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IGNORED

Aufbewahrungskontrolle hat stattgefunden- Bericht


Gloeckner

Empfohlene Beiträge

Zunächst reden wir von §36(3) WaffG. Wie daraus eine Aufhebelung abgeleitet werden soll, wirst du wieder mal nicht aufzeigen können.

Ich halte es da ganz einfach: Meine Wohnung ist grundgesetzlich geschützt. Das WaffG erkennt eine Einschränkung nur bei dringender Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Niemand kann mich zum Einlass ohne diese Voraussetzung zwingen. Es fehlt einfach an einer Rechtsgrundlage. Ich bin gespannt, wie eine versuchte Zuverlässigkeitsaberkennung vor einem Gericht Bestand haben soll.

Ich schätze deine Beiträge sehr, aber ich glaube du fixierst dich hier zu sehr auf die Theorie und weniger auf die Praxis. Als das Gesetz geändert wurde gab es einen Fernsehbeitrag, in dem ein sehr bekannter Referent des Kreisverwaltungsreferates aus einer großen Deutschen Stadt in der Nähe des Münchener Flughafens gefragt wurde, was denn passiert, wenn der Waffenbesitzer sich dieser Nachschau verweigert. Die Antwort mit einem deutlich erkennbaren Lächeln auf den Lippen war (sinngemäß): "Beim zweiten Mal nehmen wir ihm anschließend die Waffen weg."

So, und wenn der es darauf anlegt, dann macht der das einfach. Da kannst du argumentieren so viel du magst. Dann kannst du auch klagen und durch die Instanzen gehen und nach fünf Jahren Ärger, Kosten und Waffenlosigkeit bekommst du vielleicht auch Recht. In der Theorie hattest du die fünf Jahre auch Recht, aber in der Praxis warst du die fünf Jahre die Waffen trotzdem los. Risiko für die Behörde = 0, da kommt höchstens der Chef vorbei und lobt ihn für seinen Eifer und bittet ihn beim nächsten Mal doch etwas genauer zu überlegen. Risiko für den LWB = 100%

:mad1:

bye knight

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Gerade für Bayern ist die Lage ziemlich klar. Es gibt hier eine Anweisung des bayerischen Innenministeriums, in der es heißt:

§ 36 Abs. 3 Sätze 2 und 3 WaffG schließen überdies nicht aus, im Einverständnis mit dem Besitzer Kontrollen auch ohne begründete Zweifel durchzuführen. Ohne begründete Zweifel an der sicheren Aufbewahrung ist der Besitzer allerdings nicht verpflichtet, die Kontrolle der Waffenbehörde zu ermöglichen.

Wir bitten, die Kontrollmöglichkeiten wie folgt umzusetzen:

2.1 Bei begründeten Zweifeln an der sicheren Aufbewahrung ist in jedem Fall konsequent von den Befugnissen nach § 36 Abs. 3 WaffG Gebrauch zu machen.

2.2 Auch ohne begründete Zweifel bitten wir die sichere Aufbewahrung durch regelmäßige Stichproben zu kontrollieren, sofern der Besitzer mit der Kontrolle einverstanden ist. Die verweigerte Mitwirkung alleine kann allerdings weder die Vermutung nach § 45 Abs. 4 Satz 1 WaffG begründen, dass der Besitzer gegen die Aufbewahrpflicht verstößt. Noch reicht die verweigerte Mitwirkung ohne weitere Erkenntnisse, begründete Zweifel an der sicheren Aufbewahrung annehmen zu können.

Es ist für mich ganz klar, dass ich die Herren Kontrolleure nur in die Wohnung lasse wenn ich Lust drauf habe. Oder wenn es begründete Zweifel gibt, aber dann nicht freiwillig.

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Vielleicht ist "Gelbe WBK" der falsche Aufhänger, aber ich hätte schon gerne noch eine KW für dezidierte jagdliche Zwecke über das gesetzlich zugestandene Kontingent hinaus, die ich nicht genehmigt bekomme.

Hallo Haphaistos,

aber doch nicht auf gelber WBK.

MfG

Pirol 2

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Vielleicht kennst du dich nicht so aus, aber mit Lodenjockel bezeichnet man unter Jägern und in einschlägigen Foren die nicht auf der Höhe der Zeit lebenden Mitglieder der grünen Zunft.

Das ändert aber nichts dran, dass diese Bezeichnung abwertend ist.

Ich möchte Dich bitten, im Interesse des repsktvollen gegenseitigen Umgangs zukünftig auf solche Begriffe zu verzichten.

Waidmannsheil

Michael

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Bei unserem Nachbarkreis werden zur Zeit gar keine Kontrollen durchgeführt, daß aber nur, weil Personalnot herrscht. Diese Aussage konnte ich dem Leiter der Behörde bei unserer HG- JHV aus der Nase ziehen.

Gruß JM

Das wird sich wohl auch die nächsten Jahre fortsetzen. Hab meine Sachbearbeiterin gefragt.

Aktuell sind 2 Stellen dort.

Auf absehbare Zeit geht der andere SB in Pension.

Ist noch eine SB über. Die andere Stelle wird wohl wieder besetzt aber mehr wird es nicht geben....

Der Haushalt im Herzogtum gibt nicht mehr her eher weniger.

Und bei der Größe von Kreis würden die sich nen Wolf fahren und das mit einem nicht vorhandenen Fahrzeug.

WH Michael

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Das ändert aber nichts dran, dass diese Bezeichnung abwertend ist.

Ich möchte Dich bitten, im Interesse des repsktvollen gegenseitigen Umgangs zukünftig auf solche Begriffe zu verzichten.

Waidmannsheil

Michael

Gut, ich lasse es. Aber es war eine anonyme Gruppe bezeichnet, es braucht sich also niemand den Schuh anziehen.

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OHA, bis jetzt habe ich mich zurückgehalten und stets nur mitgelesen, was hier geschrieben wurde. Nun schreibe ich auch mal was. Der Themstarter hat über eine stattgefundendene Aufbewahrungskontrolle berichtet, die kurz und schmerzlos war. Statt das wir uns kollektiv mit Ihm darüber freuen, wird die ganze Sache hier total verissen.

Wir Waffenbesitzer stehen hier in der Öffentlichkeit, nicht wahr? Das bedeutet, jeder kann hier mitlesen (Sachbearbeiter, Waffengegner, Politiker, Jugendliche und viele mehr...) und wir Waffenbesitzer kratzen uns hier in der Öffentlichkeit gegenseitig die Augen aus - so fühlt es sich für mich jedenfalls an.

Meine Meinung ist: wir spielen -auf jeden Fall aus Sicht von Nichtwaffenbesitzern, die in der Regel unseren Enthusiasmus für den Schießsport oder die Jagd nicht teilen und die Soldaten nach wie vor für potentielle Mörder halten- nicht mit Matchboxautos oder elektrischen Eisenbahnen - wir gehen mit Schußwaffen um und daraus erwächst jedem von uns eine gewisse Verantwortung. Diese Tatsache macht uns allerdings bei einem Teil der Bevölkerung zu schießwütigen Ballermännern, die es zu kontollieren gilt. :gutidee: Wir können noch so oft argumentieren, das wir gesetzestreue Mitmenschen sind, die bei entsprechenden Verfehlungen umgehend Ihre Zuverlässigkeit und somit das Recht auf Waffenbesitz verlieren. Und ich weiß, wovon ich rede, meine Lebensgefährtin ist eine überzeugte Waffengegnerin.

Aus der Tatsache heraus, das Schusswaffen in privater Hand nicht nur bei erklärten Waffengegnern rote Tücher sind, wäre es doch wohl sinnig, eine Kontrolle der sicheren Aufbewahrung durch die zuständige Behörde einfach zuzulassen. Die damit betrauten Beamten machen nur Ihren Job. Wenn jeder Waffenbesitzer seinen Pflichten zur sicheren Aufbewahrung nachkommt, gibt es bald keinen Grund mehr, zu kontrollieren. Das miteinander ist meiner Meinung nach wesentlich produktiver als ein gegeneinander.

Aber hier wird mehr auf Prinzipien (und Paragraphen) herumgeritten statt der gegenwärtigen Situation Rechnung getragen. Typisch deutsch eben: ICH habe aber recht. Und weil ICH aber recht habe, muss das auch jeder einsehen. Ihr Rechthabenden diskutiert ganz sicher auch mit dem Linienbus, der bei Glatteis über die rote Ampel auf euch zugeschlittert kommt, das er euch nicht überfahren darf, weil Ihr das Recht habt, die Straße bei grün zu überqueren, nicht wahr?

Habt Ihr schon mal darüber nachgedacht, wie ein durchschnittlicher Waffengegner diese Haltung interpretieren könnte? Als Normalbürger würde ich denken: ...jeder, der eine Kontrolle nicht zuläßt, hat wohl tatsächlich etwas zu verbergen. Und die streiten ja sogar schon öffentlich untereinander, ob man die Kontrollen zulassen soll oder nicht - diese Freizeitrambos horten bestimmt jede Menge Waffen, mit denen mein Kind oder ich umgebracht werden könnte und wollen noch nicht mal eine Kontrolle zulassen, ob die ganzen gefährlichen Waffen richtig aufbewahrt werden - JETZT ERST RECHT! Die haben ganz bestimmt einen Haufen illegale Waffen und Sprengstoff zuhause...

Wenn mein Image als Waffenbesitzer bei meiner Lebensgefährtin (und in zunehmend weiteren Kreisen der Bevölkerung) erneut Schaden nimmt, weil irgendein Vollidiot mit einer Pistole in der Gegend herumballern konnte, da Waffe und zugehörige Munition nicht richtig weggeschlossen waren: wer kommt dann für den Schaden auf? Wer führt die endlosen Gespräche, in denen die mühsam abgerungenen Kompromisse wieder in Frage gestellt werden und ich als Waffenbesitzer pauschal kriminalisiert werde?

Ich nehme einen Termin mit meinem Sachbearbeiter als Kontrollinstanz sehr gerne wahr, wenn ich damit mein ohnehin schon angeschlagenes Image etwas aufpolieren kann, indem ich die Statistik mit einem Punkt für die Guten aufbessere und bei einer Tasse Kaffeei einen kleinen Plausch über den Sinn von Kontrollen mit meinem SB halten kann. Nebenbei ist das auch nur ein Mensch und ein netter dazu.

Und derjenige, der seine Waffen nicht richtig weggeschlossen hat, den soll der Blitz beim Sch....en treffen. Verweigert euch ruhig und schädigt mein Image weiterhin. Ach nee, das braucht Ihr ja gar nicht mehr zu machen, das habe ich ja eben selbst erledigt, indem ich diese Zeilen schrieb und öffentlich machte :gaga:

In diesem Sinne: Waidmannsheil und gut Schuß!

Bursa Synovialis

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BS,

du kannst selbstverständlich hier tun und machen lassen was du willst.

Aber kein Mensch und schon gar kein Hasser des legalen Besitzes von Schußwaffen interessiert sich für eine Kontrolle, die keine rechtswidrige Verwahrung feststellte. Von daher ist es völlig egal, wieviele Nachschauen es ohne festgestellte Verstöße gibt. Für die Medien und die veröffentlichte Meinung ist es nur von Interesse, wenn es "Erfolgsmeldungen" gibt. Wo sind denn die Schlagzeilen und Fernsehmeldungen, dass bis auf Einzelfälle alle LWB ihre Waffen korrekt verwahren?

Die Gier einiger Gemeinden und Kreise nach neuen Einnahmequellen hat schon lange die Nachschauen entdeckt. Wenn es bei fast allen gut mit den Nachschauen klappt, dann wird es vielleicht auch gut mit den Gebührenbescheid zur Nachschau klappen. Die andere Seite sind ohnehin die allgemeinen Gebühren. Nachschauen kosten nun einmal Geld. Auch ohne einzelne Gebührenbescheide für die Nachschauen dürfen wir zahlen. Eine Nachschau gibt es eben nie für lau.

Natürlich kann man es beklagen, wenn man vom administrativen Staat verlangt, sich an seine eigene Gesetze zu halten. Aber die Alternative ist staatliche Willkür, und um die geht es bei anlasslosen Nachschauen. Solange eine große Gruppe von Menschen, die unter die Vorschriften des § 36 WaffG fallen, bei den anlasslosen Nachschauen einfach von vorneherein außen vor sind und andere wegen ihrer Gesetzestreue fremde Menschen in ihr Zuhause lassen sollen, ist das ganz formell und materiell Willkür.

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Aber hier wird mehr auf Prinzipien (und Paragraphen) herumgeritten statt der gegenwärtigen Situation Rechnung getragen. Typisch deutsch eben: ICH habe aber recht. Und weil ICH aber recht habe, muss das auch jeder einsehen.

Das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung ist kein Prinzip, sondern ein unteilbares Menschenrecht

Harlekin

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Artikel 12 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und Artikel 13 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Dieses hohe Gut darf man nicht kleinreden und nicht jeder mag eben, dass man in sein Schlafzimmer schaut.

greetz

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Ich habe mal auf unser GG einen Eid geleistet. Ich bin nicht nur bis zu meinem Abgang dadurch verpflichtet, ich stehe auch dazu.

GERADE deswegen muss man den an manchen Stellen ausufernden Staat - hier weniger dden kleinen SB als vielmehr unsere Entscheiderebene - sehr deutlich mit dem Willen des Volkes konfrontieren. Tut man dies nicht, werden einige wenige dsie sich in den Zirkeln der Macht auskennen, ihre rein persönlich und/oder ideologisch gefärbte Meinung für alle verpflichtend machen.

Die Entscheider benötigen Daten, FAkten, Infos um ihre Entscheidungen zu treffen auf gebieten, von denen sie - was sie zugeben- keine Ahnung haben.

Wenn diese Infos einseitig erfolgen oder in unserm Fall von den Verbänden nicht massiv im Vorfeld vorgelegt werden, dann können sie gar nicht anders als auf Grund der IHNEN BEKANNTEN Daten zu entscheiden.

Also haben wir als mündige Bürger nicht nur duich Wahlen, sondern auch sonst die Verpflichtung, ihnen diese Infos zukommen zu lassen. Notfalls im Alleingang oder auch gegen den erklärten Willen bestimmter Gruppierungen/Parteien.

Die FvLW hat in Berlin den richtigen Weg eingeschlagen, auch in einigen Landesministerien. WIR haben die PFLICHT bei unsinnigen und Kosten verursachenden (Fehl-) Entscheidungen der Politik uns innerhalb der gesetzlichen Möglichkeiten zu verweigern und gleichzeiotig aufzuklären, warum wir dei Zusammenarbeit ablehnen.

Interessen anderer, auch pekunärer, Art die z.B. Verbände bewegen (müssen) mögen still zu halten, sollten uns dabei wenig kümmern

Edith meint:

Nur dass das nicht falsch rüberkommt: ICH werde eine Kontrolle zulassen, mein SB ist i.O. und die gesetzliche Grundlage ist da. Über die Auslegung kann man streiten.

Was ich oben meinte ist, dass wir die PFLICHT haben, gegen die unsinnigen NAchschauen vorzugehen. Sie ksoten Zeit, Geld und stellen uns unter einen difusen Verdacht. Dies hat jedoch nichts mit der real vor Ort stattfindenden Nachschau zu tun.

Man muss auch wissen, wann und wo Widerstand Sinn macht.

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Ich bin ja auch kein großer Feund der anlasslosen Aufbewahrungskontrolle. Sie bringt nicht mehr, als der Nachweis, den ohnehin jeder auf Nachfrage führen muss, allenfalls bei den Erben und Altbesitzern wird Druck erzeugt, sich endlich mal nen Tresor zu kaufen oder die Waffen abzugeben.

Komisch aber, dass sich hier keiner über den Schornsteinfeger aufregt. Ein schwarzer Mann, der ungefragt seinen ganzen Ruß in der Wohnung verbreitet.

Ausserdem braucht die Kontrolleure doch niemand reinzulassen ... Gibt doch hier ein paar Protagonisten, die das bis zum Extrem durchziehen wollen, machts doch einfach. Komischerweise hört man bei allen Pressemeldungen ja doch immer nur: Alle waren sehr kooperativ, sogar die, die keine Tresore hatten :rotfl2: .

Und wenn euch mal einer den Spiegel vorhält, macht ihr dann doch lieber die Augen zu und quakt munter weiter. BS hat durchaus recht, wenn er auf den Eindruck bei Nichtwaffenbesitzern hinweist.

Schön, dass ein reiner Mitleser auch mal was sagt, mehr Meinungsvielfalt hier ist sehr zu begrüßen. Willkommen bei den Schreibern !

Gruß,

Coltfan

PS @ Mutter Art. 12 GG:

(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.

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Gast solideogloria
OHA, ..................

Schuß!

Du kannst genausogut alle Männer jedes Jahr zum Wesenstest antreten lassen, um Vergewaltigungen zu vermeiden. Hast du deine DNS schon hinterlegt?

Glaubst du wirklich, dass diese Kontrollen es verhindern, dass auch nur ein einziger Mord mit Legalwaffen verhindert wird? Das ist einfach nur eine faule Opiumpille fürs Volk.

Ich habe nichts gegen meine SBine und wenn sie mich fragen würde, ob sie sich meine Aufbewahrungssituation mal ansehen könnte , dann würde ich ja sagen. Ich habe aber was dagegen, dass sie vor meiner Tür steht und einen Rechtsanspruch auf Zugang zu meinem Schlafzimmer hat.

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Immer schön wenn sogar Bürger ihre Freiheit und ihre Rechte zur Dissposition stellen.

Das erspart dem Staat viel Arbeit und Ärger.

Ich wette viele totalitäre Regieme werden, wenn sie an den deutschen Bürger denken, ins Schwärmen kommen. <_<

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(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.

Kleiner Scherz am Rande: Jetzt weißt Du auch, warum man Beamte nicht zum Arbeiten zwingen kann :eclipsee_gold_cup:

Mutter meinte wohl eher Art 13

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@Coltfan und Gruger

Mutter kann den Fehler in den eigenen Ausführungen nicht erkennen.

Artikel 12 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und Artikel 13 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland.

Das sind zwei Quellen. Artikel 12 GG habe ich nicht erwähnt. Um es deutlicher zu machen, habe ich das nach Zusammenhang gefettet ;)

greetz

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Nicht zu vergessen, dass auch noch eine von der FDP eingebrachte Evaluierung der WaffGÄ ansteht. Da ist eine positive Statistik äusserst hiflreich.

greetz

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Boah...

ich habe nicht erwartet... - hmmm - ich habe zuviel erwartet. :huh: Leute, lasst es gut sein. Meine Intention war, den Kombatanten hier vorsichtig klarzumachen, das Sie anläßlich einer gut verlaufenen Kontrolle und eines positiven Berichts darüber , über den man sich freuen sollte, weil es viel zuwenige davon gibt, unser aller Image mit dieser öffentlich und laut geführten Diskussion um die Paragraphen und deren Auslegung zur Nachschau, die nun mal derzeit Gesetz sind, schädigen. Und auch nochmal kräftig nachlegen :peinlich: . Die derzeit geltenden Gesetze sind Volkes Wille, ob es uns als unmittelbar Betroffene nun passt oder nicht. An den Gesetzen wird (so hoffe ich inständig), dank fortgesetzter Interventionen weiter gearbeitet. Das ist auch gut so, wenn es allerdings bei vielen noch an dafür notwendigen Einsichten mangelt, da die meisten der Entscheider eben nicht über jahre-, zum Teil jahrzehntelange Erfahrung im Umgang mit Waffen verfügen. Und für eben diese Leute, die Waffen nach wie vor für etwas brandgefährliches halten, wäre es wichtig, das viele Leute Berichte über Kontrollen schreiben, damit diese auch hier gelesen werden. Stattdessen werden hier die Erfahrungen anderer zerrissen. Leute, die diese Arbeit torpedieren, soll auch der Blitz beim Sch....en treffen.

Ich fühle mich gehorsamst in den Allerwertesten getreten und ziehe mich bis auf Weiteres wieder unter den Stein zurück, unter dem ich bis jetzt hervorgelugt und mitgelesen habe. :gutidee:

Bursa Synovialis

--

Nicht jeder, der dich mit Sch....e bewirft, ist Dein Feind,

nicht jeder, der dich aus der Sch....e zieht, ist dein Freund,

und wenn man schon bis zum Hals in Sch....e steckt, sollte man mit dem Gezappel und Gezeter aufhören, damit´s die anderen nicht merken. ;)

(Horst Koch)

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Dein Grundrecht ist jedoch nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit eingeschränkt. Das ist in zahlreichen weiteren Fällen auch so. Diese Hürde ist zudem recht hoch und akzeptabel. Es marschieren die Behörden nicht reihenweise durch deutsche Wohnzimmer.

greetz

Doch tun sie, wie ich schon wiederholt dargelegt habe, gibt es zum Beispiel am KrW-/AbfG und die GGBefG ähnliche Rechtsgrundlagen für Betriebsbegehungen und - kontrollen.

Dort wird explizit auch der Privatraum genannt.

Guggst Du: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesre...gutg/gesamt.pdf

§ 9

Absatz 2

Die für die Beförderung gefährlicher Güter Verantwortlichen (Absatz 5) haben den für die Überwachung zuständigen Behörden und deren Beauftragten die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Auskünfte unverzüglich zu erteilen. Die von der zuständigen Behörde mit der Überwachung beauftragten Personen sind befugt, Grundstücke, Betriebsanlagen, Geschäftsräume, Fahrzeuge und zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere für die Allgemeinheit, für wichtige Gemeingüter, für Leben und Gesundheit von Menschen sowie für Tiere und Sachen auch die Wohnräume des Auskunftspflichtigen zu betreten, dort Prüfungen und Besichtigungen vorzunehmen und die geschäftlichen Unterlagen des Auskunftspflichtigen einzusehen.

Der Auskunftspflichtige hat diese Maßnahmen zu dulden.

Diese Gesetz stammt aus 1975 und wurde in der Zwischenzeit vielfach angewendet.

Glaubst du wikrlich, wenn es verfassungsrechtlich bedenklich wäre, dass es heute noch so in Kraft wäre??????

Der Text in der Überschrift hinsichtlich der PARANOIA ist sehr zutreffend!

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Ich weiß nicht, worauf du hinaus willst und was meiner Aussage widersprechen würde. Wenn du genau liest, findest du auch in deinem Beispiel (und es gibt zahlreiche weitere) den Passus

und zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere für die Allgemeinheit, für wichtige Gemeingüter, für Leben und Gesundheit von Menschen sowie für Tiere und Sachen auch die Wohnräume des Auskunftspflichtigen zu betreten

Dazu steht in Art13 GG (7)

Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher vorgenommen werden.

greetz

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Wer unseren Staat kennt weiss das die Kontrollen im kleinen gerade noch erträglichen Rahmen anfangen , um dann

immer mehr auszuarten. Sobald die Kontrollen etabliert sind werden die Auflagen erhöht, wie zBSP einbruchssichere Türen und Fenster oder Alarmanlagen ,und in ein paar Jahren haben wir dann einen jährlichen, gebührenpflichtigen Aufbewahrungs-Tüv. Dem Staat geht es nicht um Sicherheit sondern nur ums Geldeintreiben.

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