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IGNORED

Waffenkontrolle bei Jäger mit 2 Polizisten


IMI

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Diese Hier?

Nein,

es gibt einen Unterschied zwischen der WaffVwV und

der AWAffV...

Wenn nicht, hätten sie auch nicht einen unterschidlichen Namen...

Geschrieben
Nein,

Wenn nicht, hätten sie auch nicht einen unterschidlichen Namen...

Upps, das war meiner :wub: Mann sollte nicht so schnell lesen, also ist das Dingens noch nicht verabschiedet..

Geschrieben
..., war zu blöd das Dingens zu finden.

... und für die anderen, die es immer noch nicht gefunden haben (ja, es ist gar nicht so einfach AWaffV in die Suchzeile bei google zu tippen!):

Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)

AWaffV

Ausfertigungsdatum: 27.10.2003

Vollzitat:

"Allgemeine Waffengesetz-Verordnung vom 27. Oktober 2003 (BGBl. I S. 2123), die zuletzt durch Artikel 3 Absatz 6 des Gesetzes vom 17. Juli 2009 (BGBl. I S. 2062) geändert worden ist"

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 3 Abs. 6 G v. 17.7.2009 I 2062

Mittelbar geändert durch Art. 3 Abs. 4 G v. 17.7.2009 I 2062

Die Verpflichtungen aus der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. EG Nr. L 204 S. 37), geändert durch die Richtlinie 98/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juli 1998 (ABl. EG Nr. L 217 S. 18), sind beachtet worden.

Fußnote

Textnachweis ab: 1.12.2003 Amtlicher Hinweis des Normgebers auf EG-Recht:

Beachtung der EGRL 34/98 (CELEX Nr: 398L0034)

Eingangsformel

Auf Grund des § 6 Abs. 4, § 7 Abs. 2, § 15 Abs. 7 Satz 2, § 22 Abs. 2, § 25 Abs. 1, § 27 Abs. 7 Satz 2, § 34 Abs. 6, § 36 Abs. 5 und § 47 des Waffengesetzes vom 11. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3970, 4592, 2003 I S. 1957), jeweils auch in Verbindung mit Artikel 17 des Gesetzes vom 11. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3970, 4013), verordnet das Bundesministerium des Innern:

CM :D

Geschrieben
Danke,

noch einer da der mir eins mitgeben will? :D

Das ist übrigens aus dem Gesetz und nicht aus AWaffV und der abenteuerlichen Wischiwaschivorschrift:

§ 39 Auskunfts- und Vorzeigepflicht, Nachschau

...

(3) Aus begründetem Anlass kann die zuständige Behörde anordnen, dass der Besitzer von

1.Waffen oder Munition, deren Erwerb der Erlaubnis bedarf, oder

2.in Anlage 2 Abschnitt 1 bezeichneten verbotenen Waffen

ihr diese sowie Erlaubnisscheine oder Ausnahmebescheinigungen binnen angemessener, von ihr zu bestimmender Frist zur Prüfung vorlegt.

Jetzt brauchen wir eigentlich nur noch einen begründeten Anlass, und dann können wir das im Rahmen der Kontrolle gleich mit erledigen.

Geschrieben

Warum fragen die Reporter immer nur den nicht mehr zuständiegen - im Ruhestand versetzten - Referatsleiter beim IM in NRW, würden die Aussagen dessen Nachfolger nicht in die gepflegte Medien-Hetze gegen Legalwaffenbesitzer passen?

Geschrieben

Fazit: Es kann also die SN auf den aufbewahrten Waffen geprüft werden. allerdings spricht nichts dagegen, wenn es denn schon sein "muß", die Waffe selber rauszunehmen und die SN zu zeigen ggf. Verschluß aufzumachen - warum auch immer das notwendig sein sollte. Es steht nirgendwo geschrieben das DIE die Waffen rausfingern, rumfummeln und man selber nur dumm zuschauen muß/darf. Ich hoffe, ich habe es jetzt richtig zusammen gefaßt. Danke gut zu wissen!

Geschrieben
Fazit: Es kann also die SN auf den aufbewahrten Waffen geprüft werden.

Ja logo, wenn man Dir vorher auch den begründeten Anlass dazu nennt.

Das würde mich natürlich wahnsinnig interessieren. Vlt. lasse ich die unangemeldeten Kontrolleure dann doch mal rein.

Geschrieben

Da hat dann einer in seinem Tresorraum völlig ordnungsgemäß

10 WBK-Waffen

10 Vorderlader

10 Luftgewehre mit und ohne F

10 Altdekos

und noch 10 SSW.

Dann kommt die Kontrolle. Statt erwarteter 10 Plempen stehen da 50.....

Tatütata!

Oder sind die Kontrolleure alles Sachverständige, die das Zeug vor Ort beurteilen können?

Geschrieben
Das ist übrigens aus dem Gesetz und nicht aus AWaffV und der abenteuerlichen Wischiwaschivorschrift:

Jetzt brauchen wir eigentlich nur noch einen begründeten Anlass, und dann können wir das im Rahmen der Kontrolle gleich mit erledigen.

Als Erbsenzähler würde ich das nicht im Rahmen der Hauskontrolle sehen wollen.

Geschrieben
Jetzt brauchen wir eigentlich nur noch einen begründeten Anlass, und dann können wir das im Rahmen der Kontrolle gleich mit erledigen.
binnen angemessener, von ihr zu bestimmender Frist

Ein paar Sekunden als angemessene Frist? Nicht schlecht. :00000733:

Ich finde, wir sollten alle mal das Ergebnis der Verfassungsklage abwarten, dafür haben wir doch gespendet, oder? :gutidee:

Geschrieben
Fazit: Es kann also die SN auf den aufbewahrten Waffen geprüft werden. allerdings spricht nichts dagegen, wenn es denn schon sein "muß", die Waffe selber rauszunehmen und die SN zu zeigen ggf. Verschluß aufzumachen - warum auch immer das notwendig sein sollte. Es steht nirgendwo geschrieben das DIE die Waffen rausfingern, rumfummeln und man selber nur dumm zuschauen muß/darf. Ich hoffe, ich habe es jetzt richtig zusammen gefaßt. Danke gut zu wissen!

Natürlich istb es kann. Der Kontrolleur gibt den Umfang der Prüfung vor. Er kann sich ebenso mit dem flüchtigen Blick auf den Schrank begnügen und selbstverständlich muss der Besitzer die Waffen nicht befingern lassen. er muss lediglich den Abgleich ermöglichen. Es gibt verschiedenste Möglichkeiten über entsprechende Aufbewahrung mit freiem Blick bis zur entsprechenden Präsentation durch den Waffenbesitzer.

Ausgangslage war der verhängte waffenschrank ohne Blick auf den Inhalt ;). Daran habe ich exempelt.

greetz

Geschrieben
Ja logo, wenn man Dir vorher auch den begründeten Anlass dazu nennt.

Moin,

ein sach- und fachkundiger Sachbearbeiter wird schon in der Lage sein eine Begründung zu liefern!

In der Regel werden wohl vorrangig Alt-Besitzer und LWB kontrolliert, die ihrer Nachweispflicht bisher nicht nachkamen.

Wer sich in der Materie auskennt wird wissen, dass in Zeiten der alten Karteikarten Fehler bei der Registrierung vorkamen und die sollen dabei dann auch gleich korrigiert werden.

Geschrieben
... Es steht nirgendwo geschrieben das DIE die Waffen rausfingern, rumfummeln und man selber nur dumm zuschauen muß/darf. ...

Um sicher zu gehen das die nicht selbst herum fummeln solltest du deine Plempen dick mit eklig stinkendem Schmierfett vor Korrosion schützen. :eclipsee_gold_cup:

Geschrieben
Um sicher zu gehen das die nicht selbst herum fummeln solltest du deine Plempen dick mit eklig stinkendem Schmierfett vor Korrosion schützen. :eclipsee_gold_cup:

Noch schnell einen ordentlichen Sprühnebel Motorradkettenfett in den Tresor wenn der Kontrolleur an der Türe schellt? :spiteful:

Geschrieben

Kettenspray? Wie neumodisch.

Kennst du noch das Castrol-Kettenfett in der großen, flachen Dose (aus Prä-O-Ringketten-Ära)? Ein paar davon in eine alte Badewanne und rein mit den Plempen, ohne Schäfte/Griffschalen natürlich. Ohne Umrühren einmal aufkochen, herausnehmen und abtropfen lassen. Hält ewig. :rolleyes:

Geschrieben

Hallo

Sorry, wenn ich mich, als Ausländer, in diese Diskussion einmische - aber angesichts der Tatsache, dass unsere Gutmenschen die Zustände in Deutschland als waffentechnisch-sinnvolle Kontrolle einstufen - erlaube ich mir dies jetzt mal.

Ich kann diese " wer nichts zu verbergen hat....." Argument schon gar nicht mehr hören.

Wer nichts zu verbergen hat, kann dem Staat gleich erlauben auf sein Konto Einblick zu nehmen.

.......seine Fingerabdrücke gleich abgeben.

.......seine Daten auf Vorrat speichern zu lassen.

.......die Behörden immer und jederzeit in die Wohnung zu lassen.

Als freier, mündiger Bürger musste ich mir dies von MEINEN Angestellten im öffentlichen Dienst eben nicht gefallen lassen. Als Untertan muss ich mir dies von meiner Behörde sagen lassen, wass mir noch Erlaubt wird.

Wohin die Reise geht ist klar - Waffenverbot für Privatpersonen. Hier stellt sich ja schon die Frage, warum eine Privatperson keine Waffe besitzen soll? Immerhin besteht ja eine bürgerliche Gesellschaft aus Privatpersonen, dies zeigt sich ja auch dadurch, dass nur Privatpersonen zu Wahl gehen dürfen und Unternehmungen via Lobbyvertretung auf die Politik Einfluss nehmen. Folglich wäre ja auch jeder Beamte nach Dienstschluss eine Privatperson. Theoretisch zumindest. Hier schlägt aber nun eine europäische Unsitte durch, dass man ein paar tausend Jahre lang die Untertanen irgendwelcher Fürsten, Bischöfe oder Könige war. Scheinbar ist dieses Untertanengen auch nach Jahren der bürgerlich-freiheitlichen Aufklärung noch immer aktiv. Nunmehr haben wir kaum noch Fürsten im adligen Sinn, vielmehr haben wir die Beamtenfürsten auf ihren Verwaltungsburgen, die mit dem gleichen Selbstverständis handeln wie ihre blaublütigen Vorgänger. Frei nach dem Motto: "Ich entscheide, wass gut für euch ist.", wird mir meine Entscheidungfreiheit abgenommen. Leider sind immer mehr Menschen damit sogar glücklich und froh, wenn sie nicht über so schwierige Sachverhalte, wie eine europäische Verfassung abstimmen müssen. Hier wird, auch mittels Sozialhilfegeldern, eine Gesellschaft herangezüchtet, die den Entscheid, ob es heute die Fischstäbchen von Iglu oder Aldi Süd gibt schon als Gipfel der persönlichen Freiheit empfinden. Ich sehe dies hier in der Schweiz immer mehr, wo uns eine "geistige" Elite immer mehr Volksrechte abschneiden möchte. Immer mit der Begründung, dass diese oder jene Frage gegen diesen oder jenen internationalen Vertrag verstossen könnte. Auf die Frage, wer solche internationalen Verträge aushandelt möchte ich schon mal gar nicht eingehen.

Im Hinblick auf die Vorbild- und leider auch Vorreiterfunktion von Deutschland in Europa möchte ich Euch alle bitten. Gebt Eure Grundrechte und Freiheiten nicht in voreilendem Gehorsam freiwillig auf.

Geschrieben
Im Hinblick auf die Vorbild- und leider auch Vorreiterfunktion von Deutschland in Europa möchte ich Euch alle bitten. Gebt Eure Grundrechte und Freiheiten nicht in voreilendem Gehorsam freiwillig auf.

Sehr gut gesprochen! :appl:

Geschrieben
.......die Behörden immer und jederzeit in die Wohnung zu lassen.

Ich stelle mir gerade vor, alle LWB würden nach Aufruf durch alle ihre Verbände kurzfristig ihrer Behörde (oder dem BMI?) ein Exemplar von Wohnungs-, Briefkasten- und Tresorschlüsseln zu treuen Händen schicken, damit die Nachschau leichter geht :rotfl2:

Geschrieben
Wer nichts zu verbergen hat, kann dem Staat + USA gleich erlauben auf sein Konto Einblick zu nehmen.

.......seine Fingerabdrücke gleich abgeben.

.......seine Daten auf Vorrat speichern zu lassen.

(.......die Behörden immer und jederzeit in die Wohnung zu lassen.)

...passiert doch schon...und alle machen munter mit :gutidee:

und brauch ich nicht denken, es wird für mich gedacht, ist einfacher...so kann ich mich doch voll auf meinen Spass konzentrieren

(määääh)

Geschrieben
Ich stelle mir gerade vor, alle LWB würden nach Aufruf durch alle ihre Verbände kurzfristig ihrer Behörde (oder dem BMI?) ein Exemplar von Wohnungs-, Briefkasten- und Tresorschlüsseln zu treuen Händen schicken, damit die Nachschau leichter geht :rotfl2:

Warum nicht gleich die Zweitschlüssel bei der Waffenbehörde hinterlegen? :confused:

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