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IGNORED

Wie KW und Muni in A-Schrank mit B-Fach lagern


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Geschrieben
Ja wenn du sie denn reinbekommst

Ja, soviel du reinbekommst, auch wenn (nicht kalibergleiche) Langwaffen drinstehen darfst du dort deine Kurzwaffenmunition lagern.

Hallo,

ist somit die Überkreuz-Lagerung von Waffen und Munition in einem AB-Schrank doch zulässig? Ich hatte aus dem Zitat der AWaffV zunächst interpretiert, dass die gesamte Munition in das B-Fach muss, was ja einer Überkreuz-Lagerung entgegensteht. Mein Schrank hat zwar neben dem B-Fach sogar noch ein weiteres verschließbares Mun-Fach, aber der Platz reicht nicht, so daß ein Teil der KW-Mun mit in den A-Teil müsste. Gibt es eine Quelle, die das explizit darstellt?

Beste Grüße

Phaedrus

  • 2 Monate später...
  • 3 Wochen später...
  • 11 Monate später...
  • 3 Monate später...
Geschrieben

Also ich finde, es gibt mittlerweile echt günstige Lösungen in Stufe B. Da braucht man sich doch gar keinen Kopf zu machen von Wegen Muni und Kurzwaffe im Innenfach. Einfach die Mun ins Fach und die KW zu den Büchsen. Fertig ist der Lack! Ich muss mir auch einen Waffenschrank zulegen und habe mich echt eine halbe Ewigkeit damit beschäftigt. Jetzt bin ich zu dem Schluss gekommen, mir einen leichten B-Schrank zu kaufen (Altbauwohnung). Da hab ich erst mal Ruhe. Zudem sind diese Schränke kaum viel teurer/schwerer als ein Jäger-Schrank. Wir haben mit einigen Leuten aus dem Kurs einen Waffenschrank bei www.tresorbau-guembel.de bestellt. Die waren sehr freundlich am Telefon und haben mir alle Fragen kompetent beantwortet. Ich glaube, ich habe die richtige Wahl getroffen. Wir haben uns das Modell Jagd 8 bestellt. Da kann man sogar noch Wertsachen mit rein tun, solange ich nicht den ganzen Platz für meine ersten Büchsen brauche. DAS war für mich der entscheidende Grund. Falls es jemanden interessiert: http://www.tresorbau-guembel.de/sonderaktion/

Geschrieben

Bei Ebay bekommst du geprüfte/verifizierte Stufe 1 Tresore (groß) mit elektronischem Schloss inkl. Lieferung für ca. 800-900 Euro.

Da ist alles egal und du kannst die Waffen sogar geladen reinstellen...

Hätte ich meinen Jägerschrank nicht für 150 Euro bekommen, hätte ich sowas genommen.

Geschrieben (bearbeitet)

Also ich finde, es gibt mittlerweile echt günstige Lösungen in Stufe B. Da braucht man sich doch gar keinen Kopf zu machen von Wegen Muni und Kurzwaffe im Innenfach. Einfach die Mun ins Fach und die KW zu den Büchsen. Fertig ist der Lack!

Bei den mickrigen Innenfächern musst du als Sportschütze aber alle 3 Tage losrennen und Muni zu völlig überzogenen Preisen kaufen, da kaum was in die Innenfächer reingeht. Als Jäger mag das akzeptabel sein, aber zum Sportschießen sind nur größere Stückzahlen sinnvoll. Daher die Empfehlung, einen biligen Blechschrank zu kaufen, wo dann auch mal 3-4000 Schuss einer Sorte reingehen.

Bearbeitet von LWB
  • 8 Monate später...
Geschrieben

Moin,

vielleicht wäre es einfach einfacher :lol2: , sich einen Stahlblechschrank vom Baumarkt zu besorgen. Muss keine Klassifizierung haben. Abschließbar muss er natürlich sein. Da dann die ganze Mun rein. Feddich. :rofl: In so ein B-Innfach passt ja bekanntlich eh nicht viel rein.

Mit freundlichen Grüßen

  • 3 Monate später...
Geschrieben (bearbeitet)

Übrigens, der Toom Baumarkt hat diese Woche einen großen abschließbaren Stahlschrank für 99 EUR.

Da kann man dann auch 1000 Schrot und das restliche Gedöns gut unterbringen.

Bearbeitet von tar
Geschrieben

Übrigens, der Toom Baumarkt hat diese Woche einen großen abschließbaren Stahlschrank für 99 EUR.

Da kann man dann auch 1000 Schrot und das restliche Gedöns gut unterbringen.

Den habe ich mir geholt. Für 100€ sollte man nicht die beste Qualität erwarten. Einige Ecken waren verbogen und mussten erst begradigt werden. Dadruch ist ein bisschen Lack abgesplittert. Wenn die Rückwände gerade sind, sind es die Türen nicht usw. Ob ich, wenn ich ausziehe, den Schrank problemlos auseinandernehmen und später wieder zusammensetzen kann? Ich weiß es nicht. Zwei Personen zum zusammenbauen sind ein echter Vorteil. Das Paket vom Toom wiegt geschätze 40KG.

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

A propos Munitions-Schrank.

Darf der eigentlich auch in der Garage stehen, die komplett im auf dem eigenen Grundstück steht? Also kein Zugang über die Straße möglich (Tor der Garage mündet in Grundstück?

Das Ding ist aus einem alten Lager-/Magazinraum, schön groß aber hässlich. Würde es nur ungern in ein Zimmer schleppen und die Garage ist weniger feucht als der Keller. Tut dem Schrot nicht so gut...

lg

RKDB

Geschrieben

nein, es sei denn Du machst eine Umwidmung der Garage in einen Lagerraum.

gesendet von unterwegs

Da hätte ich aber gerne mal die Rechtsgrundlage.

Von den waffenspezifischen Gesetzen her ist das nämlich im entsprechenden Behältnis erlaubt und bzgl. Gefahrstoff 1,4 S in Garagen habe ich auch nichts gegenteiliges gefunden.

Geschrieben

Erstreckt sich diese Richtlinie auch auf Munition? Habe auf die Schnelle nichts gefunden. Wäre nett wenn Du mir mal kurz den Abschnitt der Richtlinie nennen könntest, in dem das mit dem Lagerraum steht.

lg

RKDB

Geschrieben

Du darfst in Garagen nichts feuergefährliches lagern

dazu zählt auch Mun,

auch wenn kein Fahrzeug drin steht--> Umwidmung

mit dem Pulver hat Manfred

ja schon erklärt

gesendet von unterwegs

Geschrieben

Achso, verstehe.

Dann fällt das wohl aus. In der Garage steht nämlich ein Motorrad :-(

Danke für eure Tipps. Werde den Schrank also in den Keller verlegen.

lg

Geschrieben

Du darfst in Garagen nichts feuergefährliches lagern

das hängt doch aber vom Bundesland ab. In BaWü gibt es eine Garagenverordnung und dort steht unter §14 folgendes:

(2) In Kleingaragen dürfen bis zu 200 l Dieselkraftstoff und bis zu 20 l Benzin in dicht verschlossenen, bruchsicheren Behältern außerhalb von Kraftfahrzeugen aufbewahrt werden. In Mittel- und Großgaragen ist die Aufbewahrung von Kraftstoffen außerhalb von Kraftfahrzeugen unzulässig; andere brennbare Stoffe dürfen in diesen Garagen nur aufbewahrt werden, wenn sie zum Fahrzeugzubehör zählen oder der Unterbringung von Fahrzeugzubehör dienen.

der letzte Halbsatz mit Bezug auf "andere brennbare Stoffe" bezieht sich nach meinem Verständnis nur auf den ersten Halbsatz. Ansonsten müsste dort ein komplett neuer Satz stehen.

So wäre zumindest mein Rechtsverständnis, da man sonst z.B. ja noch nicht mal eine Farbdose in einer Einzelgarage abstellen dürfte. Bin aber kein Rechtsexperte, weshalb das erst einmal nur mein Verständnis ist.

Geschrieben

Guten Abend,

auf die Gefahr hin, dass meine Frage schon mal in diesem Forum beantwortet wurde, wage ich mich mal mit einem Verständnisproblem aus der Deckung.

Ich besitze selbst einen Jägerschrank (A mit Innenfach B). Derzeit lagere ich die Kurzwaffe im B-Fach und die Langwaffen im A-Teil. Munition über Kreuz.

Um das leidige Schlüsselaufbewahrungsproblem zu lösen, würde ich mir nun gerne einen Kurzwaffen-Schrank mit Elo-Schloss zulegen (Stufe B).

Wenn ich da jetzt die Schlüssel für meinen Jägerschrank da reinpacke, bin ich ja auf der sicheren Seite.

Munition dürfte dort ja auch rein.

Rein praktisch wundere ich mich nun etwas, denn eigentlich sollen ja Sachen getrennt gelagert werden, damit quasi immer "2x aufgebrochen" bzw. ein Hindernis überwunden werden muss, bevor man Waffen und dafür passende Munition hat. So wurde es hier ja im Thread auf Seite 1 schonmal zusammengefasst. Wenn ich diesen Gedanken nun weiter spinne: wenn ich die Schlüssel im Kurzwaffenschrank deponiere, muss ja quasi nur noch dieser aufgebrochen werden, um (über den Umweg Schlüssel) an passende Waffen und Munition zu gelangen, d.h. es ist nur noch 1 Hindernis da?!

Da diese Aufbewahrungsweise zwar dennoch explizit erlaubt ist, entsteht ja noch kein Problem.

Aber wenn ich nun die Kurzwaffe aus dem B-Innenfach des Jägerschrankes aus Platzgründen ebenfalls in dem neuen Kurzwaffentresor lagere, wie schaut es dann mit der Kurzwaffenmunition aus?

Sie müsste ja getrennt von der Kurzwaffe - beispielsweise im Innenfach (mit Zylinderschloss) des Kurzwaffentresors, oder auch weiterhin im Jägerschrank zusammen mit den Langwaffe - lagern. Nicht aber im Kurzwaffentresor selbst zusammen mit der Kurzwaffe - wobei, wie gesagt, ja die Tatsache dass neben der Kurzwaffe der Schlüssel für den Jägerschrank lagert, etwas paradox ist. Denn - wie oben gesagt - wird durch Zugänglichkeit des Schlüssels zum Jägerschrank die Munition für die Kurzwaffe ja mittelbar doch zusammengelagert.

Weitere Frage: wo lagert man den Schlüssel für das Innenfach des Kurzwaffentresors...?! Im Prinzip dürfte dieser doch - nach obiger Logik - auch im Inneren des Kurzwaffenschranks liegen? Denn es darf ja keinen Unterschied machen, ob die Munition im Innenfach des Kurzwaffentresors oder des Jägerschranks separat verschlossen liegt, wenn der Schlüssel neben der Kurzwaffe liegt.

Ich hoffe ich habe mich einigermaßen verständlich ausgedrückt :rolleyes:

lg, ein ratloser

RKDB :help:

Geschrieben

Die Lagerung des Schlüssels ist gesetzlich gar nicht geregelt. Überhaupt nicht. Nada. Njente.

Das heißt, egal wo und wie Du ihn lagerst: Solange nichts damit passiert, war alles was Du getan hast richtig. Sobald jemand Deinen Jägerschrank mit dem entwendeten Schlüssel aufschließt, hast Du ein Problem, denn egal was Du getan hast, es war nachweislich nicht genug. Das mußt Du dann u.U. vor Gericht rechtfertigen.

Am einfachsten ist es, keine Schlüssel zu haben.

Deshalb bin ich gerade dabei abzuklopfen, wie ich meinen großen B-Schrank auf Elo-Schloß umrüsten kann, ohne den Preis für einen neuen Schrank ausgeben zu müssen.

Geschrieben

Derzeit lagere ich die Kurzwaffe im B-Fach und die Langwaffen im A-Teil. Munition über Kreuz.

Was du nicht brauchst. Das ist eine Sonderheit beim sogenannten Jägerschrank.

Bei einem reinen A oder B Schrank brauchts für die zu den Waffen gehörige Munition ein separates Fach, wenn nicht über Kreuz gelagert wird.

Fyodor hat über die Schlüsselaufbewahrung schon geschrieben. Du bist allein dem § 36 verpflichtet und im casus belli alleine.

Ich habe einen nicht zertifizierten Schlüsselendbehälter, der recht gut getarnt ist. Sollte den ein Unbefugter finden und aufbrechen, habe ich die A..karte gezogen. Ich gehe aber davon aus, dass das eben nicht passiert. Und wenn ein böser Bube meinen (1er) Schrank ohne Schlüssel aufbekommt oder wegschleppt (auch unwahrscheinlich), dann geht mir das rechtlich auch an demselben vorbei. Dann habe ich nämlich "die erforderlichen Vorkehrungen getroffen", um ein Abhandenkommen zu verhindern.

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