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Danke für Euer Verständnis und Eure Geduld!
IGNORED

Art u. Weise bei Kontrolle der Unterbringung


Shooter68

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Danke. Ich wusste nicht, dass da auch einfache Verwaltungsangestellte dazugehoeren.

SchwarzerKrauser

Das wiederum ist doch eigentlich klar.....

Du darfst deine Waffen jedem zeigen und dieser darf sie auch mal mit deiner Erlaubnis befingern. Du solltest es aber nicht unbedingt in einer Fussgängerzone machen - schon klar.

Schießen an sich und das Überlassen zum Schießen kann nur am Schießstand erfolgen - und dort ist das Alter der Person der die Waffe überlassen wird ausschlaggebend.

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Auch bei ihm gilt § 55 WaffG und ist somit Berechtigter.

Scheinbar beziehst Du Dich auf den Sonderfall, daß der SB Polizei ist, wie etwa in Berlin. Oder der Bundesjustizminister hat eine falsche Version des §55 WaffG ins Netz gestellt. :confused: Eine Regelung nach §55(6) wird einem der Kontrolletti a.F. ja vorweisen können. Und in kreisfreien Städten geht imo nicht mal das :gutidee: Also: Anfassen kostet extra!

@ FVLW: Btw., wie geht es denn unserer Verfassungsklage?

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Scheinbar beziehst Du Dich auf den Sonderfall, daß der SB Polizei ist, wie etwa in Berlin. Oder der Bundesjustizminister hat eine falsche Version des §55 WaffG ins Netz gestellt. :confused: Eine Regelung nach §55(6) wird einem der Kontrolletti a.F. ja vorweisen können. Und in kreisfreien Städten geht imo nicht mal das :gutidee: Also: Anfassen kostet extra!

@ FVLW: Btw., wie geht es denn unserer Verfassungsklage?

Da scheinst du nicht richtig informiert zu sein. Die Landes-IM regeln das per Erlass. In jedem Bundesland. Und ich habe noch keinen Beauftragten der Behhörde gesehen, der Umgang mit Waffen hatte und nicht entsprechend "freigeschaltet" war.

Total Blöd sind die nun wirklich nicht alle!

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Die Landes-IM regeln das per Erlass. In jedem Bundesland. Und ich habe noch keinen Beauftragten der Behhörde gesehen, der Umgang mit Waffen hatte und nicht entsprechend "freigeschaltet" war.

Du hast meinen Beitrag schon gelesen, oder?

Edith meint: vergiß es einfach!

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Danke. Ich wusste nicht, dass da auch einfache Verwaltungsangestellte dazugehoeren.

SchwarzerKrauser

So einfach sind sie nun doch nicht!

§ 55 Abs. 1 WaffG sagt es doch:

....und deren Bedienstete, soweit sie dienstlich tätig werden.

In Berlin z. B. ist die Waffenbehörde im LKA!

Aber auch der einfache Kraftfahrer als Behördenangestellter der Waffen und Munition von Dienststelle transportiert, wird hier geschützt!

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So einfach sind sie nun doch nicht!

§ 55 Abs. 1 WaffG sagt es doch:

....und deren Bedienstete, soweit sie dienstlich tätig werden.

In Berlin z. B. ist die Waffenbehörde im LKA!

Aber auch der einfache Kraftfahrer als Behördenangestellter der Waffen und Munition von Dienststelle transportiert, wird hier geschützt!

Vielen Dank. Ich bin kein Jurist und deshalb habe ich den ersten Satz so gelesen, dass "die obersten Bundes- und Landesbehörden" ausgenommen sind (und ausschliesslich die, warum eigentlich die Bundesbank???) und kann da keine Verbindung zum Landratsamt in Hintertupfingen herstellen. Aber sei's drum - alles andere wuerde keinen Sinn ergeben.

SchwarzerKrauser

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Da befindest du dich im Irrtum! Wenn mand einem Gedanken folgen würde, dürfte auch kein Polizeibeamter eine Waffe tragen......

Da Vorschriften verbindliche, rechtliche Festlegungen treffen und von Behörden erstellt werden, haben sie fast susschließlicjh einschränkenden bzw. regulierenden Charakter.

Genau von diesen Einschränkungen und Regelungen sind daher die XXX befreit. An den Befugnissen ändert das nichts.

Zu der Bundesbank: Wer glaubst du, fährt die großen grünen Busse die vore und hinten einen Polizeieskorte haben und mit Sondersignal über dei BAB "jagen"?

Denkst du, in dem Laster sind einige Rollen Kleingeld? Wer beschützt die Vorstände der BB?

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Zu der Bundesbank: Wer glauibst du, fährt die großen grünen Busse die vore und hinten einen Polizeieskorte haben und mit Sondersignal über dei BAB "jagen"?

Denkst du, in dem Laster sind einige Rollen Kleingeld? Wer beschützt die Vorstände der BB?

Polizisten koennten die Busse fahren und die Vorstaende schuetzen. Dann braeuchte man da keine Sonderregelung.

SchwarzerKrauser

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