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IGNORED

Art u. Weise bei Kontrolle der Unterbringung


Shooter68

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hatte gestern ein interessantes Gespräch mit einem Mitarbeiter eines Ordnungsamtes (Landkreis bekannt, will ich hier nicht nennen) bezüglich der Kontrollen der Unterbringung von Waffen

Er plauderte schön aus seiner Praxis:

Vorgehensweise: Unvorangemeldete Besuche mit mindestens 2 Kontrolleuren, ein Scheiberling und er für die Praxis (er sporadischer Schütze mit Sachkunde und WBK….)

Er für die „Praxis“ heißt bei ihm:

-Schrank öffnen, kontrollieren ob er verankert ist bei zu geringem Gewicht.

-Überprüfung ob Muni getrennt von Waffen bei geringer Sicherheitskategorie des Schrankes gelagert ist.

-Abgleich der vorhandenen Waffen mit den gemeldeten auf der WBK und seinen Papieren, dazu nimmt er die Waffen in die Hand und vergleicht die Seriennummern.

-Bei der Gelegenheit wird auch gleich die Trommel geöffnet (Revolver) bzw. durchgeladen (Pistole) um zu schauen ob diese vielleicht munitioniert ist…..

Ich wollte das ganze Procedere hier mal schildern und freue mich schon auf die Antworten, ich selber finde das alles ganz schön schei..

Geschrieben
Landkreis bekannt, will ich hier nicht nennen

Warum? Hast Dich doch extra dazu neu angemeldet damit man keine Rückschlüsse ziehen kann.

Außerdem ist das Vorgehen ja kein Geheimnis, der Beamte hat es Dir ja auch erzählt.

(er sporadischer Schütze

Was ist das denn?

Bei der Gelegenheit wird auch gleich die Trommel geöffnet (Revolver) bzw. durchgeladen (Pistole) um zu schauen ob diese vielleicht munitioniert ist

Tja, man könnte jetzt ja meinen, der Beamte legt das Gesetz so aus: wenn die Waffen geladen wären, müssten sie in einem entsprechenden Behältnis gelagert werden. Ist das nicht so, wäre das eine unzulässige Aufbewahrung...

Ich wollte das ganze Procedere hier mal schildern und freue mich schon auf die Antworten, ich selber finde das alles ganz schön schei..

Da bsit Du hier mit Sicherheit die Ausnahem. Ich lese in den letzten Tagen hier sehr viel und unterhalte mich sehr viel mit anderen Schützen.

Was da so alles an vorauseilendem Gehorsam geleistet wird, da finden das mit Sicherheit ganz viele Waffenbesitze völlig normal. Schade eigentlich, aber so ist es

Geschrieben

Wenn der Kontrolleuer die Waffen zur Überprüfung der Seriennummer in die Hand nimmt, dann muss er schon aus Sicherheitsgründen prüfen, ob sie geladen sind. Die Sicherheitsüberprüfung gilt übrigens auch für den Waffenbesitzer, wenn er die Waffen zum Vorzeigen aus den Schrank nimmt!

Geschrieben
... bzw. durchgeladen (Pistole) um zu schauen ob diese vielleicht munitioniert ist…..[/size]

Da wär er dann schon wieder vor! meiner Haustür!

Wenn jemand meine 1911 ungefragt anfingert und durchläd, rappelts im Karton..

(Er darf fragen, aber in der Regel bekäme er ein deutliches niet!)

Mo

Geschrieben

Es ist schon erstaunlich - unbeugsame LWB, die nicht einen mm weichen, wenn bei der Überprüfung nicht jede Handlung in einem Gesetz ausdrücklich festgeschrieben ist. Diese "Mit-mir-nicht!!"-Kopfschüttel-und-Arme-verschränken-Art kann man sonst an jedem Taxistand beobachten, wenn die Geknechteten dieser Gesellschaft ihren Leidensgenossen ihre "Heldentaten" lauthals verkünden, um sich zumindest dadurch ein wenig aus dem Elend zu erheben.

In der Praxis sieht es doch so aus: Kontrolle wird angemeldet, große Erwartungen, Wohnungstür wird geöffnet (schon hier sind bei WO ja die wildesten Planungen zu lesen) , oh, die sind aber nett, kommen Sie doch herein, Kaffee?, Plauderei, Schrank, Schranktür öffnen, vergleichen wir doch mal den Waffenbestand mit den Eintragungen der WBK, prima, danke, bis bald!

Es ist nun einmal Fakt, daß mit der Erlaubnis zum Waffenbesitz auch Pflichten verbunden werden, ob es uns schmeckt oder nicht. Und daß eine Waffe auf den Ladezustand überprüft wird, ist zwar bislang nicht erwartet worden, aber was ist daran schlimm?

Geschrieben

Bitte nicht falsch verstehen. Natürlich wäre ich freundlich und würde dem SB einen Kaffee anbieten. Ich hab nämlich einen netten SB. :rolleyes:

Aber die Kontrolle des Ladezustandes geht dann doch zu weit. Da würde mir ja Blödheit im Quadrat unterstellt.

Geschrieben
Es ist nun einmal Fakt, daß mit der Erlaubnis zum Waffenbesitz auch Pflichten verbunden werden, ob es uns schmeckt oder nicht.

Wer hat das hier in Frage gestellt?

Und daß eine Waffe auf den Ladezustand überprüft wird, ist zwar bislang nicht erwartet worden, aber was ist daran schlimm?

Nichts. Für den Fall, dass die Waffe ausgehändigt wird, hat das der Normalfall zu sein.

Nur dass ohne oder gegen mich weder ein Aushändigen erfolgt, noch ein sonstiges Herumfummeln an meinen Waffen

durch den Behördenmitarbeiter. Darum ging's in den letzten Beiträgen.

Geschrieben
vergleichen wir doch mal den Waffenbestand mit den Eintragungen der WBK,

Da wird dem Kontrollierten sowohl unterstellt, daß er ein Verbrecher ist (falls er eine illegale Waffe hat), und gleichzeitig, daß er haarsträubend dämlich ist (nämlich wenn er diese illegale Waffe nicht im Schlafzimmerschrank, sondern mit seinen legalen Waffen im Waffenschrank hat).

Bei mir wollten sie schon unangemeldet kontrollieren, aber ich war erstens nicht da (werktags an einem Nachmittag), und zweitens wurde bis jetzt auch noch nicht gefragt, wo denn mein Waffenschrank überhaupt steht.

Geschrieben

Naja wenn bei Kontrollen die Behältnisse und die Waffen kontrolliert werden, dann gehört doch auch dazu WIE eine KW im B-Schrank liegt. Munition muss ja von Waffe getrennt gelagert werden - und wie soll das geprüft werden?

Befingern muss der SB die Waffe dazu ja noch lange nicht!

Geschrieben

Vergesst den ganzen Ärger!

Bei dem es passt, der nimmt den § 36 Abs. 3 S. 3 WaffG und fertig. :closedeyes:

Egal welche Ideen Dein Kontrolletti auch hätte - kein Ärger und keine Arbeit für irgendwen. :rolleyes:

Geschrieben

@Shooter68 hat ja eine nette Geschichte erzählt. Klar ist, daß der Kontrolletti SEHR VIEL MEHR macht (oder machen will) als ihm durch das Gesetz zusteht. Die Kontrolle der Maßnahmen zur sicheren Aufbewahrung wird hier für eine erweiterte Kontrolle ausgenutzt. Es ist nun Aufgabe von jedem Waffenbesitzer zu entscheiden, was er seinem SB erlaubt.

Ich würde einem OA-Mitarbeiter nicht einfach so Zugriff auf meine Waffen einräumen. Wenn er mehr möchte, als meine Schränke angucken und die Waffen zählen, muss er das sagen und ich muss es erlauben. Der Ton macht bei mir die Musik, insofern werde ich nichts theoretisch hier postulieren.

Wenn mir jemand ordentlich bei einer Aufbewahrungs-Kontrolle sagen täte: "Herr Tyr13, sie haben ihre Waffen ja jetzt teilweise in Futteralen, darf ich die Waffen herausnehmen und mit der Liste vergleichen, von dem, was da sein soll ?" Würde ich wahrscheinlich sagen: "Lieber wäre es mir, wenn ich selbst die Waffen vorzeige." Aber man könnte sich da einigen. Es wäre halt mehr, als im Gesetz für die §36.3 Kontrolle verankert ist, nämlich eine Überprüfung nach §39.1

Wenn andererseits jemand wortlos in meinen Waffenschrank greift, und anfängt, mit einer Waffe herumzuhantieren, fliegt derjenige aber relativ zügig raus, wäre ein "casus belli". So doof wird ja wohl kein Kontrolletti sein, oder ?

Typenschild, Verankerung, Inhalt in groben Zügen: "Na gut" Alles Weitere klärt sich denn vor Ort.

Geschrieben

Aus welchem Grund sollte der SB die Waffe in die Hand nehmen?

Es kann alles von einem selbst gezeigt werden. Der muss nur seine Augen aufmachen. Aushändigen einer Waffe ist ein absolutes NO-GO - zumindest für mich.

Nach höflicher Frage des SBs nehme ICH die Waffe aus dem Tresor und ICH versichere mich, dass sie ungeladen ist und ICH zeige dem SB die Seriennummer (er kann ablesen) - und das alles falls die Chemie zwischen SB und mir stimmt.

Geschrieben
„Es ist schon erstaunlich - unbeugsame LWB, ……

In der Praxis sieht es doch so aus: Kontrolle wird angemeldet, große Erwartungen, Wohnungstür wird geöffnet (schon hier sind bei WO ja die wildesten Planungen zu lesen) , oh, die sind aber nett, kommen Sie doch herein, Kaffee?, Plauderei, Schrank, Schranktür öffnen, vergleichen wir doch mal den Waffenbestand mit den Eintragungen der WBK, prima, danke, bis bald!

….. Und daß eine Waffe auf den Ladezustand überprüft wird, ist zwar bislang nicht erwartet worden, aber was ist daran schlimm?“

Dem hier gesagten kann ich nur zustimmen!

Warum soll ich mich mit meinen zuständigen SB vom Landratsamt anlegen?

Und bevor das jetzt jemand in den verkehrten Hals bekommt, das soll jetzt keine Kriecherei oder Speichel lecken sein. Für mich gilt immer noch, so wie man in den Wald hinein ruft, so schallt es zurück. Ich bin stets vom zuständigen SB korrekt behandelt worden wenn mit einem Anliegen zu ihm kam, also werde ich mich hüten dem Mann dumm zu kommen.

Geschrieben
Bitte nicht falsch verstehen. Natürlich wäre ich freundlich und würde dem SB einen Kaffee anbieten. Ich hab nämlich einen netten SB. :rolleyes:

Aber die Kontrolle des Ladezustandes geht dann doch zu weit. Da würde mir ja Blödheit im Quadrat unterstellt.

Wer eine Waffe in die Hand nimmt oder übergeben bekommt überzeugt sich stets vom Ladezustand. Eine ganz normale Sicherheitsbestimmung - Was soll das hier eigentlich?

Jetzt fängt die Diskussion wieder an... war ja auch lange ruhig.

Die einen plaudern wildeste Pläne, Rückfallpläne und Verweigerungstaktiken - Die anderen leisten vorauseilenden Gehorsam in nie gekannter Obrigkeitdenke.

Hier im Leben 2.0 ticken die Uhren dabei ganz anders, als in der Realität: Hier werden Nichtschützen zu Experten, Waffengegner tarnen sich als Helden an der Scheibe und welche tatsächliche Intention hinter einer Frage oder einem Statement steckt, kann nur erahnt werden. Dabei liegt man mal völlig daneben und mal trifft man ins Schwarze.

Einigen wir uns mal da drauf, dass der Umgang mit den Kontrollen sehr individuell ist. Sie hängen ab von:

  • Auftreten der Kontrolleure
  • Bundesland, bzw. kontrollierende Behörde
  • Persönliche Einstellung
  • Art der Lagerung
  • Gesetzeslage (kann sich ja schnell ändern)
  • Unterschiedliche Betrachtung der FOLGEN
  • ...

Somit ist nicht verwunderlich, dass die einen eben die netten Herren herein bitten und einen Kaffee anbieten, andere jedoch jede Kooperation ablehnen.

Ich persönlich schlage einen Mittelweg vor: Das Kontrollteam kann nichts dafür und hat keinerlei Einfluss auf die Bestimmungen! Wir müssen schon eindeutig sagen, dass uns diese Kriminalisierung nicht gefällt - Aber Empfänger sollte bitteschön derjenige sein, der auch Urheber der Misere ist und nicht irgendwelche ausführenden Organe, die ja nu auch nichts dafür können. So bin ich bislang immer ganz gut gefahren und in einem netten Gespräch kann man schon mal anmerken, was Sache ist.

Übrigens: Was ist denn bei der in der letzten Diskussion aufgekommenen Folgenkette: "Mehrmaliges Abweisen der Kontrolle - Totalverweigerung der Kontrolle - Zweifel an Zuverlässigkeit und Eignung - Kontrolle der Eignung - Entzug der Erlaubnis" geworden? Für mich war das alles eine willkürliche Grauzone: Wo sind "begründete Zweifel" schon genau definiert... Im Zweifel auch immer mal daran denken...

Geschrieben
-Schrank öffnen, kontrollieren ob er verankert ist bei zu geringem Gewicht.

ich hoffe, auch der dir bekannte SB überprüft gewicht bzw. verankerung nur bei B und mehr als 5KW oder den anderen sonderfällen. wenn nur zwei kniften drin sind, ist das per gesetz nicht gefordert.

Geschrieben
Ich bin stets vom zuständigen SB korrekt behandelt worden

Dann ist ja alles gut. Denn dann wird er auch bei der Kontrolle wissen, wo seine (rechtlichen und sonstigen) Grenzen liegen.

Und "einfach so" die Waffen zu begrapschen, ist deutlich jenseits der Grenze.

Geschrieben
Und "einfach so" die Waffen zu begrapschen, ist deutlich jenseits der Grenze.

Naja der SB könnte ja mal auf den Stand kommen und dort begrapschen und sich von der Funktion überzeugen. :rolleyes::gutidee:

Geschrieben
Naja der SB könnte ja mal auf den Stand kommen und dort begrapschen und sich von der Funktion überzeugen. :rolleyes::gutidee:

Ich fänd Das auch gut. Oder ich würd' mal bei ihm eingeladen. Das fänd' ich sogar noch besser.

Geschrieben
Wer eine Waffe in die Hand nimmt oder übergeben bekommt überzeugt sich stets vom Ladezustand. Eine ganz normale Sicherheitsbestimmung - Was soll das hier eigentlich?

Soll ich es Dir buchstabieren?

ICH nehme die Waffe in die Hand und ICH überzeuge mich vom Ladezustand. So und nicht anders!

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