der nicht an deinen Rucksack ran darf. D.h. Diebstahl ist bereits im Laden vollzogen.

Geschrieben

Einem Gewohnheitstäter wurde 12 Jahre zu spät die Grenze aufgezeigt, in dem die zuständige Juristerei die Grenzen der Rechtsprechung bemühten, beim Strafmaß aber an der unteren Grenze blieben.

Geschrieben
Diebstahl ist für mich ganz klar wenn ich Ware einstecke die ich nicht bezahle und die Tat ist dann vollbracht sobald ich das Geschäft verlassen habe bzw. die Kasse passiert habe. Wie ich bis zur Kasse die Ware befördere ist doch völlig egal und ich kenne auch kein Gesetz das dies vorschreibt.

einen parümtester kann man aber an der kasse nicht bezahlen. hätte er ein verpacktes parfüm im rucksack zur kasse transportiert, wäre das urteil evtl. anders gewesen.

auch spielt es in der auslegung natürlich eine rolle, ob man nur einen artikel aus dem regal nimmt, den man bequem in einer freien hand zur kasse mitnehmen kann, oder ob man es macht wie du, wo man ohne rucksack die gewünschte anzahl artikel nicht mehr mit den händen zusammenhalten kann.

Geschrieben
Jetzt kann man die Schere als Werkzeug betrachten - muß man aber nicht.

Ne? Ne Schere ist nun mal ein Werkzeug, ein Haushaltartikel und es gibt auch medizinische bzw. chirugische Scheren

keine von diesen wurde jemals als "Waffe" gefertigt das sieht weder der Erfinder der Scheren (vor wieviel Tausend jahren war das noch mal..) noch der Hersteller/Händler und auch das Deutsche Waffengesetz so, Scheren unterliegen diesem

logischerweise nicht.

Und in diesem ist auch explezit festgelegt was eine Waffe im Sinne des Gesetzes ist.

Hier wird wohl mal wieder das BVG einiges zurechtrücken müsssen, denn es kann nicht sein das einer verurteilt

wird für etwas gegen das er gar nicht verstossen hat (hier höchstens der Diebstahl) und wie ich bereits in einen anderen

Thread schrieb wo wollen wir ansetzen auch ein einfacher Haustür/Wohnungsschlüssel kann jemanden gefährlich verletzen

und bei Einwirkung auf den Hals tödlich wirken, ein Kugelschreiber kann in gewissen Händen das Augenlicht zum verlöschen bringen, und mit einem Schal oder Zahnseide kann jemand strangulierd werden, es befinden sich dann überall "Waffen".

Dann bitte auch Stühle und Tische festschrauben.

Und definitiv müsste jeder Klau einer Axt,Schraubendrehers,oder Kehrschaufel im Baumarkt alleine ein Diebstahl einer

Waffe sein einfach nur dümmlich und :peinlich: das Ganze.

Geschrieben

Der Diebstahl ist mit rinstecken in den rucksack vollendet. Mit verlassen das Ladenräume ist er beendet. Sorry, ist so. Kann man drann deuteln was man will, ist schon seit Jahren gefestigte Rechtsprechung!

Die Schere ist nunmal eine gefährliches Werkzeug. Waffe auf keinen Fall. Ist aber für den Tatbestand egal. Kostet beides gleich viel Strafe!

Da deutelt auch das BverfG nichts mehr drann! Es ist nunmal auf die abstrakte gefährlichkeit des Täters abzustellen. Kann einem passen oder nicht, ist aber so. Zu dem Problem mit den Berufswaffenträgern (oder Berufswerkzeugträger) gibt es Aufsatz über Aufsatz, ob diese nun auszunehmen sind oder nicht. Da kann man in die eine oder andere Richtung Argumentieren. Letzten Endes ist der Richter an die BGH Entscheidung gebunden. (Mal zum Kulli: Offensichtlich ungefährliche Gegenstände sind vom TB ausgenommen)

Und mal ehrlich: Wer klaut und dann noch so blöd ist was gefährliches in der Tasche zu haben ist selber schuld!

Tante Edith sagt: Nicht nur was dem WaffG unterliegt ist Waffe. Alle Gegenstände die als Angriffs oder verteidigungsmittel hergestell wurden sind Waffe. Demnach Küchenmesser = Waffe (-), dafür aber gefährliches Werkzeug (+) ; Glock Feldmesser: Waffe (+)

Geschrieben
(...)auch spielt es in der auslegung natürlich eine rolle, ob man nur einen artikel aus dem regal nimmt, den man bequem in einer freien hand zur kasse mitnehmen kann, oder ob man es macht wie du, wo man ohne rucksack die gewünschte anzahl artikel nicht mehr mit den händen zusammenhalten kann.

Für die Erfüllung des obj. Tatbestandes ("Wegnahme") spielt dies keine Rolle. Sich dann darauf zu verlassen, dass ein Gericht i.R. der freien Beweiswürdigung in solchen Fällen den subj. Tatbestand ("Zueignungsabsicht") verneint, wäre ausgesprochen naiv. In der Praxis besitzt die Problematik aber kaum Relevanz, da ein mutmaßlicher Täter i.d.R. erst nach Verlassen des Kassenbereichs angesprochen bzw. vorläufig festgenommen wird.

Die Schere ist nunmal eine gefährliches Werkzeug. (...)Da deutelt auch das BverfG nichts mehr drann!

Verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Straftatbestand bestehen durchaus; was an und für sich nichts ungewöhnliches wäre. Der BGH deutet sie in der genannten Entscheidung indes selbst an, hat jedoch von einer Richtervorlage an das BVerfG abgesehen.

Geschrieben
In der Praxis besitzt die Problematik aber kaum Relevanz, da ein mutmaßlicher Täter i.d.R. erst nach Verlassen des Kassenbereichs angesprochen bzw. vorläufig festgenommen wird.

deshalb denke ich ja auch, daß man ihn bis zur kasse hätte gehen lassen, hätte er sich nur ein verpacktes parfum in den rucksack getan und nicht einen tester, den man ohnehin nicht kaufen kann...

Geschrieben

Vermutlich :confused: hat der Junge halt den/die falschen Namen, Paß, Staatsangehörigkeit oder Religion - kein Bonus :traurig_16:

Hallo Gun Buff

Dieser Beitrag, genau wie Deine Meinung über unsere vom Gesetz unabhängigen Richter, entlarvt Dich als unverbesserlichen Wahrheits-suchenden (bitte weiter so). Wenn Du dich nicht davon verabschiedest um endlich ein "PC" konformer EU-Sklave :s2: zu werden, kommst Du bald auf die Brüsseler-Liste für unangepasste Störenfriede.:teu38:

Gruß :s75:

Trader

Geschrieben
Wenn ich es richtig verstehe, wird de Kartoffeldieb härter bestraft, weil er einen Kartoffelschäler dabei hat. Der Bänker aber nichts, was als Waffe ausgelegt wird.

BBF

Ja.

Ich kann von einem Fall berichten, bei dem ein Mann aus einem Geschäft ein Radiogerät (299 €) stehlen wollte.

Da er als Maler ein sog. Cuttermesser (Teppichbodenmesser = Einhandmesser) in seiner mitgeführten Arbeitstasche hatte, wurde er zu 6 Monaten Haft verurteilt.

Der Mann war nicht vorbestraft, hatte das Messer nicht benutzt und war auch sonst nicht irgendwie aggressiv.

Geschrieben
Da er als Maler ein sog. Cuttermesser (Teppichbodenmesser = Einhandmesser) in seiner mitgeführten Arbeitstasche hatte, wurde er zu 6 Monaten Haft verurteilt.

Der Mann war nicht vorbestraft, hatte das Messer nicht benutzt und war auch sonst nicht irgendwie aggressiv.

Daher auch die Mindeststrafe.

Geschrieben

Korrekt!

An sonsten steht es auch jedem Täter, nach Rechtswegerschöpfung, zu Verfassungsbeschwerde zu erheben. Dann wäre dieses leidige Thema endlich mal vom Tisch!

Geschrieben
Daher auch die Mindeststrafe.

Und unterhalb der Mindeststrafe gibt es nichts. Keine Einstellungen, Geldauflagen,...Bin ich froh, daß ich Dank meiner Aktenstauballergie kein Jurist geworden bin und das nicht verstehen muß. Bei Familie Miri hätte man erst gar nicht ermittelt, die Sta hätte eingestellt, oder oder... das ist eben :peinlich: .

Geschrieben
Korrekt!

An sonsten steht es auch jedem Täter, nach Rechtswegerschöpfung, zu Verfassungsbeschwerde zu erheben. Dann wäre dieses leidige Thema endlich mal vom Tisch!

Ja, merkte ich ja auch an, aber was auch interessant ist und was ich so nicht dachte.

Im Flugzeug sind doch eigentlich Scheren,Messer,Schraubendreher generell verboten?

Geht mal auf das PDF Dokument der Bundespolizei (Liste der verbotenen Gegenstände im Handgepäck).

Da steht nur was von Messern,Scheren und Werzeugen wie zB.Schraubendreher über 6cm darunter also doch

Ausnahmen? Wäre hierfür vielleicht auch von Bedeutung, da ja am Flughafen eh die schärfsten Reglungen und

Kontrollen sind.Wäre schon ein wenig seltsam wenn man in einem stinkgewöhnlichen Laden eine stinknormale

Nagelschere mokiert, auf der anderen Seite diese aber im Flugzeug gestattet.

s.hier:

http://www.bundespolizei.de/cln_171/nn_256...genstaende.html

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