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IGNORED

Aufbewahrungskontrolle hat stattgefunden- Bericht


Gloeckner

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Und dann, alles nicht genug? Jetzt kommt auch noch der von der Waffenbehörde und will dein Tresor und die Ballermänner sehen. Jetzt reicht es! Schluß, aus. Keine weiteren Wohnungsbegehungen und Eigentumsrumgeschnüffel mehr.

Man soll sich wirklich mal Gedanken über den übertriebenen importierten Stasikontrollwahn machen.

Nachdenkliche Grüße,

Matthias

Sei froh dass Du keine Schnapsbrennerei betreibst!

Ach ja, den Schornsteinfeger und den TüV hast Du ja auch noch vergessen zu erwähnen.

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Und außerdem, letztendlich geht es nur hierum, dass man dem Bürger folgendes aufzeigen kann:

Bei 3000 Kontrollen gem. Waffenrecht rund 432 Beanstandungen, 67 Owi's und 8 Verfahren. Zusammen immerhin 507 Verstöße.

Das sind dann laut Statistik rund 17% unzuverlässige Waffenbesitzer! Die Zahl hat Gewicht. Da kann man wieder ansetzen.

Kann es sein, dass Du als freier Mitarbeiter diese Statistiken medienwirksam im Auftrag von GRÜNEN, LINKEN, ABW, dem SPIEGEL oder anderen Hetzblättern fälschst?

Richtig ist:

- bei rd. 3000 durchgeführten Kontrollen kam es in insgesamt 432 Fällen zu Beanstandungen, wobei es sich in 67 Fällen nur um Ordnungswidrigkeiten handelte.

- bei nur 8 kontrollierten Waffenbesitzern wurden derart gravierende Verstösse gegen die Aufbewahrungsvorschriften bis hin zu illegalem Waffenbesitz festgestellt, die in der Folge die Einleitung eines Strafverfahrens nach sich zogen.

Daraus folgt, dass bei nur 0,27% der kontrollierten Waffenbesitzer die erforderliche Zuverlässigkeit ernsthaft in Zweifel zu ziehen ist.

Dieses Beispiel zeigt doch sehr schön, wie man durch grob verfälschende Darstellung Meinungen manipulieren kann.

:icon13:

CM

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Nein, kann nicht sein, könnte ich mit meinem Gewissen auch nicht vereinbaren. Du hast aber richtig erkannt wie diese Statistik aufgearbeitet wird. Die 0.27% ist keine aussagekräftige Zahl für ein Medial wirksamer Artikel gegen die LWB's.

Und der Wind weht eben genau aus dieser Ecke. 17% sind da für die Hetzblätter schon viel GEILER. Was dann da hintendran steht wird dem Bürger dann verschleiert. Mit 0,27% reißt man keinen Linken von den Gleisen.

Gruß,

Matthias

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  • 2 Wochen später...

So, heute waren die Kontrolettis auch bei mir.

Dummerweise waren aber nur meine Frau und die Kinder zu Hause (einer muß ja arbeiten), und Schrank samt Waffen steht bei meinen Eltern im Keller (weil mein Vater das Jagdrevier gepachtet hat, in dem ich auf die Jagd gehe, und mein bevorzugter Schießstand ebenfalls um die Ecke liegt). Also mußten sie unverrichteter Dinger wieder abziehen.

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:rolleyes: keine Angst.. die machen schon einen Termin aus ;)

Vielleicht können sie auch einfach bei den Kollegen im Wohnort meiner Eltern fragen, ob die meinen Schrank mitkontrollieren, wenn sie bei meinem Vater vorbeischauen. Zwei Kontrollen zum Preis von einer, alles andere wäre doch Verschwendung von Steuergeldern.

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Vielleicht können sie auch einfach bei den Kollegen im Wohnort meiner Eltern fragen, ob die meinen Schrank mitkontrollieren, wenn sie bei meinem Vater vorbeischauen. Zwei Kontrollen zum Preis von einer, alles andere wäre doch Verschwendung von Steuergeldern.

Dazu musst Du aber dabei sein, denn Dein Vater darf ja nicht an Deine Waffen 'rankommen, kann Deinen Schrank also nicht öffnen.

Oder lebst Du mit Deinen Eltern in häuslicher Gemeinschaft? Ich vermute mal nicht?!

Gruß

Sigges

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Dazu musst Du aber dabei sein, denn Dein Vater darf ja nicht an Deine Waffen 'rankommen, kann Deinen Schrank also nicht öffnen.

Oder lebst Du mit Deinen Eltern in häuslicher Gemeinschaft? Ich vermute mal nicht?!

Gruß

Sigges

  • Das Verlangen nach der Öffnung der Schränke ist fragwürding, wenn bei der Pflicht nach § 36 Abs. 3 S. 1 WaffG die Klassifizerung nachgwiesen worden ist.
  • Der Vater ist leihweise und berechtigt im Besitz der Waffen, z.B. eben gerade zur Verwahrung.
  • Wenn die Kellerräume bei den Eltern Wohnräume und keine gewerblichen Wirtschaftsräume o.ä. sind, dann gäbe es auch die Möglichkeit des § 36 Abs. 3 S. 3 WaffG

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