Zum Inhalt springen
IGNORED

Fertig geladen im Waffenschrank?!


Gast

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Wo ist ein wischender MOD, wenn man ihn braucht...

Der b.u.Z. fehlte in der ganzen Klamotte noch. Und jetzt werden sogar komplett neue Umgangs-Begriffe definiert: "Hantieren mit scharfen Waffen und Munition fernab der Schießstätte" Poah, ey.... :00000733:

1. Der b.u.Z. kommt im §12 vor. Man braucht ihn, um etwas nicht zu brauchen, nämlich den Waffenschein. Hat man nämlich einen b.u.Z., dann darf man führen OHNE die blaue Pappe. Und FÜHREN ist die tatsächliche Gewalt außerhalb des eigenen Besitz. Wir reden nicht über's Führen, mkay. Weil: 'S ist halt schon bei ihm zu Hause.

2. worüber wir noch reden ist: Aufbewahren. Das tut der dunibluni, wenn er schläft oder eben die Waffe nicht schleppt. Und Aufbewahren darf er eine Waffe mit der dazugehörigen Munition im selben Fach, wenn das Fach der B-Innenteil vom Jägerschrank ist oder ein Behältnis Stufe 0 oder besser.

Die Aufbewahr-Leitlinie sagt nix über den Ladezustand einer Waffe, btw.

Mannomann.

Danke Tyr13! Endlich mal ein Kommentar der echt weiterhilft. Ich habe heute vormittag schon gedacht mich tritt ein Pferd. Wie dumm ich da u.a. von Moderatoren hier drin angeredet wurde (....behörden-troll...selbstjustiz-rambo, um meine gene sei es nicht schade...) hat mich an diesem Forum und seinen Mitgliedern zweifeln lassen.

Mittlerweile habe ich hier wirklich von "normalen" Usern gute Infos bekommen. ich muss aber auch sagen dass ich in nem jägerforum einen viel besseren umgang erlebt habe als es hier der fall war. Danke auch an Winzi der die schlimmsten Ausraster entfernt hat!

Geschrieben

Au wei,

wenn ich hier das alles so durchlese, dann stelle ich fest, dass ich noch ne Menge lesen/lernen darf. Ist doch immer so: man hat zwar die Erlaubnis, Waffen zu erwerben/benutzen, aber das richtige Lernen geht erst los.

Ich werd mal ein Magazin laden und das so in den Schrank neben meinem Bett legen. Dann kann ich schonmal mit dem Murmeln schmeissen. :D;)

Noch kurzes OT: wie wird das wohl der ältere Herr gehandhabt haben, der vor Kurzem in Notwehr einen Einbrecher erschossen hat ??

Geschrieben
Und jetzt werden sogar komplett neue Umgangs-Begriffe definiert: "Hantieren mit scharfen Waffen und Munition fernab der Schießstätte" Poah, ey.... :00000733:

Du hast schlicht EIN entscheidendes Wort unterschlagen: scharf GELADENE Waffe. Konkret wie wirst Du bei einer unangekündigten Hauskontrolle den Beamten erklären, warum die Waffe GELADEN war? Nicht alles was explizit nicht verboten ist, ist uneingeschränkt erlaubt. Trockentraining zuhause macht man ungeladen oder mit ner Pufferpatrone drin. SV ist kein vom Bedürfnis umfasster Zweck, leider. Und schon kommt man in Erklärungsnot.

Im Juraforum steht aktuell dazu folgendes/folgende Urteile:

Kundige Meinung 1:

Probleme könnte es ggf. mit der Zuverlässigkeit geben, denn der Umgang mit einer geladenen Waffe, wenn auch in der eigenen Wohnung, birgt grundsätzlich Gefahren. Nicht umsonst dürfen Waffen selbst auf zugelassenen Schießständen grundsätzlich nur ungeladen abgelegt werden.

Es gibt ein relativ neues VG-Urteil, wo jemandem, der nachts zu Selbstschutzzwecken eine geladene Waffe unter seinem Kopfkissen aufbewahrt hat, die Zuverlässigkeit aberkannt wurde. Zum einen, weil seine (nichtberechtigte) Ehefrau Zugriff auf die Waffe hatte, zum anderen, weil nicht ausgeschlossen werden konnte, dass er im Schlaf unbeabsichtigt an den Abzug kommt und dadurch eine Schussauslösung erfolgt, die ihn selbst, seine Frau und wahrscheinlich auch alle Nachbarn erheblich gefährdet hätte.

Dadurch lag gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 a oder b WaffG eine Unzuverlässigkeit vor, da der Umgang mit der Waffe als leichtfertig bzw. nicht vorsichtig oder sachgemäß anzusehen war (ich müsste noch mal nachschauen, was genau es war, passen würde aber beides).

P.S.: Es war § 5 Abs. 1 Nr. 2 b WaffG und das Urteil ist vom VG Braunschweig - 5 A 46/08

und hier:

Kundige Meinung 2:

Die Angelegenheit ist als sehr grenzwertig zu betrachten.

Zunächst einmal ist die Selbstverteidigung kein nach WaffG anerkanntes Bedürfnis. Ausnahme: besonders gefährdete Person, bei welcher die strengen Voraussetzungen des § 19 WaffG vorliegen.

Man kommt hier ganz schnell in den Bereich "nicht vorsichtiger oder unsachgemäßer Umgang mit Waffen und Munition", der bei Erkennung auf Tatsachen, die diese Annahme rechtfertigen, gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2b WaffG zur absoluten Unzuverlässigkeit führt.

Vorsicht ist in diesem Zusammenhang geprägt von Besonnenheit, Behutsamkeit und Umsicht. Der Umgang mit der Waffe ist sachgemäß, wenn ein waffenrechtlich Sachkundiger die Gefahren, die zwangsläufig mit der Handhabung der Schusswaffe für ihn selbst und Dritte verbunden sind, verantwortungsbewusst einschätzt. Hierzu gehört u.a., dass er auf den Besitz der Schusswaffe freiwillig verzichtet, wenn seine persönliche Eignung (z.B. durch nicht mehr behebbare starke Beeinträchtigung der Sehkraft) nicht mehr gegeben ist.

Es gibt zwei gerichtliche Beschlüsse zu dieser Thematik: BayVGH, Beschl. v. 19.3.1996 - 21 CS 95.305, BayVBl. 1996, 534 und BayVGH, Beschl. v. 11.6.2001 - 21 ZB 01.631. Dort wurde allerdings auch gegen die (inzwischen konkret gefasste Tresorpflicht) verstoßen.

Nach herrschender Rechtsauffassung muss von einem o.g. Verantwortlichen erwartet werden, dass er seine Schusswaffe stets entladen und entspannt verwahrt (zum Teil wird sogar die noch weiter gehende Auffassung vertreten, dass Waffe und Verschluss möglichst getrennt verwahrt werden sollten; aber das geht meines Erachtens zu weit).

So gehört es auch zu den Pflichten eines Jägers, Jagdwaffen erst dann zu laden, wenns mit ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch zur Jagdausübung unmittelbar zu rechnen ist. Das gilt erst recht für eine Waffe, die nur dazu dient, einem angeschossenen Wild den Fangschuss zu geben (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. vom 19.05.2006 - 8 ME 50/06, NVwZ-RR 2006,796).

Bei einer unvermittelt vorgenommenen Vorortkontrolle wird sich der Waffenbesitzer fragen lassen müssen, warum die Waffe in der Wohnung geladen liegt. Auch dergestalt im Tresor verwahrt wird dadurch das Risiko erhöht, da die Waffe bei Abhandenkommen unmittelbar gebrauchsfähig zur Verfügung steht. Abgesehen davon dürfte es der Waffe auf Dauer nicht zuträglich sein, wenn sie permanent gespannt ihr Dasein fristet.

http://www.juraforum.de/forum/waffenrecht/...t-halten-342492

Grüße

Schwarzwälder

Geschrieben
"Abgesehen davon dürfte es der Waffe auf Dauer nicht zuträglich sein,

wenn sie permanent gespannt ihr Dasein fristet."

Was hat denn der Ladezustand der Waffe damit zu tun,

ob sie gespannt ist oder nicht?

Geschrieben
Schwarzwälder

Schmink's Dir ab. Du zerrst Diskussionen aus dem Jura-Forum herbei, die dabei einschlägige Urteile zitieren. Umgang mit Waffen ist ja im Gesetz schon definiert. Die von Dir selbst zitierten Urteile, die Verhalten rügen, setzen nicht beim erlaubnispflichtigen Umgang an, sondern bei den Sorgfaltspflichten.

- Das Aufbewahren einer Waffe unter dem Kopfkissen ist nicht zulässig. Hatte ich glaube ich, weiter oben schon gesagt.

- Eine geladene Waffe ist nicht per se gefährlicher als eine ungeladene Waffe (Denn: Regel1). Die hohen Anforderungen an die Aufbewahrung tragen dem Potential der Kombination Waffe&Mun an einem Ort Rechnung. Klar ist es leichtfertig die Kontrolle über eine geladene Waffe aufzugeben.

Die Begrüßung der Beamten an der Türe mit Revolver in der Hand ist nmA deshalb so "unzuverlässig" weil der Mann eben "droht" und damit sind wir schon fast bei der Nötigung. Waffenrechtlich gibt das aber keinen Strick ab.

Geschrieben

Mal ne blöde Frage: Kann man denn verknackt werden in Deutschland wenn man eine durchgeladene Pistole oder einen geladenen Revolver im abgeschlossenen Tresor vorausgesetzt mit entsprechender Sicherheitsstufe hat und gewährleistet ist, dass nur der WBK-Inhaber dazuf Zugriff hat? Ich kann mir dies nicht so recht vorstellen, das sowas strafbar sein sollte. Ich verstehe auch nicht ganz was dagegen spricht, ausser dass es vielleicht so in Deutschland starfbar ist, Zuhause bsp. eine geladene Pistole unter dem Kopfkissen zu legen oder in die Nachttischschublade zu legen wenn man Schlafen geht und man alleine lebt? Natürlich müsste man ja dann die Waffe entsprechend wieder in den Tresor reintun, sobald man Haus oder Wohnung verlässt. Kann mich da jemand aufklären wie da genau die rechtliche Situation in Deutschland ist-sorry habe nicht den ganzen Thread vorher durchgelesen.

Nachtrag: Soeben gesehen danke Tyr13. Dann ist es also nicht zulässig Schlafen zu gehen mit einer geladenen Waffe unter dem Kopfkissen auch wenn man darüber die alleinige Gewalt hat bzw. darüber ausübt!

Geschrieben
Mal ne blöde Frage:

Gibbet nicht:

Deutsches Waffenrecht SitRep: Solange Du in Deinem eigenen Besitz die tatsächliche Gewalt über eine Schusswaffe ausübst, ist das erlaubt. Problem: wenn Du schläfst -> keine tatsächliche Gewalt. Ebenso, wenn Du weggehst, Du musst halt derjenige sein der bestimmt, was passiert.

Kannst Du das nicht, dann musst Du "aufbewahren" und das Gesetz macht Dir dazu sehr sehr detailliert Vorgaben. Nämlich in zertifizierten Schränken, und bis zu den gaaaanz sicheren (und teuren) Modellen, die Waffe getrennt von der Munition.

So sieht's aus, die RAF hat trotzdem gemordet, der Steinhäuser und der Kretschmer sind trotz Schränken an die Waffen & Mun gekommen. Aber so ist das Gesetz, die Frage ist eben, wie das bei einer Kontrolle auffallen soll.

Ich seh' grad: ich bin zu langsam

Geschrieben

Danke Tyr13

Ich sehe da nur ein ganz ganz grosses Problem. Bei einem Ueberfall/Einbruch beispielsweise hat man dann womöglicherweise keine Zeit mehr zuerst den abgeschlossenen Tresor und dann als zweitens allenfalls noch das abgeschlossene Innenfach zu öffnen um an die geladene Waffe zu kommen. In einem wirklichen Notfall können da Sekunden oder sogar Sekundenbruchteile über die eigene Gesundheit darüber entscheiden ob man zur Waffe rasch Zugriff hat oder eben nicht. Ist die geladene Waffe jedoch im Tresor verschlossen ist ein "Schnellzugriff" auf die Waffe sozusagen nicht gegeben bzw. gewährleistet, da ich ja zuerst entweder Zahlencode eintippen muss oder Schlüssel drehen muss um den Tresor zu öffnen. Man nimmt es mir bitte nicht übel aber das gibt mir wirklich etwas zu denken, denn ich würde mich unsicher fühlen im Falle einer akuten Bedrohung falls ich nicht die Möglichkeit hätte rasch zur Waffe greifen zu können im Notfall-bin vielleicht da etwas zu schweizerisch man möge es mir nachsehen. Da müsste meiner Meinung nach diese "Lücke" der deutsche Gesetzgeber füllen bzw. sinnvolle Regelungen schaffen damit man eben in Ausnahmesituationen quasi eine erleichterte Aufbewahrungspflicht hat für den Fall der Fälle. Nur meine Meinung dazu.

Geschrieben
denn ich würde mich unsicher fühlen im Falle einer akuten Bedrohung falls ich nicht die Möglichkeit hätte rasch zur Waffe greifen zu können im Notfall-bin vielleicht da etwas zu schweizerisch

Völlig vernünftig.

Gerüchteweise wollte man genau solch eine Erleichterung ins Waffengesetz hineinschreiben, unter Innenminister Schäuble, man glaubt es kaum. Angeblich sollten Einzel-lader-Flinten für jedermann erwerbbar werden (zuverlässig, sachkundig, geeignet) und solche Haus-Flinten sollten in "Schnell-öffner Schränken" gelagert werden dürfen, samt Mun.

Dann kam Winnenden und solch ein Projekt ging den Weg des Dinosauriers.

Geschrieben
Völlig vernünftig.

Gerüchteweise wollte man genau solch eine Erleichterung ins Waffengesetz hineinschreiben, unter Innenminister Schäuble, man glaubt es kaum. Angeblich sollten Einzel-lader-Flinten für jedermann erwerbbar werden (zuverlässig, sachkundig, geeignet) und solche Haus-Flinten sollten in "Schnell-öffner Schränken" gelagert werden dürfen, samt Mun.

Dann kam Winnenden und solch ein Projekt ging den Weg des Dinosauriers.

Dazu sollte mal ein Volksbegehren gestartet werden! Dann könnten sich Einbrecher uns sonstige Lumpen nen anderen Job suchen ;)

Geschrieben
Dazu sollte mal ein Volksbegehren gestartet werden!

Such mal die Rechtsgrundlage für so ein Volksbegehren raus!

Das wird doch langsam stressig und ist zeitlich nicht mehr unter einen Hut zu bekommen. Montags Pro S21, Dienstags Gegendemo in Köln Süd vor dem Waffenladen, Mittwochs Präsenz bei der Stadtratsitzung wegen der Waffensteuer, Donnerstags Leserbriefe schreiben, Freitags Stammtisch Waffenlobby, danach ab ins Wendland zur Gegendemo ...

Diese Herren Sollteman und Könnteman werden mir langsam zum Greul.

Übrigens hat das auch nicht mehr mit dem Thema des Threads zu tun. Wenn da noch sachliche Infos kommen ..., wenn nicht, is this the end my friend ...

Vg

SWJ

Geschrieben
Schmink's Dir ab. Du zerrst Diskussionen aus dem Jura-Forum herbei,

Hallo Tyr13,

ich wollte da nicht missverstanden werden: Ich finde schon, dass Legalwaffenbesitzer Ihre Waffen auch zur häuslichen SV bereithalten dürfen sollten. Das ist durch die Hauskontrollen allerdings nicht einfacher geworden, denn über die Sorgfaltspflichten muss man dann mit eben diesen Hausbesuchern diskutieren...

sollte die FvLW bezüglich unangekündigter Hausbesuche/Kontrollen vor dem BVerfG Erfolg haben, sieht das Ganze gleich erfreulicher aus.

Was mich am meisten freut ist Deine Schilderung, was Schäuble den Bürgern mittels Hausflinte alles erlauben wollte. Das zeigt 2 Dinge:

1. Die Politik ist offenbar doch nicht völlig blind+taub gegenüber den Bürgerwünschen nach Selbstschutz zuhause. Wenn Schäuble all das (Hausflinte im Schnellöffnerschrank mit Muni...) so wollte, verstehe ich aber einmal mehr nicht, warum ALLE Verbände incl. FvLW immerzu seit Jahren(!) schreien: Jetzt wäre auf KEINEN Fall der richtige Zeitpunkt, sowas wie SV zuhause auch nur anzusprechen. Komisch, nicht?

2. Auch nach Winnenden muss eine Hausflinte (Einzellader) doch nicht tabu sein. Damit ist ein Winnenden sicher nicht wiederholbar, denn die Größe fällt schon beim Transport in die Schule auf; ebenso kann man nicht eben locker 500 Slugs mitnehmen und richtig schnell nachladen ist auch nicht drin. Gab es schonmal Schulamokläufe mit EL-Flinten?

Grüße

Schwarzwälder

Geschrieben

verstehe ich aber einmal mehr nicht, warum ALLE Verbände incl. FvLW immerzu seit Jahren(!) schreien: Jetzt wäre auf KEINEN Fall der richtige Zeitpunkt, sowas wie SV zuhause auch nur anzusprechen. Komisch, nicht?

2. Auch nach Winnenden muss eine Hausflinte (Einzellader) doch nicht tabu sein. Damit ist ein Winnenden sicher nicht wiederholbar, denn die Größe fällt schon beim Transport in die Schule auf; ebenso kann man nicht eben locker 500 Slugs mitnehmen und richtig schnell nachladen ist auch nicht drin. Gab es schonmal Schulamokläufe mit EL-Flinten?

Urkomisch geradezu, finde ich auch. Bist du in deinen Eingaben an die Bundesregierung darauf eingegangen?

Schäuble ist also an der Hausflinte damals gescheitert und der Presseaufschrei war wegen der Hausflinte - Danke für die Nachhilfe. Denn ich habe das damals völlig anders wahrgenommen. Von Selbstverteitigung stand damals nichts in der Presse, sondern nur von ALTERSGRENZE.

Aber das ist sicher meiner verschobenen Realitätswahrnehmung geschuldet - sorry.

Ist Kauder immer noch so schlecht auf dich zu sprechen? Sonst könnten wir ja mal einen Erklärungsversuch starten und an die "Erfolge" nach 2003 anknüpfen.

DU hast völlig recht, auch nach Winnenden darf die häusliche Selbstverteigung kein Tabu-Thema sein! Die geladene Hausflinte neben dem Bett, die Beretta im Nachttisch und die Reserve-Munition für beides am Mann oder in der Wäschekomode muss diskutiert werden - Leitartikel müssen geschrieben werden, die Süddeutsche und der Spiegel warten darauf. Let´s go... gun on.

Bis dahin besten Dank für deinen OT-Beitrag im Fachforum Waffenrecht.

Gruss

SWJ

Edith: Aufgrund des nachfolgenden Beitrags von Hunter375, der meinen zweitletzten Absatz gründlich mißverstanden hat, weise ich daraufhin, dass dieser Absatz gerade nicht der SV das Wort redet, sondern eben das Gegenteil aussagen soll.

Geschrieben
sinnvoller wäre es die alten standards gelten zu lassen, samt besitzstandswahrung für besitzer. und dann a- oder b-norm nur noch mit "ordentlicher" austattung (zahlenschloss etc....) anbieten. dafür dürften sie dann gerne auch ein bisschen mehr verlangen....ich denke damit könnten jäger/schützen und hersteller gut leben und das leidige thema schlüsselverwahrung wäre für neubesitzer auch aus der welt.....

Warum sollte das "ordentliche" Zahlenschloss sinnvoller sein, als der Doppeltbartschlüssel in meiner Hosentasche ?

Außer, dass auch das Geld in die Taschen der Tresorhersteller spült, sehe ich keinen Benefit.

Auch als die Krachlatten noch im Eichenschrank eingeschlossen waren oder Opas Querflöte an der Garderobe hing ist NICHT MEHR passiert.

ICh sehe kein leidiges thema "Schlüsselverwahrung". Warum muss dafür eine Vorschrift her ?

Ich verwahre meine Schlüssel für andere nicht zugreifbar und aus die Maus.

Und wenn Mustafa und Igor Dir oder Deiner Familie das Brottmesser an den Hals halten, öffnest Du auch das noch so tolle ZahlenFingerabdruckSchlüsselRetinascanMultiSchloss an Deinem Ier Schrank freiwillig.

Geschrieben
Und wenn Mustafa und Igor Dir oder Deiner Familie das Brottmesser an den Hals halten, öffnest Du auch das noch so tolle ZahlenFingerabdruckSchlüsselRetinascanMultiSchloss an Deinem Ier Schrank freiwillig.

Genauso ist es!

Es gibt keine 100-%-ige Sicherheit!

Wobei dieses Szenario recht selten sein dürfte, eher ist der normale Einbrecher das höhere Risiko, denn er kennt die angeblich sicheren Verstecke, denn die kennt er aus vorangegangenen Funden!

Ist schon erstaunlich dass von einigen immer noch der Wäscheschrank, oder die Matratze als Versteck benutzt wird! :rolleyes:

Aber da gibt es ja dann auch noch den Zweitschlüssel!

Das gleiche gilt für den Zahlencode, der dann irgenwo notiert wird.

Es braucht sich hier niemand angesprochen fühlen, denn ich weiß das die hier anwesenden User damit sorgfältig umgehen, aber es gibt eben noch Grauzonen und LWB die nicht in diesem Forum aktiv oder auch inaktiv sind!

Genauso soll es noch den Holzschrank mit Glasscheibe als Aufbewahrungsort geben! :rolleyes:

Wieviel Mitglieder aus Euren Vereinen bewegen sich hier im Forum?

Wie aus meinem, dürften es sehr wenige sein!

Wie ich es schon einmal sagte, gebt Euer Wissen/Erfahrungen in Gesprächen weiter, ich tue es auch, das bringt mehr als gegen Windmühlen zu kämpfen!

Geschrieben

WIR müssen uns NICHT wundern!! Obwohl ich es immer wieder tue, egal ob ich o.a. "Tresore" (sehr oft) oder Stände sehe, bei denen die wirklich sehr sinnvollen Änderungen der letzten 25 Jahre in keinster Weise umgesetzt wurden (sehr öfter). Mir ist oft absolut schleierhaft wie dies sein kann, aber dann sehe ich, dass die Behörde ohne Beteiligung vorhandener Spezialisten "ihr" Ding gemacht hat.

Offensichtlich ist kaum jemandem bewußt, wer am Ende der Nahrungskette in diesen Fällen steht, also mehr als einen Biss in den Ar... bekommt.

Dann jammern welche dass eine gutachterliche Standabnahme 400,- kosten soll. Alle 4 Jahre. Ihrem Kfz-Gutachter beim Unfall zahlen sie aber 2500,- ohne zu murren. Spricht man die Klassifizierung der Tresore an (über die man wirklich diskutieren, aber damit das Gesetz nicht ungültig machen kann) wird man als Spinner bezeichnet. Beispiele wurden ja genügend gebracht.

DA, vor allen DA müsen wie alle ansetzen! Überzeugungsarbeit leisten. Die Prügel bekommen wir nämlich alle. Die Statistiken werden von uns allen beeinflußt!!

Übrigens haben Nachfragen durch mich auf Grund von Bitten um Gleichwertigkeitsbescheingungen einiger User bei verscheidenen Behörden ergeben, dass wohl die meisten die von zertifizierten SSV ausgestellten Gleichwertigkeitsbescheinigungen akzeptieren. Aber auch da kümmert sich niemand drum. Damit ist eine günstige Möglichkeit gegeben alte, oft sehr massive Tresore wenigstens auf A oder B klassifizieren zu lassen. Schon mal was von gehört (außer in BY)?? Genau.

Geschrieben
...

auch nach Winnenden darf die häusliche Selbstverteigung kein Tabu-Thema sein! Die geladene Hausflinte neben dem Bett, die Beretta im Nachttisch und die Reserve-Munition für beides am Mann oder in der Wäschekomode muss diskutiert werden - Leitartikel müssen geschrieben werden, die Süddeutsche und der Spiegel warten darauf. Let´s go... gun on.

Edith: Aufgrund des nachfolgenden Beitrags von Hunter375, der meinen zweitletzten Absatz gründlich mißverstanden hat, weise ich daraufhin, dass dieser Absatz gerade nicht der SV das Wort redet, sondern eben das Gegenteil aussagen soll.

:rolleyes: Diskutieren kann man über alles... aber das es in Deutschland dem Otto-Normalbürger erlaubt wird eine Flinte oder Pistole Griffbereit und Schußbereit neben dem Bett oder in der Komode zu haben ist wohl reines Wunschdenken..

Angesichts der Tatsache das in ein paar Jahren Grün und Rot an die Macht kommen werden, die Gelben nicht mehr von Bedeutung sind.. und selbst die Schwarzen nicht LWB-Freundlich gesonnen sind ist da kaum was positives zu erwarten..

Hinzu kommt noch die Tatsache das es nur eine Frage der Zeit ist bis zum nächsten Amoklauf mit einer Waffe aus Schützen oder Jägerbesitz.. was dann kommt kennen wir ja bereits...

:rolleyes: aber mal ganz abgesehen davon.. Häusliche SV ist schön und gut.. es sollte auch jeder das Recht dazu haben, auch mit Schußwaffen, wenn aber Schußwaffen frei zugänglich neben dem Bett oder in der Komode gelagert werden kann das über Kurz oder Lang nur zu Katastrophe führen.. Winnenden hat das ganz deutlich gezeigt!

Und selbst wenn es zu keinem Amoklauf kommt.. es reicht schon wenn sich Kinder mit der Knarre der Eltern beim spielen erschießen.. in Ländern wo Waffen frei zugänglich sind kommt das ja nicht selten vor..

In Deutschland würde die Erlaubnis zum frei zugänglichen bereit Halten von Schußwaffen innerhalb kurzer Zeit zum Totalverbot aller Waffen in Privathaushalten führen..

Gruß

Hunter

Geschrieben
......................kann das über Kurz oder Lang nur zu Katastrophe führen.. Winnenden hat das ganz deutlich gezeigt!

. in Ländern wo Waffen frei zugänglich sind kommt das ja nicht selten vor..

auch nicht gerade häufig

............In Deutschland würde die Erlaubnis zum frei zugänglichen bereit Halten von Schußwaffen innerhalb kurzer Zeit zum Totalverbot aller Waffen in Privathaushalten führen..

Gruß

Hunter

Hast du eine Kristallkugel?????

Geschrieben
Hast du eine Kristallkugel?????

:rolleyes: das Rot/Grün oder Grün/Rot in absehbarer Zeit kommt ist ja nicht schwer zu erraten.. das es mit den Gelben den Bach runter geht ist offensichtlich, dafür sorgen sie jetzt selbst..

Und darüber das herum liegende Waffen gefährlich sind brauchen wir wohl nicht erst zu diskutieren..

:rolleyes: wozu brauche ich da also eine Kristallkugel? da reicht doch der gesunde Menschenverstand!

Gruß

Hunter

Geschrieben
Und darüber das herum liegende Waffen gefährlich sind brauchen wir wohl nicht erst zu diskutieren..

So wie diese hier ?

GunCam

Geschrieben
:rolleyes: das Rot/Grün oder Grün/Rot in absehbarer Zeit kommt ist ja nicht schwer zu erraten.. das es mit den Gelben den Bach runter geht ist offensichtlich, dafür sorgen sie jetzt selbst..

Und darüber das herum liegende Waffen gefährlich sind brauchen wir wohl nicht erst zu diskutieren..

:rolleyes: wozu brauche ich da also eine Kristallkugel? da reicht doch der gesunde Menschenverstand!

Gruß

Hunter

Über Rot/Grün und Varianten dieses Farbspiels müssen wir uns nicht streiten.

Aber....

eine herumliegende Waffe tut nix! Sie liegt nur so da.

Und warum ausgerechnet in Deutschland immer die Katastrophe ausbrechen soll, wo sie doch in der der Schweiz, in Österreich, der Tschechei immer noch nicht ausgebrochen ist, erschließt sich mir nicht.

Mir hat noch keiner erklären können, warum der Deutsche ein "schlechterer Mensch" sein soll, als ein Bewohner der zuvor genannten Staaten. Aber vielleicht haben wir ja ein "Gewalt-Gen" in uns, das noch auf seine Entdeckung wartet.

Wir haben ca. 20 Mio illegale Waffen in diesem Land und unsere Straßen sind immer noch nicht rot von Blut. Wenn "herumliegende Waffen" wirklich so gefährlich sind, wie immer beschrieben, müßte es auf unseren Straßen aussehen, wie bei den Abflüssen auf den Schlachthöfen - konnte ich bisher nicht erkennen.

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.