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IGNORED

Frage zu eventuellen Fristen


Drill Sergeant

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Hallo zusammen,

ich habe in meinem Verein 2 Schützenbrüder, die etwa vor einem 1/2 Jahr das Bedürfniss zur Erstausstellung für die "neue Gelbe" vom Verband bestätigt bekommen haben. Bis jetzt haben sie es aber noch nicht geschafft aufs Amt zu gehen.

Hat jemand Erfahrungen ob da eine terminliche Frist zwischen Bedürfnisbescheinigung und Beantragung im Amt

festgelegt ist. Habe beim Verband oder im Waffengestz nichts gefunden.

Danke im Voraus Gruß D.S.

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älter als einen Monat? Also sorry...am Bedürfnis ändert sich, nachdem es bestätigt wurde, meiner Ansicht nach ja auch nach 3 Monaten nix.

Ein Monat ist jedenfalls meiner Einschätzung nach deutlich zu kurz um darüber die Nase zu rümpfen. Manche Ämter brauchen ja selber schon einen Monat um überhaupt mal in die Gänge zu kommen.

Gruß

Carsten

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Diese Frage tauchte schon öfters mal hier auf. Im Gesetz ist zur "Gültigkeitsdauer" einer Bedürfnisbescheinigung nichts geregelt. Letztendlich sollte die damalige Feststellung des Schützenverbandes halt noch mit der tatsächlichen Situation übereinstimmen.

Kann ja immer mal sein, dass einem im Leben was dazwischenkommt und die ursprünglichen Planungen zumindest vorübergehend verändert (unerwarteter Nachwuchs, Hausbau, Scheidung, Krankheit, berufliche Veränderung und und und...)

Nach einem längeren Zeitraum (ich nenn jetzt einfach mal ein Jahr) könnte man ja einfach mal schüchtern beim Verband anfragen, ob das Bedürfnis nach wie vor besteht mit der Bitte um kurze Info an die Waffenbehörde.

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Diese Frage tauchte schon öfters mal hier auf. Im Gesetz ist zur "Gültigkeitsdauer" einer Bedürfnisbescheinigung nichts geregelt. Letztendlich sollte die damalige Feststellung des Schützenverbandes halt noch mit der tatsächlichen Situation übereinstimmen.

Kann ja immer mal sein, dass einem im Leben was dazwischenkommt und die ursprünglichen Planungen zumindest vorübergehend verändert (unerwarteter Nachwuchs, Hausbau, Scheidung, Krankheit, berufliche Veränderung und und und...)

Nach einem längeren Zeitraum (ich nenn jetzt einfach mal ein Jahr) könnte man ja einfach mal schüchtern beim Verband anfragen, ob das Bedürfnis nach wie vor besteht mit der Bitte um kurze Info an die Waffenbehörde.

Ich kenne die Version, dass eine Bedürfnisbescheinigung ein Jahr gültig ist. Im Falle einer Grünen kann man daraus noch einen Voreintrag machen lassen, der wiederum ein Jahr gültig ist.

Bearbeitet von diana13
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Auch wenn dies nicht im WaffG geregelt ist, würde ich an deren Stelle relativ zeitnah zur Behörde. Wenn ich mir die Sache nämlich aus der SB-Sicht ansehe, kommen da schon Zweifel auf, ob jemand wirklich ein Bedürfnis hat, wenn er es z.B. 12 Monate lang nicht für nötig erachtet, die Gelbe zu beantragen.

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Die Erwerbserlaubnis ist ein Jahr lang gültig. Und diese kann nach den allgemeinen verwaltungsrechtlichen Grundsätzen (§ 31 Abs. 7 Verwaltungsverfahrensgesetz) auch verlängert werden. Demnach gilt:

"Fristen, die von einer Behörde gesetzt sind, können verlängert werden. Sind solche Fristen bereits abgelaufen, so können sie rückwirkend verlängert werden, insbesondere wenn es unbillig wäre, die durch den Fristablauf eingetretenen Rechtsfolgen bestehen zu lassen. Die Behörde kann die Verlängerung der Frist nach § 36 mit einer Nebenbestimmung

verbinden."

Wie schon geschrieben, gibt es für die Bedürfnisbescheinigung im WaffG aber keine konkrete Zeitregelung. Erlasse hierzu sind mir ebenfalls nicht bekannt. Die zuständige Waffenbehörde entscheidet somit nach pflichtgemäßem Ermessen, ob die alte Beschenigung noch akzeptiert werden kann. Logischerweise fällt das Ergebnis diesbezüglich höchst unterschiedlich aus.

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Wie schon geschrieben, gibt es für die Bedürfnisbescheinigung im WaffG aber keine konkrete Zeitregelung. Erlasse hierzu sind mir ebenfalls nicht bekannt. Die zuständige Waffenbehörde entscheidet somit nach pflichtgemäßem Ermessen, ob die alte Beschenigung noch akzeptiert werden kann. Logischerweise fällt das Ergebnis diesbezüglich höchst unterschiedlich aus.

Vielen Dank an alle die hier geantwortet haben, ich denke wir lassen es mal darauf ankommen und sehen was passiert.

Werde dann mal berichten.

Gruß D.S.

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  • 3 Wochen später...
  • 5 Jahre später...

Ich habe mir auch diese Frage gestellt und bin auf diesen Thread gestoßen,

gelten die hier verfassten Antworten heut zu Tage auch noch für Waffe / WBK Bedürfnisbescheinigungen

oder gibt es da mittlerweile eine Frist wann der zurückerhaltene Antrag vom Verband zB in einen

Voreintrag ungewandelt werden muss ?

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Beim Voreintrag wird mir die Jahresfrist ab dem Unterzeichnung der Bedürfnisbescheinigung durch den Verband gewährt.

Lasse ich mir also nach Erhalt der Bedürfnisbestätigung 1-2 Monate Zeit, habe ich nur noch 10-11 Monate, um den Voreintrag umzusetzen.

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Beim Voreintrag wird mir die Jahresfrist ab dem Unterzeichnung der Bedürfnisbescheinigung durch den Verband gewährt.

Lasse ich mir also nach Erhalt der Bedürfnisbestätigung 1-2 Monate Zeit, habe ich nur noch 10-11 Monate, um den Voreintrag umzusetzen.

Verstehe ich das jetzt richtig? Deine Behörde zieht Dir die Zeit, die Du bei der Antragstellung vertrödelst, von der Gültigkeitsdauer der Erwerbsberechtigung ab?

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Sorry, aber ich kann das nicht nachvollziehen. Wenn ich ein Bedürfnis vom Verband bestätigt bekomme habe ich in 6 Monaten oder länger KEINE ZEIT das aufs Amt zu bringen oder mit der Post hin zu schicken??? Dann will/brauche ich keine Waffe. Wenn ein SB da das Bedürfnis anzweifelt kann ich das verstehen. Innert dieser zeit sollte JEDER die Möglichkeit haben zu beantragen, zumal das auch per Post geht.

Peter

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Auf meinen Bedürfnisbescheinigungen stand bisher immer drauf, dass sie 3 Monate gültig sind und das akzeptiert meine Behörde auch. In 3 Monaten kann sich grundsätzlich auch viel ändern. Der Voreintrag ist dann aber zumindest bei weiteren Bedürfnisanträgen sichtbar, weil man ja Kopien vorlegen muss.

Aber der Voreintrag ist dann wie gesetzlich festgeschrieben 12 Monate gültig.

Beim Voreintrag wird mir die Jahresfrist ab dem Unterzeichnung der Bedürfnisbescheinigung durch den Verband gewährt.

Lasse ich mir also nach Erhalt der Bedürfnisbestätigung 1-2 Monate Zeit, habe ich nur noch 10-11 Monate, um den Voreintrag umzusetzen.

mit dieser Interpretation ist der SB aber massiv auf dem Holzweg. Laut WaffG ist ein Erwerbseintrag 12 Monate gültig und das WaffG beschreibt auch was man beibringen muss. Da das Bedürfnis keine Erwerbserlaubnis darstellt, kann dadurch auch die Frist nicht loslaufen. Ich würde es aus Prinzip darauf ankommen lassen ;-)

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Verstehe ich das jetzt richtig? Deine Behörde zieht Dir die Zeit, die Du bei der Antragstellung vertrödelst, von der Gültigkeitsdauer der Erwerbsberechtigung ab?

Richtig.

Im konkreten Fall wars nur eine Woche und hat mich nicht weiter belastet - mal schauen wie es zukünfitg ist.

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Auf meinen Bedürfnisbescheinigungen stand bisher immer drauf, dass sie 3 Monate gültig sind und das akzeptiert meine Behörde auch. In 3 Monaten kann sich grundsätzlich auch viel ändern. Der Voreintrag ist dann aber zumindest bei weiteren Bedürfnisanträgen sichtbar, weil man ja Kopien vorlegen muss.

Aber der Voreintrag ist dann wie gesetzlich festgeschrieben 12 Monate gültig.

Einige Behörden lassen sich ja auch 3 Monate Zeit bis diese endlich den Voreintrag / die WBK bewilligen. Wäre ja schön dreist, wenn eine Bedürfnisbescheinigung dann weniger als 3 Monate gültig wäre. Könnte ja der Sachbearbeiter am Ende kommen und sagen "Ätsch, abgelaufen" und macht den fetten Stempel "Abgelehnt" auf den Antrag drauf.

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@ handgunner:

Tatsächlich... es steht nur ein Datum drin, soweit war ich mir sicher, aber ich dachte ehrlich das sei das Datum an dem der Voreintrag vorgenommen wurde, sprich AB wann die EWB gilt.

Daran sieht man: Ich habe viel zu wenig Übung mit Voreinträgen. Gut, daß schon zwei auf dem Weg sind, und ein weiterer geplant... sonst käme ich ja ganz aus der Übung.

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Weder das eine noch das andere steht derzeit auf meiner zeitnahen Wunschliste. Aber zwei Revolver (sind schon bestellt und Voreinträge beantragt), und ein schönes f*u-Gewehr (wegen Extrawünschen Lieferzeit unbestimmt).

Der Platz im Schrank ist aber schon extrem knapp. Wenn das Gewehr tatsächlich irgendwann bei mir einzieht, muß ich die eingebauten Langwaffenhalter ausbauen, und die Kniften in Fleece einpacken damit es noch paßt. Bei den Kurzwaffen ist noch mehr Platz in Reserve.

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Einige Behörden lassen sich ja auch 3 Monate Zeit bis diese endlich den Voreintrag / die WBK bewilligen. Wäre ja schön dreist, wenn eine Bedürfnisbescheinigung dann weniger als 3 Monate gültig wäre. Könnte ja der Sachbearbeiter am Ende kommen und sagen "Ätsch, abgelaufen" und macht den fetten Stempel "Abgelehnt" auf den Antrag drauf.

Die Diskussion hatte ich ernsthaft auch schon. Ich hatte den Wisch ein paar Wochen zuhause liegen und dann erst abgegeben - aber definitiv vor der 3 Monatsfrist. Ich habe dann meine Meinung kund getan, dass ich es gerne schriftlich hätte, wenn sie das anzweifeln, da in meiner Interpretation das Abgabedatum des Antrags relevant sei und nicht wann fertig bearbeitet wird. Darauf wollte man sich dann auch nicht einlassen und meinte dann, dass man mir entgegenkommt in dem man darauf verzichtet.

Irgendwann werde ich das wohl mal ausreizen müssen und erst nach 2 Monaten und 3 Wochen abgeben :D

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