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IGNORED

Fertig geladen im Waffenschrank?!


Gast

Empfohlene Beiträge

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Und selbst wenn es zu keinem Amoklauf kommt.. es reicht schon wenn sich Kinder mit der Knarre der Eltern beim spielen erschießen.. in Ländern wo Waffen frei zugänglich sind kommt das ja nicht selten vor..

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Gruß

Hunter

Aber Hallo, in der Schweiz der letzte Fall dürfet über 10 Jahre zurückliegen.

In den meisten Haushalten sind keine Kinder und dort wo Kinder sind, wird völlig selbstvertändlich die Waffe unereichbar aufbewart. Nur das man dafür keinen 1 Tonnen Panzerschrank braucht.

Und auch in Östereich wo in 80% der Fällen das Berdürfniss SV ist, kommen solche Fälle auch kaum vor.

Also stimmt diese Aussage nicht, zumindestens in Ländern sie eine soziologische Struktur haben die vergleichbar mit Deutschland ist.

Joker

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eine herumliegende Waffe tut nix! Sie liegt nur so da.

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Und warum ausgerechnet in Deutschland immer die Katastrophe ausbrechen soll,

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Mir hat noch keiner erklären können, warum der Deutsche ein "schlechterer Mensch" sein soll,

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:rolleyes: die herumliegende Waffe tut nix... dazu braucht es immer einen der sie benutzt..

Weil in Deutschland aus jedem Fall mal abgesehen von Erfuhrt und Winnenden, diese waren Katsatrophen für den LWB, eine Katastrophe gemacht wird.. dafür sorgen Medien und Politiker aller Farben und Ausrichtungen..

Die deutschen sind heute nicht schlechter oder besser als andere Europäer... nur die Politik und Medien-Landschaft ist anders. Und die Einstellung zu Waffen ist auch bei großen Teilen der Bevölkerung anders als z.B. in der gerne zitierten Schweiz.

In der Schweiz ist es heute "noch" normal mit einem geschultertem unverpaktem Gewehr durch die Stadt zu laufen ... in Deutschland sind wir vor 30 Jahren als Kinder auch noch mit dem Luftgewehr durch die Dörfer gezogen und haben auf Ratten und Spatzen geschossen.. heute würde das einen SEK-Einsatz auslösen.. die Zeiten haben sich halt geändert!

Gruß

Hunter

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Und auch in Östereich wo in 80% der Fällen das Berdürfniss SV ist, kommen solche Fälle auch kaum vor.

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Joker

:rolleyes: ja.. du hast Recht, diese Fälle sind sehr selten.. und wenn es passiert wird in Österreich oder der Schweiz kein großer Aufstand des wegen veranstaltet... in Deutschland sieht's da aber etwas anders aus, da schreit man dann sofort nach schärferen Gesetzen..

Gruß

Hunter

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Ach Mühli - da rennst Du bei uns LWB´s in D offene Türen ein - aber nicht beim Gesetzgeber <_<

Ach ja. wenn ich mir manche Beiträge hier so durchlese, habe ich das Gefühl, dass viele LWB sich die Erschwernisse noch herbeireden wollen.

§5 als Hinderungsgrund für die Aufbewahrung einer geladenen Waffe im zertifizierten Panzerschrank heranzuziehen wo ich mir sie genausogut umhängen könnte ...

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Mein Opa hatte immer ein Luftgewehr neben der Haustür stehen.

Sowie Diabolos daneben.

Als Kind war in in den Sommerferien immer beim Opa.

Die Waffe war für mich immer erreichbar. Aber auf Menschen habe ich nicht geschossen.

Mein Opa hat mich am Gewehr eingewiesen. Und ich durfte auch unter Aufsicht schiessen.

Aber mir wurde es verboten ohne Aufsicht zu schiessen. Daran habe ich mich gehalten.

Wisst ihr auch warum?

Jedes mal wenn ich S******e gemacht habe oder ein Verbot missachtet habe dann gabs eine ordentliche Prügel und dann wars wieder gut.

Das fehlt in unsere heutigen Zeit.

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Ich sehe gerade nicht das Problem der Hauskontrolle bei zur SV geladenen Waffe.

Weil, ich würde bei einer unangekündigten Kontrolle IMMER die Herrschaften erstmal bitten kurz zu warten, da ich ja erstmal meine intimsten Dinge wegräumen muß. In dem Aufwasch kann man nochmal schnell schauen ob alles so ist wie es sein soll, danach können die Herrschaften dann gerne meinen Schrank von außen sehen.

Ich habe hier noch keinmal verständlich gelesen daß/warum ich den aufmachen muß. Es sei denn natürlich es liegt ein Verdacht auf UNregelmäßigkeit des Inhaltes vor und der soll überprüft werden. Aber Aufbewahrungskontrolle bzw. Überprüfung ob es überhaupt die Schränke in meinen Räumen gibt, das geht ja wohl ohne Öffnen.

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guter einwurf.....

war immer der meinung dass man denen den schrank aufmachen müsste?! aber wenn nicht, umsobesser!

Ich sehe gerade nicht das Problem der Hauskontrolle bei zur SV geladenen Waffe.

Weil, ich würde bei einer unangekündigten Kontrolle IMMER die Herrschaften erstmal bitten kurz zu warten, da ich ja erstmal meine intimsten Dinge wegräumen muß. In dem Aufwasch kann man nochmal schnell schauen ob alles so ist wie es sein soll, danach können die Herrschaften dann gerne meinen Schrank von außen sehen.

Ich habe hier noch keinmal verständlich gelesen daß/warum ich den aufmachen muß. Es sei denn natürlich es liegt ein Verdacht auf UNregelmäßigkeit des Inhaltes vor und der soll überprüft werden. Aber Aufbewahrungskontrolle bzw. Überprüfung ob es überhaupt die Schränke in meinen Räumen gibt, das geht ja wohl ohne Öffnen.

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Und darüber das herum liegende Waffen gefährlich sind brauchen wir wohl nicht erst zu diskutieren..

doch! Herumliegende Waffen sind nicht gefährlich!

Harlekin

edit: ups - da waren einige viieel schneller

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Gast solideogloria

Ich wills mal ganz vorsichtig sagen. Polizisten etc. sind Berufswaffebnträger, da passiert eine accidentially discharge naturgemäß öfter als bei einem Sportschützen. Zudem wohl öfter in der Öffentlichkeit. Wenns dann auch noch beim holstern/ziehen passiert dann ist dir die öffentliche Aufmerksamkeit gewiss. Welcher Schützenverein ruft schon die Presse wenn sich beider Sicherheitsüberprüfung einer Knifte eine Murmel Richtung Kugelfang verabschiedet oder welcher SV ruft die Presse wenn sich einer mit seinem Eisen den Fuß locht? Was ich lächerlich finde ist die Formulierung "löste sich ein Schuß" und der Bohei der immer darum gemacht wird wenns mal passiert ist. Klar es darf nicht passieren und es bleibt Chaisse wenns passiert. Wenn niemand zu Schaden kommt, dann pumpt man dem Verursacher eben die Füße auf und gut is soll er eben noch drei Wochen exerzieren üben und zweimal ohne Abendessen ins Bett aber dann wars das auch.

Richtig ist allerdings, das herumliegende Waffen nicht gefährlich sind. Wenn allerdings alle deutschen Sportschützen eine fertig geladene Waffe zuhause aufbewaren würden, dann würde der Umsatz an Feinspachtelmasse steigen.

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Ich habe hier noch keinmal verständlich gelesen daß/warum ich den aufmachen muß.

Dann hast du einfach nicht gründlich gelesen.

Auszug §36 (3)

...außerdem...zur Überprüfung der Pflichten aus den Absätzen 1 und 2...
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Mutter - gib`s auf. Du kannst zitieren und erklären wie du willst. Wer es anders verstehen will, ist den aus der Realität geborenen Argumenten gegenüber nicht mher offen. Also muss er seine Erfahrungen machen und die Auswirkungen SEINER Warheit ertragen.

Sind doch alles Männer. Die müssen das abkönnen.Dauert zwei/drei Jahre, aber das müssen sie aushalten. Alles kein Problem. Ich freu mich dann über dei Siegesmeldungen hier, wenn wieder eine Behöre wegen ihres unverschämten und widerrechtlichen Vorgehens eine auf den Sack bekommen hat.

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"des vom Bedürfnis umfassten Zwecks" bezieht sich aber nur auf § 12 (3) Nr. 1 in der Wohnung eines Anderen. ...............

...............In der eigenen Wohnung kann ich keine Waffe führen, folglich brauche ich keinen Bedürfniszweck.

Harlekin

Moin,

mir ist bei meiner Antwort schon bewusst gewesen, dass die Formulierung im Gesetz auf die erlaubnisfreien Umgangstatbestände gem. § 12 WaffG anzuwenden ist. Und ich sprach auch nicht von "führen" innerhalb der eigenen Wohnung.

Gleichwohl sind die Bedürfnisgrundsätze zu beachten, schließlich sind diese ja auch einzeln im Gesetz geregelt und Voraussetzung für den Waffenbesitz.

Die Ausgangsfrage des Threadstarters ist im Gesetz eben nicht geregelt. Aufgrund dieses Umstandes sehe ich konkret die Gefahr, dass die Begrifflichkeiten des § 12 WaffG analog angewendet werden. Sowohl Im Vollzug als auch bei Gericht.

Nur meine Meinung.

Gruß

Spopi

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Jetzt wird diese § 36 (3)-Diskussion schon in mehreren Threads parallel geführt...

Ja, und darum diskutiere ich auch nicht mehr mit, sondern ersteiger mir lieber was Schönes auf egun ... ist produktiver !

Gruß,

Coltfan

Edith sagt: Einen neuwertigen Centaure 1860 Army für 213 Euro ersteigert. DAS nenn ich produktiv ! Und den lass ich ganz bestimmt nicht geladen rumliegen ...

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Gleichwohl sind die Bedürfnisgrundsätze zu beachten, schließlich sind diese ja auch einzeln im Gesetz geregelt und Voraussetzung für den Waffenbesitz.

Spopi

Bist du dir da GANZ sicher? Ich hatte das gesetz bisher immer anders verstanden. § 10 Abs. 1 Satz 3. DAs Bedürfnis ist m.M. nach lediglich Voraussetzung für den ERWERB! Besitzen darfst du auch ohne Bedürfnis.

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Gottogott.

Vom Hundertsten ins Tausendste.

Geht raus, lernt nette Leute kennen und sprecht gerne offen über eure Passion. Würde jeder der 1.500.000 Waffenbesitzer dies tun hätten wir keine Sorgen mehr und jeder könnte seine Glock mit unter die Dusche oder sonstwohin nehmen.

(Und wenn ich dies sagen darf: Die meisten Leute sind sehr interessiert an dem Thema und haben längst durchschaut, das die Medien nur Humbug reden.)

Also:

S_instructor_gift.jpg

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Geht raus, lernt nette Leute kennen und sprecht gerne offen über eure Passion. Würde jeder der 1.500.000 Waffenbesitzer dies tun hätten wir keine Sorgen mehr und jeder könnte seine Glock mit unter die Dusche oder sonstwohin nehmen.

So ist es!!!! :eclipsee_gold_cup:

Und wenn es nur die Hälfte wäre, oder 10%, aber ich fürchte, es ist nicht mal ein Promill.

Wenn ich das Thema "mein Hobby: Schusswaffen" auf einer Party, Feier, etc... Erwähne, starten die üblichen Diskussionen:

"Warumm...was ist daran toll....Winnenden, Erfurt...etc..."

Sind die Diskussionen dann irgendwann vorbei (ich seh da meist am Ende gar nicht so schlecht aus),

DANN (aber auch erst DANN) kommen meist noch 1-2 Gestalten aus der Versenkung, die sich auch "outen" und mit mir die Micrometervisierung der XY, das Schussverhalte des Pulvers y, oder die Ungerechtigkeit der Welt (Waffenrecht) diskutieren wollen...

Meine einizige Gegenfrage ist dann nur: WO wart IHR von 5min????

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