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IGNORED

26-jähriger Koch lässt Parfümtester mitgehen / Sechs Monate Gefängnis


Mike57

Empfohlene Beiträge

Um aus einer "einfachen" Körperverletzung eine gefährliche (mit entsprechender Strafandrohung) zu machen, reicht es bereits, beim Zutreten Schuhe an den Füssen zu haben ...

... und im Ergebnis ist das auch gut so.

Ich kann dieses Gejammere um einen -nach der Presseberichterstattung um das Urteil- scheinbar unverbesserlichen Gewohnheitskriminellen bei ehrlicher Betrachtung nicht ganz nachvollziehen.

Eine Schere ist natürlich in erster Linie ein Werkzeug. Sie kann aber auch als Waffe mißbraucht werden. Und wenn ich sie bei der Begehung von Straftaten (was bereits allein nicht nett ist) in einer Form mitführe, in der ich sie auch als Waffe gebrauchen kann (was noch weniger nett ist), muß ich mit den Folgen leben.

Da hilft auch das weitergehende Gejammere um die angeblich nicht verfolgten Ausländer nicht wirklich weiter, weil die meisten derer, die es verbreiten, an anderer Stelle beklagen, daß die Gefängnisse voll mit Ausländern wären. Davon kann, wenn überhaupt, maximal nur eine Aussage stimmen - und das unabhängig davon, ob es auf dieses Problem wirklich ankommt.

Vielleicht sollten wir die hier aufgebrachte Energie in echte Probleme stecken.

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Der Diebstahl ist mit rinstecken in den rucksack vollendet. Mit verlassen das Ladenräume ist er beendet. Sorry, ist so. Kann man drann deuteln was man will, ist schon seit Jahren gefestigte Rechtsprechung!

Dann begehe ich wohl jede Woche einen vollendeten, aber nicht beendeten Ladendiebstahl.

Sofern ich nicht größere Mengen einzukaufen habe, schmeisse ich alles was ich benötige in meinen Rucksack,

den ich an der Kasse wieder entleere und alles bezahle.

Kam noch keiner auf die Idee das einen Diebstahl zu nennen. Auch nicht die Verkäufer, die das mitbekommen haben.

T.

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Ich kann dieses Gejammere um einen -nach der Presseberichterstattung um das Urteil- scheinbar unverbesserlichen Gewohnheitskriminellen bei ehrlicher Betrachtung nicht ganz nachvollziehen.

Eine Schere ist natürlich in erster Linie ein Werkzeug. Sie kann aber auch als Waffe mißbraucht werden. Und wenn ich sie bei der Begehung von Straftaten (was bereits allein nicht nett ist) in einer Form mitführe, in der ich sie auch als Waffe gebrauchen kann (was noch weniger nett ist), muß ich mit den Folgen leben.

...

Es geht hier NICHT um den Diebstahl sondern um die rechtliche würdigung eines Gegenstandes des täglichen Lebens, der mitgeführt wurde.

Wenn die Sichtweise des Gerichts Schule macht, ist selbst eine gefrohrene Lammkeule eine Waffe. Dann ist in zukunft NIEMAND mehr sicher, nicht gegen das Waffengesetz zu verstoßen. Dann wird ganz schnell aus einem leichtfertig dahingeworfenen Wort eine Bedroung mit einer Waffe!

DAS sollten sich mal alle durch den Kopf gehen lassen, die solche Urteile (und ich meine nicht den Diebstahl!) Bagatellisieren.

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Wenn die Sichtweise des Gerichts Schule macht, ist selbst eine gefrohrene Lammkeule eine Waffe. Dann ist in zukunft NIEMAND mehr sicher, nicht gegen das Waffengesetz zu verstoßen.

Mit Verlaub- das ist Unsinn.

Weder das Tatbestandsmerkmal "Waffe" i.S.d. § 244 I Nr.1a StGB noch ein Verstoß gegen das WaffG stehen hier auch nur ansatzweise zur Debatte. Es geht einzig und allein um die Definition des gefährlichen Werkzeugs i.S.d. § 244 I Nr.1a StGB.

Es geht hier NICHT um den Diebstahl (...)

Letztlich schon. Denn wo kein Diebstahl, da keine Qualifikation (§ 244 StGB). Die Frage, ob ein Spazierstock, eine Kuchengabel o.ä. die erhöhte Strafandrohung auslöst, stellt sich dann von vornherein gar nicht.

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Letztlich schon. Denn wo kein Diebstahl, da keine Qualifikation (§ 244 StGB). Die Frage, ob ein Spazierstock, eine Kuchengabel o.ä. die erhöhte Strafandrohung auslöst, stellt sich dann von vornherein gar nicht.

Wenn Du Diebstahl durch Delickt ersetzt, kann ich ir zustimmen.

Und der Unterschied zwischen "Waffe" und "gefährlicher Gegenstand" ist nicht besonders Groß. Zudem wir der Unterschied immer kleiner, je "wilder" die Auslegung duch die Gerichte erfolgt!

In den "richtigen" Händen kann so ziemlich JEDER Gegenstand gefährlich werden. Und somit kann ein "geneigter" Richter ganz schnell eine "Qualifikation" konstruieren.

Du hast sicher schon mal einen älteren Herrn gesehen, der jugendlichen Raudis mit dem Krückmann nachgedroht hatt. Das könnte ganz schnell mal zu einem Angriff mit einem "gefährlichen Werkzeugs i.S.d. § 244 I Nr.1a StGB." werden.

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Du hast sicher schon mal einen älteren Herrn gesehen, der jugendlichen Raudis mit dem Krückmann nachgedroht hatt. Das könnte ganz schnell mal zu einem Angriff mit einem "gefährlichen Werkzeugs i.S.d. § 244 I Nr.1a StGB." werden.

Bei der Körperverletzung reicht sogar bereits ein Gegenstand für die Strafverschärfung (insofern könnte das tatsächlich die an anderer Stelle bereits angesprochene Hammelkeule sein).

Auch hier sieht man, wie sinnlos (und nicht fortsetzungswürdig) die Debatte tatsächlich ist. Anstatt in irgendeiner Form Erhellendes zutage zu bringen, wird durch die permanente Umkonstruktion von einzelnen Merkmalen lediglich versucht irgendeine Befriedigung im Waffenverfolgungswahn zu suchen.

Deshalb nochmals zum Anfang der Geschichte: Der Bursche hätte das Problem nicht, hätte er es nach einschlägigen Vorstrafen vollbracht, nicht mehr zu klauen. Und wer nicht klaut, hat das Problem auch nicht. Mehr ist zu dem Problemkreis eigentlich nicht zu sagen, so daß wir es nochmal versuchen könnten, die Debatte zu beenden.

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Wenn Du Diebstahl durch Delikt ersetzt, (...)

Dieses Zugeständnis lasse ich mir abringen. Ganz ausnahmsweise ;)

Das könnte ganz schnell mal zu einem Angriff mit einem "gefährlichen Werkzeugs i.S.d. § 244 I Nr.1a StGB." werden.

...wenn es denn einen entsprechenden Straftatbestand gäbe.

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Bei der Körperverletzung reicht sogar bereits ein Gegenstand für die Strafverschärfung (insofern könnte das tatsächlich die an anderer Stelle bereits angesprochene Hammelkeule sein).

Ich rede hir nicht von einer KÖrperverletzung sondern von einer Drohung oder einenm anderen, vergleichsweise harmlosen Delickt, das erst durch das "mittführen" eines alltäglichen Gegenstandes "Aufgewehrtet" wird!

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Es gibt im deutschen Strafrecht nur ein einziges Delikt, in dem Drohen als vergleichsweise harmlos angesehen wird: Das ist die Bedrohung (§ 241 StGB) - und da spielt das Mitführen von Gegenständen keine Rolle.

Bei allen übrigen Delikten bewegen wir uns in Verbindung mit Drohungen relativ schnell im Bereich schwerster Kriminalität (bei Eigentumsdelikten in Verbindung mit Drohungen etwa im Bereich der Erpressung). Und da gibt es nichts zu bagatelisieren.

Und jetzt nochmal der Apell, diesen absolut unsinnigen Thread ohne weitere abstruse Verschwörungstheorien gegen Waffenbesitzer beenden. Wenn hier etwas zutage gefördert werden kann, dann allenfalls ein bezeichnendes Bild auf das Rechtsstaatsverständnis derjenigen, die durch immer neue Umkosnstruktionen von Tatbestandsmerkmalen -und das möglichst ohne solide Rechtskenntnisse hierfür- versuchen, derartige Verschwörungstheorien zu entwickeln.

Und da dieser letzte Einwand für die grundsolide Rechtsunkenntnis und Verbohrtheit ist, die in diesem Thread herrscht, werde in diesem Sinnlosthread, der in seiner Absurdität zudem noch ein schädliches Bild auf Waffenbesitzer wirft, definitiv nichts mehr antworten.

Und ich werde ihn auch nicht wieder aufrufen !!!

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Und jetzt nochmal der Apell, diesen absolut unsinnigen Thread ohne weitere abstruse Verschwörungstheorien gegen Waffenbesitzer beenden.

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Und Nochmal:

Es geht hier NICHT um "den Waffenbesitzer!" Es geht hier um "normale" Leute, die nomale Dinge mit sich Tragen! Ohne jeden Hintergedanken! Und diese Leute werden dann, wenn "man" keine andern Gründe findet, über den Umweg "gefährlicher Gegenstand" zur Ortnung gerufen!

Und wer das nicht begreift, sollt sich nicht wundern, wenn ihm eines Tages ähnliches passiert!

Ach ja, das "einsteckcken" einer Büroklammer ist AUCH ein Diebstahl! Und wenn der Brieföffner daneben liegt.......

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Und da dieser letzte Einwand für die grundsolide Rechtsunkenntnis und Verbohrtheit ist, die in diesem Thread herrscht, werde in diesem Sinnlosthread, der in seiner Absurdität zudem noch ein schädliches Bild auf Waffenbesitzer wirft, definitiv nichts mehr antworten.

Alles ist gut in Deutschland - zumindest wenn Du Vorlesungen in Jura hälst.

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Ach süss. Immers Gleiche mit euch. Niedergang der Demokratie, Unrechtsstaat... Toll.

Jetzt muss ich kurz einwerfen, dass bayerische Staatsanwaltschaften diesen Fall durchaus unterschiedlich bewerten.

Zum einen ist eine Waffe nach dem Waffengesetz NICHT gemeint.

Eine "Waffe" im strafrechtlichen Sinne ist anders definiert.

Kapisch? Egal...

Eine im Rucksack aufbewahrte SCHERE ist nach Rechtsmeinung in diesem Teil der Republik KEIN Diebstahl mit Waffen.

Ein am Gürtelholster befindliches Rambomesser IST ein Diebstahl mit Waffen.

Ebenso Pfefferspray, CS-Gas, eine Zwille, Pistole usw.

Neulich wurde auch ein Mini-Einhandmesser in der Jackentasche einem Ladendieb zum Verhängnis.

Grundsätzlich ist die Zugriffsdauer und der Sinn des Gerätes entscheidend. Und hier wird durchaus subjektiv entschieden.

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