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IGNORED

Verschluss ist weg!


Commerzgandalf

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

meine Howa in .223 hat ein Problem.

Ca jede 10. Hülse bleibt stecken.

Ich bin also mit der Howa zum Händler wo ich sie gekauft habe gegangen und habe mein Problem erläutert.

Er hat die Howa bei sich gelassen und mit Leader Trading gesprochen. Die meinten das Problem wäre bekannt da muss nur der Auszieher getauscht werden. Er soll die Waffen an Firma XXX schicken die sind für Howa Tuning und Reperaturen da.

Ich bin zu meinem Händler um mich über den Stand der Dinge zu informieren.

Er sagte er macht die nächsten 2 Wochen jetzt Urlaub.

Bevor er das jetzt vergiss einzuschicken mache ich das lieber. Dann gehts schneller.

Also hat er mir das Fax und mein Gewehr gegeben.

Zuhause habe ich den Verschluss und das Fax verpackt und dann Per Postpaket verschickt.

Laut Paketverfolgung ist es 2 Tage später von einem Familienagehörigen angenommen wurden.

Nach 2 Wochen versuche ich Kontakt mit Firma XXX aufzunehmen. Telefonisch ist das ein Witz da niemals jemand rangeht.

Email hat geklappt. Firma XXX weiß von nichts und es ist auch kein Verschluss angekommen.

Daraufhin habe ich den Link für die Paketverfolgung angegeben und gesagt das es von einem Familienangehörigen angenommen wurde.

Es kommt keine Antwort.

Eine Woche später frage ich nochmal nach ob der Verschluss angekommen ist.

Antwort ist nein der Verschluss ist nicht da aber er hat nen Brief bekommen in dem steht das ein Paket für ihn auf der Post hinterlegt wurde.

Ich habe ihn wieder damit konfrontiert das das Paket bereits vor 3 Wochen von einem Familienangehörigen angenommen wurde. Darauf folgte aber wieder keine Reaktion.

Was jetzt?

PS Ich denke es ist nicht nötig den Namen der Firma zu nennen weil die meisten wissen wer es ist.

Geschrieben
Aber er streitet ja ab das er den Verschluss überhaupt erhalten hat.

Kann mir ein Strick draus gedreht werden weil ich das Paket nicht eigenhändig geschickt habe.

Was genau stand auf dem Paket?

Den Einlieferungsbeleg hast Du ja noch.

War das Paket an eine Einzelperson adressiert oder an eine Firma?

Bei der Adressierung werden oft viele Fehler waffenrechlicher Art gemacht.

Grüße

Robert

Geschrieben
War das Paket an eine Einzelperson adressiert oder an eine Firma?

Bei der Adressierung werden oft viele Fehler waffenrechlicher Art gemacht.

Wie versende ich denn richtig?

Robert Schuhbauer-Struck - Büchsenmacherbetrieb

Langgasse 51-53

67269 Grünstadt-Asselheim

Dürfte klar sein. Aber wie bei einer (fiktiven) "Grünstadt Guns" Firma?

Grünstadt Guns

Robert Schuhbauer-Struck

Straße

PLZ Ort

oder

Robert Schuhbauer-Struck

Grünstadt Guns

Straße

PLZ Ort

:huh:

Geschrieben

Vielleicht nicht schud- aber auf jeden Fall waffenrechtlich.

Entscheidend ist:

An wen wurde versandt.

Firma oder Privatperson.

Bei Versand an Privatpersonen ist Identprüfung zwingend, da sonst eine Alternativzustellung erlaubt ist.

Bei Versand an Firmenadresse ist der Empfang durch den Erfüllungsgehilfen des Erlaubnisinhabers waffenrechlich in Ordnung, weil durch die Erlaubniss abgedeckt.

So gesehen kann aus dem Versand an "Herrn XY" schnell ein "Überlassen an einen Nichtberechtigten" werden,

mit allen waffenenrechtlichen Folgen.

Grüße

Robert

ZITAT<H1>§ 34 Überlassen von Waffen oder Munition, Prüfung der Erwerbsberechtigung, Anzeigepflicht

(1) Waffen oder Munition dürfen nur berechtigten Personen überlassen werden. Die Berechtigung muss offensichtlich sein oder nachgewiesen werden. Werden sie zur gewerbsmäßigen Beförderung überlassen, müssen die ordnungsgemäße Beförderung sichergestellt und Vorkehrungen gegen ein Abhandenkommen getroffen sein. Munition darf gewerbsmäßig nur in verschlossenen Packungen überlassen werden; dies gilt nicht im Fall des Überlassens auf Schießstätten gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 2 oder soweit einzelne Stücke von Munitionssammlern erworben werden. Wer Waffen oder Munition einem anderen lediglich zur gewerbsmäßigen Beförderung (§ 12 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 1) an einen Dritten übergibt, überlässt sie dem Dritten.

Geschrieben
So habe ich das Paket Adressiert

Firma XXX

Herr YYY

Straße Nr

PLZ Ort

Nach meinem Empfinden richtig.

Klare Adressierung an einen gewerblichen Empfänger, nämlich die Firma XXX.

Aber wie bei einer (fiktiven) "Grünstadt Guns" Firma?

Ich würde schreiben:

Grünstadt Guns

z. Hd. Robert Schuhbauer-Struck

Straße

PLZ Ort

(wenn es eine bestimmte Person erreichen soll, bei machen Firmen schreibe ich

beispielsweise "Ersatzteilabteilung" oder "Zivilvertrieb" oder eine Abteilungsbezeichnung wie SO11 um die interne Zuordnung zu erleichtern.)

oder eben nur

Grünstadt Guns

Straße

PLZ Ort

(im Anschreiben steht dann schon mein Anliegen und wer zuständig ist wird die Empfängerfirma hoffenlich selbst wissen)

wobei ich an diese Adresse nicht versenden würde ;)

Grüße

Robert

Geschrieben

Freut mich für Dich.

Zum Versand: wenn er nicht eigenhändig erfolgt, muss gewährleistet sein, dass an der Zieladresse nur Berechtigte das Paket annehmen. Bei einem Beschussamt dürfte das in aller Regel der Fall sein, bei einem Waffenhändler unter Umständen jedoch nicht zwingend immer (z.B. Familienbetrieb mit Privatwohnung, in welcher nicht zum Betrieb gehörige und nicht zum Waffenbesitz berechtigte Personen wohnen).

Im Zweifelsfall wird man prüfen, ob die evtl. Überlassung an einen Nichtberechtigten nach bestem Wissen und Gewissen ausgeschlossen wurde.

Geschrieben
z.B. Familienbetrieb mit Privatwohnung, in welcher nicht zum Betrieb gehörige und nicht zum Waffenbesitz berechtigte Personen wohnen)

Deshalb auch:

Firma XXX

Herr YYY

Straße Nr

PLZ Ort

Dann wissen die unter gleicher Adresse lebenden Familienangehörigen dass das Paket nur vom Erlaubnisinhaber entgegengenommen werden darf.

Grüße

Robert

Geschrieben
Deshalb auch:

Firma XXX

Herr YYY

Straße Nr

PLZ Ort

Dann wissen die unter gleicher Adresse lebenden Familienangehörigen dass das Paket nur vom Erlaubnisinhaber entgegengenommen werden darf. wahrscheinlich manchmal besser als die Postler/Upsler/Hermsler

Grüße

Robert

Geschrieben

Mein BüMa schickt nur eigenhändig mit speziellem Kurier, mit Identitätsprüfung. :icon14:

Abteilungsbezeichnung wie SO11

Huch, was würde man denn ans BKA, Sprengstoff- und Gewaltkriminalität, schicken? :rotfl2:

Geschrieben
Huch, was würde man denn ans BKA, Sprengstoff- und Gewaltkriminalität, schicken? :rotfl2:

Vielleicht eine Feuerwaffe zur Begutachtung???

(wenn man nicht gleich mit der KT21 kommuniziert)

Vielleicht einen Antrag auf Ausnahmeerlaubnis betreffend Anlage 2 zum WaffG Textziffer 1.2.1.1???

Man besehe sich bei Feststellungs- und sonstigen Bescheiden des BKA zu Schusswaffen einfach einmal den Briefkopf...

http://www.bka.de/profil/faq/waffenrecht/f...sbescheide.html

B)

Geschrieben
Mein BüMa schickt nur eigenhändig mit speziellem Kurier, mit Identitätsprüfung. :icon14:

Gude....

Das habe Ich bis jetzt nur bei gewerblichen Versendern gesehen! Privatpersonen können den Versand mit Identitätsprüfung gar nicht benutzen. Oder gibt´s einen Paketdienst, die Versand auch mit Identitätsprüfung für Privatpersonen anbieten? :confused:

Gruß

Turrican

Geschrieben
Gude....

Das habe Ich bis jetzt nur bei gewerblichen Versendern gesehen! Privatpersonen können den Versand mit Identitätsprüfung gar nicht benutzen. Oder gibt´s einen Paketdienst, die Versand auch mit Identitätsprüfung für Privatpersonen anbieten? :confused:

Gruß

Turrican

Andersrum wird ein Schuh draus:

Der BÜMA muss sicherstellen, dass nur ein Erwerbsberechtigter die Waffe bekommt.

Damit sind viel übliche Versandwege ausgeschlossen, denn die geben das Paket irgendwo in der Nachbarschaft ab.

Sendest du als privater Versender an einen gewerblichen, so darf man davon ausgehen dass dieser so organisiert ist und seine Erfüllungsgehilfen so instruiert hat, dass das Waffenteil richtig behandelt wird.

Eine Ersatzzustellung bei der Nachbarin im Hausflur ist bei gewerblichen Empfängern eher unwahrscheinlich, bei privaten Empfängern eher wahrscheinlich.

LG

M

Geschrieben
Du hast den Nachweis, daß jemand in seinem Auftrag das Paket erhalten hat.

Das genügt vollkommen.

Nein!

Auch wenn es krümelkackerisch klingt, mit dem Paketzugang ist nicht nachgewiesen, was in dem Paket drin war!

Die Behauptung, dass im Einschreibebrief ein weisses Blatt war, ist denkbar und prozessual bisweilen sogar erfolgreich (Stichwort Beweislast).Genügen tut der Nachweis des Paketzugangs nur, wenn ein Zeuge beim Verpacken dabei war und das Paket dann mit dem bezeugten Inhalt unter Zeugen dem Spediteur übergeben wurde.

Das ist kein Witz!

Geschrieben

...sind wir doch mal ehrlich.

Wahrscheinlich hat XXXX keine Lust, keine Zeit oder sonst irgendwas zum Arbeiten gehabt und sich auf eine schlechte Art und Weise rausgeredet. Da brauchen wir hier doch nicht um den heißen Brei zu reden.

Alles andere wird sich hier totlaufen.

BULLDOG

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