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IGNORED

Aufbewahrungskontrolle hat stattgefunden- Bericht


Gloeckner

Empfohlene Beiträge

Dabei hatten wir das mit dem Privatshärenbereich schon durchgekaut.

Manchmal glaubt man, dass alles was man hier schreibt so gut ist als ob man einem Ochsen ins Horn petzt.

Das liegt aber an bestimmten Usern die immer wieder mit dem gleichen %&"(/$&/( ankommen. Sowas nennt man dann lernresistent.

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Ich bin dafür einen Thread zu starten wo jeder der kontrolliert wurde einen kleinen kurzen anonymen Bericht verfasst.

Du weißt aber schon, dass es - weder für den User, noch für die Behörde, um die es inhaltlich geht - keine Anonymität im Internet gibt?

Das soll kein Angriff sein, sondern nur ein Hinweis an vielleicht weniger sachkundige User. (Ja, sowas solls noch geben!)

Die Idee an sich finde ich prima.

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Ja mir ist durchaus bewusst, dass man sich hier nicht anonym bewegt. Ich möchte auch nicht, dass die User Daten bereitstellen die Rückschlüsse auf sie geben.

Weder Tag, Name, genauer Ort würde ich einstellen. Nicht mal am gleichen Tag einen Bericht verfassen.

Eher grob den Ablauf: Was wollte(n) die SB, was kontrollierten sie, haben sie sich angekündigt, wieviel Termine mussten vereinbart werden, Beanstandungen, Kosten, in welchem Bundesland, SB oder Polizei,...

Edit: Ich selbst habe noch keine Kontrolle miterlebt, sonst würde ich sofort mit dem Thread anfangen. Dieser Thread sollte NICHT unter KEINEN Umständen in eine Diskussion ausarten. Dafür sollte gesorgt werden.

Die Daten/Posts sind natürlich für alle Seiten interessant....

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Hier irrst Du, Garage und Keller gehören sehr wohl zu den Wohnräumen. Und das Büro in Form eines Arbeitszimmers, das in der Wohnung liegt ist kein Geschäftsraum.

Hier verweist auch der Erlaß des Innenministers NRW eindeutig darauf, das zu den Wohnräumen das Wohnmobil, die Garage, der Keller gehören.

Wenn das anders wäre, stünde es nicht in diesem Erlaß.

Das hängt vom Einzelfall ab. Deshalb schrieb ich auch "kann". Gerade in Zusammenhang mit dem Thema Durchsuchung kann man sich die Unterschiede zw. Wohnräumen und sonstigen Räumen zu Gemüte führen. Bsp. für sonstige Räume sind Betriebsstätten, Lagerstätten, Garagen, Keller, Firmenräume... Diese können alle ausserhalb des Schutzes der Wohnung liegen.

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Hmm, mal ganz dumm in den Raum gestellt:

Ich würde gegen einen Gebührenbescheid Widerspruch einlegen.

Und zwar mit der Begründung, das man bei einer zufälligen Verkehrskontrolle, der Kontrolle der Gültigkeit Hundemarke eines Hundes, der anlasslosen Kontrolle einer Wirtschaft usw. (natürlich vorrausgesetzt es erfolgte kein Verstoß oder Zuwiderhandlung) ja auch keine Gebühren/Strafen erhoben werden. Und solange man gegen nichts verstoßen hat, muß man auch keine Zahlungen leisten, basta!

Die beispielsweise von mir genannten Kontrollen liegen ja angeblich auch im "öffentlichen Interesse" sind aber unter der Vorraussetzung, das alles i.O. ist, ja auch kostenlos.

Warum das dann ausgerechnet beim (anlasslos und beanstandungsfrei) kontrollierten LWB anders sein soll, sollte man bis zum gerichtlichen Mahnbescheid gehen lassen und es auf eine Verhandlung ankommen lassen.

Das mit der Unverletzlichkeit der Wohnung lass ich jetzt mal pauschal weg, soll auch nicht Gegenstand meines Postes sein, es geht nur um den (Un-)Sinn der Kostenauflagen.

MFG Andi!

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Das hängt vom Einzelfall ab. Deshalb schrieb ich auch "kann". Gerade in Zusammenhang mit dem Thema Durchsuchung kann man sich die Unterschiede zw. Wohnräumen und sonstigen Räumen zu Gemüte führen. Bsp. für sonstige Räume sind Betriebsstätten, Lagerstätten, Garagen, Keller, Firmenräume... Diese können alle ausserhalb des Schutzes der Wohnung liegen.
Zum sachlichen Schutzbereich "Wohnung" gehören neben den Wohnungen im engeren Sinne die zur Wohnung gehörenden Nebenräume (z.B. Keller, Böden, etc.) ; Hotelzimmer, Wohnboote, Wohnmobile, nicht jedoch Kraftfahrzeuge.

Lies den Erlaß. Das steht da nicht umsonst drin.

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lobo-s hatte ja schon angeführt, daß es ganz sinnvoll sein kann, den Delegierten die Infos zu Kontrollen zu übermitteln. Ich rate aus unterschiedlichen Gründen davon ab, diese hier öffentlich einzustellen.

Gruß JM

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Die beispielsweise von mir genannten Kontrollen liegen ja angeblich auch im "öffentlichen Interesse" sind aber unter der Vorraussetzung, das alles i.O. ist, ja auch kostenlos.

Ich bin sehr erfreut, dass der Freistaat Bayern das mal genauso sieht:

Vollzugshinweise zum Waffenrecht

Die verdachtsunabhängigen Kontrollen liegen im öffentlichen Interesse, weshalb keine Gebühren erhoben werden.
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Das hängt vom Einzelfall ab. Deshalb schrieb ich auch "kann". Gerade in Zusammenhang mit dem Thema Durchsuchung kann man sich die Unterschiede zw. Wohnräumen und sonstigen Räumen zu Gemüte führen. Bsp. für sonstige Räume sind Betriebsstätten, Lagerstätten, Garagen, Keller, Firmenräume... Diese können alle ausserhalb des Schutzes der Wohnung liegen.

Betriebs und Geschäftsräume genießen einen geringeren Schutz als private Räume.

Der Keller in meinem Wohnhaus ist aber genauso tabu wie das Wohnzimmer.

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Richtig. Mutter hat aber allgemein gechrieben. Bei einem Keller im Mietshaus mit mehreren Parteien kann das ganz anders aussehen.

Der Streit um des Kaisers Bart bringt doch nichts. Die Verfassungklage läuft - das ist in unser aller Sinn. Den Rest muss jeder für sich bis dahin selbst entscheiden - alles wie im richtigen Leben. Jeder wird seine Meinung zum düfen oder Nicht-dürfen der Behörden gebildet haben und sich entsprechend SEINER Entscheidung verhalten. Mit den Auswirkungen muss dann auch jeder selbst leben.

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Bei einem Keller im Mietshaus mit mehreren Parteien kann das ganz anders aussehen.

Darüber könnte an auch trefflichst streiten. Die räumliche Distanz ändert doch nichts an der schützenswerten Sphäre der Zweckbestimmung des Raumes.

Aber richtig ist, dass das jetzt ausdiskutiert wurde und jeder seine eigenen Schlüsse für ein Verhaltensmuster ziehen sollte.

Gottseidank theoretisiere ich weil in unserem Landkreis mangels Masse keine Kontrollen bisher geplant sind.

Leider hat man den SB, zu dem ich ein gutes, vertrauensvolles Verhältnis hatte versetzt - den neuen kann ich noch nicht bewerten. Am Telefon machte er einen ganz guten Eindruck.

Im neuen Jahr werde ich ihn mal besuchen und zur Problematik befragen.

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...Wenn er das weiter so macht, wie der alte SB, dann ist doch alles in Ordnung oder?

Und wenn nicht? Ein freundliches Gespräch klärt vieles auf.

Bei unserem Nachbarkreis werden zur Zeit gar keine Kontrollen durchgeführt, daß aber nur, weil Personalnot herrscht. Diese Aussage konnte ich dem Leiter der Behörde bei unserer HG- JHV aus der Nase ziehen. Die Aussage sorgte für einiges raunen unter den anwesenden "Kommt-schon-nicht-so-schlimm-für uns-Jäger"- Abwinker... :00000733:

In meinem Kreis weiß ich nicht, wie verfahren wird. Ein großer Teil der LWB wurde zwecks Nachweis der Aufbewahrung aber angeschrieben, wie ich selbst auch. Ob es Kontrollen geben wird, wer kontrolliert werden soll? Keine Ahnung.

Gruß JM

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Warum willst du den extra auf schräge Ideen bringen? Wenn er das weiter so macht, wie der alte SB, dann ist doch alles in Ordnung oder?

Habe mich vielleicht nicht richtig ausgedrückt: Ich meinte eher Gesamtproblematik, will heißen, dass ich seine generelle Einstellung kennenlernen will.

Die Lodenjockel, dies noch nicht begriffen haben muss man wo man sie trifft eben belehren.

Jäger sind nicht privilegiert. Manchmal schaue ich schon neidvoll auf eine gelbe WBK. :00000733:

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...

Die Lodenjockel, dies noch nicht begriffen haben muss man wo man sie trifft eben belehren.

Jäger sind nicht privilegiert. Manchmal schaue ich schon neidvoll auf eine gelbe WBK. :00000733:

...

:rolleyes: über was willst du die "Lodenjockel" belehren? und mit Sprüchen wie Lodenjockel wird dich wohl keiner ernst nehmen...

Warum du Neidvoll auf manche gelbe WBK schaust und daraus Rückschlüsse auf vorhandene oder nicht vorhandene Privilegien von Jägern ziehst werden wir vermutlich auch nie erfahren :lol:

Gruß

Hunter

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Habe mich vielleicht nicht richtig ausgedrückt: Ich meinte eher Gesamtproblematik, will heißen, dass ich seine generelle Einstellung kennenlernen will.

Die Lodenjockel, dies noch nicht begriffen haben muss man wo man sie trifft eben belehren.

Jäger sind nicht privilegiert. Manchmal schaue ich schon neidvoll auf eine gelbe WBK. :00000733:

He, was das bedeuten soll ?... möchte ich aber mal genau wissen ?

Schöne Grüße von einem, der kein Jäger ist, der 2 Gelbe, eine Grüne, einen Schein nach §27, einen Wiederladeschein, und einen 686ziger 6zöller von einem Jäger stammend, aufs Wettkampfschiesen, von "Frankonia" umgebaut besitzt.

Gruß, der Seeräuber !

Von diversen Kanonen und "freien" Waffen,....mal ganz abgesehen !

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:rolleyes: über was willst du die "Lodenjockel" belehren? und mit Sprüchen wie Lodenjockel wird dich wohl keiner ernst nehmen...

Warum du Neidvoll auf manche gelbe WBK schaust und daraus Rückschlüsse auf vorhandene oder nicht vorhandene Privilegien von Jägern ziehst werden wir vermutlich auch nie erfahren :lol:

Vielleicht kennst du dich nicht so aus, aber mit Lodenjockel bezeichnet man unter Jägern und in einschlägigen Foren die nicht auf der Höhe der Zeit lebenden Mitglieder der grünen Zunft. Manchmal ist bei etwas Aufgeschlossenheit aber Aufklärung nicht umsonst.

Vielleicht ist "Gelbe WBK" der falsche Aufhänger, aber ich hätte schon gerne noch eine KW für dezidierte jagdliche Zwecke über das gesetzlich zugestandene Kontingent hinaus, die ich nicht genehmigt bekomme. Da hilft auch keine Bescheinigung eines LJV.

Dass sich Sportschützen freilich in einer Disziplin engagieren müssen, steht auf einem anderen Blatt, aber das dazugehörige Sportgerät können sie irgendwann erwerben.

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Vielleicht kennst du dich nicht so aus, aber mit Lodenjockel bezeichnet man unter Jägern und in einschlägigen Foren die nicht auf der Höhe der Zeit lebenden Mitglieder der grünen Zunft. Manchmal ist bei etwas Aufgeschlossenheit aber Aufklärung nicht umsonst.

Vielleicht ist "Gelbe WBK" der falsche Aufhänger, aber ich hätte schon gerne noch eine KW für dezidierte jagdliche Zwecke über das gesetzlich zugestandene Kontingent hinaus, die ich nicht genehmigt bekomme. Da hilft auch keine Bescheinigung eines LJV.

Dass sich Sportschützen freilich in einer Disziplin engagieren müssen, steht auf einem anderen Blatt, aber das dazugehörige Sportgerät können sie irgendwann erwerben.

Aha, jetzt wird,s auch etwas verständlicher. :021::s75:

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